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Beim Kindergeld gibt es die eine oder andere verwirrende Regelung. Hier erfahren Sie, ob sich die Änderungen vom Januar 2016 auf Sie auswirken und was Sie bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld beachten müssen.

Überblick

  • Das Kindergeld in Deutschland
  • Anspruchsberechtigte für das Kindergeld
  • Wie viel Kindergeld wird ausgezahlt?
  • Kindergeld und Zählkinder
  • Altersgrenzen beim Kindergeld
  • Kindergeld Einkommensgrenze
  • Antrag auf Kindergeld
  • Neuregelung beim Kindergeld ab 2016
  • Günstigerprüfung beim Kindergeld
  • Vorrangige Leistungen und Kindergeld
  • Kindergeld und Abzweigungsantrag
  • Vom Kindergeld abhängige Vergünstigungen
  • Kindergeld und Unterhaltsansprüche

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Das Kindergeld in Deutschland

Bei der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um einen Sozialstaat. Er zeichnet sich dadurch aus, dass Sie in bestimmten Situationen Unterstützung bekommen und einen Teil Ihres Einkommens an andere abgeben, damit diese unterstützt werden. Zu den staatlichen Leistungen gehört das Kindergeld.

Neben dieser regelmäßigen Zahlung können Familien auch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Das Kindergeld wird als Teil des Familienleistungsausgleichs gezahlt. Es wird in zwei Gesetzen näher bestimmt: dem Einkommenssteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz.

Anspruchsberechtigte für das Kindergeld

Wenn Sie in Deutschland voll steuerpflichtig sind, dann haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Auch wenn Sie nicht voll steuerpflichtig sind, können Sie unter manchen Umständen Kindergeld beantragen. Es gibt eigene Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Diplomaten, die mit ihren Kindern im Ausland wohnen. Auf diese speziellen Fälle wollen wir hier aber nicht eingehen.

Anspruchsberechtigte für das Kindergeld sind leibliche Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern und Angehörige, die sich um die Erziehung kümmern. Bei Waisen kann das Kindergeld auch direkt an die Kinder selbst ausgezahlt werden. Wenn sich Eltern und Kinder darauf einigen, dann kann das Kindergeld auch von den Eltern an die Kinder weitergegeben werden. In vielen Familien ist das ab dem 18. Geburtstag üblich.

Wie viel Kindergeld wird ausgezahlt?

Seit Januar 2016 beträgt das Kindergeld pro Monat 190 Euro für das erste und für das zweite Kind. Das dritte Kind wird mit 196 Euro Kindergeld berücksichtigt und jedes weitere mit jeweils 221 Euro.

Kindergeld und Zählkinder

Um zu wissen, wie viel Kindergeld Sie bekommen, muss die Reihenfolge der Kinder berücksichtigt werden. Heute leben oft Patchworkfamilien zusammen, wenn Eltern sich trennen und mit einem neuen Partner zusammenkommen.

Das kann dazu führen, dass ein Kind aus einer anderen Partnerschaft mitgezählt wird, aber nicht zu einem Anspruch auf Kindergeld berechtigt. Das ist dann der Fall, wenn der Partner das Geld für dieses Kind bezieht. Für jedes Kind wird nur einmal Kindergeld ausgezahlt und zwar der volle Betrag an den Elternteil, der hauptsächlich für die Erziehung zuständig ist.

Altersgrenzen beim Kindergeld

Wie der Name sagt, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld besteht weiter, wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dann kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt werden.

Wenn das Kind sich schulisch oder beruflich ausbildet, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Sie sollten sich erkundigen, was genau als Ausbildung zu verstehen ist und welche Rahmenbedingungen gelten.

Bei Kindern mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, entfallen die Altersgrenzen für das Kindergeld.

Kindergeld Einkommensgrenze

Seit dem Jahr 2012 ist die Anrechnung des Einkommens beim Kindergeld entfallen. Es genügt ein Nachweis, dass bei Kindern, die über eine Ausbildung verfügen, eine Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden vorliegt. Zuvor musste die Höhe des Einkommens nachgewiesen werden.

Antrag auf Kindergeld

Damit Sie Kindergeld bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Familienkasse einreichen. Das können Sie auch rückwirkend machen. Der Kindergeldanspruch besteht für die vergangenen vier Jahre.

Eltern erhalten daraufhin eine Kindergeldnummer. Die Endziffern dieser Nummer verraten Ihnen, wann das Kindergeld an Sie überwiesen wird: Bei den Ziffern 0 und 1 ist das am Anfang eines Monats, bei 2 bis 7 im Verlauf des Monats und bei 8 oder 9 am Monatsende.

Neuregelung beim Kindergeld ab 2016

Seit 2016 gibt es das Kindergeld nur noch mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Das soll die Überprüfung der Anträge erleichtern. Dank der Steuer-Identifikationsnummer ist es einfacher festzustellen, ob es sich um einen missbräuchlichen Antrag handelt.

Die Steuer-Identifikationsnummer hat elf Stellen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welche Nummer es sich handelt, oder wo Sie die Nummer finden, können Sie sich an Ihr Finanzamt wenden.

Günstigerprüfung beim Kindergeld

Das Finanzamt prüft automatisch, was sich für Sie vorteilhafter auswirkt: das Kindergeld oder der Steuerfreibetrag. Das bedeutet konkret, das Sie bei einem niedrigen Einkommen immer Kindergeld ausgezahlt bekommen und bei einem höheren Einkommen den Kinderfreibetrag, der Ihnen zusteht. Sie sollten aber zur Sicherheit nachrechnen, wie viel Ihnen konkret zusteht, denn auch das Finanzamt kann Fehler machen.

Vorrangige Leistungen und Kindergeld

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Kinderzulage der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Kinderzuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung
  • eine Zahlung eines ausländischen Staates oder einer zwischenstaatlichen Institution, die dem Kindergeld entspricht

Kindergeld und Abzweigungsantrag

Wenn ein Kind feststellt, dass die Eltern der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen, dann kann es einen so genannten Abzweigungsantrag stellen. Die zuständige Behörde prüft den vorliegenden Fall und entscheidet dann, ob das Kindergeld direkt an das Kind oder den Jugendlichen ausgezahlt werden kann.

Vom Kindergeld abhängige Vergünstigungen

Wenn Sie in einem Jahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommen, dann haben Sie Anspruch auf Kinderzulagen bei der Riester-Rente. Das Gleiche gilt für die Kinderzulage zur Eigenheimzulage. Für Beamte gibt es zusätzliche Vergünstigungen, wenn sie Kindergeld beziehen.

Kindergeld und Unterhaltsansprüche

Das Kindergeld ist so geregelt, das es zur Deckung des Barbedarfs verwendet werden muss. Deshalb wird der Unterhaltsanspruch um das Kindergeld oder auch um die Hälfte des Kindergelds gemindert.

Bildquelle: © Daniela Stärk – Fotolia.com

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