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Was genau ist die Kurzzeitpflege und wie kann man sie sich zu Nutzen machen? Genau hierüber soll es in diesem Artikel gehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, was das Ziel der Kurzzeitpflege ist und wie viele Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich sind. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Übersicht:

  • Was genau ist die Kurzzeitpflege?
  • Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?
  • Was ist das Ziel der Kurzzeitpflege?
  • Wo wird Kurzzeitpflege angeboten?
  • Finanzierung
  • Maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr
  • Eigene Kosten können von der Steuer abgesetzt werden

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Was genau ist die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung, die man in Anspruch nehmen kann, wenn eine teilstationäre Pflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege nicht ausreicht. Allerdings kann die Kurzzeitpflege auch nur für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Für die Übergangszeit nach einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in Krisensituationen wird die Unterbringung von der Pflegekasse in einer stationären Pflegeeinrichtung übernommen.

Als eine Krisenzeit kann beispielsweise eine besondere Zeit der Krankheit angesehen werden, des Urlaubs oder sonstige Verhinderungen der Pflegepersonen. Auch eine kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit kann als eine Krisensituation angesehen werden.

Hintergrund: Pflegende Angehörige müssen in der Regel unglaublich viel leisten. Allerdings gibt es auch Zeiten, in denen die Pflege nicht erbracht werden kann. Das kann schnell unerwartete Probleme mit sich bringen. Auslöser können beispielsweise Krankheit sein, Urlaub des pflegenden Angehörigen oder ähnliches. Für die Entlastung in beschriebenen Krisenfällen soll dann die Kurzzeitpflege sorgen.

Mögliche Gründe für die Kurzzeitpflege

  • wenn eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht alleine leben kann und zuhause niemanden hat, der die Pflege übernehmen könnte
  • wenn nach einem Krankenhausaufenthalt Angehörige mit der Pflege der uz pflegenden Person überfordert wären
  • wenn der pflegende Angehörige krank ist, einen Aufenthalt in der Reha hat, Urlaub macht oder ähnliches und deswegen nicht mehr pflegen kann
  • vorübergehend, wenn die pflegenden Angehörigen physisch oder psychisch überfordert sind
  • wenn sich die Krankheit verschlimmert, sodass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch das Personal notwendig wird
  • wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant ist, aber noch kein Platz gefunden wurde
  • wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintrat und Zuhause noch die Wohnung behindertengerecht eingerichtet werden muss

Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege steht grundsätzlich allen Pflegebedürftigen zu – auch unabhängig von der Pflegestufe – wenn sie für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Hilfe angewiesen sind, die durch Krisenzeiten in der häuslichen Pflege oder im Anschluss auf einen Krankenhausaufenthalt bedingt wurde.

Hierbei ist die Kurzzeitpflege allerdings von der Tagespflege zu unterscheiden. Bei der Tagespflege werden die Bedürftigen nämlich nur tagsüber betreut.

Damit sich die Pflegeversicherung an den Kosten beteiligt, wird eine Pflegestufe oder eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) vorausgesetzt.

Wichtig: Die Leistungen für Kurzzeitpflege sollten möglichst vor Antritt beantragt werden.

Wer stellt Antrag auf Kurzzeitpflege?

Der Antrag auf Kurzzeitpflege muss von einem Pflegebedürftigen der von dessen Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden. Der Antrag kann aber auch von der Pflegekasse, von einem Sozialdienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes sowie dem Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Reheinrichtung übernommen werden.

Das Beste ist, wen man den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege stellt. Da eine Kurzzeitpflege allerdings auch sehr schnell und ungeahnt eintreten kann, reicht auch eine Aussage der Pflegeperson, eines Pflegedienstes oder des Sozialdienstes aus, um die Notwendigkeit zu bezeugen.

Was ist das Ziel der Kurzzeitpflege?

Im Vordergrund der Kurzzeitpflege steht unter anderem die Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten, die Vorbereitung auf das häusliche Leben oder die befristete Entlastung pflegender Angehöriger sowie die Urlaubspflege. Einige Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben neben der Kurzzeitpflege auch einen Hotelbereich für die Angehörigen der zu pflegenden Personen im Angebot.

Wo wird Kurzzeitpflege angeboten?

Die Angebote der Kurzzeitpflege sind insbesondere die Unterkunft für Pflegebedürftige, die Verpflegung dieser sowie die medizinische und pflegerische Versorgung. Dazu gibt es zudem eine therapeutische und rehabilitative Versorgung der Pflegebedürftigen sowie jede Menge interessanter Freizeitangebote.

Häufig wird die Kurzzeitpflege in drei Formen durchgeführt. Entweder wird sie nämlich an eine stationäre Einrichtung angegliedert, in einem speziellen Kurzzeitpflegebereich oder aber innerhalb eines Krankenhauses. Zum Teil wird auch in Gesundheitszentren die Kurzzeitpflege angeboten.

Welche Leistungen beinhaltet die Kurzzeitpflege?

  • * Unterkunft und Verpflegung
  • Grundpflege und Behandlungspflege (wie zum Beispiel Duschen, Baden, Waschen, Hilfe beim Aus- und Anziehen, Wechseln von Verbänden, Kontrolle von Wunden, Mobilisierung durch Gehübungen, Messen von Blutdruck und Zucker, Sprachübungen, etc.)
  • Teilnahme an hausinternen angebotenen Tätigkeiten (wie zum Beispiel Gymnastik, Mobilisierung, Beschäftigungsprogramm, etc.)
  • Inanspruchnahme von Sozialdienstmitarbeitern

Finanzierung

Die Kosten, die während der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, sind begrenzt – und zwar auf eine Dauer von 4 Wochen und auf einen Gesamtbetrag von 1.612 Euro (Stand Januar 2015). Die Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Person mindestens die Pflegestufe I hat. Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung unterscheiden sich je nach Unterkunft und Verpflegung.

Diese müssen aber in jedem Fall von den Angehörigen der Pflegebedürftigen sowie den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Im Fall von Pflegebedürftigkeit können aber auch bei der Kurzzeitpflege Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

Seitdem das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz in Kraft getreten ist, wird während der Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Zudem kann man nun seither auch die Kurzzeitpflege in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch nehmen, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI haben, für den Fall, dass der pflegende Angehörige in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt.

Maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz können seit Anfang 2015 die für das Kalenderjahr bestehenden Leistungsbeträge, die noch nicht verbraucht wurden, auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Auf diese Weise kann sich der Leistungsbetrag in der Kurzzeitpflege maximal verdoppeln. Zudem kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 Wochen auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden.

Tipp: Wenn Sie Zuhause pflegen oder der Angehörige von einem Pflegedienst gepflegt wird, kann man diese Leistungen mit der Kurzzeitpflege und der Tagespflege kombinieren. Auf diese Weise erreicht man eine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen und nimmt auch die maximal möglichen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch.

Eigene Kosten können von der Steuer abgesetzt werden

Wenn Sie selbst die Kosten oder zumindest anteilige Kosten durch die Kurzzeitpflege haben sollten, können Sie diese von der Steuer absetzt. Wichtig ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Pflege stehen, was normalerweise auch immer der Fall ist.

Allerdings sollten die Kosten auch einzeln mit dem Steuerberater abgeklärt werden. Der Steuerberater wird dann individuell prüfen, welchen Kosten steuerlich absetzbar sind – beispielsweise als außergewöhnliche Belastung.

Tipp: Meist haben die Pflegeheime nur eine begrenzte Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen. Aus diesem Grund sollten Sie stets rechtzeitig nach einem geeigneten Platz für die Kurzzeitpflege suchen.

Vor allem dann, wenn Sie während der Ferienzeiten einen Kurzzeitpflegeplatz suchen, denn dann sind diese noch begehrter als sonst. Das ist auch nur logisch, wenn man bedenkt, dass einer der häufigsten Gründe für die Kurzzeitpflege der Urlaub des pflegenden Angehörigen ist.

Bildquelle: © Gerhard Seybert – Fotolia.com

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