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Eine Erkrankung kann die Eltern schnell stark in ihren Möglichkeiten einschränken. Nicht nur in den beruflichen, sondern auch in den Möglichkeiten für ihre Kinder da zu sein. Aus diesem Grund steht Eltern nun in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe zu. Hier zeigen wir Ihnen, wie das geht…

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Nicht immer können beide Eltern 100 Prozent geben

Wird ein Elternteil krank oder muss sogar ins Krankenhaus, bricht schnell das Familienchaos aus: Wie soll die Familien nun mit 50 Prozent der Erziehungsleistungen zurechtkommen? Nur noch in wenigen Fällen sind beide Elternteile so flexibel, dass sich eine Zeit der Erkrankung überbrücken lässt. Häufig wird Hilfe benötigt. Hier soll nun eine Haushaltshilfe einspringen können, die sich um die Kinder kümmert.

Wenn die Mutter ausfällt…

Es ist nicht nur Klischee – meist sind es aber eben die Mütter, die dafür sorgen, dass im Haushalt und beim Nachwuchs alles reibungslos läuft. Mütter wissen genau, welche Termine einzuhalten sind, was bei Kindergarten und Schule in den nächsten Tagen ansteht, etc. Allerdings kann schon ein grippaler Infekt dafür sorgen, dass die Mutter ausfällt. Und schon beginnt das Durcheinander. Wenn dann auch noch die Kinder betroffen sind, steht Arbeitnehmern nun sogar eine bestimmte Anzahl an Tagen zu, an denen sie sich „kindkrank“ schreiben lassen können.

Was passiert allerdings, wenn die Kinder gesund sind, die Mutter allerdings erkrankt? Für eine Familie kann der Ausfall der Mutter selbst für wenige Tage schon ein kleines Problem bedeuten. Schlimmer ist es noch, wenn die Mutter zur Kur oder zur Reha muss. Wie soll sich der Vater in diesem Fall plötzlich um alle anderen Aufgaben kümmern? Schnell merkt eine Familie in solchen Situationen, wie sehr sie auf die Mutter oder auch auf de Vater angewiesen ist.

Recht auf Haushaltshilfe

Noch schlimmer trifft es die Alleinerziehenden. Fallen hier die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater aus, droht der Kollaps eines Familiensystems. Durch die Tatsache, dass es in Deutschland immer mehr Alleinerziehende gibt, stehen auch immer mehr Familien vor einem Problem: Was soll man tun, wenn die Erziehenden ausfallen und auch kein Ersatz von Großeltern oder Verwandten gefunden werden kann?

Hierauf wurde nun reagiert. Kann nämlich niemand aus der Familie helfen, hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese Haushaltshilfe kann aber auch ebenso jemand aus dem Freundeskreis übernehmen. Ansonsten gibt es verschiedene Träger, die Haushaltshilfen vermitteln.

„Die Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist“, sagt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Dennoch ist die Altersgrenze ziemlich knapp bemessen. Immerhin soll das Kind möglicherweise von Fall zu Fall wochenlang alleine zuhause bleiben, vielleicht sogar in einer seelischen Ausnahmesituation, weil der Elternteil nun nicht mehr da ist.

Der Gesetzgeber hat diesen Umstand mittlerweile auch erkannt und gibt den Kassen mit diesem Mindeststandard einen Spielraum in ihren letzten Satzungen. Einige Krankenkassen haben das Alter bereits auf 14 Jahre erhöht, andere sogar auf 16 Jahre.

Spezialisierte Helferinnen

Normalerweise sind die Anforderungen an die Haushaltshilfe nicht sonderlich komplex. Denn die Haushaltshilfe, auch Familienpflegerin genannt, kümmert sich um alle Dinge, die im Haushalt und in der Erziehung anstehen. Sie bringt die Kinder zum Kindergarten oder zum Sport, sie hilft beim Einkauf, beim Kochen, bei der Wäsche oder unterstützt den Nachwuchs bei den Hausaufgaben.

Dann gibt es aber auch noch die Dorfhelferinnen. Sie können sogar einen bäuerlichen Betrieb führen. Sie sind gleichzeitig für die Kinder da und bewältigen den kompletten Alltag.

Bewilligung nur als Ersatz

Bei Berufstätigkeit wird die Hilfe allerdings nur für die Zeit bewilligt, in der das Kind nicht bereits anderweitig betreut ist. Beispielsweise durch eine Krippe oder ein Hort. Es gilt somit die Zeit als entscheidend, in der die kranke Person auch für ihr Kind dagesessen wäre.

Bildquelle: © Dron – Fotolia.com

 

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