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Die Eingliederungshilfe ist eine wichtige Leistung der Sozialämter. Mit dieser Maßnahme soll hilfebedürftigen Menschen nach einem Unfall oder ähnlichen geholfen werden, wieder erfolgreich ins Berufsleben zurückzufinden, sofern beispielsweise Pflegebedarf besteht und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichend sind oder aber kein anderer Träger in Leistung tritt. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen in diesem Artikel. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist die Eingliederungshilfe?
  • Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe
  • Wie lange wird die Eingliederungshilfe geleistet?
  • Was sind die Ziele der Eingliederungshilfe?
  • Welche Maßnahmen bietet die Eingliederungshilfe?
  • Für Eltern besteht Unterhaltspflicht
  • Für spezielle Fragen am besten an der Sozialamt wenden

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Was ist die Eingliederungshilfe?

Unter der Eingliederungshilfe oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen versteht man verschiedene Leistungen des Sozialamts. Diese sind in etwas vergleichbar mit den Leistungen im Rahmen der Rehmaßnahmen von Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Es handelt sich also um eine Hilfe, die dazu beitragen soll, dass eine gesundheitlich oder körperlich eingeschränkte Person wieder besser am Alltagsleben teilhaben soll.

Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe

Da die Eingliederungshilfe eine Maßnahme beziehungsweise Leistung des Sozialamts ist, hat (wie so häufig) nicht jeder Anspruch auf diese Hilfe, sondern lediglich Personen, die laut Definition dieser Hilfe wirklich bedürfen. Immerhin kostet das Ganze jede Menge Geld, das vom Staat kommt. Damit man nachrangig einen Anspruch auf die Eingliederungshilfe hat, darf vorrangig kein anderer verpflichteter Träger Hilfe leisten.

Konkret bedeutet dies, dass die Eingliederungshilfe eine Leistung ist, die erst dann vom Sozialamt gewährt wird, wenn zum Beispiel weder Krankenkasse, noch andere ähnliche Träger eine vergleichbare Hilfe für die entsprechende Person anbieten würden.

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend:

  • körperlich behindert sind (beispielsweise eine stark eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Menschen)

oder

  • geistig stark eingeschränkt sind (wodurch eine Eingliederung in die Gesellschaft stark eingeschränkt wird)

oder

  • seelisch stark behindert sind (beispielsweise durch Psychosen, seelische Störungen infolge von Krankheiten, Suchtkrankheiten, Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen)

oder

  • von einer Behinderung bedroht sind (nach allgemein ärztlicher und sonstiger fachlicher Kenntnis)

Wichtig: Mindestens einer dieser Punkt muss vorliegen, damit eine Eingliederungshilfe geleistet werden kann. Ebenso entscheidend ist auch, dass das Wörtchen „vorübergehend“ Einfluss findet – vorübergehend bedeutet hier nämlich, dass die Beschwerden mindestens 6 Monate vorliegen.

Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe

Wenn Sie einen der Punkte erfüllen, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe. Allerdings ist es wichtig, dass man die Einkommensgrenzen, auf welche die einzelnen Maßnahmen verwiesen sind, nicht überschreiten. Logisch, denn die Eingliederungshilfe ist eine Leistung des Sozialamtes, das auch nur dann Hilfe leistet, wenn akuter finanzieller Bedarf besteht.

Übrigens: Eine Begrenzung des Alters gibt es hierbei nicht.

Aufgepasst: Wenn die Behinderung oder Einschränkung nur vorübergehend oder nicht wesentlich ist, dann steht einem die Eingliederungshilfe nur im Ermessen des zuständigen Sozialamts zu.

Wie lange wird die Eingliederungshilfe geleistet?

Eine Eingliederungsmaßnahme muss insgesamt so lange andauern, bis die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht wurden. Natürlich gilt das aber auch nur dann, wenn die Ziele auch tatsächlich erreicht werden können. Sollte sich bei der Eingliederungsmaßnahme nämlich beispielsweise herausstellen, dass die Maßnahmen ihren Zweck verfehlen oder nicht erfüllen können, wird die Maßnahme beendet.

Damit ein solches Vorgehen auch wirklich richtig eingeschätzt werden kann, wird auf die Stellungnahme von Ärzten, Einrichtungen und sonstigen sachverständigen Personen gesetzt.

Was sind die Ziele der Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass eine drohende Behinderung vermieden wird. Dies ist der präventive Aspekt. Daneben spielt aber auch die Beseitigung oder Milderung einer eventuell bereits vorhandenen Behinderung eine wichtige Rolle, was als Rehabilitation bezeichnet wird.

Dann gibt es noch die Integration, die ebenfalls sehr wichtig ist. Behinderte Menschen sollen hierdurch wieder bestmöglich in die Gesellschaft integriert werden.

Und so kann ein Gesamtplan aussehen

Zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahme wird ein Plan vom Sozialamt gemeinsam mit den Betroffenen erstellt. Auch behandelnde Ärzte nehmen am Erstellen des Plans teil. Auf diese Weise kommen verschiedene Kompetenzen zusammen, wodurch eine erfolgreiche Eingliederung bezweckt werden soll.

Ein Gesamtplan kann folgende Inhalte haben:

  • 1. Diagnose und Begründung einer Eingliederung und Reha
  • 2. Art und Ziel der Maßnahmen
  • 3. Voraussichtliche Dauer der Eingliederungsmaßnahmen
  • 4. Ort und Träge der Ausführung
  • 5. Falls eine Maßnahme verlängert oder durch weitere Maßnahmen ergänzt wird, werden die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen zusammengetragen und dokumentiert

Welche Maßnahmen bietet die Eingliederungshilfe?

Folgende Maßnahmen werden vom Sozialamt im Zuge der Eingliederungshilfe als Leistung angeboten:

  • 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Hierfür ist die Voraussetzung, dass es sich um behinderte Personen handelt, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
  • 2. Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben beitragen: Natürlich ist auch eine solche Leistung wichtig, da das langfristige Ziel der Eingliederungshilfe die Integration in die Arbeitswelt ist. Als Voraussetzung ist zu beachten, dass auch hier eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, da ansonsten keine Hilfe vom Sozialamt ausgehen kann.
  • 3. Eine weitere Leistung ist die Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Hier gibt es nun mehrere Voraussetzungen.
    Die erste Voraussetzung für diese Leistung ist, dass für den behinderten Menschen aufgrund seiner Behinderung keine berufliche Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt infrage kommt. Der Grad der Behinderung beziehungsweise der Arbeitsunfähigkeit muss also entsprechend hoch sein.
    Als nächste Voraussetzung sei zu nennen, dass der behinderte Mensch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung bieten kann. Hierdurch soll unter andere auch verhindert werden, dass Arbeitskollegen, Pflegekräfte oder die behinderte Person selbst gefährdet werden.
    Außerdem darf auch hier die behinderte Person eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • 4. Als nächstes wäre die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu nennen. Damit diese Leistung von Sozialamt gewährt wird, muss das Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen.
  • 5. Wenn es sinnvoll ist, sollen auch Weiterbildungen durch Schule oder Ausbildung gewährt werden können, damit unter bestimmten Umständen ein Platz am Arbeitsmarkt erlangt werden kann. Auch die Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt kann zu diesen Leistungen gezählt werden. Hierunter sind beispielsweise die heil- oder sozialpädagogische Betreuung in einer Tagesstätte oder in einem Heim einschließlich der notwendigen Fahrtkosten dorthin eingeschlossen.
  • 6. Eingliederung in einer vollstationären Einrichtung für Behinderte: Wenn es wirklich hart auf hart kommt, kann eine notwendige Maßnahme auch die Eingliederung in eine vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe sein. Hier werden beispielsweise auch Pflegeleistungen erbracht. Der vorrangige Zweck dieser Maßnahme ist die berufliche und soziale Eingliederung, eine Schule Ausbildung oder Erziehung behinderter Menschen. Die betroffene Person soll also gefördert werden.

Für Eltern besteht Unterhaltspflicht

Eltern müssen für alle Maßnahmen der Eingliederungshilfe ihrer volljährigen und behinderten oder pflegebedürftigen Kinder einen pauschalen Unterhaltsbeitrag leisten, der maximal 32,08 Euro pro Monat beträgt. Das Einkommen oder Vermögen wird hierbei nicht weiter berücksichtigt.

Tipp: Menschen, die einen Anspruch auf die Eingliederungshilfe haben, können die Leistungen vom Sozialamt auch als ein Persönliches Budget beantragen. Hier bekommt man einen Gutschein oder einen Geldbetrag, mit dem man die erforderlichen Leistungen selbst organisieren und bezahlen kann.

Für spezielle Fragen am besten an das Sozialamt wenden

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, die wir in diesem Artikel nicht klären konnten, dann sollten Sie sich sinnvoller Weise an das Sozialamt selbst wenden. Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe und vielen weiteren Themen.

Bildquelle: © Minerva Studio – Fotolia.com

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