AUSHILFSJOB
Einen Aushilfsjob können Sie in vielen verschiedenen Branchen annehmen. Als Aushilfe verrichten Sie in der Regel keine qualifizierten Arbeiten, sondern Tätigkeiten, die man auch ohne Ausbildung und ohne viel Erfahrung ausüben kann. Aushilfen werden häufig im Verkauf und in der Gastronomie gesucht, aber auch im Hotelwesen und bei der Ernte. Als Aushilfe müssen Sie nicht zwingend als Minijobber beschäftigt werden, dies ist jedoch durchaus möglich.
Als Aushilfe in einer Boutique, in einem Supermarkt oder in einem Dienstleistungsunternehmen wie einer Videothek oder einem Solarium werden Sie häufig auf 400 Euro Basis beschäftigt und müssen dann vorwiegend in den Abendstunden arbeiten, wenn die fest angestellten Mitarbeiter Feierabend haben. Auch als Aushilfe in der Gastronomie sind Ihnen die Abendstunden und die Wochenenden als Arbeitszeit vorbehalten. Dies kommt den meisten Menschen, die einen Job als Aushilfe suchen, jedoch entgegen, denn sie gehen in der Regel tagsüber ihrem regulären Job nach oder absolvieren noch die Schule, eine Ausbildung oder ein Studium.
Wenn Sie als Aushilfe arbeiten möchten, können Sie sich direkt in dem Ladengeschäft oder dem Restaurant bewerben. Viele Läden machen Aushänge in ihr Ladengeschäft, wenn sie nach einer Aushilfe suchen. Wenn in dem Geschäft, in dem Sie gerne arbeiten würden, kein Aushang ist, scheuen Sie sich nicht, trotzdem zu fragen. Mitunter werden Aushilfskräfte gesucht und der Ladenbesitzer macht trotzdem keinen öffentlichen Aushang, weil er auf Initiativbewerber wartet. Diese erscheinen ihm motivierter zu sein. Generell können Sie sich überall als Aushilfe bewerben, denn durch die längeren Öffnungszeiten werden mehr Arbeitskräfte gebraucht.
Ihren Verdienst als Aushilfe müssen Sie auf der Steuererklärung angeben, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt. Bei diesem zahlt der Arbeitgeber Sozialabgaben, dadurch wird der Job für Sie steuerfrei. Ist es kein Minijob, ist der Job für Sie steuerpflichtig und wird auf Ihren sonstigen Verdienst aufgerechnet.