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Gibt es Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung? Dieser Frage haben wir uns in diesem Artikel gewidmet. Hier erhalten Sie einen erstklassigen Überblick über die wichtigsten Vergünstigungen, die Sie mit einem Kind mit Behinderung bekommen können! Reinschauen lohnt sich! heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung
  • Welche Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung gibt es?

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Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung

Als hätten Eltern mit Kindern nicht ohnehin schon genügend Kosten zu stemmen – hat das Kind eine Behinderung, können noch zusätzliche Kosten anfallen. Zum Beispiel beim Bus- oder Bahnfahren, weil das Fahrrad nicht benutzt werden kann.

Allerdings kommt einem der Staat beim Thema „Kind“ sehr häufig stark entgegen. Wenn das Kind eine Einschränkung oder Behinderung hat sogar erst recht.

Warum ist es im Interesse des Staats, Eltern finanziell zu unterstützen?

Unser System in Deutschland baut darauf auf, dass es genügend junge Menschen gibt, die arbeiten gehen und die Renten und Pensionen der Alten bezahlen. Die Rentenbeiträge, die man beispielsweise als Arbeitnehmer zahlt, werden nicht gespart, sondern direkt für die Renten der Rentner verwendet. Dieses System nennt man Umlageverfahren.

Es sorgt dafür, dass man in den jungen Jahren Unterstützung bis zu Ausbildung erhält, anschießend arbeitet, und am Ende schließlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann.

Ein recht simpler Gedanke, doch knüpft das Ganze an einem wesentlichen Punkt an: Es müssen immer genug arbeitende Personen da sein, die die Jungen und Alten finanzieren können. Es ist ein Gleichgewichtig notwendig.

Nun ist dieses Gleichgewicht in den letzten Jahren stark ins wanken gekommen. Heute werden wesentlich weniger Kinder geboren, als noch vor einigen Jahrzehnten. Gerade nach dem Krieg gab es einen enorm hohen Anstieg der Geburtenraten in Deutschland. Und diese werden demnächst in Rente gehen… das könnte zu einem Problem werden!

Der Staat will Nachwuchs fördern

Deutschland ist also daran interessiert, den Nachwuchs möglichst zu fördern. Und damit Pärchen nicht von dem enormen Kostenfaktor abgeschreckt werden, den ein Kind verursacht, werden Familien hierzulande mit finanziellen Hilfsmitteln unterstützt. Anders würden sich viele Familien einfach keine Kinder leisten können oder leisten wollen.

Finanzielle Hilfestellung vom Staat

Nun ist es ziemlich egal, ob es sich um gesunde oder eingeschränkte Kinder handelt – der Staat sorgt dafür, dass den Eltern jede Menge Kosten abgenommen werden.

Da auch gerade für Kinder mit Behinderung enorme zusätzliche Kosten anfallen, gibt es hier auch ein paar mehr Steuervorteile und Vergünstigungen, als für gesunde Kinder. Und: Es gibt nicht nur jede Menge interessanter Vergünstigungen im Steuerrecht, sondern auch noch einige Zuschüsse. Welche das genau sind, erfahren Sie in den folgenden Absätzen…

Welche Steuervergünstigungen für Kinder mit Behinderung gibt es?

Für Kinder mit Behinderung gibt es spezielle Steuervorteile – so zum Beispiel den Behinderten-Pauschbetrag. Was das genau ist und in welche Arten sich dieser unterteilt, erfahren Sie in diesem Abschnitt:

Behinderten-Pauschbetrag: Ein behinderten-Pauschbetrag soll die typischen und regelmäßigen Kosten abdecken, die ein Kind mit Behinderung im täglichen Leben verursacht.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Die Kosten für die Medikamente
  • Die Kosten für Hilfsmittel wie Rollstuhl oder spezieller Wäschebedarf
  • Die Kosten für einen erhöhten Wäschebedarf

Die Höhe von diesem Pauschbetrag richtet sich danach, wie stark die Behinderung des Kindes ausgeprägt ist. Er steigt also mit der Höhe des Behinderungsgrades.

Nun gibt es noch eine interessante Besonderheit bei einem Kind mit Behinderung. Wenn das Kind den Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst nutzt, können die Eltern diesen auf sich übertragen lassen.

Das bedeutet im Prinzip, dass man eventuell auch Geld von der Steuer absetzen kann, dass man nicht für das Kind gebraucht hat. Das wiederum hängt natürlich davon ab, wie hoch die Kosten sind, die das Kind allgemein verursacht.

Für den Behinderten-Pauschbetrag müssen Sie in der Steuererklärung einfach nur die entsprechenden Zeilen in der „Anlage Kind“ ausfüllen.

Pflege-Pauschbetrag: Dann gibt es noch den sogenannten Pflege-Pauschbetrag. Dieser beträgt 924 Euro und steht Ihnen dann zu, wenn Ihr Kind einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ besitzt oder der Pflegestufe III zugeordnet ist – und natürlich auch nur dann, wenn Sie Ihr Kind unentgeltlich zuhause pflegen. Daneben gibt es noch einige detaillierte Voraussetzungen, die Sie aber im Internet im Handumdrehen recherchieren können.

Unterbringung in einem Kurzzeitpflegeheim oder im Tagesheim: Das ist die dritte wesentliche Begünstigung. Kosten entstehen nämlich auch dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und das Kind aus diesem Grund für die Arbeitszeiten der Eltern anderweitig untergebracht werden muss. Zum Beispiel in einem Kurzzeitpflegeheim oder in einem Tagesheim.

Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastung absetzen. Hier gibt es aber eine Einschränkung. Die Kosten müssen höher sein, als die sogenannte „zumutbare Belastung“.

Dasselbe gilt im Übrigen auch für einen längeren Therapieaufenthalt. Wenn das Kind beispielsweise aus medizinischen Gründen auswärtig untergebracht werden muss, dann kann man solche Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung von der Steuer absetzen.

Dafür muss allerdings vor Beginn der Heilmaßnahme eine Zwangsläufigkeit dieser festgestellt werden. Es muss also gewährleistet sein, dass das Kind mit Behinderung diesen Therapieaufenthalt wirklich benötigt.

Das geht über eine Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes oder der Krankenversicherung.

Kosten eines mobilen Pflegedienstes oder einer Pflegekraft: Wenn man bei der Pflege des Kindes zum Beispiel zuhause durch einen Pflegedienst oder eine Pflegekraft unterstützt wird, kann man ebenfalls einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Eine Vollzeit-Pflegekraft kann man bis zu 20 Prozent von der Steuer absetzen – allerdings auch nur bis zu maximal 4.000 Euro im Jahr.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Die nächste interessante Unterstützung in steuerlicher Hinsicht ist das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, welche den Eltern eines Kindes mit Behinderung natürlich ebenfalls zustehen. Was sich von beidem mehr lohnt, errechnet der Fiskus für die Eltern. Als Elternteil muss man sich somit nicht selbst um die Berechnung der vorteilhafteren Variante kümmern.

Kindergeld für erwachsenes Kind mit Behinderung: Nun bleibt das Kind nicht immer Kind, sondern wird mit der Zeit auch erwachsen. Was passiert dann? Bleibt das Kindergeld bestehen?

Natürlich haben auch bei erwachsenen Kindern mit Behinderung die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

Dafür müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • 1. Die Behinderung des Kindes muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
  • 2. Das Kind darf nicht in der Lage sein, sich selbst versorgen zu können. Das ist im Regelfall dann der Fall, wenn das Kind keinem Beruf nachgeht. Die Arbeit in einer Behinderten-Werkstatt zählt hier natürlich nicht als das Ausüben eines Berufs.

Nützliche Tipps

Wer mehr über das Thema erfahren möchte kann sich im Internet auf diversen Seiten einen guten Überblick über die vielen steuerlichen Richtlinien verschaffen. Auch auf heimarbeit.de recherchieren und veröffentlichen wir regelmäßig jede Menge neuer Artikel zum Thema Steuern und Zuschüsse.

Wer es aber ganz genau wissen möchte, sollte sich am besten an einen kompetenten Beratungsservice wenden. Hier gibt es heute schon viele Einrichtungen, die eine kostenlose Beratungsstelle anbieten. Bei Fragen zu bestimmten Themen kann man dort anrufen und sich einfach und unverbindlich beraten lassen. Das Gute hieran ist, dass die Berater auf die individuelle Lebenssituation eingehen können und Ihnen die Tipps geben können, die Ihnen explizit weiterhelfen.

In allgemeinen Artikeln im Internet ist das natürlich nicht so einfach. Hier muss das Thema schließlich für die breite Masse bearbeitet werden. Spezialfälle können nur gesondert betrachtet und beleuchtet werden.

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