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	<title>Behinderung &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<title>Behinderung &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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		<title>GdB 50: Das müssen Sie wissen!</title>
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				<pubDate>Thu, 20 Jun 2024 11:11:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
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				<description><![CDATA[Wer in Deutschland einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, gilt als schwerbehindert. Mit einer Schwerbehinderung verbinden sich zahlreiche Fragen. Sie reichen von ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in Deutschland einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, gilt als schwerbehindert. Mit einer Schwerbehinderung verbinden sich zahlreiche Fragen. Sie reichen von der Feststellung einer Schwerbehinderung bis zu Nachteilsausgleichen. Wir erklären Ihnen in unserem Artikel alles Wissenswerte rund um den GDB&nbsp;50: Das müssen Sie wissen!</p> <h2>Überblick</h2> <ul> <li>Definition des Begriffs Schwerbehinderung</li> <li>Antragstellung auf GdB&nbsp;50</li> <li>GdB&nbsp;50: Feststellungsbescheid</li> <li>GdB&nbsp;50: Schwerbehindertenausweis</li> <li>Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte</li> <li>Nachteilsausgleiche für GdB&nbsp;50</li> <li>GdB&nbsp;50: Privatsache?</li> <li>GdB&nbsp;50 und die Schwerbehindertenvertretung</li> <li>GdB&nbsp;50: Wo gibt es Hilfe?</li> <li>Fazit</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Definition des Begriffs Schwerbehinderung</h2> <p>Als schwer behindert gelten Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die voraussichtlich über einen Zeitraum von mehr als 6&nbsp;Monaten einen Grad von mindestens 50 erreicht. Festgehalten ist dies ausführlich im §&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB&nbsp;IX).</p> <p>Schwerbehinderte stehen in vielen Aspekten unter besonderem rechtlichen Schutz und können verschiedene Nachteilsausgleiche beanspruchen.</p> <h2>Antragstellung auf GdB&nbsp;50</h2> <p>Für die Feststellung eines bestimmten Grades der Behinderung ist ein Antrag zu stellen. Zuständig ist fast immer das Versorgungsamt.</p> <h2>GdB&nbsp;50: Feststellungsbescheid</h2> <p>Nach Prüfung des Sachverhalts ergeht der Feststellungsbescheid der Behörde. Gegen diesen kann im Bedarfsfall Widerspruch eingelegt werden. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann der Feststellungsbescheid über das Sozialgericht angefochten werden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig zu wissen:</strong></span> Der Feststellungsbescheid über den GdB&nbsp;50 oder einen anderen Grad der Behinderung ist ausschließlich für den Betroffenen selbst bestimmt.</p> <p>Im Feststellungsbescheid ist neben dem Grad der Behinderung die medizinische Diagnose genannt. Das ergänzend ausgehändigte Merkblatt weist ausdrücklich darauf hin, dass Dritte keinen Anspruch auf Einsicht haben, auch wenn einige Behörden und Arbeitgeber anderes behaupten und den Feststellungsbescheid als Nachweis über den GdB verlangen. Als Nachweis der Behinderung dient der Schwerbehindertenausweis.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>GdB&nbsp;50: Schwerbehindertenausweis</h2> <p>Die Behörde, die den GdB festgestellt hat, stellt ebenfalls den Schwerbehindertenausweis aus. Üblicherweise ist dieser befristet auf 5&nbsp;Jahre, wovon einige Bundesländer mit längerer Geltungsdauer abweichen. Ausweisinhaber benötigen ab einem Alter von 10&nbsp;Jahren ein Lichtbild.</p> <h2>Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte</h2> <p>Schwerbehinderte erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche und Hilfen zur Kompensation ihrer erschwerten Lage. Dazu zählen zum Beispiel Steuerfreibeträge, Eintrittspreisermäßigungen, Beitragsermäßigungen, bevorzugte Bedienung in Behörden, Hilfen für Arbeitnehmer, Benutzung spezieller Schwerbehindertensitze und -abteile in Verkehrsmitteln und sogar bei einigen Autoherstellern Ermäßigungen beim Autokauf.</p> <p>Ein grundsätzlicher Anspruch auf Nachteilsausgleiche besteht nicht. Werden zum Beispiel auf Veranstaltungen Schwerbehindertenermäßigungen angeboten, sind diese allen dafür infrage kommenden Personen zu gewähren. Ein Veranstalter muss jedoch keine Schwerbehindertenermäßigungen einräumen.</p> <h2>Nachteilsausgleiche für GdB&nbsp;50</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Je höher der GdB, desto mehr und größere Nachteilsausgleiche gibt es. Nachfolgende Auflistung zeigt die wichtigsten existierenden Nachteilsausgleiche für Personen mit GdB&nbsp;50:</strong></span></p> <ul> <li>jährlicher Steuerfreibetrag von 570&nbsp;Euro</li> <li>bevorzugte Einstellung und Beschäftigung</li> <li>Kündigungsschutz</li> <li>begleitende Hilfe im Arbeitsleben</li> <li>Freistellung von Mehrarbeit</li> <li>Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche</li> <li>eine um bis 5&nbsp;Jahre vorgezogene Altersrente</li> <li>vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60 oder 62&nbsp;Jahren</li> <li>bundeslandabhängige Unterrichtstundenermäßigung bei Lehrern</li> <li>ermäßigte Beiträge für einige Automobilclubs</li> <li>Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige</li> <li>für Menschen mit Behinderung in dafür eingerichteten Werkstätten Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und</li> <li>Rentenversicherung</li> <li>Wohngeldfreibetrag von 2100&nbsp;Euro jährlich bei Pflegebedürftigkeit gemäß §&nbsp;14&nbsp;SGB&nbsp;XI</li> <li>Abzug eines Freibetrags bei Einkommensermittlung im Rahmen sozialer Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit entsprechend §&nbsp;14&nbsp;SGB&nbsp;XI</li> <li>Kurtaxenermäßigung</li> </ul> <p>Außerdem können Schwerbehinderte mit einem GdB&nbsp;50 wählen zwischen einer Entfernungskostenpauschale in Höhe von 0,30 Euro/Kilometer und einer Aufstellung ihrer tatsächlichen Aufwendungen für den Arbeitsweg, sofern sie das Merkzeichen&nbsp;B zuerkannt bekommen haben.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>GdB&nbsp;50: Privatsache?</h2> <p>In der Auflistung der Nachteilsausgleiche fällt auf, dass viele davon den Arbeitsbereich betreffen. Während die Inanspruchnahme von Eintrittsermäßigungen oder des Steuerfreibetrags kein Problem darstellt, kann dies im Berufsleben durchaus anders sein. Es ist gelegentlich kaum nachweisbar, ob ein beruflich als diskriminierend empfundener Nachteil tatsächlich mit der Schwerbehinderung zusammenhängt oder unabhängig davon ebenso bestünde.</p> <p>So kommt die Frage auf, ob schwerbehinderte Bewerber bei einem Einstellungsgespräch oder bei Arbeitsantritt der neuen Stelle ihre Schwerbehinderung offenbaren müssen beziehungsweise auf Nachfrage ehrlich antworten.</p> <p>Hier greift die ab dem 1.&nbsp;Juli&nbsp;2001 gültige Neuregelung des Antidiskriminierungsgesetzes und erklärt die arbeitgeberseitige Frage nach einer Schwerbehinderung als unzulässig beziehungsweise eine Verneinung trotz Schwerbehinderung als zulässig.</p> <p>Dabei ist allerdings zu bedenken, dass das Verschweigen einer Schwerbehinderung auf Arbeitsplätzen mit höheren oder besonderen gesundheitlichen Anforderungen andere Nachteile für den Arbeitnehmer sich bringen kann und auch versicherungsrechtliche Fragen aufwirft.</p> <p>Das Vorliegen einer Schwerbehinderung ist zwar einerseits Privatsache, andererseits kann es in der beruflichen Praxis ratsamer sein, eine Schwerbehinderung zu offenbaren.</p> <p>Wer sich hier in der Zwickmühle sieht, kann überlegen, die Offenlegung bis nach dem Ablauf der 6-monatigen Wartezeit aufzuschieben, insbesondere wenn er vom Arbeitgeber nicht nach einer eventuellen Schwerbehinderung gefragt wurde und somit auch keine falsche Auskunft gab, was später für Verärgerung sorgen könnte.</p> <p>Zu bedenken ist ferner, dass Betriebe mit jahresdurchschnittlich im Monat mindestens 20&nbsp;Arbeitsplätzen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Zahl ihrer Arbeitsplätze mit einer bestimmten Quote schwerbehinderter Beschäftigter besetzen zu müssen oder alternativ eine gesetzliche Ausgleichsabgabe zu zahlen haben. Die Offenbarung einer Schwerbehinderteneigenschaft seitens des Arbeitnehmers trägt also zum Erreichen dieser Beschäftigungsquote bei.</p> <h2>GdB&nbsp;50 und die Schwerbehindertenvertretung</h2> <p>Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 und weiteren Graden einer Behinderung wählen regelmäßig eine Schwerbehindertenvertretung, die ihre besonderen Interessen vor allem im Berufsleben unterstützt, wo sie neben Betriebsrat oder Personalrat fungiert.</p> <h2>GdB&nbsp;50: Wo gibt es Hilfe?</h2> <p>Menschen mit einem GdB&nbsp;50 haben es oft in ihrem normalen <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> schwer genug. Wenn sie dann auf Unverständnis stoßen und unnötige Nachteile in Kauf nehmen sollen, ist es gut zu wissen, wo sie Hilfe erhalten. Die Versorgungsämter sind schließlich hauptsächlich für die Feststellung des Behinderungsgrades und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig.</p> <p>Hilfreich ist zum Beispiel das Integrationsamt, das vor allem zu arbeitsrechtlichen Fragen Auskunft gibt. Die Agentur für Arbeit ist bei Gleichstellungsfragen ein guter Ansprechpartner.</p> <p>Wer ausführlichere Informationen zum SGB&nbsp;IX und zu seiner Behinderung braucht, kann sich auch telefonisch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erkundigen: 030-221911006.</p> <p>Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 20&nbsp;Uhr besetzt. In derselben Zeit ist außerdem für Gehörlose ein Gebärdentelefon freigeschaltet. Unter der Internetadresse bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html ist alles dazu erklärt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Fazit</h2> <p>Für Schwerbehinderte mit einem GdB&nbsp;50 und höher gibt es eine Reihe von Vergünstigungen, sogenannte Nachteilsausgleiche, die sie kennen sollten. Viele der Nachteilsausgleiche sind gesetzlich vorgegeben, andere werden auf freiwilliger Basis angeboten.</p> <p>Besonders viel wird dabei gegen die Diskriminierung Schwerbehinderter mit einem GdB von 50 und aufwärts im Berufsleben getan. In der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt sie die Schwerbehindertenvertretung.</p> <p>Bildquelle: © WavebreakMediaMicro &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kindergeld: Auch bei spät auftretender Behinderung!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeld-auch-bei-spaet-auftretender-behinderung/</link>
				<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 21:35:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/kindergeld-auch-bei-spaet-auftretender-behinderung/</guid>
				<description><![CDATA[Bislang galt: Tritt eine Behinderung vor dem 25. Lebensjahr des Kindes auf, können Eltern lebenslang Kindergeld beziehen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt das auch für eine ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>Bislang galt: Tritt eine Behinderung vor dem 25. Lebensjahr des Kindes auf, können Eltern lebenslang <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> beziehen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt das auch für eine später auftretende Behinderung.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Urteil zum Kindergeldbezug</h2> <p>Das Finanzgericht Köln hat Anfang des Jahres entschieden, dass Eltern künftig auch dann für ihr behindertes Kind Kindergeld beziehen können, wenn die Behinderung erst nach dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist. Damit entschied das Finanzgericht Köln zugunsten eines Vaters, dessen Kindergeldantrag von der Familienkasse abgelehnt wurde, weil die Behinderung bei seiner Tochter erst mit 30 Jahren festgestellt wurde.</p> <h2>Vater klagt für seine behinderte Tochter</h2> <p>Im verhandelten Fall klagte ein Vater auf Kindergeld für seine mittlerweile über 40-jährige Tochter, die aufgrund ihrer Behinderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Der Grund: Die Tochter leidet an erblich bedingter Myotoner Dystrophie – eine Muskelerkrankung, bei der die Muskelkraft nach und nach schwindet. Erst nach dem 30. Geburtstag trat die Behinderung bei der Frau auf.</p> <p>Zuvor hatte sie als gelernte Bürokauffrau selber ihren Lebensunterhalt verdient. Schon zehn Jahre nach der Diagnose war sie 100 % schwerbehindert.</p> <h2>Zur Urteilsbegründung</h2> <p>Die Richter aus Köln gaben dem Vater recht, denn es käme nicht auf die Kenntnis der Behinderung an, sondern auch den Befund der Erbkrankheit. Obwohl die Behinderung bei der Tochter erst mit 30 Jahren auftrat, sei sie „unstreitig seit ihrer Geburt“ erkrankt, da „es sich um einen angeborenen Gendefekt handelt“.</p> <p>Weiterhin sei es unerheblich, dass die Tochter vor erreichen der Altersgrenze von heute 25 Jahren (früher 27 Jahre) ihren Lebensunterhalt eigenständig verdiente. Das Gesetz sieht keine Voraussetzung darin, dass der Betroffene auch diesbezüglich unvermögen sein muss.</p> <h2>Kindergeldregelungen für Kinder mit Behinderung</h2> <p>Grundsätzlich zahlt die Familienkasse Kindergeld für Kinder bis zur Volljährigkeit. Sind sie darüber hinaus in einer Ausbildung oder absolvieren ein Studium, haben sie bis maximal 25 Jahre Anspruch auf Kindergeld.</p> <p>Für Kinder mit Behinderung wird das Kindergeld über das 18. bzw. das 25. Lebensjahr hinausgezahlt, sofern sie nicht eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Weiterhin musste bislang die Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr festgestellt werden.</p> <p>Nach aktueller Rechtsprechung liegt eine Behinderung dann vor, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten und die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.</p> <p>Während akute Krankheiten, die als von kurzer Dauer einzuschätzen sind, nicht als Behinderung gelten, können nach Urteilsspruch vom Bundesfinanzhof auch durch Suchtkrankheiten (Drogenabhängigkeit, Alkoholismus) Behinderung auftreten, die im Rahmen des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen sind.</p> <h2>Unvermögen, selbst den Lebensbedarf zu decken</h2> <p>Zentraler „Knackpunkt“ ist die Fähigkeit oder Unfähigkeit des Kindes, den notwendigen Lebensbedarf vollständig eigenständig zu decken. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Betroffener trotz Behinderung berufstätig ist und seinen Lebensunterhalt verdient.</p> <p><span style="color: #ff6600"><strong>Zu beachten ist:</strong></span> Die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, muss nicht zwingend vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben.</p> <p>Bildquelle: © Olesia Bilkei &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Alleinerziehend: Wenn das Kind eine Behinderung hat</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/alleinerziehend-wenn-das-kind-eine-behinderung-hat/</link>
				<pubDate>Mon, 12 Dec 2016 08:54:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Mütter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/alleinerziehend-wenn-das-kind-eine-behinderung-hat/</guid>
				<description><![CDATA[Die täglichen Herausforderungen für Alleinerziehende sind hoch. Wenn das Kind eine Behinderung hat, kommen alleinerziehende Eltern aber oftmals an ihre psychischen und finanziellen Grenzen, sodass ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die täglichen Herausforderungen für Alleinerziehende sind hoch. Wenn das Kind eine Behinderung hat, kommen <a href="http://www.heimarbeit.de/alleinerziehende-eltern-alle-hilfen-und-anlaufstellen/">alleinerziehende Eltern</a> aber oftmals an ihre psychischen und finanziellen Grenzen, sodass Unterstützung von allen Seiten essentiell ist. So hilft der Staat Alleinerziehenden mit behinderten Kindern.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Leistungen von der Pflegekasse</h2> <p>Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sind grundsätzlich ohne Altersgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung des alleinerziehenden Elternteils mitversichert. Auf Antrag bei der Pflegekasse erhalten sie somit auch Leistungen in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.</p> <p>Die Leistungen steigen mit der Pflegestufe, die im Übrigen ab Januar 2017 in Pflegegrade umgewandelt werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Leistungen möglich – etwa bei Verhinderung durch Urlaub oder Krankheit des pflegenden Elternteils, bei notwendigen Umbaumaßnahmen oder bei Hilfsmitteln und technischen Hilfen.</p> <p>Alleinerziehende sollten wissen, dass die Leistungen der Pflegekasse nichts am Anspruch auf Kindesunterhalt oder der Höhe des Kindesunterhalts ändern. Der barunterhaltspflichtige Elternteil darf die Leistungen der Pflegekasse nicht vom Kindesunterhalt abziehen, im Gegensatz zum <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a>, welches hälftig abgezogen werden darf.</p> <p>Die Leistungen der Pflegekasse reichen selten aus – nicht bei Kindern mit Behinderung und auch nicht für pflegebedürftige Senioren. Hinzukommt, dass oftmals Plätze vor allem für die <a href="http://www.heimarbeit.de/kurzzeitpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Kurzzeitpflege</a> fehlen, die Alleinerziehende im <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> entlasten könnten. Umso wichtiger ist, dass weitere Entlastungen für Alleinerziehende möglich sind.</p> <h2>Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende</h2> <p>Alleinerziehende von Kindern mit einer Behinderung können den finanziellen Mehraufwand, der mit der Behinderung einhergeht, steuerlich geltend machen – als „außergewöhnliche Belastung“.</p> <p>Wenn Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht, kann außerdem der Entlastungsbetrag bei der <a href="http://www.heimarbeit.de/steuererklaerung-wie-kann-ich-im-studium-steuern-sparen/">Steuererklärung</a> genutzt werden. Der Kinderfreibetrag (Pauschbetrag) liegt bei Eltern mit behinderten Kindern höher als üblich – 3.700 Euro pro Jahr, wenn das Kind einen Schwerbehindertenausweis mit „H“ oder „B“ hat.</p> <p>Auch können Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Übrigen können sich Arbeitnehmer von ihrem Chef bei den Kosten für die Kinderbetreuung finanziell unterstützen lassen. Diese Leistungen sind freiwillig, aber für den Arbeitgeber – im Gegensatz zum Weihnachtsgeld – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.</p> <h2>Alleinerziehende unter starkem Druck</h2> <p>Die Herausforderung, ein behindertes Kind zu versorgen, erhöht die alltägliche Belastung, die für Alleinerziehende ohnehin höher ist als bei Paaren. Nicht nur, dass man den Alltag eigenständig organisieren und bewerkstelligen muss. Hinzukommt der finanzielle Druck, der auf Alleinerziehenden lastet.</p> <p>Sie können oftmals nicht Vollzeit arbeiten gehen, erst recht nicht mit einem behinderten Kind. Demnach verfügen sie grundsätzlich über ein niedriges Einkommen. Der Mehraufwand aufgrund der Behinderung belastet da zusätzlich. Das führt dazu, dass vor allem Alleinerziehende – mit oder ohne Kind mit Behinderung – stark von Armut bedroht sind. Der Bezug von Sozialleistungen wie <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a> ist keine Seltenheit unter Alleinerziehenden.</p> <p>Gut ist daher, dass es weitmehr Unterstützung für Alleinerziehende mit einem behinderten Kind gibt, als hier aufgeführt. Häufig gibt es Organisationen, Vereine und Förderprojekte von Kommunen, Städten und Ländern, die sich für Alleinerziehende einsetzen und sie finanziell unterstützen, aber auch Gesprächs- und Selbsthilfegruppen anbieten. </p> <p>Bildquelle: © denys_kuvaiev &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Menschen mit Behinderung: Wie sie ihr Erbe vor staatlichem Zugriff schützen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/menschen-mit-behinderung-wie-sie-ihr-erbe-vor-staatlichem-zugriff-schuetzen/</link>
				<pubDate>Mon, 14 Nov 2016 12:32:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/menschen-mit-behinderung-wie-sie-ihr-erbe-vor-staatlichem-zugriff-schuetzen/</guid>
				<description><![CDATA[Menschen mit Behinderung bekommen oft staatliche finanzielle Unterstützung zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes. Sollten sie eines Tages erben, kassiert der Staat das Erbe, um es für ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Menschen mit Behinderung bekommen oft staatliche finanzielle Unterstützung zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes. Sollten sie eines Tages erben, kassiert der Staat das Erbe, um es für die monatlichen Unterhaltszahlungen zu verwenden. Müssen sie sich das gefallen lassen?</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Menschen mit Behinderung: Was passiert, wenn sie erben?</h2> <p>Unter den Menschen mit einer Behinderung gibt es beim Erben eine Zweiklassengesellschaft. Diejenigen unter ihnen, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren, dürfen ihr Erbe behalten, sofern sie nicht Erbschaftssteuer zahlen müssen.</p> <p>Anders sieht es bei Menschen aus, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung für ihren Lebensunterhalt staatliche Leistungen erhalten. Bei ihnen zieht der Start das komplette Erbe ein und verwendet es für die monatlichen Unterhaltszahlungen. Ist das gerecht?</p> <h2>Fachkundiger Rat gefragt</h2> <p>Geltende Gesetze und persönliches Gerechtigkeitsempfinden stimmen gelegentlich nicht überein. Da fragt sich mancher: „Darf das wirklich wahr sein?“ Oft genug stellt sich dann heraus, dass die Gesetzeslage schwer nachvollziehbare Entscheidungen untermauert. Trotzdem sollte niemand von vornherein klein beigeben. Selbst behördliche Anordnungen können angreifbar sein.</p> <p>Statt nun aber in einen persönlichen Kleinkrieg gegen den Staat zu ziehen, sollten mit einer Erbschaft bedachte Menschen mit Behinderung und staatlichen Hilfen zum Lebensunterhalt juristischen Rat einholen.</p> <h2>Hilfe bei einem kniffligen Problem</h2> <p>Der Katholische Verein für soziale Dienste (SKM) betreut und berät Menschen, die wegen ihrer Behinderung viele Alltagsangelegenheiten nicht mehr selber bewältigen. Die Hilfsorganisation aus Schopfheim im Landkreis Lörrach veranstaltet in ihrer Region regelmäßig Info-Abende. Wer zu weit entfernt wohnt, um die Veranstaltungen zu besuchen, profitiert trotzdem vom Inhalt der Beratungen. </p> <p>So referierte gerade die Rechtsanwältin Karin Schwarz-Marty an einem Informationsabend über eine Lösung des Problems, dass Menschen mit Behinderungen und staatlichen Unterhaltsleistungen ihre Erbschaften dem Staat überlassen müssen. Die Rechtsanwältin konnte in dieser Sache hiervon Betroffenen Mut machen.</p> <h2>Warum Menschen mit Behinderung doppelt gehandicapt sind</h2> <p>Menschen mit Behinderung tragen ein doppeltes Handicap, wenn sie vom Staat Unterhaltsleistungen erhalten. Mit ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung benötigen sie auch Leistungen, die Krankenkassen nicht übernehmen. Das reißt bereits ein Loch in die Haushaltskasse.</p> <p>Vieles, was sich gesunde Menschen selbstverständlich leisten, wie Urlaub oder Weiterbildungen, muss sich diese Personengruppe verkneifen. Eine Erbschaft könnte ihnen – wie allen anderen – ein paar zusätzliche Wünsche erfüllen und die Lebensqualität steigern. Doch bleiben sie hiervon ausgeschlossen.</p> <h2>Überzeugende Lösung</h2> <p>Rechtsanwältin Karin Schwarz-Marty rät dringend davon ab, ein Testament allein aufzustellen, sondern hierfür einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen. Es genüge nicht, einfach ein Behindertentestament aufzustellen. „Es kommt auf jede Formulierung an, um einen Schutz vor dem Sozialamt zu erreichen“, erklärt sie.</p> <p>Sie empfiehlt das Einsetzen eines Vorerbes durch einen bestellten Testamentsvollstrecker sowie das Benennen eines Nacherben. Dann kann auch ein Mensch mit Behinderung in den Genuss seines Erbes kommen. Das Behindertentestament muss die Klausel enthalten, dass es nicht für Kosten der gesetzlichen Betreuung herangezogen werden darf.</p> <p>Der Testamentsvollstrecker wird für die gesamte Lebensdauer des Erben bestellt. Über eine Verwaltungsanordnung kann bestimmt werden, wofür das Erbe verwendet wird: beispielsweise Weihnachten, Geburtstag, Reisen oder Restaurantbesuche.</p> <h2>Lektüre-Tipp</h2> <p>Sehr zu empfehlen ist die Broschüre „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ der Autoren Katja Kruse und Günther Hoffmann, herausgegeben vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.</p> <p>Bildquelle: © Jenny Sturm &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Behinderte müssen weniger Rundfunkgebühren zahlen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/behinderte-muessen-weniger-rundfunkgebuehren-zahlen/</link>
				<pubDate>Mon, 17 Oct 2016 14:02:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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				<description><![CDATA[Aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages müssen Behinderte weniger Rundfunkgebühren zahlen. Im Gegensatz zu früher leisten sie einen finanziellen Beitrag für die öffentlich rechtlichen Rundfunks. Nur wenige mit ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages müssen <a href="http://www.heimarbeit.de/behinderte-in-einen-beruf-begleiten/">Behinderte</a> weniger Rundfunkgebühren zahlen. Im Gegensatz zu früher leisten sie einen finanziellen Beitrag für die öffentlich rechtlichen Rundfunks. Nur wenige mit besonderer Einschränkung sind noch und von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit. Warum das Thema wieder präsent ist und wie eine Klage von einem Schwerbehinderten aufgenommen wurde, erfahren Sie hier in diesem Artikel</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Die Rundfunkgebühr früher und heute</li> <li>Der Beitrag für Behinderte</li> <li>Der Rechtsstreit</li> <li>Die Sachlage</li> <li>Die Grundlage</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>Die Rundfunkgebühr früher und heute</h2> <p>Die Rundfunkgebühr ist früher nach der Anzahl der Geräte berechnet worden. Sie schlug somit je nach Art und Anzahl der Geräte zu Buche.</p> <p>Heute ist die Rundfunkgebühr einheitlich geregelt. Seit Anfang 2013 zahlen die Radio- und Fernsehnutzer einen einheitlichen Rundfunkbeitrag von 17, 98 Euro pro Haushalt. Der Beitrag ist dann 2015 auf 17,50 Euro gesenkt worden.</p> <p>Für den gewerblich berechneten Rundfunkeitrag werden die Anzahl der Arbeitnehmer zugrunde gelegt.</p> <p>Doch wie sie es mit den Beiträgen für Behinderte aus? Müssen sie nach den neuen Bestimmungen vielleicht weniger Rundfunkgebühren zahlen?</p> <h2>Der Beitrag für Behinderte</h2> <p>Bei den Rundfunkgebühren, die vor 2013 eingezogen wurden, waren Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 Prozent frei ausgegangen. Sie mussten keine Rundfunkgebühren zahlen.</p> <p>Heutzutage sind nach der neuen Regelung bei den Rundfunkgebühren nur noch Empfänger von Blindengeld und Taubblinde von den Beiträgen zu den Rundfunkgebühren befreit.</p> <p>Alle anderen müssen einen Drittel des Rundfunkgebührensatzes zahlen. Das ist ein Beitrag von 5,83 Euro monatlich. Behinderte müssen demnach weniger Rundfunkgebühren zahlen, als andere Haushalte aber immer noch mehr als bei der vorangegangenen Regelung.</p> <h2>Der Rechtsstreit</h2> <p>Aufgrund der neuen Regelung für den Rundfunkbeitrag hat nun ein Schwerbehinderter für seinen Haushalt Klage eingereicht.</p> <p>Er bezieht sich bei seiner Klage auf den Anspruch des Nachteilsausgleiches für seine Behinderung. Er vertraute auf die Fortführung der vorher gültigen Befreiung und wollte beim Gericht erwirken, dass er mit einer Behinderung von 80 Prozent von der Rundfunkgebühr gänzlich befreit würde auch bei den Regelungen nach 2013 beziehungsweise 2015.</p> <p>Somit möchte er als Behinderter nicht nur weniger Rundfunkgebühren abführen, sondern gar keine Beiträge entrichten.</p> <h2>Die Sachlage</h2> <p>Der Klage ist vom VGH Mannheim abgewiesen worden. Die Befreiung, die der Schwerbehinderte früher für sich in Anspruch nehmen konnte, ist mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag von 2013 nichtig geworden.</p> <p>Die Fortführung des Befreiungsbescheides von 2013 sind nicht vom Gesetzgeber angeordnet worden.</p> <p>Somit gilt künftig auch für den Kläger, dass er Rundfunkgebühren zahlen muss.</p> <h2>Die Grundlage</h2> <p>Schwerbehinderte können das öffentliche Rundfunkangebot nutzen. Ausgenommen davon sind Taubblinde, die auch weiterhin von dem Rundfunkbeitrag befreit sind.</p> <p>Behinderte müssen weiterhin weniger Rundfunkgebühren zahlen. Sie beteiligen sich somit an der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks, den sie auch gleichsam nutzen können.</p> <p>Folglich ist der staatliche Auftrag, den Menschen mit einer Behinderung gegenüber gewahrt und der Betrag, den Schwerbehinderte zu dem Rundfunkgebühren beitragen, gerechtfertigt und angemessen.</p> <p>Bildquelle: © M. Schuppich &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Betreuungsrecht: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/betreuungsrecht-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 11 Jul 2016 08:14:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/betreuungsrecht-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Hat das Betreuungsrecht etwas mit einer Entmündigung zu tun? Wir sagen Ihnen, was das Betreuungsrecht ist, wem es zu Gute kommt und was Sie dabei ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Hat das <a href="http://www.heimarbeit.de/betreuungsrecht-das-muessen-sie-wissen/">Betreuungsrecht</a> etwas mit einer Entmündigung zu tun? Wir sagen Ihnen, was das Betreuungsrecht ist, wem es zu Gute kommt und was Sie dabei beachten sollten. Holen Sie sich nützliche Informationen zum Betreuungsrecht, um Ihr Leben weiterhin selbst bestimmen zu können.</strong></span></p> <h2>Überblick</h2> <ul> <li>Was ist das Betreuungsrecht?</li> <li>Wo ist das Betreuungsrecht geregelt?</li> <li>Was sind die Pflichten eines Betreuers nach dem Betreuungsgesetz?</li> <li>Welche Rechte bleiben der betreuten Person?</li> <li>Wer kann eine Betreuung anordnen?</li> <li>Voraussetzungen für eine Betreuung nach Betreuungsrecht</li> <li>Betreuungsgesetz für Kinder</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/vorsorgevollmacht-das-muessen-sie-wissen/">Vorsorgevollmacht</a> und Betreuungsgesetz</li> <li>Betreuung gegen den Willen der Angehörigen</li> <li>Häufige Gründe für eine Betreuung</li> <li>Betreuung gegen den eigenen Willen</li> <li>Eilverfahren im Betreuungsrecht</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>Was ist das Betreuungsrecht?</h2> <p>Beim Betreuungsrecht geht es um die Möglichkeit eine Person, die selbst nur eingeschränkt handlungsfähig ist, juristisch zu vertreten. Bei Kindern ist das eine Selbstverständlichkeit, bei Erwachsenen gibt es dafür das Betreuungsrecht. Der Sinn der Betreuung ist, dass diese Personen Hilfe und Schutz erhalten. Es ist nicht der Sinn des Betreuungsrechts jemanden zu bevormunden.</p> <h2>Wo ist das Betreuungsrecht geregelt?</h2> <p>Wie das Betreuungsrecht gehandhabt werden soll, ist seit 1992 im Betreuungsgesetz festgeschrieben. Nähere Angaben dazu finden Sie im Paragrafen 1896 und folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch.</p> <h2>Was sind die Pflichten eines Betreuers nach dem Betreuungsgesetz?</h2> <p>Bei der Betreuung handelt es sich nicht um eine pflegerische oder korrektive Betreuung. Ein Betreuer hat zwar das Recht die betreute Person nach außen zu vertreten, nach innen ist er aber an die Vorgaben dieser Person gebunden.</p> <p>Ein Betreuer darf nur die Handlungen übernehmen, die der Betreute nicht selbst wahrnehmen kann. Das Betreuungsgericht legt fest, um welche Aufgabenkreise es sich handelt. Das kann zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge, die Vermögensverwaltung, die Aufenthaltsbestimmung oder etwas anderes sein.</p> <p>Ein Betreuer kann für Schäden, die beim Betreuten entstehen, haftbar gemacht werden. Als Kontrollinstanz ist das Betreuungsgericht zuständig. Es hat aber nicht immer die nötigen Mittel, um eine umfassende Kontrolle zu gewährleisten.</p> <h2>Welche Rechte bleiben der betreuten Person?</h2> <p>Auch wenn Sie einen Betreuer haben, sind Sie weiterhin geschäfts-, ehe- und testierfähig. Außerdem können betreute Personen in den meisten Fällen weiterhin zur Wahl gehen.</p> <p>Der Betreuer ist lediglich dazu da, der betreuten Person dabei zu helfen, ihren Willen durchzusetzen. In der Praxis kann sich das allerdings von Fall zu Fall schwierig gestalten.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wer kann eine Betreuung anordnen?</h2> <p>Es gibt grundsätzlich zwei Wege, wie eine Betreuung angeordnet werden kann: Sie können sich selbst dafür entscheiden, dass Sie für die Durchsetzung Ihrer Interessen jemanden brauchen, der Sie dabei unterstützt. Alternativ kann die Betreuung „von Amts wegen“ angeordnet werden.</p> <p>Dabei kann eine beliebige Person an die zuständige Stelle herantreten und eine Betreuung anregen. Das Betreuungsgericht (in der Regel beim Amtsgericht) wird den Fall prüfen und danach entscheiden, ob es notwendig ist, einen Betreuer zu bestellen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Voraussetzungen für eine Betreuung nach Betreuungsrecht:</strong></span></p> <ul> <li>Der Betroffene muss volljährig und damit voll rechtsfähig sein</li> <li>Der Betroffene ist nicht oder nur unzureichend in der Lage sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern</li> <li>Grund für diese Einschränkung ist eine Erkrankung oder eine Behinderung</li> <li>Es muss ein Attest vorliegen, das diesen Sachverhalt bestätigt</li> <li>Es gibt keine anderen Möglichkeiten sich helfen zu lassen. Das heißt zum Beispiel, dass Familienangehörige zu weit entfernt wohnen</li> <li>Der Betroffene willigt in die Betreuung ein. Nur wenn der Betroffene seinen Willen nicht äußern kann, ist es möglich ohne seine Zustimmung zu entscheiden</li> <li>Er muss seine Zustimmung vor einem Richter erklären</li> </ul> <h2>Betreuungsgesetz für Kinder</h2> <p>Bei Kindern läuft die Betreuung ein wenig anders. Für sie wird ein Vormund bestimmt, wenn ihre Interessen nicht durch die Eltern wahrgenommen werden können. Dabei kann es sich auch um einen Pfleger oder um das Jugendamt handeln.</p> <p>Wenn bereits absehbar ist, dass durch eine Erkrankung oder Behinderung auch nach dem 18. Lebensjahr kein voll selbstbestimmtes Leben möglich sein wird, kann die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz auch schon vor dem 18. Lebensjahr beantragt und wirksam gemacht werden.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Vorsorgevollmacht und Betreuungsgesetz</h2> <p>Es ist eine ausgezeichnete Idee, wenn Sie für den Fall, dass Sie Betreuung brauchen, Vorsorge treffen. Wenn Sie möchten, dass Sie durch eine bestimmte Person vertreten werden, die nicht automatisch vom Betreuungsrecht dafür vorgesehen ist, dann sollten Sie das in einer Betreuungsvollmacht klarmachen. Erkundigen Sie sich, welche Vorschriften Sie dabei beachten müssen, damit die Vollmacht anerkannt werden kann.</p> <h2>Betreuung gegen den Willen der Angehörigen</h2> <p>Immer wieder kommt es vor, dass die Angehörigen, die im Regelfall als Rechtsvertreter einer bedürftigen Person agieren können, nicht korrekt handeln. Selbst wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln, können sie von der Situation überfordert sein. Deshalb können sie zugunsten eines Betreuers übergangen werden.</p> <h2>Häufige Gründe für eine Betreuung</h2> <p>Wenn jemand einfach zu faul, zerstreut oder ignorant ist, um sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, ist das noch kein Grund einen Betreuer zu bestellen. Nur wenn ein Arzt einen Grund feststellt, der die Person objektiv daran hindert sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern, kann ein Betreuer bestellt werden.</p> <p>Dazu zählen zum Beispiel ein Koma, Neurosen, Demenz, Lähmung und Suchterkrankungen. Auch für Alkoholiker und Drogenabhängige kann ein Betreuer bestellt werden, wenn das notwendig ist.</p> <h2>Betreuung gegen den eigenen Willen</h2> <p>Auch wenn jemand ausdrücklich sagt, dass er keine Betreuung möchte, kann das Gericht feststellen, dass das nicht aus freien Stücken geäußert wurde. Bestimmte Krankheiten verändern die Persönlichkeit, so dass der Betroffene nicht mehr klar darüber nachdenken kann, was das Beste für ihn ist.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Eilverfahren im Betreuungsrecht</h2> <p>Wenn Gefahr in Verzug ist oder wichtige Gründe dafür sprechen, kann das Verfahren abgekürzt werden. Dann genügt ein Attest des Arztes.<br />Das Betreuungsrecht ist aber in den meisten Fällen ein heikles Thema und Sie sollten sich unbedingt von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. </p> <p>Bildquelle: © p365.de &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Kurzzeitpflege: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kurzzeitpflege-das-muessen-sie-wissen-2/</link>
				<pubDate>Sat, 25 Jun 2016 18:26:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/kurzzeitpflege-das-muessen-sie-wissen-2/</guid>
				<description><![CDATA[Was genau ist die Kurzzeitpflege und wie kann man sie sich zu Nutzen machen? Genau hierüber soll es in diesem Artikel gehen. Außerdem zeigen wir ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Was genau ist die <a href="http://www.heimarbeit.de/kurzzeitpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Kurzzeitpflege</a> und wie kann man sie sich zu Nutzen machen? Genau hierüber soll es in diesem Artikel gehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, was das Ziel der Kurzzeitpflege ist und wie viele Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich sind. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Was genau ist die Kurzzeitpflege?</li> <li>Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?</li> <li>Was ist das Ziel der Kurzzeitpflege?</li> <li>Wo wird Kurzzeitpflege angeboten?</li> <li>Finanzierung</li> <li>Maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr</li> <li>Eigene Kosten können von der Steuer abgesetzt werden</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>Was genau ist die Kurzzeitpflege?</h2> <p>Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung, die man in Anspruch nehmen kann, wenn eine teilstationäre Pflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege nicht ausreicht. Allerdings kann die Kurzzeitpflege auch nur für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden.</p> <p>Für die Übergangszeit nach einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in Krisensituationen wird die Unterbringung von der Pflegekasse in einer stationären Pflegeeinrichtung übernommen.</p> <p>Als eine Krisenzeit kann beispielsweise eine besondere Zeit der Krankheit angesehen werden, des Urlaubs oder sonstige Verhinderungen der Pflegepersonen. Auch eine kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit kann als eine Krisensituation angesehen werden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Hintergrund:</strong></span> Pflegende Angehörige müssen in der Regel unglaublich viel leisten. Allerdings gibt es auch Zeiten, in denen die Pflege nicht erbracht werden kann. Das kann schnell unerwartete Probleme mit sich bringen. Auslöser können beispielsweise Krankheit sein, Urlaub des pflegenden Angehörigen oder ähnliches. Für die Entlastung in beschriebenen Krisenfällen soll dann die Kurzzeitpflege sorgen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Mögliche Gründe für die Kurzzeitpflege</h3> <ul> <li>wenn eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht alleine leben kann und zuhause niemanden hat, der die Pflege übernehmen könnte</li> <li>wenn nach einem Krankenhausaufenthalt Angehörige mit der Pflege der uz pflegenden Person überfordert wären</li> <li>wenn der pflegende Angehörige krank ist, einen Aufenthalt in der Reha hat, Urlaub macht oder ähnliches und deswegen nicht mehr pflegen kann</li> <li>vorübergehend, wenn die pflegenden Angehörigen physisch oder psychisch überfordert sind</li> <li>wenn sich die Krankheit verschlimmert, sodass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch das Personal notwendig wird</li> <li>wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant ist, aber noch kein Platz gefunden wurde</li> <li>wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintrat und Zuhause noch die Wohnung behindertengerecht eingerichtet werden muss</li> </ul> <h2>Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?</h2> <p>Die Kurzzeitpflege steht grundsätzlich allen Pflegebedürftigen zu &#8211; auch unabhängig von der Pflegestufe &#8211; wenn sie für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Hilfe angewiesen sind, die durch Krisenzeiten in der häuslichen Pflege oder im Anschluss auf einen Krankenhausaufenthalt bedingt wurde.</p> <p>Hierbei ist die Kurzzeitpflege allerdings von der Tagespflege zu unterscheiden. Bei der Tagespflege werden die Bedürftigen nämlich nur tagsüber betreut.</p> <p>Damit sich die Pflegeversicherung an den Kosten beteiligt, wird eine Pflegestufe oder eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) vorausgesetzt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Die Leistungen für Kurzzeitpflege sollten möglichst vor Antritt beantragt werden.</p> <h3>Wer stellt Antrag auf Kurzzeitpflege?</h3> <p>Der Antrag auf Kurzzeitpflege muss von einem Pflegebedürftigen der von dessen Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden. Der Antrag kann aber auch von der Pflegekasse, von einem Sozialdienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes sowie dem Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Reheinrichtung übernommen werden.</p> <p>Das Beste ist, wen man den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege stellt. Da eine Kurzzeitpflege allerdings auch sehr schnell und ungeahnt eintreten kann, reicht auch eine Aussage der Pflegeperson, eines Pflegedienstes oder des Sozialdienstes aus, um die Notwendigkeit zu bezeugen.</p> <h2>Was ist das Ziel der Kurzzeitpflege?</h2> <p>Im Vordergrund der Kurzzeitpflege steht unter anderem die Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten, die Vorbereitung auf das häusliche Leben oder die befristete Entlastung pflegender Angehöriger sowie die Urlaubspflege. Einige Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben neben der Kurzzeitpflege auch einen Hotelbereich für die Angehörigen der zu pflegenden Personen im Angebot.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wo wird Kurzzeitpflege angeboten?</h2> <p>Die Angebote der Kurzzeitpflege sind insbesondere die Unterkunft für Pflegebedürftige, die Verpflegung dieser sowie die medizinische und pflegerische Versorgung. Dazu gibt es zudem eine therapeutische und rehabilitative Versorgung der Pflegebedürftigen sowie jede Menge interessanter Freizeitangebote.</p> <p>Häufig wird die Kurzzeitpflege in drei Formen durchgeführt. Entweder wird sie nämlich an eine stationäre Einrichtung angegliedert, in einem speziellen Kurzzeitpflegebereich oder aber innerhalb eines Krankenhauses. Zum Teil wird auch in Gesundheitszentren die Kurzzeitpflege angeboten.</p> <h3>Welche Leistungen beinhaltet die Kurzzeitpflege?</h3> <ul> <li>* Unterkunft und Verpflegung </li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/grundpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Grundpflege</a> und Behandlungspflege (wie zum Beispiel Duschen, Baden, Waschen, Hilfe beim Aus- und Anziehen, Wechseln von Verbänden, Kontrolle von Wunden, Mobilisierung durch Gehübungen, Messen von Blutdruck und Zucker, Sprachübungen, etc.)</li> <li>Teilnahme an hausinternen angebotenen Tätigkeiten (wie zum Beispiel Gymnastik, Mobilisierung, Beschäftigungsprogramm, etc.)</li> <li>Inanspruchnahme von Sozialdienstmitarbeitern</li> </ul> <h2>Finanzierung</h2> <p>Die Kosten, die während der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, sind begrenzt &#8211; und zwar auf eine Dauer von 4 Wochen und auf einen Gesamtbetrag von 1.612 Euro (Stand Januar 2015). Die Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Person mindestens die Pflegestufe I hat. Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung unterscheiden sich je nach Unterkunft und Verpflegung.</p> <p>Diese müssen aber in jedem Fall von den Angehörigen der Pflegebedürftigen sowie den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Im Fall von Pflegebedürftigkeit können aber auch bei der Kurzzeitpflege Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.</p> <p>Seitdem das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz in Kraft getreten ist, wird während der Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.</p> <p>Zudem kann man nun seither auch die Kurzzeitpflege in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch nehmen, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI haben, für den Fall, dass der pflegende Angehörige in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt.</p> <h2>Maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr</h2> <p>Durch das erste Pflegestärkungsgesetz können seit Anfang 2015 die für das Kalenderjahr bestehenden Leistungsbeträge, die noch nicht verbraucht wurden, auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.</p> <p>Auf diese Weise kann sich der Leistungsbetrag in der Kurzzeitpflege maximal verdoppeln. Zudem kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 Wochen auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong></span> Wenn Sie Zuhause pflegen oder der Angehörige von einem Pflegedienst gepflegt wird, kann man diese Leistungen mit der Kurzzeitpflege und der Tagespflege kombinieren. Auf diese Weise erreicht man eine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen und nimmt auch die maximal möglichen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Eigene Kosten können von der Steuer abgesetzt werden</h2> <p>Wenn Sie selbst die Kosten oder zumindest anteilige Kosten durch die Kurzzeitpflege haben sollten, können Sie diese von der Steuer absetzt. Wichtig ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Pflege stehen, was normalerweise auch immer der Fall ist.</p> <p>Allerdings sollten die Kosten auch einzeln mit dem Steuerberater abgeklärt werden. Der Steuerberater wird dann individuell prüfen, welchen Kosten steuerlich absetzbar sind &#8211; beispielsweise als außergewöhnliche Belastung.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong></span> Meist haben die Pflegeheime nur eine begrenzte Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen. Aus diesem Grund sollten Sie stets rechtzeitig nach einem geeigneten Platz für die Kurzzeitpflege suchen.</p> <p>Vor allem dann, wenn Sie während der Ferienzeiten einen Kurzzeitpflegeplatz suchen, denn dann sind diese noch begehrter als sonst. Das ist auch nur logisch, wenn man bedenkt, dass einer der häufigsten Gründe für die Kurzzeitpflege der Urlaub des pflegenden Angehörigen ist. </p> <p>Bildquelle: © Gerhard Seybert &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Eingliederungshilfe: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/eingliederungshilfe-das-muessen-sie-wissen-2/</link>
				<pubDate>Fri, 24 Jun 2016 12:27:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Die Eingliederungshilfe ist eine wichtige Leistung der Sozialämter. Mit dieser Maßnahme soll hilfebedürftigen Menschen nach einem Unfall oder ähnlichen geholfen werden, wieder erfolgreich ins Berufsleben ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die <a href="http://www.heimarbeit.de/eingliederungshilfe-das-muessen-sie-wissen-2/">Eingliederungshilfe</a> ist eine wichtige Leistung der Sozialämter. Mit dieser Maßnahme soll hilfebedürftigen Menschen nach einem Unfall oder ähnlichen geholfen werden, wieder erfolgreich ins Berufsleben zurückzufinden, sofern beispielsweise Pflegebedarf besteht und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichend sind oder aber kein anderer Träger in Leistung tritt. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen in diesem Artikel. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>In diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Was ist die Eingliederungshilfe?</li> <li>Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe</li> <li>Wie lange wird die Eingliederungshilfe geleistet?</li> <li>Was sind die Ziele der Eingliederungshilfe?</li> <li>Welche Maßnahmen bietet die Eingliederungshilfe?</li> <li>Für Eltern besteht Unterhaltspflicht </li> <li>Für spezielle Fragen am besten an der Sozialamt wenden</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Was ist die Eingliederungshilfe?</h2> <p>Unter der Eingliederungshilfe oder Eingliederungshilfe für <a href="http://www.heimarbeit.de/behinderte-in-einen-beruf-begleiten/">behinderte</a> Menschen versteht man verschiedene Leistungen des Sozialamts. Diese sind in etwas vergleichbar mit den Leistungen im Rahmen der Rehmaßnahmen von Krankenversicherung, Rentenversicherung und <a href="http://www.heimarbeit.de/unfallversicherung-sinnvoll-das-sollten-sie-wissen/">Unfallversicherung</a>.</p> <p>Es handelt sich also um eine Hilfe, die dazu beitragen soll, dass eine gesundheitlich oder körperlich eingeschränkte Person wieder besser am Alltagsleben teilhaben soll.</p> <h2>Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe</h2> <p>Da die Eingliederungshilfe eine Maßnahme beziehungsweise Leistung des Sozialamts ist, hat (wie so häufig) nicht jeder Anspruch auf diese Hilfe, sondern lediglich Personen, die laut Definition dieser Hilfe wirklich bedürfen. Immerhin kostet das Ganze jede Menge Geld, das vom Staat kommt. Damit man nachrangig einen Anspruch auf die Eingliederungshilfe hat, darf vorrangig kein anderer verpflichteter Träger Hilfe leisten.</p> <p>Konkret bedeutet dies, dass die Eingliederungshilfe eine Leistung ist, die erst dann vom Sozialamt gewährt wird, wenn zum Beispiel weder Krankenkasse, noch andere ähnliche Träger eine vergleichbare Hilfe für die entsprechende Person anbieten würden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend:</strong></span></p> <ul> <li>körperlich behindert sind (beispielsweise eine stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Menschen)</li> </ul> <p>oder</p> <ul> <li>geistig stark eingeschränkt sind (wodurch eine Eingliederung in die Gesellschaft stark eingeschränkt wird)</li> </ul> <p>oder</p> <ul> <li>seelisch stark behindert sind (beispielsweise durch Psychosen, seelische Störungen infolge von Krankheiten, Suchtkrankheiten, Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen)</li> </ul> <p>oder</p> <ul> <li>von einer Behinderung bedroht sind (nach allgemein ärztlicher und sonstiger fachlicher Kenntnis)</li> </ul> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong> </span>Mindestens einer dieser Punkt muss vorliegen, damit eine Eingliederungshilfe geleistet werden kann. Ebenso entscheidend ist auch, dass das Wörtchen „vorübergehend“ Einfluss findet &#8211; vorübergehend bedeutet hier nämlich, dass die Beschwerden mindestens 6 Monate vorliegen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe</h2> <p>Wenn Sie einen der Punkte erfüllen, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe. Allerdings ist es wichtig, dass man die Einkommensgrenzen, auf welche die einzelnen Maßnahmen verwiesen sind, nicht überschreiten. Logisch, denn die Eingliederungshilfe ist eine Leistung des Sozialamtes, das auch nur dann Hilfe leistet, wenn akuter finanzieller Bedarf besteht.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Übrigens:</strong></span> Eine Begrenzung des Alters gibt es hierbei nicht.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Aufgepasst:</strong></span> Wenn die Behinderung oder Einschränkung nur vorübergehend oder nicht wesentlich ist, dann steht einem die Eingliederungshilfe nur im Ermessen des zuständigen Sozialamts zu.</p> <h2>Wie lange wird die Eingliederungshilfe geleistet?</h2> <p>Eine Eingliederungsmaßnahme muss insgesamt so lange andauern, bis die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht wurden. Natürlich gilt das aber auch nur dann, wenn die Ziele auch tatsächlich erreicht werden können. Sollte sich bei der Eingliederungsmaßnahme nämlich beispielsweise herausstellen, dass die Maßnahmen ihren Zweck verfehlen oder nicht erfüllen können, wird die Maßnahme beendet.</p> <p>Damit ein solches Vorgehen auch wirklich richtig eingeschätzt werden kann, wird auf die Stellungnahme von Ärzten, Einrichtungen und sonstigen sachverständigen Personen gesetzt.</p> <h2>Was sind die Ziele der Eingliederungshilfe?</h2> <p>Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass eine drohende Behinderung vermieden wird. Dies ist der präventive Aspekt. Daneben spielt aber auch die Beseitigung oder Milderung einer eventuell bereits vorhandenen Behinderung eine wichtige Rolle, was als Rehabilitation bezeichnet wird.</p> <p>Dann gibt es noch die Integration, die ebenfalls sehr wichtig ist. Behinderte Menschen sollen hierdurch wieder bestmöglich in die Gesellschaft integriert werden.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Und so kann ein Gesamtplan aussehen</h3> <p>Zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahme wird ein Plan vom Sozialamt gemeinsam mit den Betroffenen erstellt. Auch behandelnde Ärzte nehmen am Erstellen des Plans teil. Auf diese Weise kommen verschiedene Kompetenzen zusammen, wodurch eine erfolgreiche Eingliederung bezweckt werden soll.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Ein Gesamtplan kann folgende Inhalte haben:</strong></span></p> <ul> <li>1. Diagnose und Begründung einer Eingliederung und Reha</li> <li>2. Art und Ziel der Maßnahmen </li> <li>3. Voraussichtliche Dauer der Eingliederungsmaßnahmen </li> <li>4. Ort und Träge der Ausführung </li> <li>5. Falls eine Maßnahme verlängert oder durch weitere Maßnahmen ergänzt wird, werden die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen zusammengetragen und dokumentiert</li> </ul> <h2>Welche Maßnahmen bietet die Eingliederungshilfe?</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Folgende Maßnahmen werden vom Sozialamt im Zuge der Eingliederungshilfe als Leistung angeboten:</strong></span></p> <ul> <li><span style="color: #000000;"><strong>1.</strong></span> Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Hierfür ist die Voraussetzung, dass es sich um behinderte Personen handelt, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>2.</strong></span> Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben beitragen: Natürlich ist auch eine solche Leistung wichtig, da das langfristige Ziel der Eingliederungshilfe die Integration in die Arbeitswelt ist. Als Voraussetzung ist zu beachten, dass auch hier eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, da ansonsten keine Hilfe vom Sozialamt ausgehen kann.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>3.</strong> </span>Eine weitere Leistung ist die Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Hier gibt es nun mehrere Voraussetzungen. <br />Die erste Voraussetzung für diese Leistung ist, dass für den behinderten Menschen aufgrund seiner Behinderung keine berufliche Beschäftigung auf dem allgemeinen <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a> infrage kommt. Der Grad der Behinderung beziehungsweise der Arbeitsunfähigkeit muss also entsprechend hoch sein. <br />Als nächste Voraussetzung sei zu nennen, dass der behinderte Mensch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung bieten kann. Hierdurch soll unter andere auch verhindert werden, dass Arbeitskollegen, Pflegekräfte oder die behinderte Person selbst gefährdet werden. <br />Außerdem darf auch hier die behinderte Person eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>4.</strong></span> Als nächstes wäre die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu nennen. Damit diese Leistung von Sozialamt gewährt wird, muss das Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>5.</strong></span> Wenn es sinnvoll ist, sollen auch Weiterbildungen durch Schule oder Ausbildung gewährt werden können, damit unter bestimmten Umständen ein Platz am Arbeitsmarkt erlangt werden kann. Auch die Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt kann zu diesen Leistungen gezählt werden. Hierunter sind beispielsweise die heil- oder sozialpädagogische Betreuung in einer Tagesstätte oder in einem Heim einschließlich der notwendigen Fahrtkosten dorthin eingeschlossen.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>6.</strong></span> Eingliederung in einer vollstationären Einrichtung für Behinderte: Wenn es wirklich hart auf hart kommt, kann eine notwendige Maßnahme auch die Eingliederung in eine vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe sein. Hier werden beispielsweise auch Pflegeleistungen erbracht. Der vorrangige Zweck dieser Maßnahme ist die berufliche und soziale Eingliederung, eine Schule Ausbildung oder Erziehung behinderter Menschen. Die betroffene Person soll also gefördert werden.</li> </ul> <h2>Für Eltern besteht Unterhaltspflicht</h2> <p>Eltern müssen für alle Maßnahmen der Eingliederungshilfe ihrer volljährigen und behinderten oder pflegebedürftigen Kinder einen pauschalen Unterhaltsbeitrag leisten, der maximal 32,08 Euro pro Monat beträgt. Das Einkommen oder Vermögen wird hierbei nicht weiter berücksichtigt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong> </span>Menschen, die einen Anspruch auf die Eingliederungshilfe haben, können die Leistungen vom Sozialamt auch als ein Persönliches Budget beantragen. Hier bekommt man einen Gutschein oder einen Geldbetrag, mit dem man die erforderlichen Leistungen selbst organisieren und bezahlen kann.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Für spezielle Fragen am besten an das Sozialamt wenden</h2> <p>Wenn Sie noch weitere Fragen haben, die wir in diesem Artikel nicht klären konnten, dann sollten Sie sich sinnvoller Weise an das Sozialamt selbst wenden. Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe und vielen weiteren Themen.</p> <p>Bildquelle: © Minerva Studio &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Pflegetagebuch: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/pflegetagebuch-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Fri, 24 Jun 2016 12:16:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/pflegetagebuch-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Nicht nur für die Pflegeversicherung ist ein Pflegetagebuch wichtig, sondern auch für den oder die Pflegebedürftige. Mithilfe eines sauber und ordentlich geführten Pflegetagebuchs lässt sich ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Nicht nur für die Pflegeversicherung ist ein <a href="http://www.heimarbeit.de/pflegetagebuch-das-muessen-sie-wissen/">Pflegetagebuch</a> wichtig, sondern auch für den oder die Pflegebedürftige. Mithilfe eines sauber und ordentlich geführten Pflegetagebuchs lässt sich die Pflegestufe besser bestimmen, was sowohl im Sinne der Pflegeversicherung als auch im Sinne der pflegebedürftigen Person ist. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie beim Führung eines Pflegetagebuchs unbedingt beachten sollten. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>In diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Was ist ein Pflegetagebuch? </li> <li>Wie führt man ein Pflegetagebuch?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Was ist ein Pflegetagebuch?</h2> <p>Immer öfter fordert die Pflegeversicherung von ihren Versicherten ein Pflegetagebuch, das sauber geführt wird. Schon wird klar, dass das Pflegetagebuch eine Art Tagebuch ist, welches vom Pflegepatienten selbst geführt werden soll.</p> <p>Allerdings hat das Pflegetagebuch nicht nur Vorteile für die Pflegeversicherung &#8211; ganz im Gegenteil, auch für die zu pflegende Person sowie deren Angehörige kann ein Pflegetagebuch eine gute Möglichkeit sein, um sich Klarheit in seinen Gedanken zu verschaffen.</p> <p>Genau aus diesem Grund empfiehlt es sich auch für jede Person, die zum Pflegefall wird, ein solches Büchlein zu führen. Egal ob eine Prüfung durch einen Gutachter ansteht, oder nicht. Ein Pflegetagebuch kann die Prüfung und Beurteilung der Pflegebedürftigkeit um ein Vielfaches vereinfachen. Allerdings werden durch das Pflegetagebuch auch einige Stolpersteine bei der Einstufung der Pflegestufe gelegt…</p> <h2>Wie führt man ein Pflegetagebuch?</h2> <p>In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie ein Pflegetagebuch richtig und korrekt führen. Dabei sollten Sie bitte besonders viel Wert auf unsere Ausführungen legen, da ein Pflegebuch sehr genau und korrekt geführt werden muss.</p> <p>Nur so kann das Pflegetagebuch ein nützliches Instrument für die Einstufung der richtigen Pflegestufe für Sie sein.</p> <p>Tipp: Damit das Pflegetagebuch für Sie eine Unterstützung zur Bewilligung der entsprechenden Pflegeleitungen wird, sollten Sie sich eine Mustervorlage zulegen. Diese erhalten Sie ebenfalls bei vielen verschiedene Anbietern kostenfrei im Internet.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Art der Pflege, Zeit und Dauer</h3> <p>Wenn Sie zum ersten Mal mit dem Thema Pflege in Kontakt gekommen sind, kann es sein, dass viele Dinge neu für Sie sein werden. Die Pflege einer pflegebedürftigen Person setzt sich aus vielen verschiedenen Tätigkeiten zusammen. Diese werden als „Verrichtungen“ bezeichnet.</p> <p>Damit die Einstufung in eine richtige Pflegestufe vorgenommen werden kann, müssen alle Verrichtungen der Pflege sorgfältig beachtet und natürlich auch dokumentiert werden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Jede einziehe Verrichtung, sei sie auch noch so uninteressant oder gering, muss wirklich schriftlich dokumentiert werden. Am Ende werden nämlich alle Verrichtungen summiert und bei der Beurteilung der Pflegestufe berücksichtigt.</p> <p>Der Grund für die Berücksichtigung ist, dass geprüft werden muss, wie viel Zeit die Pflege tatsächlich in Anspruch nimmt. Auch kleine Verrichtungen können daher wertvolle Minuten liefern, die am Ende eine höhere Pflegestufe ergeben.</p> <p>Sie sollten daher stets akribisch vorgehen und wirklich jede einzelne Verrichtung notieren, die anfällt.</p> <p>Normalerweise muss der MDK.Gutachter einen individuellen Hilfe- und Zeitaufwand für eine pflegebedürftige Person beurteilen. Allerdings gibt es bestimmte Zeitorientierungswerte, nach denen sich der MDK-Gutachter richtet.</p> <p>Diese werden auch als „Zeitkorridore“ bezeichnet. Wenn er Hilfebedarf besonders hoch ist, kann von diesen auch abgewichen werden. Auch das sollte man beachten, wenn man sein Pflegetagebuch führt.</p> <p>In einem solchen Fall sollte man unbedingt die steigenden Aufwandszeiten im Pflegetagebuch vermerken, damit der Pflegegutachter bei seiner Entscheidung zur Pflegestufe eine bessere Orientierung erhält.</p> <h3>Fachliche Begründung jeder einzelnen Verrichtung</h3> <p>Ebenfalls wichtig ist, dass Sie jede einzelne Verrichtung auch fachlich begründen. Hierzu sollten Sie in Ihrem Pflegetagebuch unter „Begründung aller Hilfeleistungen“ alle relevanten Diagnosen, ärztlichen Berichte, Atteste, etc. notieren und zudem in eigenen Worten verfassen, weshalb Sie bei den entsprechenden Handlungen auf eine Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen sind.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Verschiedene Formen der Hilfe</h3> <p>Nun gibt es verschiedene Formen der Hilfe. Auch hier sollte man möglichst detailliert und genau bleiben. Aber Achtung, die Dokumentation der verschiedenen Formen der Hilfe ist nicht immer einfach. Letztendlich entscheidet die Form der Hilfe über die Höhe des jeweiligen Zeitwertes, an den die Pflegekasse anknüpfen wird.</p> <p>Während einige Pflegebedürftige noch viele Dinge selbst können, haben andere schon Probleme bei den einfachsten Tätigkeiten. Teilweise sind sie auf die komplette Übernahme der Tätigkeiten durch eine Pflegeperson angewiesen. Damit man nun die Form der Unterstützung richtig dokumentiert, kreist man diese auf der jeweiligen Seite im Pflegebuch an.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Diese Formen der Hilfe gibt es:</strong> </span></p> <ul> <li><span style="color: #000000;"><strong>1. Unterstützung (U):</strong></span> Die Pflegebedürftigen können eine Tätigkeit zwar grundsätzlich selbst erledigen, müssen aber bei der Vor- oder Nachbereitung noch zusätzlich von einer Pflegeperson unterstützt werden. </li> <li><span style="color: #000000;"><strong>2. Teilweise Übernahme (TÜ):</strong></span> Bei dieser Form der Hilfe kann die pflegebedürftige Person die Aufgaben des täglichen Lebens teilweise nicht mehr alleine übernehmen und benötigt daher die ab und zu die Übernahme dieser Aufgaben durch eine Pflegekraft. Der Pflegebedürftige ist also nicht mehr in der Lage, einige Aufgaben des täglichen Lebens alleine zu bewältigen.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>3. Vollständige Übernahme (VÜ):</strong></span> Hier kann die pflegebedürftige Person die Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr alleine bewältigen. Ihr muss vollständig von einer Pflegeperson bei diesen Aufgaben geholfen werden. </li> <li><span style="color: #000000;"><strong>4. Anleitung oder Beaufsichtigung (A/B):</strong></span> Diese ist die vierte Form der Hilfe. Hier umfasst die Hilfe durch die Pflegeperson lediglich die Anleitung beziehungsweise die Beaufsichtigung bei den gewöhnlichen Tätigkeiten. Insbesondere ist diese Art der Hilfe bei geistig und seelisch Behinderten, bei psychisch Kranken oder auch bei geistig verwirrten Menschen notwendig. Unter Anleitung und Beaufsichtigt versteht man:</li> </ul> <p>* die Förderung und Erhaltung von psychischen, physischen und geistigen Fähigkeiten wie zum Beispiel die Orientierung zur eigenen Person in der Umgebung</p> <ul> <li>die Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung, beispielsweise durch äußere Einflüsse wie den Umgang mit Strom, Wasser oder offenem Feuer</li> <li>den Abbau von Ängsten, von Aggressionen oder von allgemeiner Reizbarkeit</li> </ul> <h3>Verrichtungen des täglichen Lebens</h3> <p>Bei der Bewertung und Beurteilung der Pflegeklasse spielen die Verrichtungen des täglichen Lebens eine enorm wichtige Rolle.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Sie werden in zwei große Themenbereiche aufgeteilt:</strong></span></p> <ul> <li>1. die <a href="http://www.heimarbeit.de/grundpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Grundpflege</a></li> <li>2. die Hauswirtschaft</li> </ul> <p>Die Aufmerksamkeit sollte insbesondere auf die Grundpflege gerichtet werden, da hier später die Beurteilung und Einstufung in die Pflegestufe die alles entscheidende Rolle einnimmt. Je weniger ein Pflegefall in dieser Kategorie ohne eigenes Bewirken erledigen kann, desto höher ist auch in der Regel die Pflegestufe des Pflegefalls.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Unter der Grundpflege gibt es nun drei wichtige Themenbereiche:</strong></span></p> <ul> <li>1. die Körperpflege</li> <li>3. die Mobilität</li> <li>4. die Ernährung</li> </ul> <p>Nun möchten wir Ihnen im Detail noch erläutern, was diese drei Themenbereiche eigentlich ausmacht.</p> <p>Körperpflege &#8211; Wasche, Duschen, Baden: Die Körperpflege besteht aus mehreren Tätigkeiten, die zum Erhalt der Körperhygiene dienen. Tätigkeiten, die über nicht nur der Hygiene dienen, sondern eher das Wohlbefinden steigern, sind bei der Einstufung der Pflegestufe nur selten relevant.</p> <p>Zu den Tätigkeiten der Körperpflege zählen beispielsweise das Waschen am Waschbecken, das Föhnen der Haare, das Zurechtlegen der Waschutensilien, das Waschen in der Dusche oder in der Badewanne.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <p><span style="color: #ff6600;"><strong> Und so können die Tätigkeiten in einem Handbuch notiert werden:</strong></span></p> <ul> <li>Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Minuten</li> <li>Waschen Oberkörper 8 bis 10 Minuten </li> <li>Waschen Unterkörper 12 bis 15 Minuten </li> <li>Waschen Hände und Gesicht 1 bis 2 Minuten</li> <li>Duschen 15 bis 20 Minuten </li> <li>Baden 20 bis 25 Minuten</li> </ul> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Zahnpflege:</strong></span> Hier spielen beispielsweise die Vorbereitung, das Zähneputzen, das Reinigen des Mundraumes sowie des Zahnersatzes eine Rolle.</p> <ul> <li>Zahnpflege bis zu 5 Minuten</li> </ul> <p>Kämmen: Hier werden Haare gekämmt und gebürstet oder das Toupet gerichtet. Zeitaufwendige Frisuren werden nicht berücksichtigt.</p> <ul> <li>Haarkämmen 1 bis 3 Minuten</li> </ul> <p>Rasieren und Gesichtspflege: Eine Nass- und Trockenrasur kann ebenfalls für viele Pflegefälle eine unüberwindbare Aufgabe darstellen. Schminken hingegen wird nicht als Gesichtspflege gewertet. Darum sollte das Schminken im Pflegetagebuch auch nicht notiert werden.</p> <ul> <li>Rasieren 5 bis 10 Minuten</li> </ul> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Weitere Tätigkeiten, die im Pflegetagebuch berücksichtigt werden sollten:</strong></span></p> <ul> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/unser-darm-als-stimmungsbarometer/">Darm</a>- und Blasenentleerung </li> <li>Mobilität </li> <li>Aufstehen und Zubettgehen</li> <li>An- und Auskleiden</li> <li>Gehen und Treppensteigen</li> <li>Ernährung</li> <li>Mundgerechte Zubereitung</li> <li>Hauswirtschaftliche Versorgung</li> </ul> <p>Bildquelle: © fotohansel &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>Schwerbehinderung 50: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/schwerbehinderung-50-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 20 Jun 2016 12:22:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/schwerbehinderung-50-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Menschen mit einer Behinderung sehen sich privat und beruflich häufig benachteiligt. Ab einer Schwerbehinderung 50, wie der Grad der Behinderung statt mit GdB 50 auch ausgedrückt werden ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Menschen mit einer Behinderung sehen sich privat und beruflich häufig benachteiligt. Ab einer Schwerbehinderung 50, wie der Grad der Behinderung statt mit GdB 50 auch ausgedrückt werden kann, machen sich die Nachteile im <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> noch deutlicher bemerkbar. Sollten auch Sie von einer Schwerbehinderung 50 betroffen sein oder jemanden den Sie kennen, lesen Sie unseren Artikel über die Schwerbehinderung 50: Das müssen Sie wissen!</strong></span></p> <h2>Überblick</h2> <ul> <li>Was ist unter einer Schwerbehinderung 50 zu verstehen?</li> <li>Schwerbehinderung: gesetzliche Grundlagen</li> <li>Schwerbehinderung 50: Was bedeutet GdB 50?</li> <li>Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung 50</li> <li>Antrag auf Schwerbehinderung 50 stellen</li> <li>Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung 50</li> <li>Feststellungsbescheid kein Nachweis über die Schwerbehinderung 50</li> <li>Schwerbehindertenausweis als Nachweis für eine Schwerbehinderung 50</li> <li>Schwerbehinderung 50: Nachteilsausgleiche</li> <li>Fazit</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Was ist unter einer Schwerbehinderung 50 zu verstehen?</h2> <p>Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, werden als schwerbehindert angesehen, wenn ihre Behinderung aller Voraussicht nach über mehr als 6 Monate einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 erreicht. Dieser Behinderungsgrad wird mit seiner zugehörigen Zahl häufig in seiner Kurzform GdB 50 verwendet. Vorliegender Artikel verwendet überwiegend die ebenfalls gebräuchliche Bezeichnung Schwerbehinderung 50.</p> <p>Schwerbehinderte genießen in vielen Bereichen einen besonderen rechtlichen Schutz. Für Ihre zahlreichen Benachteiligungen im Alltag können sie eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.</p> <h2>Schwerbehinderung: Gesetzliche Grundlagen</h2> <p>Den Kern der gesetzlichen Regelungen zu Schwerbehinderungen enthält das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Darin geht es um die Rehabilitation und Eingliederung in die Arbeit und Gesellschaft. Außerdem enthält es Hinweise zu medizinischen, sozialen, beruflichen und schulischen Hilfsmöglichkeiten. Das SGB IX behandelt in seinem ersten Teil Behinderungen allgemein und im zweiten Teil die Regelungen zu Schwerbehinderungen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Weitere gesetzliche Grundlagen für Menschen mit Behinderungen enthalten folgende Sozialgesetzbücher:</strong></span></p> <ul> <li>SGB III: Arbeitsförderung</li> <li>SGB V: Krankenversicherung</li> <li>SGB VI: Rentenversicherung</li> <li>SGB XII: Allgemeine <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a></li> </ul> <p>Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sowie bestimmte steuerrechtliche Gesetze führen weitere Gesetzesgrundlagen für Personen mit Behinderungen auf.</p> <h2>Schwerbehinderung 50: Was bedeutet GdB 50?</h2> <p>Anders als häufig angenommen drückt die jeweilige Zahl bei GdB 50 keine Prozentzahl aus, sondern bezeichnet das Ausmaß einer Behinderung. Die Skala der Grade der Behinderung erstreckt sich in Zehnerschritten von 20 bis 100, angefangen von der leichtesten Behinderung im gesetzlichen Sinn. Ab einem GdB 50 beginnt die Schwerbehinderung.</p> <h2>Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung 50</h2> <p>Die Beurteilung einer Behinderung beziehungsweise Schwerbehinderung bezieht nicht allein berufliche Aspekte ein, sondern sämtliche Lebensbereiche. So kann jemand mit einer sehr hohen Schwerbehinderungsstufe durchaus noch gut erwerbsfähig sein und ein anderer mit einer Beeinträchtigung unterhalb einer Schwerbehinderung 50 im Arbeitsleben bereits große Probleme haben.</p> <p>Menschen mit einem GdB 30 oder 40 können daher bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Im Erfolgsfall einer Gleichstellung können diese Menschen mit Behinderung schon ab einem GdB 30 dieselben Rechte im Arbeitsrecht zugesprochen bekommen wie Schwerbehinderte.</p> <p>Zur Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit kommt es, wenn es einer behinderten Person sonst nicht gelingt, einen für sie geeigneten Arbeitsplatz zu erlangen.</p> <h2>Antrag auf Schwerbehinderung 50 stellen</h2> <p>Zuständig für die Antragstellung auf eine Schwerbehinderung 50 oder einen anderen Grad der Behinderung sind fast immer die Versorgungsämter.</p> <h2>Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung 50</h2> <p>Die zuständige Behörde, meistens das Versorgungsamt, prüft, ob die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung 50 vorliegen. Trifft dies zu, ergeht ein entsprechender Feststellungsbescheid.</p> <p>Sollte der Feststellungsbescheid einen niedrigeren Grad der Behinderung aufführen oder es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden und das Anliegen notfalls über das Sozialgericht weiter verfolgt werden.</p> <h2>Feststellungsbescheid kein Nachweis über die Schwerbehinderung 50</h2> <p>Da im Feststellungsbescheid außer dem Grad der Behinderung die medizinische Diagnose steht, ist er nicht als Nachweis beispielsweise über eine Schwerbehinderung 50 vorgesehen. Das ihm beigefügte Merkblatt macht darauf aufmerksam. In der Praxis verlangen nämlich immer wieder Behörden oder Arbeitgeber Einsicht in den Feststellungsbescheid. Das ist nicht rechtens. Zum Nachweis gibt es den Schwerbehindertenausweis.</p> <h2>Schwerbehindertenausweis als Nachweis für eine Schwerbehinderung 50</h2> <p>Dieselbe Behörde, die die Schwerbehinderung 50 festgestellt hat, gibt auch den Schwerbehindertenausweis heraus. Meistens gilt dieser für 5 Jahre. Einige Bundesländer versehen den Schwerbehindertenausweis mit einer längeren Geltungsdauer. Personen ab Vollendung des 10. Lebensjahres müssen ihren Schwerbehindertenausweis mit einem Lichtbild versehen lassen.</p> <h2>Schwerbehinderung 50: Nachteilsausgleiche</h2> <p>Zu den Nachteilsausgleichen für Personen mit einer festgestellten Schwerbehinderung 50 zählen unter anderem verschiedene Steuerfreibeträge, Beitragsermäßigungen und reduzierte Eintrittspreise. Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) stehen ihnen meistens in Türnähe gelegene besondere Schwerbehindertensitze zur Verfügung.</p> <p>Da viele mobilitätseingeschränkte Schwerbehinderte von einem eigenen Auto profitieren können, gibt es für sie bei der Anschaffung eines Autos von einigen Kfz-Herstellern vergünstigte Preise sowie spezielle Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige. Auch einige Automobilclubs gewähren Beitragsnachlässe.</p> <p>Beamte mit einer Schwerbehinderung 50 können im Alter von 60 oder 62 Jahren in Pension gehen. Lehrer erhalten je nach Bundesland unterschiedliche Reduzierungen der Zahl ihrer Unterrichtsstunden. Bezüglich <a href="http://www.heimarbeit.de/wohngeld-beantragen-als-student/">Wohngeld</a> und Wohnraumförderung gibt es weitere Vergünstigungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung 50.</p> <h2>Fazit</h2> <p>Menschen mit einer Schwerbehinderung 50 steht eine ganze Menge an Nachteilsausgleichen zu. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen sie sie allerdings kennen. Neben Steuerermäßigungen oder Eintrittsnachlässen gibt es zum Beispiel auch verschiedene finanzielle Unterstützungen beim Autokauf.</p> <p>Es lohnt sich unbedingt, sich intensiver mit den Aspekten rund um eine Schwerbehinderung 50 auseinanderzusetzen und die Schätze zu heben, die in nur auf den ersten Blick trockenen Gesetzestexten verborgen sind.</p> <p>Bildquelle: © fotodo &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Behinderte Kinder: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/behinderte-kinder-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Wed, 15 Jun 2016 17:04:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/behinderte-kinder-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Ein gesundes Kind ist ein gängiger und verständlicher Wunsch bei werdenden Paaren. Aber nicht immer ist die Erfüllung dieses Wunsches möglich – und sobald ein ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Ein gesundes Kind ist ein gängiger und verständlicher Wunsch bei werdenden Paaren. Aber nicht immer ist die Erfüllung dieses Wunsches möglich – und sobald ein körperlich und / oder geistig beeinträchtigtes Kind zur Welt kommt, stellen sich viele Eltern die Frage, wie sie damit umgehen sollen und welche Herausforderungen auf sie zukommen werden.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Hier ein kurzer Überblick über einige wichtige Aspekte.</strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Wohnen</li> <li>Kindergarten, Schule und Ausbildung</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a></li> <li>Erbrechtliche Regelungen</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Wohnen</h2> <p>Wie sich das Leben mit einem körperlich und / oder geistig beeinträchtigten Kind in den eigenen vier Wänden entwickelt, hängt sehr weitgehend davon ab, in welchem Maße und welcher Form das Kind beeinträchtigt ist. Denn natürlich macht es einen großen Unterschied, ob es seh- oder hörbeeinträchtigt ist, zu Spastiken oder epileptischen Anfällen neigt oder noch andere Symptome eine Rolle spielen.</p> <p>Grundsätzlich ist eine Anpassung in Bezug auf die Einrichtung immer sinnvoll, aber auch die Entwicklung und Anwendung sinnvolle und machbare Betreuungs- und Förderungsmaßnahmen ist nicht zu unterschätzen.</p> <p>Nach Möglichkeit sollte das Kind bestmöglich unterstützt werden und gleichzeitig genug Zeit und Raum haben, sich selbst zu entfalten, ohne zu sehr zu bemuttert zu werden.</p> <p>Darüber hinaus nimmt die Betreuung oft viel Zeit in Anspruch und kann körperlich nicht immer von nur ein oder zwei Personen übernommen werden.<br />Daher ist es ratsam, zu überlegen, auf welche Hilfen (seien sie organisatorischer, personeller oder gegenständlicher Natur) man zurück greifen kann – und ob sich nicht auch unter Umständen der Rückgriff auf ein alternatives Wohnangebot lohnt.</p> <p>Insbesondere für Kinder und Jugendliche gibt es viele betreute Wohnformen, in denen sie ambulant oder stationär betreut werden können und in denen sie sich entweder nur eine begrenzte Tageszeit oder über einen längeren Zeitraum am Stück aufhalten können.</p> <p>Zusätzlich stellen Familienentlastende Dienste (FED) und Familienunterstützende Dienste (FUD) eine gelungene Hilfe dar, da sie beeinträchtigte Kinder und Jugendliche und ihre Eltern im Alltagsleben unterstützen und ihnen Betreuungs- und Pflegehilfen in verschiedenen Zeitrahmen stellen, Fahrdienste und Bildungsangebote bereit halten und sich um Freizeitangebote kümmern.</p> <p>In welchem Maß die betreuten Familien die jeweiligen Angebote annehmen, ist aber immer noch ihre Sache.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>Kindergarten, Schule und Ausbildung</h2> <p>Körperlich und / oder geistig beeinträchtigte Kinder brauchen oft ein verstärktes Maß an Förderung. Das Recht darauf besteht allerdings schon mit der Geburt und nicht erst mit dem Erreichen des Schulalters.</p> <p>Und von wem lernt man besser und mit wem an seiner Seite wird man unbefangener groß als von und mit Gleichaltrigen?<br />Sowohl Forschungen als auch der gesunde Menschenstand belegen, dass beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Kinder durch gemeinsame Zeit gleichermaßen voneinander profitieren.</p> <p>Logischerweise benötigen beeinträchtigte Kinder oft ein zusätzlichen Maß an Unterstützung und Förderung, doch viele Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sind inzwischen darauf eingestellt und bieten entsprechende Plätze und Angebote an.</p> <p><span style="color: #ff6600;">Welches Modell zu welchem Kind am besten passt, ist dabei immer Einzelfall-abhängig; manche Kinder sind in:</span></p> <ul> <li>Sonderkindergärten oder Sonderschulen für genau ihre Form der Beeinträchtigung und manche in</li> <li>integrativen Gruppen und Klassen oder sogar in</li> <li>einer Regelgruppe oder Klassen</li> </ul> <p>am besten aufgehoben.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="Produkttester werden und Geld verdienen ↻ Täglich neue Produkttests">Produkttester werden und Geld verdienen ↻ Täglich neue Produkttests</a>
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             <p>Dabei zusätzlich entstehende Kosten übernimmt – je nach Bundesland-Regelung – das Sozial- oder Jugendamt, sodass sich Eltern in dieser Hinsicht nicht auf zusätzliche Kosten einstellen müssen.</p> <p>Was die Ausbildung von Kindern oder Jugendlichen mit Beeinträchtigungen betrifft, ist das Arbeitsamt der erste Ansprechpartner.</p> <p>Sofern es sich um eine Beeinträchtigung handelt, die die betroffene Person nicht zu sehr in ihrer Ausbildung und bei der Ausübung der damit verbundenen Arbeit behindert, unterliegen Beeinträchtige wie alle anderen Auszubildenden und Arbeitnehmer auch dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).</p> <p>In anderen Fällen bietet das Arbeitsamt Beeinträchtigten die Gelegenheit, die Ausbildung in speziellen Ausbildungseinrichtungen zu absolvieren und auch darüber hinaus zu fördern.</p> <h2>Kindergeld</h2> <p>Das Kindergeld für beeinträchtigte Kinder beträgt in der Regel genau dem Satz für andere Kinder auch und endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Lebensjahr – beziehungsweise mit dem 25. Lebensjahr, wenn das Kind in diesem Zwischenzeitraum noch seine Erstausbildung oder sein Erststudium absolviert.</p> <p>Oder man kann nachweisen, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, wenn also sein Einkommen den Grundfreibetrag von 8.652 € jährlich nicht überschreitet.</p> <p>Sollte eine Zahlung über das 25. Lebensjahr hinaus angestrebt werden, ist dies unter Umständen ebenfalls möglich – setzt aber voraus, dass das der junge Erwachsene nachweislich vor dem Ende seines 25. Lebensjahrs beeinträchtigt war.</p> <p>Zusätzlich steht allen beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen ein je nach Beeinträchtigung in verschiedene Stufen abgestufter Behinderten-Pauschbetrag zu.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Erbrechtliche Regelungen</h2> <p>Kinder beerben in der Regel ihre Eltern – oder auch umgekehrt. Das ist in den meisten Fällen kein besonderer Problemfall, wenn aufgrund des Testaments des Erblassers oder der gesetzlichen Regelung für das Fehlen eines Testaments alles soweit klar geht.</p> <p>Komplizierter wird es jedoch, wenn ein Kind mit Beeinträchtigung zu den Erben gehört. Denn oft sind die Kosten für seine Pflege oder Unterbringung so hoch, dass dafür Sozialleistungen hinzugezogen werden, geht seine Erbschaft normalerweise direkt an den Sozialhilfeträger – weil zunächst eigenes Vermögen bis auf einen gewissen Freibetrag aufgebraucht werden muss.</p> <p>Eine Enterbung stellt aber auch keinen ernsthaften Vorteil da, weil dem Kind immer noch ein Pflichtteil zusteht, der dann wiederum dem Sozialhilfeträger zu fiele.</p> <p>Was also tun? Grundsätzlich lohnt es sich, mit einer Vorerben-Nacherben-Regelung oder eine Testamentsvollstreckung durch einen nahen Angehörigen, der das Erbe des beeinträchtigten Kindes verwaltet, zu arbeiten. Inwieweit dies machbar und rechtskonform ist, hängt aber immer vom Einzelfall ab – eine gute Rechtsberatung schadet also nie.</p> <p>Bildquelle: © Olesia Bilkei &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>Pflegestufe 1 Voraussetzungen: Jetzt lesen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/pflegestufe-1-voraussetzungen-jetzt-lesen/</link>
				<pubDate>Tue, 14 Jun 2016 10:27:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/pflegestufe-1-voraussetzungen-jetzt-lesen/</guid>
				<description><![CDATA[Die Pflege im Alter wird für immer mehr Deutsche zu einem Umstand, mit dem sie sich durch eigene Erkrankungen oder die Erkrankungen von Familienangehörigen oder ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die Pflege im Alter wird für immer mehr Deutsche zu einem Umstand, mit dem sie sich durch eigene Erkrankungen oder die Erkrankungen von Familienangehörigen oder Freunden genauer auseinander setzen müssen.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Neben der eigentlichen Pflege und Betreuung kommt aber auch noch ein nicht zu unterschätzender Bürokratie-Arbeitsberg dazu: Denn wer bei der Pflege seiner Angehörigen finanzielle oder Sachleistungsunterstützung in Anspruch nehmen möchte, muss dafür in aller Regel eine Pflegestufe bewilligt bekommen – zumindest Pflegestufe Nummer 1.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Dafür gelten allerdings bestimmte Bedingungen – und um genau diese geht es im weiteren Artikel!</strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Wer ist überhaupt pflegebedürftig?</li> <li>Was ist die Pflegestufe 1?</li> <li>Kriterien und Voraussetzungen für die Pflegestufe 1</li> <li>Wie beantragt man die Pflegestufe 1?</li> <li>Welche Leistungen erhält man?</li> <li>Änderungen ab 2017</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Wer ist überhaupt pflegebedürftig?</h2> <p>Das Pflegegesetz definiert alle Menschen als pflegebedürftig, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit mindestens sechs Monate in ihrer Körperpflege Ernährung, Mobilität und in der hauswirtschaftlichen Versorgung so eingeschränkt sind, dass sie ein erhöhtes oder sogar erhebliches Maß an Hilfe benötigen.</p> <p>Wie hoch der jeweilige Pflegeanspruch und die damit verbundenen finanziellen Ansprüche und Sachleistungen ausfallen, wird von einem n Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeschätzt.</p> <p>Dieser beurteilt, ob überhaupt eine Pflegebedürftigkeit vorhanden ist und welche der aktuell noch bestehenden Pflegestufen (0, 1, 2 und 3) zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegt.</p> <p>schätzt ein, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche der Pflegestufen zutreffend ist.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Kriterien und Voraussetzungen für die Pflegestufe 1</h2> <p>Zur Pflegestufe 1 ist im Pflegeversicherungsgesetz angemerkt, dass es sich bei ihr um eine Pflegestufe mit erheblicher Pflegebedürftigkeit handelt – Personen mit dieser Pflegestufe also bei ihren Kassen entsprechende Hilfsmittel und -zahlungen beantragen können.</p> <p>§15 des entsprechenden Gesetzes regelt die Definition sinngemäß so, dass der Betroffene zumindest einmal am Tag bei zwei Verrichtungen innerhalb der <a href="http://www.heimarbeit.de/grundpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Grundpflege</a> (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) für mehr als 45 Minuten auf die Pflege durch eine weitere Person angewiesen ist und mehrfach pro Woche bei der Haushaltsführung unterstützt wird.</p> <p>Zusammen gerechnet müssen beide Arten der Hilfe pro Tag im Wochendurchschnitt mindestens 90 Minuten ausmachen – ansonsten kann die Pflegestufe 1 nicht gewährt werden.</p> <p>Wichtig bei der Begutachtung durch den MDK ist allerdings vor allem der gesundheitlich-ernährungstechnisch-pflegerische Bereich. Will heißen: Ob der Patient noch in der Lage ist, seine Wohnung eigenständig in Schuss zu halten oder nicht, ist vergleichsweise irrelevant.<br />Jemand, der sich also noch selbst waschen und anziehen, aber nicht mehr alleine einkaufen und kochen kann, wird die Pflegestufe 1 also sehr wahrscheinlich nicht erhalten.</p> <p>Was ansonsten bei der Antragstellung und der Erfüllung der Voraussetzungen noch beachtet werden muss, steht im entsprechenden Textabschnitt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie beantragt man die Pflegestufe 1?</h2> <p>Sofern man Leistungen der Pflegeversicherung für eine erkrankte Person in Anspruch nehmen möchte, muss man bei der individuell zuständigen Pflegekasse einen entsprechenden Anspruch stellen.</p> <p>Vor der Antragstellung ist unbedingt zu klären, ob der Pflegeaufwand, den man betreibt, zumindest in etwa dem der Pflegestufe 1 entspricht. Ist das nicht der Fall, wird der MDK keine Pflegebedürftigkeit feststellen und man hat kein Recht auf entsprechende Leistungen.</p> <p>Ein Recht auf Leistungen gilt übrigens überhaupt erst dann, wenn die Vorversicherungszeit lang genug ist.</p> <p>Anschließend sollte man sich das individuell zutreffende Antragsformular zuschicken lassen und dieses wahrheitsgemäß und gewissenhaft ausfüllen.<br />Kompetente Beratung und Hilfe erfährt man dabei bei den behandelten Ärzten des Patienten und bei ambulanten Pflegediensten.</p> <p>Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird sie den MDK mit einer Pflegegutachtung-Erstellung beauftragen. Eine erste Prüfung findet aufgrund der eingesandten Unterlagen statt, anschließend erfolgt ein persönlicher Besuch beim Antragsteller.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>In Bezug auf die Prüfung durch den MDK gelten vor allem zwei Punkte:</strong></span></p> <ul> <li>Keine erbrachten Leistungen vergessen oder für zu unwichtig erachten und</li> <li>den Pflegebedürftigen darauf hinweise, dass er sich nicht besser zu präsentieren braucht, als es ihm im <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> geht.</li> </ul> <p>Sehr wesentlich dabei ist das Führen eines Pflegetagebuchs, in dem auch mögliche Pflegeerschwernisse und Zeitzuwächse wie ein hohes Gewicht des Patienten und damit ein mehr-Personen-Aufwand oder die Wartezeiten bei Ärzten in Arztpraxen angegeben werden.</p> <p>Bei seiner Prüfung vor Ort stellt der MDK auch fest, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz des Patienten, beispielsweise bei Demenzerkrankungen vorliegt.</p> <p>Selbst, wenn die Pflegestufe 1 nicht bewilligt werden sollte, kann man entsprechende Zusatzleistungen in gewissem Umfang trotzdem erhalten.</p> <p>Nach Ermittlung der Ergebnisse leitet der MDK-Gutachter seine Ausführungen an die Pflegekasse weiter, die wiederum den Antragsteller über die Anerkennung oder Ablehnung der Pflegestufe 1 informiert.</p> <p>Im Falle einer Ablehnung kann man bis zu vier Wochen lang Widerspruch einlegen.</p> <h2>Welche Leistungen erhält man?</h2> <p>Sobald die Anerkennung der Pflegestufe 1 durch die Pflegekasse bestätigt ist, stehen dem Pflegebedürftigen Pflegegeld oder Sachleistungen zu.<br />Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Ansprüche auf beide Aspekte nur dann bestehen, wenn der Patient zuhause, also ambulant gepflegt wird.</p> <p>Insgesamt Pflegestufe-1-Empänger aktuell 244 € monatlich für die Pflege durch Angehörige oder 468 € bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zu; bei Demenzerkrankten mit eingeschränkter Alltagskompetenz können die Werte auch auf 316 beziehungsweise 689 € pro Monat erhöht werden.</p> <p>Darüber hinaus können auch Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden, wenn das Pflegeteam aus Angehörigen und professionellen Kräften besteht.</p> <p>In diesem Fall verringert sich allerdings das Pflegegeld prozentual um den Anteil, den erforderliche Sachleistungen in Anspruch nehmen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Änderungen ab 2017</h2> <p>Ab Januar 2017 gilt voraussichtlich das Pflegeverstärkungsgesetz II, das die Umwandlung der Pflegestufen in fünf verschiedene Pflegegrade vorsieht.<br />Ab dann wird vor allem der Grad der <a href="http://www.heimarbeit.de/ug-das-sollten-sie-wissen/">Selbstständigkeit</a> des Betroffenen zählen, also inwiefern er in der Lage ist, sein gesamtes Leben ohne fremde Hilfe zu bewältigen – und damit weniger der rein pflegerische Aufwand und erst recht nicht mehr die diesbezügliche Minutenangabe.</p> <p>Bildquelle: © Ingo Bartussek &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kindergeld und steuerliche Freibeträge für Kinder mit Behinderung</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeld-und-steuerliche-freibetraege-fuer-kinder-mit-behinderung/</link>
				<pubDate>Mon, 23 May 2016 14:45:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/kindergeld-und-steuerliche-freibetraege-fuer-kinder-mit-behinderung/</guid>
				<description><![CDATA[Nachwuchs kündigt sich an – was für ein wundervolle Nachricht! Damit Sie in puncto Kindergeld umfassend informiert sind, finden Sie bei uns eine Reihe von ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Nachwuchs kündigt sich an – was für ein wundervolle Nachricht! Damit Sie in puncto <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> umfassend informiert sind, finden Sie bei uns eine Reihe von Artikeln zu diesem Thema. In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen zum Kindergeld und den steuerlichen Freibeträgen für Kinder mit Behinderung zusammengefasst.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Kindergeld für Kinder mit Behinderung</li> <li>Definition, Voraussetzung &amp; Anspruch</li> <li>Anspruch über das 18. Lebensjahr und 25. Lebensjahr hinaus</li> <li>Bezüge und Einkommen – Grundfreibetrag darf nicht überschritten werden</li> <li>Steuerliche Freibeträge für Kinder mit Behinderung</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Kindergeld für Kinder mit Behinderung</h2> <p>Ob in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder in den Folgejahren: Eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung kann immer auftreten oder durch einen Unfall herbeigeführt werden. Damit ändert sich vieles für Eltern und Familien – unter anderem die Unterstützung durch den Staat, in diesem Fall die Familienkassen. Grundsätzlich gilt auch für das Kindergeld für Kinder mit Behinderung, dass deren Grundversorgung gewährleistet werden soll.</p> <p>Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für das 1. und 2. Kind werden seit 2016 190 Euro, für das 3. 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro gezahlt.</p> <p>Einiges unterscheidet sich jedoch bei den Voraussetzungen und der Zahlung des Kindergeldes zu jenen Regelungen für nicht <a href="http://www.heimarbeit.de/behinderte-kinder-das-muessen-sie-wissen/">behinderte Kinder</a>.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Definition, Voraussetzung &amp; Anspruch</h2> <p>Kindergeld für Kinder mit Behinderung wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Zunächst muss geklärt werden, ob eine Behinderung im Sinne einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung vorliegt, die dazu führt, dass sich das Kind nicht selbstständig (finanziell) versorgen kann.</p> <p>Erkrankt ein Kind, die Heilung ist aber auch absehbare Zeit wahrscheinlich, liegt für die Familienkasse kein Grund vor, den besonderen Regelungen des Kindergeldes für behinderte Kinder nachzugehen. Die Behinderung muss durch einen Nachweis bestätigt sein – beispielsweise durch einen Schwerbehindertenausweis, ein ärztliches Gutachten oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Hier müssen Sie auch die Verlängerung der Dokumente dem Amt vorlegen.</p> <p>Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld für Eltern, die ihren dauerhaften Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und leibliche, Adotiv-, Pflege- oder Stiefkinder dauerhaft in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Auch Großeltern haben einen Anspruch auf Kindergeld sofern sie das Enkelkind bei sich aufgenommen hat, weil die Eltern sich um die Erziehung des Kindes nicht kümmern können.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Anspruch kann immer nur eine Person bzw. ein Personenpaar haben, also entweder die Eltern oder die Großeltern oder die Mutter oder der Vater (bei Alleinerziehenden oder Getrenntlebenden). Ausgenommen ist hier die Erziehung in einem (echten) Wechselmodell, nach dem das Kind oder die Kinder gleichberechtigt von Vater und Mutter abwechselnd aufgezogen werden.</p> <h2>Anspruch über das 18. Lebensjahr und 25. Lebensjahr hinaus</h2> <p>In der Regel gilt der Anspruch für das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Kindergeld kann darüber hinaus gezahlt werden, wenn sich das Kind z.B. in einer Ausbildung befindet oder nach einem Studienplatz oder Arbeitsplatz sucht (offiziell als arbeitssuchend gemeldet). Bei Kinder mit Behinderung wird eine Weiterzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt, wenn dieses</p> <p>aufgrund der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen den Lebensunterhalt nicht selber bestreitet kann<br />und die Behinderung vor dem Ende des 25. Lebensjahr festgestellt wurde</p> <p>Die Familienkasse fordert in diesem Zusammenhang einen Nachweis für den Umstand, dass das Kind aufgrund der Behinderung nicht selber für sich sorgen kann. Dies ist dann der Fall, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit „H“ (hilflos) vorweisen können. Möglich ist auch, dass die Familienkasse darüber hinaus eine Überprüfung bzw. ein Gutachten anfordert, entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Tritt die Behinderung nach dem Ende des 25. Lebensjahrs ein, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeldzahlung. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der das Kind vor dem 25. Lebensjahr behindert war, sich selbst versorgen konnte und nach der Altersgrenze eine Verschlechterung eingetreten ist. Dann kann Kindergeld beantragt werden.</p> <p>Es gilt, dass das Kind keiner regulären Arbeit bzw. Ausbildung auf dem allgemeinen <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a> nachgehen kann. Ausgenommen sind besondere Umstände wie eine Beschäftigung des behinderten Kindes in einer Werkstatt für behinderte Menschen.</p> <p>Über das 25. Lebensjahr hinaus wird Kindergeld gezahlt, wenn die regelmäßige Beurteilung – ein Schwerbehindertenausweis wird alle fünf Jahre geprüft / erneuert – dies erlaubt, also bescheinigt, dass eine selbstständige Versorgung nicht möglich ist.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Bezüge und Einkommen – Grundfreibetrag darf nicht überschritten werden</h2> <p>Ein wichtiger Punkt für den Anspruch auf Kindergeld für behinderte Kinder ist, dass das Kind finanziell nicht in der Lage ist sich selber zu versorgen. Konkret heißt das die Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes dürfen jährlich einen Grundbetrag von 8.652 Euro nicht überschreiten (nach § 32 EStG seit 01.01.2016). Hierbei übersehen die Familienkassen häufig, dass behinderte Kinder nicht nur ihren Grundbedarf, sondern auch Mehrbedarf aufgrund ihrer individuellen Behinderung aufwenden müssen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong></span> Wenn die Familienkasse aufgrund der Höhe der Einkünfte und Bezüge ein Überschreiten der 8.652 Euro sieht und ohne weitere Prüfung den Antrag ablehnt, sollten Sie mit Hinweis auf den Mehrbedarf Widerspruch einlegen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong> </span>Als Mehrbedarf gelten besondere Aufwendungen wie etwa Pflege oder erhöhter Waschbedarf. Unabhängig von der Wohn- oder Unterbringungssituation kann ein pauschaler Mehrbedarf geltend gemacht werden.</p> <p>Dieser bemisst sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und liegt zwischen 310 Euro (GdB von 25 bis 30) und 1.420 Euro (GdB von 95 bis 100). Gesondert werden Blinde (mit „BL“ im Schwerbehindertenausweis) und Hilflose (mit „H“ im Schwerbehindertenausweis) aufgeführt. Sie können jeweils einen pauschalen Mehrbedarf von 3.700 Euro angeben.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong> </span>Hat das Kind kein zu versteuerndes Einkommen, können sich die Eltern den Pauschbetrag des behinderten Kindes für den Mehrbedarf überschreiben lassen. Darüber hinaus können Sie auch den Pflegepauschbetrag geltend machen, wenn Ihr Kind als Schwerbehinderter mit Zusatz „H“ gilt oder in die Pflegestufe III eingestuft wurde.</p> <p>Als Bezüge und Einkünfte gelten unter anderem steuerpflichtiges Einkommen, Sozialleistungen, Renten, Unfallrenten, Versorgungsleistungen von Versorgungsträgern sowie Unterhaltsleistungen. Hiervon abzuziehen sind gezahlte Steuern sowie Vorsorgeaufwendungen (gesetzl. Sozialversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung). Beachten Sie hier: Vermögen der Kinder zählt nicht zu den Einkünfte, sehr wohl aber daraus resultierendes Vermögen wie Zinsen, Miete oder Pacht.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Beachten Sie:</strong></span> Bezieht das behinderte Kind aufgrund der Feststellung einer Pflegestufe Pflegegeld, wird dieses als behinderungsbedingter Mehrbedarf angesetzt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Steuerliche Freibeträge für Kinder mit Behinderung</h2> <p>Steuerliche Freibeträge können dann greifen, wenn die das zu versteuernde Einkommen der Eltern im Rahmen der Günstigerprüfung niedriger ist als mit Kindergeld. Der Kinderfreibetrag kann also nicht zusätzlich, sondern nur alternativ verwendet werden. Grundsätzlich kann jeder Elternteil seinen Anteil des Kinderfreibetrags bei der <a href="http://www.heimarbeit.de/steuererklaerung-wie-kann-ich-im-studium-steuern-sparen/">Steuererklärung</a> angeben.</p> <p>Freibeträge für Kinder liegen bei 7.248 Euro – unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht. Es muss lediglich Anspruch auf Kindergeld bestehen, eine Auszahlung ist nicht zwingend. Hiervon sind 4.608 Euro der Kinderfreibetrag (für zusammenlebende Ehegatten) und 2.640 Euro als Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (für zusammenlebende Ehegatten).</p> <p>Darüber hinaus können im individuellen Fall weitere steuerliche Vergünstigungen aufgeführt werden – beispielsweise bei <a href="http://www.heimarbeit.de/kurzzeitpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Kurzzeitpflege</a> des behinderten Kindes.</p> <p>Bildquelle: © denys_kuvaiev &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Kindergeld für Pflegekind ab zwei Jahren Pflege</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeld-fuer-pflegekind-ab-zwei-jahren-pflege/</link>
				<pubDate>Mon, 07 Mar 2016 16:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Kindergeld für Kinder in Pflege. Dieses Thema möchten wir in diesem Artikel etwas genauer unter die Lupe nehmen. Tatsächlich ist es so, dass Eltern für ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong><a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> für Kinder in Pflege. Dieses Thema möchten wir in diesem Artikel etwas genauer unter die Lupe nehmen. Tatsächlich ist es so, dass Eltern für ihr Pflegekind dann Kindergeld beantragen können, wenn sie es länger als zwei Jahre betreuen möchten. Wie das Ganze genau aussieht, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel. heimarbeit.de wünscht Ihnen jede Menge Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>Und das erwartet Sie in diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Kindergeld für Pflegekind </li> <li>Voraussetzungen für das Kindergeld bei Pflegefamilie</li> <li>Wichtige Hintergründe zum Thema Pflegekind</li> <li>Beispiel Pflegeeltern in Berlin</li> <li>Kindergeld, Steuerkarte und weitere Vorteile für Pflegeeltern</li> </ul> <h2>Kindergeld für Pflegekind</h2> <p>Normalerweise bekommen Pflegeeltern dann Kindergeld für ihr Pflegekind, wenn sie es planen, länger als zwei Jahre zu betreuen. Wie ist das alles eigentlich geregelt? Dieser Abschnitt soll darüber aufklären:</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Pflegekindschaftsverhältnis</h3> <p>Diese etwas komplizierte Bezeichnung ist die offizielle Bezeichnung dafür, wenn das Kind nicht mehr bei seiner leiblichen Familie lebt, sondern in einem neuen Haushalt bei seiner Pflegefamilie.</p> <p>Im Prinzip handelt es sich hier um keine besonders außergewöhnliche Situation, doch wenn man sich im Bereich des Rechts bewegt, könnte jede noch so kleine Fallabweichung eine ganz neue rechtliche Behandlungsweise bedeuten.</p> <p>Lebt ein Pflegekind nun im Haushalt seiner Pflegefamilie, so steht der Pflegefamilie normalerweise das Pflegegeld zu. Dieses ist vor allem für die Unterhaltskosten Gedacht, die das Kind bei der Pflegefamilie verursacht. Allerdings steht der Pflegefamilie zusätzlich auch noch das ganz normale Kindergeld zu &#8211; so wie allen anderen Familien mit Kindern auch.</p> <h2>Voraussetzungen für das Kindergeld bei Pflegefamilie</h2> <p>Nun gibt es aber eine besonders wichtige Voraussetzung dafür, dass das Kindergeld für das Pflegekind an die Pflegefamilie gezahlt werden kann. Die Voraussetzung ist, dass das Pflegeverhältnis für einen längeren Zeitraum geplant ist. Klar &#8211; jeder Antrag auf Kindergeld und jede Bewilligung kostet Zeit, und natürlich Geld an sich. Es ist also verständlich, dass die Familienkasse ein paar wichtigen Richtlinien folgen muss.</p> <p>Der wesentliche Baustein, der den Pflegekindern gegeben werden soll, ist emotionale Sicherheit. Und natürlich ist auch das ein Aspekt, der in die Voraussetzungen für das Kindergeld für Pflegekinder mit einfließt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></span></p> <p>Bei Kleinkindern muss es mindestens ein Jahr sein, das man das Kind zur Pflege plant &#8211; bei Schulkindern müssen es zwei Jahre sein. Ansonsten hat man keinen Anspruch auf das Kindergeld.</p> <h3>Urteil durch Bundesfinanzhof</h3> <p>Diese Richtlinie wurde auch vom Bundesfinanzhof bekräftigt. Dass sich der Bundesfinanzhof in diese Angelegenheit einmischen musste, hatte natürlich einen konkreten Fall als Hintergrund:</p> <p>Ein schulpflichtiges Pflegekind war lediglich 19 Monate lang in der Obhut von seinen Pflegeeltern gewesen. Laut Rechtsprechung stünde den Pflegeeltern aus diesem Grund kein Kindergeld für das Kind zu &#8211; so urteile der Bundesgerichtshof.</p> <p>Dadurch bekräftigte der Bundesfinanzhof die bisher ausgeübte Praxis und Beurteilung der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die zuständig für alle Fragen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag ist.</p> <p>Nach einem Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs heißt es, dass ein Pflegekindschaftsverhältnis unter anderem voraussetzt, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.</p> <p>Die Auflösung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses des Kindes zu den leiblichen Eltern kann in der Regel angenommen werden, wenn ein noch nicht schulpflichtiges Kind mindeste ein Jahr lang beziehungsweise ein noch schulpflichtiges Kind über zwei Jahre und länger keine ausreichenden Kontakte mehr hat.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wichtige Hintergründe zum Thema Pflegekind</h2> <p>Pflegekinder haben sehr häufig eine enorm lange Leidensgeschichte hinter sich. Vernachlässigung, psychische oder physische Gewalt. In vielen Fällen ist die finanzielle Not der Eltern allerdings der ausschlaggebende Grund dafür, dass die Kinder eine Pflegefamilie brauchen. Teilweise aber auch Drogenabhängigkeit der Eltern, Unzuverlässigkeit und Vernachlässigung oder Erkrankung.</p> <p>Jedes Jahr nimmt der Staat etwa 33.000 Kinder aus diesen Gründen erneut in Obhut. Die erste Hilfe für sie sind dann Kinderheime, Kinderdörfer oder Einrichtungen für betreutes Wohnen.</p> <p>Laut dem Statistischen Bundesamt werden von den 33.000 Kindern jährlich etwa 5.000 Kinder an Pflegefamilien vermittelt, doch auch da muss es den Kinder nicht immer besser ergehen. Manchmal, wenn es für das Pflegekind alles andere als Gut läuft, ist auch die Pflegefamilie nur eine momentane Station.</p> <p>Die Vermittlung der Kinder übernimmt im Übrigen das Jugendamt oder andere anerkannte freie Träger. Die Bewerbung für um das Pflegekind verläuft dabei ähnlich wie ein Adoptionsverfahren.</p> <p>Nur die Anforderungen unterscheiden die beiden Prozesse im Wesentlichen voneinander. Denn ein Kino mit so schlechten Erlebnissen und Erfahrungen in die eigene Familie aufzunehmen und dem Kinde Sicherheit zu gewährleisten, erfordert jede Menge Mut, Durchhaltevermögen und Geduld.</p> <h3>Die wichtigsten Anforderungen</h3> <p>Als besonders wichtige Anforderungen an die Pflegefamilien werden emotionale und finanzielle Sicherheit gestellt. Wenn es in der Pflegefamilie zudem Kinder gibt, muss das Pflegekind laut Gesetz sogar mindestens zwei Jahre jünger sein, als das jüngste Kind der Familie.</p> <p>Hinsichtlich der Familienstruktur bestehen allerdings keine gesetzlichen Vorgaben. Alleinstehende, unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften oder auch Verheiratete können allesamt gleichermaßen ein Pflegekind auf nehmen. Auch Pflegekinder in Wohngemeinschaften sind sogar möglich.</p> <h2>Beispiel Pflegeeltern in Berlin</h2> <p>In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen noch ein gutes Beispiel dafür geben, wie es bei Pflegeeltern allgemein aussehen kann &#8211; dazu bringen wir ein Beispiel aus Berlin:</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Hier ist es so, dass die Pflegeeltern unabhängig von der Höhe ihres Einkommens monatlich die folgenden Leistungen vom Jugendamt bekommen:</strong></span></p> <ul> <li>eine Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes</li> <li>eine Abgeltung der Erziehungsleistung </li> <li>einen pauschalen Festbetrag für weitere Leistungen</li> </ul> <p>Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes: Diese Leistung erhalten die Eltern für Aufwendungen, die das Pflegekind direkt betreffen. So zum Beispiel Nahrung, Miete, Kleidung, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, und so weiter. Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes richtet sich dabei danach, wie alt das Pflegekind ist.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Abgeltung der Erziehungsleistung:</strong></span> Eine solche Leistung erhalten die Eltern für die pädagogischen Bemühungen. Bei einer Vollzeitpflege beispielsweise mit erweitertem Förderbedarf und befristeter Vollzeitpflege erhöht sich die Abgeltung der Erziehungsleistung.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Beihilfen:</strong></span> Zusätzlich erhalten die Eltern dann auch noch Beihilfen durch eine monatliche Pauschale. Damit sollen Leistungen für sonstige persönliche Ausstattungen und Schulfahrten sowie Reisekosten und Weihnachtsbeihilfen abgedeckt werden. Auf Antrag hin können die Eltern außerdem weitere Beihilfen bekommen, wie zum Beispiel Beihilfen auf Erstausstattung, Bekleidung, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation und ähnliches.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Kindergeld, Steuerkarte und weitere Vorteile für Pflegeeltern</h2> <p>Wenn das Pflegekind dauerhaft bei den Pflegeeltern leben soll (je nach Alter mindestens ein Jahr) hat man Anspruch auf das Kindergeld. Das Kindergeld wird dabei anteilig auf das Pflegegeld angerechnet.</p> <p>Wenn das Pflegekind das älteste Kind in der Pflegefamilie ist, so wird ein Betrag in Höhe der Hälfte des Kindergeldes, das für ein erstes Pflegekind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen. Wenn das Pflegekind nicht das ältere Kind in der Pflegefamilie ist, wird ein Betrag in Höhe eines Viertels des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wurde, vom Pflegegeld abgezogen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Steuerkarte:</strong> </span>Wenn das Pflegekind außerdem dauerhaft bei den Pflegeeltern lebt, kann es auch auf der Steuerkarte berücksichtigt werden. Allerdings muss das jedes Jahr spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres beim Finanzamt eingetragen werden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Vorsorgeaufwendungen:</strong> </span>Wenn man einen Antrag stellt, können einem zudem die Beiträge zu einer <a href="http://www.heimarbeit.de/unfallversicherung-sinnvoll-das-sollten-sie-wissen/">Unfallversicherung</a> und die Hälfte aller nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet werden.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong><a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a>:</strong></span> Auch Pflegeeltern haben einen Anspruch auf die Elternzeit. Die Elternzeit kann ab dem Zeitpunkt genommen werden, ab dem das Pflegekind aufgenommen wurde, bis zu einer Dauer von drei Jahren, längstens aber bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Pflegekindes.</p> <p>Bildquelle: © pololia &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Kind mit Behinderung: Diese Steuervergünstigungen gibt es</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kind-mit-behinderung-diese-steuerverguenstigungen-gibt-es/</link>
				<pubDate>Sat, 05 Mar 2016 19:36:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/kind-mit-behinderung-diese-steuerverguenstigungen-gibt-es/</guid>
				<description><![CDATA[Gibt es Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung? Dieser Frage haben wir uns in diesem Artikel gewidmet. Hier erhalten Sie einen erstklassigen Überblick über die wichtigsten ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Gibt es Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung? Dieser Frage haben wir uns in diesem Artikel gewidmet. Hier erhalten Sie einen erstklassigen Überblick über die wichtigsten Vergünstigungen, die Sie mit einem Kind mit Behinderung bekommen können! Reinschauen lohnt sich! heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>Und das erwartet Sie in diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung</li> <li>Welche Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung gibt es?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung</h2> <p>Als hätten Eltern mit Kindern nicht ohnehin schon genügend Kosten zu stemmen &#8211; hat das Kind eine Behinderung, können noch zusätzliche Kosten anfallen. Zum Beispiel beim Bus- oder Bahnfahren, weil das Fahrrad nicht benutzt werden kann.</p> <p>Allerdings kommt einem der Staat beim Thema „Kind“ sehr häufig stark entgegen. Wenn das Kind eine Einschränkung oder Behinderung hat sogar erst recht.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Warum ist es im Interesse des Staats, Eltern finanziell zu unterstützen?</h3> <p>Unser System in Deutschland baut darauf auf, dass es genügend junge Menschen gibt, die arbeiten gehen und die Renten und Pensionen der Alten bezahlen. Die Rentenbeiträge, die man beispielsweise als Arbeitnehmer zahlt, werden nicht gespart, sondern direkt für die Renten der Rentner verwendet. Dieses System nennt man Umlageverfahren.</p> <p>Es sorgt dafür, dass man in den jungen Jahren Unterstützung bis zu Ausbildung erhält, anschießend arbeitet, und am Ende schließlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann.</p> <p>Ein recht simpler Gedanke, doch knüpft das Ganze an einem wesentlichen Punkt an: Es müssen immer genug arbeitende Personen da sein, die die Jungen und Alten finanzieren können. Es ist ein Gleichgewichtig notwendig.</p> <p>Nun ist dieses Gleichgewicht in den letzten Jahren stark ins wanken gekommen. Heute werden wesentlich weniger Kinder geboren, als noch vor einigen Jahrzehnten. Gerade nach dem Krieg gab es einen enorm hohen Anstieg der Geburtenraten in Deutschland. Und diese werden demnächst in Rente gehen… das könnte zu einem Problem werden!</p> <h3>Der Staat will Nachwuchs fördern</h3> <p>Deutschland ist also daran interessiert, den Nachwuchs möglichst zu fördern. Und damit Pärchen nicht von dem enormen Kostenfaktor abgeschreckt werden, den ein Kind verursacht, werden Familien hierzulande mit finanziellen Hilfsmitteln unterstützt. Anders würden sich viele Familien einfach keine Kinder leisten können oder leisten wollen.</p> <h3>Finanzielle Hilfestellung vom Staat</h3> <p>Nun ist es ziemlich egal, ob es sich um gesunde oder eingeschränkte Kinder handelt &#8211; der Staat sorgt dafür, dass den Eltern jede Menge Kosten abgenommen werden.</p> <p>Da auch gerade für Kinder mit Behinderung enorme zusätzliche Kosten anfallen, gibt es hier auch ein paar mehr Steuervorteile und Vergünstigungen, als für gesunde Kinder. Und: Es gibt nicht nur jede Menge interessanter Vergünstigungen im Steuerrecht, sondern auch noch einige Zuschüsse. Welche das genau sind, erfahren Sie in den folgenden Absätzen…</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Welche Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung gibt es?</h2> <p>Für Kinder mit Behinderung gibt es spezielle Steuervorteile &#8211; so zum Beispiel den Behinderten-Pauschbetrag. Was das genau ist und in welche Arten sich dieser unterteilt, erfahren Sie in diesem Abschnitt:</p> <p>Behinderten-Pauschbetrag: Ein behinderten-Pauschbetrag soll die typischen und regelmäßigen Kosten abdecken, die ein Kind mit Behinderung im täglichen Leben verursacht.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Hierzu gehören unter anderem:</strong></span></p> <ul> <li>Die Kosten für die Medikamente</li> <li>Die Kosten für Hilfsmittel wie Rollstuhl oder spezieller Wäschebedarf</li> <li>Die Kosten für einen erhöhten Wäschebedarf</li> </ul> <p>Die Höhe von diesem Pauschbetrag richtet sich danach, wie stark die Behinderung des Kindes ausgeprägt ist. Er steigt also mit der Höhe des Behinderungsgrades.</p> <p>Nun gibt es noch eine interessante Besonderheit bei einem Kind mit Behinderung. Wenn das Kind den Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst nutzt, können die Eltern diesen auf sich übertragen lassen.</p> <p>Das bedeutet im Prinzip, dass man eventuell auch Geld von der Steuer absetzen kann, dass man nicht für das Kind gebraucht hat. Das wiederum hängt natürlich davon ab, wie hoch die Kosten sind, die das Kind allgemein verursacht.</p> <p>Für den Behinderten-Pauschbetrag müssen Sie in der <a href="http://www.heimarbeit.de/steuererklaerung-wie-kann-ich-im-studium-steuern-sparen/">Steuererklärung</a> einfach nur die entsprechenden Zeilen in der „Anlage Kind“ ausfüllen.</p> <p>Pflege-Pauschbetrag: Dann gibt es noch den sogenannten Pflege-Pauschbetrag. Dieser beträgt 924 Euro und steht Ihnen dann zu, wenn Ihr Kind einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ besitzt oder der Pflegestufe III zugeordnet ist &#8211; und natürlich auch nur dann, wenn Sie Ihr Kind unentgeltlich zuhause pflegen. Daneben gibt es noch einige detaillierte Voraussetzungen, die Sie aber im Internet im Handumdrehen recherchieren können.</p> <p>Unterbringung in einem Kurzzeitpflegeheim oder im Tagesheim: Das ist die dritte wesentliche Begünstigung. Kosten entstehen nämlich auch dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und das Kind aus diesem Grund für die Arbeitszeiten der Eltern anderweitig untergebracht werden muss. Zum Beispiel in einem Kurzzeitpflegeheim oder in einem Tagesheim.</p> <p>Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastung absetzen. Hier gibt es aber eine Einschränkung. Die Kosten müssen höher sein, als die sogenannte „zumutbare Belastung“.</p> <p>Dasselbe gilt im Übrigen auch für einen längeren Therapieaufenthalt. Wenn das Kind beispielsweise aus medizinischen Gründen auswärtig untergebracht werden muss, dann kann man solche Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung von der Steuer absetzen.</p> <p>Dafür muss allerdings vor Beginn der Heilmaßnahme eine Zwangsläufigkeit dieser festgestellt werden. Es muss also gewährleistet sein, dass das Kind mit Behinderung diesen Therapieaufenthalt wirklich benötigt.</p> <p>Das geht über eine Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes oder der Krankenversicherung.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <p>Kosten eines mobilen Pflegedienstes oder einer Pflegekraft: Wenn man bei der Pflege des Kindes zum Beispiel zuhause durch einen Pflegedienst oder eine Pflegekraft unterstützt wird, kann man ebenfalls einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Eine Vollzeit-Pflegekraft kann man bis zu 20 Prozent von der Steuer absetzen &#8211; allerdings auch nur bis zu maximal 4.000 Euro im Jahr.</p> <p><a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> und Kinderfreibetrag: Die nächste interessante Unterstützung in steuerlicher Hinsicht ist das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, welche den Eltern eines Kindes mit Behinderung natürlich ebenfalls zustehen. Was sich von beidem mehr lohnt, errechnet der Fiskus für die Eltern. Als Elternteil muss man sich somit nicht selbst um die Berechnung der vorteilhafteren Variante kümmern.</p> <p>Kindergeld für erwachsenes Kind mit Behinderung: Nun bleibt das Kind nicht immer Kind, sondern wird mit der Zeit auch erwachsen. Was passiert dann? Bleibt das Kindergeld bestehen?</p> <p>Natürlich haben auch bei erwachsenen Kindern mit Behinderung die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Dafür müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:</strong></span></p> <ul> <li>1. Die Behinderung des Kindes muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.</li> <li>2. Das Kind darf nicht in der Lage sein, sich selbst versorgen zu können. Das ist im Regelfall dann der Fall, wenn das Kind keinem Beruf nachgeht. Die Arbeit in einer Behinderten-Werkstatt zählt hier natürlich nicht als das Ausüben eines Berufs.</li> </ul> <h2>Nützliche Tipps</h2> <p>Wer mehr über das Thema erfahren möchte kann sich im Internet auf diversen Seiten einen guten Überblick über die vielen steuerlichen Richtlinien verschaffen. Auch auf heimarbeit.de recherchieren und veröffentlichen wir regelmäßig jede Menge neuer Artikel zum Thema Steuern und Zuschüsse.</p> <p>Wer es aber ganz genau wissen möchte, sollte sich am besten an einen kompetenten Beratungsservice wenden. Hier gibt es heute schon viele Einrichtungen, die eine kostenlose Beratungsstelle anbieten. Bei Fragen zu bestimmten Themen kann man dort anrufen und sich einfach und unverbindlich beraten lassen. Das Gute hieran ist, dass die Berater auf die individuelle Lebenssituation eingehen können und Ihnen die Tipps geben können, die Ihnen explizit weiterhelfen.</p> <p>In allgemeinen Artikeln im Internet ist das natürlich nicht so einfach. Hier muss das Thema schließlich für die breite Masse bearbeitet werden. Spezialfälle können nur gesondert betrachtet und beleuchtet werden.</p> <p>Bildquelle: © vectorfusionart &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Wo Pflegestufe beantragen?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/wo-pflegestufe-beantragen/</link>
				<pubDate>Wed, 23 Dec 2015 14:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>

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				<description><![CDATA[Sie sind aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen oder Bekannten im heimischen Umfeld, um ihm bei den täglichen Tätigkeiten behilflich ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Sie sind aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen oder Bekannten im heimischen Umfeld, um ihm bei den täglichen Tätigkeiten behilflich zu sein? Dann sollten Sie diesen Artikel lesen. Wir informieren Sie insbesondere zu den Leistungen der Pflegeversicherung und wo die Pflegestufe beantragt werden kann.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Warum eine Pflegestufe beantragen?</li> <li>Wo Pflegestufe beantragen?</li> <li>Welche Pflegestufe ist richtig?</li> <li>Was ist beim Antrag zu beachten?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <p>&nbsp;</p> <h2>Warum eine Pflegestufe beantragen?</h2> <p>Eine Pflegestufe zu beantragen, und zugesprochen zu bekommen, bedeutet, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Diese können zum einen finanzieller Natur sein, sie erhalten also monatlich einen Betrag. Zum anderen können Sie von den sogenannten Sachleistungen Anspruch nehmen.</p> <p>Hierüber können Sie die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes beauftragen. Warum beantragt man also eine Pflegestufe, grundsätzlich, unabhängig von der Einstufung? Pflegegeld oder Sachleistungen sind dann hilfreich, wenn die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder eine sonstige Person aus dem Bekanntenkreis (ein Laie) nicht mehr geleistet werden kann – zum Beispiel aufgrund eigener Verpflichtungen (Arbeit, Haushalt, Familie) oder weil sich niemand zur Pflege bereit erklärt.</p> <p>Darüber hinaus ist die Beantragung einer Pflegestufe sinnvoll, wenn der Aufwand durch einen Laien nicht mehr zu stemmen ist, eine Unterbringung in einem Pflegeheim aber (noch) nicht notwendig ist. Die Person ist derart eingeschränkt in ihrem <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a>, dass ein ambulanter Pflegedienst (kein Laie) die Arbeit übernehmen muss.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wo Pflegestufe beantragen?</h2> <p>Unabhängig von der tatsächlichen Pflegestufe, die ohnehin von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgelegt wird, müssen Sie einen Antrag stellen. Denn Pflegegeld oder Sachleistungen werden grundsätzlich nur auf Eigeninitiative gezahlt, nicht etwa automatisch, weil man erkrankt ist oder einen Unfall hatte. Die Pflegestufe beantragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, da diese mit der Pflegekasse zusammenhängt. Sind Sie privat versichert, wenden Sie sich für die Beantragung der Pflegestufe an Ihre private Krankenversicherung. In der Regel sind auf den Webseiten der Krankenversicherungen Vordrucke vorhanden, die den Antrag – dieser muss schriftlich erfolgen – erleichtern.</p> <p>Der Antrag kann formlos gestellt werden, Sie können also zum Beispiel lediglich schreiben: „Hiermit beantrage ich die Leistungen der Pflegeversicherung.“ Sie können auch telefonisch um ein Antragsformular und eine Prüfung der Pflegestufe bitten. Im weiteren Verlauf wird die Pflegeversicherung den Antrag übersenden und eine Pflegestufe prüfen – also feststellen, ob eine Pflegestufe anerkannt werden kann und in welcher Höhe diese liegt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Welche Pflegestufe ist richtig?</h2> <p>Welche Pflegestufe, die passende ist, wird also grundsätzlich durch dem MDK – bei privaten Versicherern durch eine andere Firma – festgestellt. Allerdings können Sie anhand der allgemeinen Beschreibungen der Pflegestufen bereits selber erkennen, wie hoch der Pflegebedarf ist. Das ist dann wichtig, wenn Sie denken, in eine falsche Pflegestufe eingestuft worden zu sein und Widerspruch einlegen. Wichtig: Der Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegeversicherung muss immer schriftlich erfolgen.</p> <h2>Grundsätzlich unterteilt man in folgende Pflegestufen:</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Pflegestufe 0:</strong></span> Die Pflegebedürftigkeit liegt bei unter 45 Minuten pro Tag, die auf die <a href="http://www.heimarbeit.de/grundpflege-das-muessen-sie-wissen-2/">Grundpflege</a> anfallen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und nicht mehr als 90 Minuten pro Woche Unterstützung im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, etc.) benötigt wird. In diesem Fall wurde theoretisch kein Pflegegrad festgestellt, man erhält aber dennoch finanzielle Unterstützung, um Pflegedienste oder andere Betreuungsangebote zu finanzieren. Aktuell erhält man bei Pflegestufe 0 123 Euro im Monat bei häuslicher Pflege. Pflegesachleistungen werden in Höhe von 231 Euro gezahlt. Ergänzende Leistungen werden nicht gezahlt. Lediglich 40 Euro werden für bestimmte Pflegehilfsmittel gezahlt. Der Betrag ist bei allen Pflegestufen gleich hoch.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Pflegestufe 1:</strong> </span>Die Pflegestufe 1 wird den „erheblich Pflegebedürftigen“ zugesprochen, die täglich mehr als 45 Minuten pro Tag Unterstützung für die Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigen. Der Aufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung liegt pro Woche bei mindestens 90 Minuten. Erhebliche Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf 244 Euro Pflegegeld. Liegt der erschwerte Fall vor, Demenz, werden 316 Euro Pflegegeld gezahlt. Die Sachleitungen liegen bei 468 Euro bzw. 689 Euro bei Demenz. Ergänzende Leistungen werden mit bis zu 208 Euro unterstützt. Für die vollstationäre Betreuung zahlt die Pflegekasse pauschal 1.064 Euro pro Monat.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Pflegestufe 2:</strong></span> Wer pro Tag mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufwendet bzw. hierbei Unterstützung benötigt, liegt bereits in der Pflegestufe 2, als „Schwerpflegebedürftig“. Der tägliche Aufwand für den Hausputz, das Einkaufen und ähnliches liebt bei mindestens 60 Minuten, also insgesamt 180 Minuten pro Tag. In der Pflegestufe 2 haben Menschen Anspruch auf 458 Euro Pflegegeld bzw. 545 Euro bei Demenz sowie Sachleistungen in Höhe von 1.144 Euro bzw. 1.298 Euro bei Demenz. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Kasse 1.330 Euro im Monat. Ergänzende Leistungen werden wie bisher mit maximal 208 Euro unterstützt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Pflegestufe 3:</strong></span> In der Pflegestufe 3 gilt man als schwerstpflegebedürftige Person, bei der die Grundpflege mindestens 270 Minuten pro Tag beansprucht. Insgesamt entfallen mindestens 300 Minuten pro Tag auf die Pflege der Person (Grundpflege und Haushalt). Die Leistungen der Pflegeversicherung liegen hier bei 728 Euro Pflegegeld und 1.612 Euro Sachleistungen. Die vollstationäre Pflege wird mit 1.612 Euro monatlich unterstützt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Härtefall:</strong></span> Weil selbstverständlich die Erfordernisse der Pflegestufe 3 überschritten werden können, zum Beispiel durch eine spezielle Pflege oder nächtliche Betreuung, hat der Gesetzgeber eine Härtefallregel eingeführt. In diesem Fall müssen mindestens 360 Minuten auf die tägliche Grundpflege abfallen. Diese muss auch mindestens drei Mal pro Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) erfolgen. Darüber hinaus kann die Pflege von Härtefällen der Pflegestufe 3 nicht mehr von einer Person geleistet werden, sondern mindestens von zwei Pflegern (Angehöriger und Pflegepersonal), auch nachts. Das Pflegegeld liegt bei 728 Euro monatlich, die Sachleistungen bei 1.995 Euro. Wer die vollstationäre Pflege beansprucht, erhält 1.995 Euro pro Monat.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Was ist beim Antrag zu beachten?</h2> <p>Der eigentliche Antrag wird Ihnen von der Pflegeversicherung übersandt. Sie erhalten dann ein Formular, in dem Angaben zur Person, zum Krankheitszustand beziehungsweise zum Hilfsbedarf zu machen sind. Grundsätzlich muss der Antrag von der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Ist dies nicht mehr möglich, sollte eine Vollmacht übertragen werden.</p> <p>In erster Linie ist bei diesem Antrag wichtig, dass die Pflegebedürftigkeit nachvollziehbar und realistisch dargestellt wird. Es ist daher zu empfehlen, dass zum Beispiel Angehörige eine Art <a href="http://www.heimarbeit.de/pflegetagebuch-das-muessen-sie-wissen/">Pflegetagebuch</a> führen. Hierin sind alle Tätigkeiten zu notieren, die längere Zeit in Anspruch nehmen oder die nicht mehr alleine durchgeführt werden können. Gleichzeitig sollte man versuchen, die entsprechenden Zeiten zu notieren. Also, wie lange benötigt man für das Waschen und Zähne putzen? Wie lange dauert es, sich anzuziehen? Nach Möglichkeit sollte das Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen regelmäßig geführt werden.</p> <p>In der Regel prüft die Pflegekasse spätestens nach fünf Wochen, nachdem der Antrag eingegangen ist, ob eine Pflegestufe vorliegt. Hierzu werden oftmals Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einen Hausbesuch vornehmen, bei dem sie sich ein eigenes Bild von der Pflegebedürftigkeit der Person machen wollen. Hier sollten Sie das Pflegetagebuch vorliegen haben und nach Möglichkeit den Angehörigen dazu holen, der Sie bislang gepflegt oder unterstützt hat.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Ganz wichtig:</strong></span> Während der Begutachtung sollte man sich nicht zurückhalten, was die Hilfsbedürftigkeit im Alltag angeht. Versuchen Sie nicht, sich zu überanstrengen, wenn Sie zeigen wollen, welche Arbeiten noch zu erledigen sind. Sie sollten auch keine Informationen vor dem Gutachter zurückhalten, zum Beispiel inkontinent zu sein. Das könnte dazu führen, dass Sie Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie in eine unpassende Pflegestufe eingeteilt werden und die Pflege im Alltag nicht angemessen geleistet werden kann.</p> <p>Bildquelle: © agenturfotografin &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>Pflegelückenrechner: Rechner + Alle Infos</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/pflegelueckenrechner-rechner-alle-infos/</link>
				<pubDate>Sat, 03 Oct 2015 17:46:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechner]]></category>

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				<description><![CDATA[Bei einem Pflegebedarf treten große Pflegelücken auf. Darüber sollten Sie sich mit einem Pflegelückenrechner einen genauen Überblick verschaffen. Was Sie zu dem Pflegelückenrechner alles Wissen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Bei einem Pflegebedarf treten große Pflegelücken auf. Darüber sollten Sie sich mit einem <a href="http://www.heimarbeit.de/pflegelueckenrechner-rechner-alle-infos/">Pflegelückenrechner</a> einen genauen Überblick verschaffen. Was Sie zu dem Pflegelückenrechner alles Wissen sollten und welche Informationen noch wichtig sind, erfahren Sie hier in diesem Artikel.</strong></span></p> <h2>Überblick:</h2> <ul> <li>Der Pflegebedarf</li> <li>Einen Pflegebedarf beantragen</li> <li>Die Pflegestufen</li> <li>Die Berechnung</li> <li>Was unter Pflegelücke verstanden wird</li> <li>Pflegelücke schließen</li> <li>Wer hat einen Vorteil vom Pflegelückenrechner?</li> <li>Wie ein Pflegelückenrechner funktioniert</li> <li>Die Aufteilung des Pflegelückenrechners</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2> <p style="text-align: center;"><strong><span style="color: #ff6600;">Empfohlen von Verbraucherschutz.de</span></strong>:</p> <p style="text-align: center;"><a href="https://www.heimarbeit.de/heimarbeit/heimarbeit-geld-verdienen/" rel="dofollow">Jetzt kostenfrei anmelden und von Zuhause aus Geld verdienen</a></p> <h2>Pflegelückenrechner</h2> <p><!-- Begin Pflegelücken-Rechner von www.smart-rechner.de --></p> <div id="s_r_de_pflegeluecke"> <script type="text/javascript">       s_r_de_pflegeluecke_premium = true; </script><br />    <script        type="text/javascript"        charset="iso-8859-1"       src="https://www.smart-rechner.de/widget/pflegeluecke.js">    </script> </div> <p><!-- End Pflegelücken-Rechner von www.smart-rechner.de -->	</p> <h2>Der Pflegebedarf</h2> <p>Die Menschen werden immer älter. Ein Grund, dass der Pflegebedarf drastisch angestiegen ist. Das hohe Alter hat Unpässlichkeiten im Gepäck. Die Menschen sind auf Hilfe angewiesen, bei vielen im <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> anfallenden Abläufen. Sie verfügen nicht mehr über die nötige Mobilität. Die Körperpflege und hauswirtschaftliche Arbeiten können ohne Hilfe nicht mehr gewährleistet sein.</p> <p>Hier setzt der Pflegebedarf ein. Ausschlaggebender Faktor ist immer die Zeit, die der Hilfe bedarf. Die Kosten werden über die Pflegegeldversicherung erleichtert, aber nicht vollständig gedeckt. Es entstehen Pflegelücken, die Sie mit einem Pflegelückenrechner einfach berechnen können.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Einen Pflegebedarf beantragen</h2> <p>Einen Pflegebedarf beantragen Sie bei der Krankenkasse des Versicherten. Die Krankenkasse leitet Ihren Antrag an die Pflegekasse weiter. Diese zieht zur Bearbeitung Ihres Anliegens den Medizinischen Dienst hinzu. Der Medizinische Dienst ist ein formell unabhängiger Dienst, der ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit stellt. Er berät mit seinem Sachverstand und dem entsprechenden Gutachten die Pflegeversicherung.</p> <p>Diese gibt Ihnen dann in einem Bescheid bekannt, ob der Pflegebedarf anerkannt wird und welche Pflegestufe Sie erhalten. Das ist eine Grundlage, die Sie für die Berechnung im Pfleglückenrechner angeben müssen. Gegen den Bescheid können Sie allerdings fristgerecht und schriftlich Einspruch einlegen.</p> <h2>Die Pflegestufen</h2> <p>Die grundsätzliche Unterteilung der Pflegestufen ist in drei Stufen vorgenommen worden. Zusätzlich hat sich noch die Pflegestufe 0 hinzugesellt, die durch die Betreuung von Demenzkranken einen Bedarf deckt. Hier gilt ein zeitlicher Tagesaufwand von unter 45 Minuten für die Grundversorgung ohne Pflegestufe. Für alle anderen Pflegestufen gelten folgende Voraussetzungen, die Sie genau im Pflegelückenrechner noch mal einsehen können:</p> <p>Für alle Pflegestufen gilt ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung mehrmals wöchentlich.</p> <ul> <li><span style="color: #000000;"><strong>Pflegestufe I:</strong> </span>Ein täglicher Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten, wobei 45 Minuten davon auf die Grundversorgung entfallen.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>Pflegestufe II:</strong></span> Ein täglicher Zeitaufwand von mindestens drei Stunden, wobei zwei Stunden davon auf die Grundversorgung entfallen.</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>Pflegestufe III:</strong></span> Ein täglicher Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden rund um die Uhr, wobei vier Stunden davon auf die Grundversorgung entfallen.</li> </ul> <h2>Die Berechnung</h2> <p>Die Berechnung erfolgt auch nach den verschiedenen Bundesländern. Hier geht es um die Betreuung von einem Ambulanten Pflegedienst, der teilstationären Pflege und der vollstationären Pflege.</p> <p>Die Kosten, die bei der Hilfe der betreuten Personen aufgewendet werden, werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich vergütet. Gerade in der vollstationären Pflege variieren hier die Kosten sehr deutlich und müssen in der Berechnung berücksichtigt werden. So erhalten Sie im Pflegelückenrechner einen reellen Überblick, den Sie aus Ihren Daten samt Bundeslandangabe ersehen können.</p> <h2>Was unter Pflegelücke verstanden wird</h2> <p>Bei der Pflege eines pflegebedürftigen Menschen entstehen Kosten. Die Ausgaben für die Hilfe, die der Mensch benötigt, müssen abgedeckt werden. Hier liegt jetzt der Hase im Pfeffer. Die Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten für die notwendigen Pflegedienstleistungen nicht ab.</p> <p>Es entsteht die Pflegelücke. Sie sollten sich einen Überblick verschaffen und die Pflegelücke, die in Ihrem speziellen Fall auftritt, mit einem Pflegelückenrechner einsehen. Ein optimaler Überblick in der Kostenaufstellung des Pflegebedürftigen hilft Ihnen, vorzusorgen oder sich Gedanken über die Möglichkeiten zu machen, die Lücke schließen zu können.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Pflegelücke schließen</h2> <p>Die Pflegelücke muss man in Relation zur den Rentenbezügen sehen.</p> <p>Wenn Sie Rentner werden, können Sie die entstehende Pflegelücke mit Ihrer Rente meistens nicht schließen. Damit Sie die Versorgungslücke für Ihren speziellen Fall jedoch schließen lässt, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Hier liegt die Empfehlung von Stiftung Warentest beispielsweise bei einem Kombinationstarif.</p> <p>Hier wird die Kombination von einer ungeförderten Pflegezusatzversicherung und einer geförderten Pflegeversicherung für einen Modellkunden nachvollziehbar aufgeführt. Bei dieser Variante soll erwähnt werden, dass es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handelt.</p> <p>Alternativ gibt es auch die Pflegerentenversicherungen. Es lohnt sich also auch schon in jüngeren Jahren einen Überblick mit einem Pflegelückenrechner zu verschaffen und sich Gedanken über die Schließung der Lücke zu machen.</p> <h2>Wer hat einen Vorteil vom Pflegelückenrechner?</h2> <p>Eigentlich können alle Menschen davon profitieren, sich mit dem Thema Pflegelücke und Pflegelückenrechner auseinander zu setzen. Hier geht es genauso darum, eventuell auftauchende Pflegelücken vorsorglich zu schließen, wie auch eine Orientierung im Pflegefall zu erhalten. Sie rechnen die Pflegelücke aus und wissen, wie wichtig es ist, die Lücke zu füllen.</p> <p>Sie sind mit der Pflegstufe nicht einverstanden? Dann können Sie den Pflegelückenrechner benutzen, um die Reduzierung der Lücke in der nächsten Pflegestufe mit Zahlen zu verdeutlichen. Eine gute Möglichkeit, sich Wissen zu verschaffen und klar ersichtliche Berechnungen zu erhalten.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie ein Pflegelückenrechner funktioniert</h2> <p>Dem Pflegelückenrechner liegen unterschiedliche Faktoren zugrunde, um die Differenz zwischen Kosten der notwendigen Pflegdienstleistungen und der Erstattung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ermitteln. Die Pflegelücke berechnet sich aus den mittleren Kosten für die Pflegedienstleistungen.</p> <p>Diese sind in Abhängigkeit vom dem jeweiligen Bundesland und entstehen durch die Pflegestufe, die den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit angibt. Dem stehen die Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung und mögliche Einnahmen, wie zum Beispiel die Rente, entgegen. Aus diesen beiden Faktoren können Sie dann die Pflegelücke ausweisen.</p> <h2>Die Aufteilung des Pflegelückenrechners</h2> <p>Die verschiedenen Pflegelückenrechner sind übersichtlich gestaltet und leicht in der Anwendung und im Gebrauch. Sie werden in einfachen Schritten durch die Berechnung geleitet. Unterschiedliche Bedürfnisse befriedigen die Themen, die den jeweiligen Rechner begleiten. Diese sind in Rubriken unterteilt und je nach Belieben des Nutzers auszuwählen.</p> <p>So können Sie sich detaillierte Informationen über die einzelnen Pflegestufen einholen oder sich Wissen über verschiedene Wohnprojekte für Senioren verschaffen. Rufen Sie einfach unterschiedliche Rechner auf und Sie stellen schnell fest, welche Aufteilung mit welchen Themen Ihren Vorlieben entspricht.</p> <p>Bildquelle: © Photographee.eu &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Pflegestufenrechner: Rechner + Alle Infos</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/pflegestufenrechner-rechner-alle-infos/</link>
				<pubDate>Tue, 29 Sep 2015 16:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechner]]></category>

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				<description><![CDATA[Wird ein Angehöriger pflegebedürftig ist es wichtig, sich gut und gründlich mit dem Thema auseinander zu setzen. Ein bedeutsames Kriterium in diesem Fall ist die ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Wird ein Angehöriger pflegebedürftig ist es wichtig, sich gut und gründlich mit dem Thema auseinander zu setzen. Ein bedeutsames Kriterium in diesem Fall ist die Pflegestufe, die dann festgestellt werden muss. Was Sie über die Pflegestufe alles wissen sollten und wie wichtig ein Pflegestufenrechner sein kann, erfahren Sie hier in diesem Artikel.</strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Der Pflegestufenrechner</li> <li>Die einzelnen Einstufungen</li> <li>Der Antrag auf eine Pflegestufe</li> <li>Wer legt die Einstufung der Pflegestufen fest?</li> <li>Wann kann eine Änderung der Pflegestufe beantragt werden?</li> <li>Die Eilbegutachtung</li> <li>Der Widerspruch</li> <li>Die Pflege des Angehörigen</li> <li>Was Sie unbedingt noch wissen sollten</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2> <p style="text-align: center;"><strong><span style="color: #ff6600;">Empfohlen von Verbraucherschutz.de</span></strong>:</p> <p style="text-align: center;"><a href="https://www.heimarbeit.de/heimarbeit/heimarbeit-geld-verdienen/" rel="dofollow">Jetzt kostenfrei anmelden und von Zuhause aus Geld verdienen</a></p> <h2>Pflegestufenrechner</h2> <p><!-- Begin Pflegestufen-Rechner von www.smart-rechner.de --></p> <div id="s_r_de_pflegestufen">    <script type="text/javascript">       s_r_de_pflegestufen_premium = true;       s_r_de_pflegestufen_theme = "standard";       s_r_de_pflegestufen_responsive = true;       s_r_de_pflegestufen_slidedown = false;       s_r_de_pflegestufen_openresult = false;       s_r_de_pflegestufen_whitelabel = false;       s_r_de_pflegestufen_adlink = "";       s_r_de_pflegestufen_adtext = "";       s_r_de_pflegestufen_adtarget = "_blank";       s_r_de_pflegestufen_adsize = "";       s_r_de_pflegestufen_adlink_requestmethod = "post";       s_r_de_pflegestufen_param_allgemeine_haeufigkeit = "1";    </script><br />    <script       type="text/javascript"       charset="iso-8859-1"       src="https://www.smart-rechner.de/widget/pflegestufen.js">    </script> </div> <p><!-- End Pflegestufen-Rechner von www.smart-rechner.de --></p> <h2>Der Pflegestufenrechner</h2> <p>Mit einem Pflegestufenrechner können Sie anhand eines Fragenkataloges den für Sie speziellen Pflegebedarf ermitteln. Sie müssen die Ergebnisse in die dafür vorgesehenen Felder eingeben und erhalten dann kostenlos das Ergebnis der Einstufung. Die Anwendung ist für den Nutzer kostenfrei. Die Portale sind gut strukturiert und übersichtlich gestaltet.</p> <p>Die Themen rund um die Fragen, die zu Pflegeeinstufung auftreten, sind gut verständlich und informativ gestaltet. Eine hervorragende Hilfe, sich eine Orientierung in diesem wichtigen Thema zu verschaffen. Der Pflegestufenrechner bietet lediglich eine Hilfestellung bei der Ermittlung und übernimmt keine Haftung für Ihr Ergebnis.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Die einzelnen Einstufungen</h2> <p>Die Grundlage zur Einstufung im Pflegefall liefert die Begutachtungsrichtlinie. Aufgrund dieser Richtlinie werden alle Entscheidungen getroffen, die den Umfang des Pflegebedarfs betreffen. Sie können, bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, dann die Leistungen aus der Pflegegeldversicherung für die Pflegestufe 0, Ⅰ, Ⅱ oder Ⅲ erhalten.</p> <p>Das bedeutendste Kriterium zur Pflegestufenbestimmung ist der Zeitaufwand, die einer Laienkraft für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entstehen. Damit Sie sich ein genaues Bild machen können, nutzen Sie hierbei einen Pflegestufenrechner und die nötigen Informationen.</p> <h2>Der Antrag auf eine Pflegestufe</h2> <p>Sie haben den Eindruck, dass Sie oder ein Angehöriger eine Pflegestufe beantragen sollte? Dann müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen, die Sie über Ihre Krankenkasse erreichen können. Der Antrag kann formfrei, schriftlich gestellt werden. Sie benötigen also auch keine speziellen oder vorgefertigten Formulare zur Beantragung Ihrer Pflegestufe.</p> <p>Es geht dann darum festzustellen, wie die individuelle Pflegesituation einzuschätzen ist. Einen Einblick vorab gewährt Ihnen der Pflegestufenrechner. Die aufwendige Einschätzung übernimmt dann der Medizinische Dienst. Dieser Ablauf wird mit Beantragung in die Wege geleitet und Sie erhalten dann einen Termin für die Begutachtung.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wer legt die Einstufung der Pflegestufen fest?</h2> <p>Der Antrag zu Einstufung der einzelnen Pflegestufen wird bei der Krankenkasse beantragt und an die Pflegeversicherung weitergeleitet. Sie können sich im Vorfeld einen guten Überblick mit einem Pflegestufenrechner verschaffen, um eine Orientierung in dem Procedere der Beantragung zu haben.</p> <p>Die Pflegeversicherung Ihrerseits vergibt den Auftrag der Begutachtung an den Medizinischen Dienst. Der Medizinische Dienst ist ein formell unabhängiger Dienst und berät die Kranken- und <a href="http://www.heimarbeit.de/so-erhalten-sie-von-den-pflegekassen-mehr-geld/">Pflegekassen</a> mit dem nötigen Sachverstand. Die Begutachtung des Patienten findet dann in dessen Räumlichkeiten statt und unterliegt festgelegten Richtlinien.</p> <p>Der Medizinische Dienst ist ähnlich der Bundesländer strukturiert. An dessen Spitze steht der Medizinische Dienst der Spitzenverbände mit Sitz in Essen.</p> <h2>Die Eilbegutachtung</h2> <p>Selbst wenn Sie sich mit einem Pflegestufenrechner einen ersten Einblick verschafft können, ist in besonderen Fällen Eile geboten.</p> <p>Die Einstufung von Patienten in einer (Reha-)Klinik hat hohe Priorität. Hier kann bei Pflegebedürftigkeit ein Eilantrag gestellt werden. Der Medizinische Dienst begutachtet dann unverzüglich. Sie können in dieser Situation die Hilfe des Sozialdienstes der Klinik in Anspruch nehmen.</p> <h2>Wann kann eine Änderung der Pflegestufe beantragt werden?</h2> <p>Im Normalfall werden die meisten Versicherten von der Pflegekasse nach etwa zwei Jahren angeschrieben. Der Medizinische Dienst nimmt dann eine Wiederholungsbegutachtung vor, in dessen Verlauf sich auch eine Höherstufung feststellen ließe.</p> <p>Genau wie die Beantragung kann auch eine Änderung beantragt werden und vorab mit einem Pflegestufenrechner abgeglichen werden. Die genehmigte Pflegestufe ist für den zu betreibenden Aufwand des Pflegenden nicht mehr gerechtfertigt? In diesem Fall sind Sie gefordert, diese Änderung der Pflegestufe in Gang zu setzen.</p> <p>Diese Beantragungsverfahren ist dasselbe, wie bei der Ersteinstufung. Viele Seniorenheime sind in Ihrem Ablauf darauf angewiesen, einen höheren Pflegebedarf zeitnah zu erkennen. Diese Einrichtungen überprüfen regelmäßig, ob eine Höherstufung angemessen ist und bitten die Versicherten dann auch um die Beantragung.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Der Widerspruch</h2> <p>Oftmals sind die Patienten oder die Angehörigen mit der Einstufung der Pflegestufe nicht einverstanden. Die Pflegestufe wird aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes von der Pflegekasse festgelegt und Ihnen schriftlich mitgeteilt. Ihnen obliegt, gegen die Einstufung Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss in schriftlicher Form und fristgerecht bei der Pflegekasse eingehen.</p> <p>Sie müssen Ihren Widerspruch begründen. Hierzu sollten Sie rechtzeitig eine Kopie des Gutachten anfordern, auf dem sich die Pflegestufe begründet. Ihre Begründung muss genau die Unzulänglichkeiten dieses Gutachtens aufzeigen und den Hilfebedarf nach Begutachtungsrichtlinie darstellen.</p> <p>Verweise auf die Richtlinien können Sie bei manchen Pflegestufenrechner finden oder im Internet.</p> <h2>Die Pflege des Angehörigen</h2> <p>Die Pflege des Angehörigen kann durch den Pflegedienst geschehen oder Sie kümmern sich um diese Pflege. Die Ausgaben, die bei der Pflege entstehen, sollen über die Pflegestufe und die damit verbundenen Pauschalbeträge bezahlt werden.</p> <p>Die über diesen Pauschalbetrag hinaus entstehenden Kosten müssen aus eigener Tasche finanziert werden. Deshalb ist eine reelle Einstufung eine wichtige Grundlage, wenigstens einen Teil der Kosten erstattet zu wissen. Die Leistungen umfassen Pflegegeld und Sachleistungen. Informieren Sie sich ausreichend auf den Seiten der Pflegestufenrechner, wenn Sie einen Antrag stellen. Hier kann Ihr Wissen bares Geld wert sein.</p> <h2>Was Sie unbedingt noch wissen sollten</h2> <p>Das Regelwerk der Pflegeversicherung ist eine umfangreiche Bestimmung und selbst geübte Pflegekräfte finden sich nur schwer darin zurecht. Der Pflegestufenrechner bietet Ihnen eine gute Orientierung, doch in speziellen Fällen, sind Sie mit einem Profi gut beraten.</p> <p>Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch und zur Unterstützung für beispielsweise bei einem Widerspruch. Für einen geringen Jahresbeitrag können Sie einem Sozialverband beitreten und haben dort fachmännische Hilfe an Ihrer Seite.</p> <p>Bildquelle: © Marco2811 &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Verpflegungsmehraufwand: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/verpflegungsmehraufwand-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Tue, 22 Sep 2015 20:26:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/verpflegungsmehraufwand-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Übersicht Was versteht man unter Verpflegungsmehraufwand? Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand Pauschbeträge für Dienstreisen im Inland &#8211; Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten &#8211; Auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung &#8211; ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h2>Übersicht</h2> <h3>Was versteht man unter Verpflegungsmehraufwand?</h3> <h3>Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand</h3> <h3>Pauschbeträge für Dienstreisen im Inland</h3> <ul> <li>&#8211; Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten</li> <li>&#8211; Auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung</li> <li>&#8211; Sonderfälle bei Dienstreisen</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h3>Pauschbeträge für Dienstreisen ins Ausland</h3> <h3>Ersatz des Verpflegungsmehraufwandes durch den Arbeitgeber</h3> <h2>Was versteht man unter Verpflegungsmehraufwand?</h2> <p>Der Begriff Verpflegungsmehraufwand ist gleichbedeutend mit &#8222;Mehraufwendungen für Verpflegung&#8220;. Er bezeichnet die zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn sich eine Person aus beruflichen Gründen nicht in der eigenen Wohnung und an der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten kann.</p> <p>Grundsätzlich sind der Aufenthalt und die Versorgung außerhalb der eigenen vier Wände mit höheren Kosten verbunden, sodass dieser beruflich bedingte Mehraufwand in der <a href="http://www.heimarbeit.de/steuererklaerung-wie-kann-ich-im-studium-steuern-sparen/">Steuererklärung</a> nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als Betriebsausgaben oder nach § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.</p> <h2>Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand</h2> <p>Um den Verpflegungsmehrsaufwand steuerlich geltend machen zu können, muss er beruflich oder geschäftlich veranlasst sein. Damit eine komplizierte Ermittlung oder Erfassung der durch den Aufenthalt außerhalb der Wohnung und fernab der ersten Tagesstätte vermieden wird, gibt es pauschale Beträge, die abhängig von einer Reise im Inland oder ins Ausland, von der Reisedauer und vom Reiseland gestaffelt sind.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <p>Diese Pauschalbeträge heißen auch Pauschbeträge, Verpflegungspauschale, Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand oder Verpflegungspauschbetrag. Unabhängig davon, ob die Kosten nachweislich höher oder niedriger ausfallen, darf nur der vom Gesetzgeber vorgegebene Pauschbetrag für Inlandsreisen und Auslandsreisen in der Steuererklärung angesetzt werden. Anderes gilt für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die die Vorsteuer aus den tatsächlichen Kosten geltend machen können.</p> <h2>Pauschbeträge für Dienstreisen im Inland</h2> <p>Bei Dienstreisen im Inland wird zwischen mehrtägigen auswärtigen Tätigkeiten und auswärtigen Tätigkeiten ohne Übernachtung differenziert. Seit dem 1. Januar 2014 gelten neue Verpflegungspauschalen. Die bis Ende 2013 geltende Aufteilung der Pauschbeträge in drei Stufen ist einer zweigliedrigen Unterteilung gewichen.</p> <h2>Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten.</h2> <p>Für mehrtägige auswärtige Tätigkeiten werden pro Kalendertag, an dem ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seinem Lebensmittelpunkt abwesend ist, 24 Euro angesetzt. Für den An- und Abreisetag können jeweils 12 Euro geltend gemacht werden unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer an diesem Tag, an einem sich anschließenden oder einem vorgehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet hat. Eine Mindestabwesenheitszeit schreibt der Gesetzgeber nicht vor.</p> <h2>Auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung.</h2> <p>Dienstreisen im Inland können auch auswärtige Tätigkeiten sein, bei denen keine Übernachtung erforderlich ist. Für den Kalendertag, an dem sich der Arbeitnehmer ohne Übernachtung für mehr als acht Stunden außerhalb seiner Wohnungsstätte und seiner ersten Tätigkeitsstätte aufhält, können in der Steuerklärung 12 Euro veranschlagt werden.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Sonderfälle bei Dienstreisen.</h2> <p>Für die Höhe der geltend gemachten Pauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte, die seit 2014 erste Tätigkeitsstätte genannt wird, maßgeblich.</p> <ul> <li>&#8211; Wer an einem Kalendertag aufgrund mehrerer Dienstreisen unterwegs ist, kann die Abwesenheit an diesem Kalendertag in einer Summe zusammenfassen.</li> <li>&#8211; Handelt es sich um eine Einsatzwechseltätigkeit, bei der ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat, ist nur die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung maßgeblich und wird der Berechnung zugrunde gelegt. Sofern der Einsatz länger als drei Monate am selben Einsatzort dauert, wird er nicht mehr als Einsatzwechseltätigkeit angesehen.</li> <li>&#8211; Beginnt eine Tätigkeit nach 16 Uhr und endet sie vor 8 Uhr des darauffolgenden Tages ohne Übernachtung, ist sie dem Kalendertag zuzurechnen, der die längere Abwesenheitsdauer beinhaltet.</li> <li>&#8211; Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes &#8211; Urteil vom 17.6.2010, Az.: VI R 35/08 &#8211; können Leiharbeiter, die über eine Personalagentur an andere Firmen verliehen werden, den Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, da sie aufgrund ihres beruflichen Status keine feste Arbeitsstätte haben.</li> <li>&#8211; Es ist möglich, zusätzlich auch Verpflegungskosten für eine Begleitperson in der Steuererklärung geltend zu machen. Voraussetzung ist ein zwingender dienstlicher Grund, der glaubhaft gemacht werden muss und der die Mitnahme einer Begleitperson rechtfertigt. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein Fahrer oder eine Sekretärin auf der Dienstreise unabdingbar sind.</li> </ul>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Pauschbeträge für Dienstreisen ins Ausland</h2> <p>Bei Dienstreisen ins Ausland gibt der Gesetzgeber spezielle Verpflegungspauschalen vor, die länderbezogen sind, die je nach Zielland der Höhe nach variieren und die regelmäßig höher ausfallen als der Pauschbetrag für Inlandsreisen. Der angesetzte Pauschbetrag richtet sich nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Handelt es sich um Auslandsreisen von einem Tag Dauer oder um Rückreisetage aus dem Ausland zurück ins Inland, wird der Pauschalbetrag des letzten Tätigkeitsortes zugrunde gelegt.</p> <h3>Der Pauschbetrag für den An- und Abreisetag sowie für einen Aufenthalt, der mehr als 14 Stunden und weniger als 24 Stunden dauert, ist pro Land identisch, während eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden deutlich höher angesetzt wird. Aktuell gelten diese Pauschbeträge:</h3> <ul> <li>&#8211; Für Belgien kann ein Pauschbetrag in Höhe von 28 Euro oder 41 Euro angesetzt werden,</li> <li>&#8211; für Dänemark 40 Euro oder 60 Euro,</li> <li>&#8211; für Frankreich 29 Euro oder 44 Euro,</li> <li>&#8211; für eine Dienstreise nach Paris 39 Euro oder 58 Euro,</li> <li>&#8211; für Italien 23 Euro oder 34 Euro,</li> <li>&#8211; für Japan 34 Euro oder 51 Euro,</li> <li>&#8211; für Polen 18 Euro oder 27 Euro,</li> <li>&#8211; für Spanien 20 Euro oder 29 Euro und</li> <li>&#8211; für die Vereinigten Staaten 32 Euro oder 48 Euro.</li> </ul> <p>Die Höhe der absetzbaren Pauschbeträge in den einzelnen Ländern wird jährlich neu vom Bundesfinanzministerium festgesetzt und kann dort auf den Webseiten eingesehen werden.</p> <h2>Ersatz des Verpflegungsmehraufwandes durch den Arbeitgeber</h2> <p>Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den durch die Dienstreise entstandenen Verpflegungsmehraufwand ersetzt, ist dieser bis zur Höhe des vom Gesetzgeber vorgesehenen Pauschbetrages steuerfrei.</p> <p>Wird während der Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber oder einen Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt und erhält der Arbeitnehmer diese zusätzlich zur Verpflegungspauschale, muss der Pauschbetrag entsprechend gekürzt werden. Für das Frühstück werden 20 Prozent und für das Mittag- oder Abendessen jeweils 40 Prozent abgezogen, wobei bei dieser Berechnung von einer 24-stündigen Abwesenheit des Arbeitnehmers ausgegangen wird.</p> <p>Bildquelle: © Andrey Popov &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>Pflegeheim: Die 10 besten in Deutschland</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/pflegeheim-die-10-besten-in-deutschland/</link>
				<pubDate>Fri, 04 Sep 2015 17:29:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/pflegeheim-die-10-besten-in-deutschland/</guid>
				<description><![CDATA[Unter mehr als 13.000 Pflegeheimen in Deutschland ist es gar nicht so einfach die 10 besten Heime heraus zu suchen, schon gar nicht als Laie, ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Unter mehr als 13.000 Pflegeheimen in Deutschland ist es gar nicht so einfach die 10 besten Heime heraus zu suchen, schon gar nicht als Laie, dem in der Regel der Überblick, aber auch Zeit und Muße fehlen. Wir haben für Sie die 10 besten Pflegeheime in Deutschland herausgesucht. Gleichzeitig bieten wir Ihnen nähere Informationen rund um Pflegeheime und deren Bewertung.</strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Einführung in die deutsche Pflegelandschaft</li> <li>Pflegeheime in Deutschland</li> <li>Bewertung durch Pflege-TÜV umstritten</li> <li>Die 10 besten Pflegeheime Deutschlands</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Einführung in die deutsche Pflegelandschaft</h2> <p>Der Bedarf an stationären Einrichtungen und qualifiziertem Pflegepersonal ist in den letzten Jahren bereits stark angestiegen und wird auch in Zukunft ein zentrales Thema der deutschen Gesellschaft sein, die bekanntermaßen stark altert. Laut Statistischem Bundesamt gibt es rund 17 Millionen deutsche Einwohner, die über 65 Jahre alt sind.</p> <p>Damit wären rund 20 Prozent der deutschen Bevölkerung 65 Jahre und älter – ein Wert, der nirgendwo in Europa zu hoch ist wie hierzulande. Für 2060 prognostiziert man einen 34 % Anteil von Senioren an der Gesamtbevölkerung, die sich gleichzeitig künftig schrumpfen wird (Stichwort: Geburtenrate).</p> <h2>Pflegeheime in Deutschland</h2> <p>Gestiegen ist nicht nur der Anteil der Senioren, sondern auch der Pflegebedürftigen in Deutschland, die nicht zwingend über 65 Jahre alt sein müssen. Pflegebedürftigkeit zieht sich durch nahezu alle Altersgruppen.</p> <p>Laut Statistischem Bundesamt beläuft sich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland auf mehr als 2,6 Millionen.</p> <p>Rund 70 % von ihnen werden im häuslichen Umfeld von Familienangehörigen oder einem Pflegedienst versorgt, knapp 30 % leben in einem Pflegeheim. In einem Pflegeheim sollen bedürftige Menschen Unterstützung erhalten – ungeachtet ihres Alters.</p> <p>Damit unterscheidet sich ein Pflegeheim ganz klar von einem Altenheim, gerne auch als Seniorenheim oder -einrichtung bezeichnet. Ein Pflegeheim dient der Pflege von pflegebedürftigen Menschen – ungeachtet des Alters. Ein Altenheim kümmert sich um Senioren, die ihren <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> nicht alleine beschreiten können oder möchten.</p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Aber:Pflegeheime und Altenheime sind häufig in einer Einrichtung zusammengefasst, sodass beide Bereiche fließend in einander übergehen. Eine Abgrenzung ist für den Laien oftmals nicht eindeutig möglich.</strong></span></p> <h3>Anzahl der Einrichtungen in Deutschland</h3> <p>Wie das Statistische Bundesamt in einer Grafik veröffentlichte, ist (verständlicherweise) die Anzahl der Pflegeheime in Deutschland seit 1999 stark gestiegen – von 8.859 auf 13.030. Davon befindet sich ein Großteil – 7.063 Pflegeheime – in freigemeinnütziger Trägerschaft. 5.349 Pflegeheime haben einen privaten Träger, 618 sind in öffentlicher Hand.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Bewertung durch Pflege-TÜV umstritten</h2> <p>Bei über 13.000 Pflegeheimen in Deutschland kann der Überblick schnell verloren gehen, wenn man nach einer geeigneten Einrichtung für sich, den Partner oder ein Elternteil sucht.</p> <p>Hinzu kommt, dass Pflegeheime in Deutschland keinen guten Ruf genießen: Schlechtes Essen, mangelnde Versorgung, Unterbesetzung, fehlerhafte Organisation.</p> <p>Immer wieder hört man von grausigen Szenarien, in denen pflegebedürftige Großmütter an das Bett gefesselt werden, damit sie nicht „stürzen“ oder alte Herren falsche oder gar keine Medikamente erhalten.</p> <p>Da ist es nur verständlich, wenn ein Bewertungssystem für Pflegeheime die Auswahl erleichtern soll. Der Pflege-TÜV sollte Abhilfe schaffen und Pflegeheime, in Folge der Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit einer Schulnote bewerten.</p> <p>Eine gute Methode, um die 10 besten Pflegeheime in Deutschland zu ermitteln? Nicht unbedingt. Viele Kritiker beklagen sich über die Kriterien, anhand derer Pflegeheime bewertet werden.</p> <p>Meist achten Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes hauptsächlich auf organisatorische Dinge und ähnliche und bewerten weniger das Wohlbefinden der Bewohner. Der Pflege-TÜV, nach dem fast 80 % der Pflegeheime mit einer 1er-Note abschnitten (weil sie die formalen Bedingungen erfüllten), kam in die Kritik und soll bis 2016 sogar abgeschafft werden.</p> <h2>Die 10 besten Pflegeheime Deutschlands</h2> <p>Wie findet man aber nun die 10 besten Pflegeheime Deutschlands, wenn ein eigens eingerichteter TÜV diese Aufgabe nicht erfolgreich schafft? Seit einigen Jahren bringt das Magazin FOCUS eine Liste mit den Top Pflegeheimen Deutschlands heraus. An dieser Erhebung nahmen für 2015 1.800 Heimleiter und Pflegeexperten teil, die ihre persönliche Empfehlung abgaben.</p> <p>Zwingend unabhängig ist dieses Verfahren nicht, da vor allem auch die Meinung der Bewohner fehlt. Aber sicherlich bietet die Liste einen guten Eindruck von den 10 besten Pflegeheimen Deutschlands, zumal nicht nur die Bewertung durch den MDK einfließt, sondern auch das Ergebnis der freiwilligen Beurteilung durch die Initiative heimverzeichnis.de, die mit einem „Grünen Haken“ ausgezeichnet wird.</p> <p>Von mehr als 13.000 Pflegeheimen wurden laut FOCUS 856 für herausragend empfunden. FOCUS führt diese Pflegeheime nach Bundesländern auf und listet sie nicht nach Bestnoten, die es in dieser Erhebung gar nicht gibt.</p> <p>Um Ihnen aber dennoch die 10 besten Pflegeheime in Deutschland nennen zu können, haben wir jene Pflegeheime mit „Grünem Haken“ herausgesucht, die in mindestens zwei der drei Kategorien (allgemeine Pflege, Pflegefall mit Demenz und Servicewohnen mit optionalem Pflegeplatz) sehr zu empfehlen sind.</p> <p>Gleichzeitig zeichnen sie sich durch günstige Kosten oder eine höhere Anzahl guter Bewertungen aus (mehrere Einrichtungen einer Organisation/Unternehmensgruppe). Die nachfolgende Auflistung stellt keine Rangliste dar.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>1. K&amp;S Seniorenresidenz Sondershausen</h3> <p>Die Einrichtung gehört zu der K&amp;S Unternehmensgruppe, die auch in anderen Regionen der neuen Bundesländer vertreten ist. Laut FOCUS wurden die Einrichtungen von K&amp;S in allen Kategorien empfohlen.</p> <p>Darüber hinaus zeichnete sich die Seniorenresidenz in Sondershausen durch einen niedrigen Eigenanteil von 718 Euro bis 942 Euro pro Monat aus (Pflegestufe 1 bis 3).</p> <h3>2. Cura Seniorencentrum Borgstedt &amp; Hohenwestedt</h3> <p>Die Einrichtungen befinden sich in Schleswig-Holstein und werden ebenfalls in allen Kategorien ausgezeichnet. Der Eigenanteil für Bewohner der Pflegestufe 1 bis 3 liegen zwischen 1.200 Euro und 1.400 Euro.</p> <h3>3. Einrichtungen der Caritas</h3> <p>Die <a href="http://www.heimarbeit.de/caritas-das-muessen-sie-wissen/">Caritas</a> verfügt über zahlreiche Senioreneinrichtungen in ganz Deutschland und auch hier konnten die Experten durchweg nur positive Bewertungen abgeben.</p> <p>Zu nennen sind unter anderem das Caritas-Altenzentrum St. Ulrich in Neustadt, das Caritas-Senioren- und Pflegezentrum Burkhardhaus in Worms, zwei Caritas Einrichtungen in Ibbenbüren sowie das Caritas Seniorencentrum St. Michael in Werl.</p> <h3>4. CMS Pflegestift / Altenstift</h3> <p>Unter der CMS Unternehmensgruppe werden mehr als 15 Pflege- und Altenstifte in Deutschland, hauptsächlich im Raum Hannover / Hamburg und im Rheinland/Ruhrpott geführt.</p> <p>Von den Pflegeexperten erhielten die Einrichtungen sehr gute Bewertungen. Auch der „Grüne Haken“ fehlte nicht. Empfehlenswert waren die Einrichtungen in Hagen, Wachtberg, Kürten, Odenthal, Dortmund und Aachen.</p> <h3>5. CBT- Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH</h3> <p>Die CBT überzeugte mit ihren Pflegeheimen in Wesseling, Bergisch Gladbach (2 Einrichtungen), Waldbröl und Bonn. Bei CBT zahlt man rund 1.700 bis 2.500 Euro monatlich als Eigenanteil.</p> <h3>6. Diakonie</h3> <p>Insbesondere Einrichtungen der Diakonie Düsseldorf, drei von vier Pflegeheimen, wurden für empfehlenswert erachtet und sind gleichzeitig mit dem „Grünen Haken“ ausgezeichnet. Auch in Adelebsen gilt die Diakonie als guter Versorger von Pflegebedürftigen.</p> <h3>7. Pflegeheim Theresienheim</h3> <p>In Baden-Baden befindet sich das Pflegeheim Theresienheim, das in allen drei Kategorien ausgezeichnet wurde und weiterhin einen „Grünen Haken“ von heimverzeichnis.de führt. Mit einem Eigenanteil von monatlich 1.600 bis 2.100 Euro liegt das Pflegeheim im Durchschnitt. Die Einrichtung ist mit 77 Bewohnern recht überschaubar.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>8. BeneVit Haus Apfelblüte</h3> <p>Auch in dieser Einrichtung in Klettgau in Baden-Württemberg werden nur wenige Bewohner vom Personal versorgt, insgesamt 77 Pflegebedürftige. Das lässt darauf schließen, dass die Versorgung auch ausreichend ist und zum Wohlbefinden des Bewohners beiträgt.</p> <h3>9. Seniorenwohnen BRK</h3> <p>Es handelt sich um die Sozialservice-Gesellschaft des Roten Kreuzes in Bayern, die mit mehreren Einrichtungen in der FOCUS Liste vertreten ist. Besonders empfehlenswert ist die Einrichtung in Kempten, Oberammergau, Bad Abbach, Bamberg und Rosenheim.</p> <h3>10. Vitanas Senioren Centrum</h3> <p>Vitanas ist eine große Unternehmensgruppe, die mehrere Pflege- und Altenheime in Deutschland unterhält, gleichzeitig auch einige Fachkliniken führt. Die Vitanas Einrichtungen in Berlin, Schäferberg und Am Schäfersee, sind laut den Experten zu empfehlen.</p> <p>In der Liste von FOCUS gibt es viele weitere Einrichtungen, die mit guten Bewertungen überzeugen. Nicht vergessen darf man, dass hier alle 856 Pflegeheime von Experten empfohlen werden. Die 10 besten Pflegeheime sollte man daher als „Auszug“ betrachten.</p> <p>Bildquelle: © Robert Kneschke &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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