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Wenn Ihnen als Elternteil langsam die Luft ausgeht, ist das noch lange kein Grund zur Verzweiflung – schließlich haben Sie Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur beziehungsweise eine Vater-Kind-Kur. Auch eine Kur ohne das Kind ist möglich. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Kur richtig und sicher bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Zusammen mit dem Kind erholen: So geht’s!
  • Voraussetzungen für die Mutter-Kind-Kur
  • Interessantes zur Mutter-Kind-Kur
  • Das müssen Sie über die Mutter-Kind-Kur wissen
  • Wie beantragt man eine Mutter-Kind-Kur?
  • Wartezeiten
  • Zusätzliche Kosten – wer muss sie tragen?

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Zusammen mit dem Kind erholen: So geht’s!

Gerade für Alleinerziehende ist eine richtige und gute Erziehung in der Regel alles andere als einfach. Für die meisten alleinerziehenden Eltern ist die Erziehung eine Doppelbelastung, da sie das Fehlen des zweiten Elternteils kompensieren müssen. Bei vielen ist das größte Problem neben der Erziehung der Beruf. Und wenn es nicht gerade der Arbeitsdruck ist, dann sind es meist die finanzielle Sorgen.

Da mittlerweile gut 30 Prozent aller Mütter in Deutschland alleinerziehend sind, muss die Gesetzeslage hier natürlich entsprechend angepasst werden. Alleinerziehende werden also vom Staat durch besondere politische Regelungen besonderes gut behandelt. Man muss nur wissen, wo und wie.

Kutter-Kind-Kur: Das müssen Sie wissen!

Egal ob bei Schlafstörungen, bei absoluter Erschöpfung oder bei Depressionen. Der hohe Druck gerade bei Alleinerziehenden ist den Politikern durchaus bekannt. Aus diesem Grund wird unter anderem eine Mutter-Kind-Kur angeboten. Für Väter heißt diese dann natürlich Vater-Kind-Kur. Die Mutter-Kind-Kur soll helfen, dass die Alleinerziehende wieder zu Kräften kommt und Alltagsmuster, die viel Kraft kosten, langfristig ändern kann.

Rechtsanspruch auf Mutter-Kur oder Mutter-Kind-Kur

Mittelweile haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kur beziehungsweise auf eine Mutter-Kind-Kur. Seit dem Jahr 2007 sind Kuraufenthalte eine sogenannte Pflichtleistung der Krankenkassen. Das ist sogar im Sozialgesetzbuch niedergelegt.

Voraussetzungen für die Mutter-Kind-Kur

Da eine solche Kur natürlich nicht gerade günstig für die Krankenkassen ist (Sie selbst zahlen schließlich nichts, außer einem Selbstanteil von 10 Euro pro Kurtag), wird auch nicht jeder Person eine Mutter-Kind-Kur ohne weiteres genehmigt. Die Leistung ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, die ein Bedürfnis für eine solche Kur erschließen lassen.

Die wichtigste Voraussetzung in diesem Zusammenhang ist, dass der Arzt die Notwendigkeit für eine Mutter-Kind-Kur als gegeben betrachtet.

Interessantes zur Mutter-Kind-Kur

Hier haben wir noch ein paar sehr interessante Zahlen und Fakten zum Thema Mutter-Kind-Kur für Sie zusammengestellt:

Zu den am weitesten verbreiteten Belastungsfaktoren gehören ständiger Zeitdruck mit rund 70 Prozent, berufliche Belastungen mit etwa 55 Prozent sowie die Unvereinbarkeit von Beruf und Kindern mit etwa 44 Prozent.

Im Jahr 2014 konnten rund 50.000 Mütter eine Kur in Anspruch nehmen.

Und natürlich besonders interessant: Die Ablehnungsquote der Krankenkassen ist im Jahr 2011 von 35 Prozent auf 13 Prozent im Jahr 2014 gesunken. Das bedeutet, dass die Chancen auf eine Mutter-Kind-Kur besonders gut stehen. Außerdem werden rund 65 Prozent der Widersprüche von Krankenkassen stattgegeben.

Das müssen Sie über die Mutter-Kind-Kur wissen

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die wichtigsten Fakten zur Mutter-Kind-Kur nennen. So bekommen Sie einen guten Überblick über das, was Sie in einer Kur erwartet:

Zu zweit oder allein

Wichtig ist zum Beispiel zu wissen, dass eine Mutter eine Kur auch ohne das Kind beantragen kann. Grundsätzlich ist die Kur also auch für einen Elternteil alleine möglich, sofern sich dieser wirklich alleine ausruhen muss. Allerdings können viele alleinerziehende Eltern das Kind nicht einfach beim anderen Elternteil oder bei Verwandten für diese Zeit abgeben. Somit ist eine Kur eben auch zusammen mit dem Kind möglich.

Dauer

Eine Kur dauert in der Regel gut drei Wochen. Auf Antrag kann von der Krankenkasse sogar eine vierte Woche beantragt werden.

Abstand zwischen zwei Kuren

Eine Kur kann man alle vier Jahre erneut beantragen. Eine Kur ist somit keine einmalige Leistung der Krankenkasse, sondern auch immer wieder möglich.

Maximales Alter der Kinder

Für das Alter von Mutter oder Vater gibt es natürlich keine Höchstaltersgrenze – für das Kind, das den Vater oder die Mutter begleiten soll, allerdings schon. Bis zu einem Alter von 12 Jahren kann das Kind die Mutter oder den Vater zur Kur begleiten.

Keine Kosten für Sie

Die Kosten, die bei der Kur entstehen, werden von der Krankenkasse getragen. Sie selbst müssen also nichts bezahlen.

Wie beantragt man die Mutter-Kind-Kur?

Wichtig: Eine Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaub, den man sich einfach so verschreiben lassen kann. Sie ist eine wichtige medizinische Leistung, die beispielsweise zur Vorbeugung oder als eine Rehabilitationsmaßnahme vorgesehen ist – zum Beispiel nach einer Krankheit.

Mutter-Kind-Kur zur Vorbeugung

Wenn die Mutter-Kind-Kur zur Vorbeugung genutzt wird, ist der Sinn und Zweck der Kur, dass hierdurch verhindert wird, dass eine stark belastete Mutter ernsthaft erkrankt. Aus diesem Grund wird sie auch während eine dreiwöchigen Aufenthalts während der Kur nicht nur medizinische rund um betreut, sondern lernt auch gleichzeitig, wie sie einen anstrengenden Alltag besser bewältigen kann. Dazu wird der Mutter bei der Kur ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Folgende Punkte kann ein solcher Plan unter anderem beinhalten:

  • Bewegungsübungen
  • Anleitungen zu Entspannungsübungen
  • Erziehungsberatung
  • Gesundheitsberatung
  • psychotherapeutische Gespräche
  • Ernährungsberatung
  • Betreuung der Kinder

Mutter-Kind-Kur als Rehabilitationsmaßnahme

In schlimmen Krankheitsfällen kann die Kur auch als eine Maßnahme zur Erholung verordnet werden. Zum Beispiel nach einer Krebserkrankung oder bei Neurodermitis. Hier ist eine Mutter-Kind-Kur eine wichtige Maßnahme, durch die sich die Mutter wieder langsam erholen und zu Kräften kommen kann.

Gespräch mit dem Arzt vereinbaren

Für eine Kur reicht im Grunde genommen schon ein einfaches Attest des Hausarztes aus, in dem eine Kurmaßnahme empfohlen wird. In diesem Attest werden unter anderem die gesundheitlichen Probleme sowie der aktuelle Gesundheitszustand vermerkt, sodass die Krankenkasse erkennen kann, dass eine Kur in Ihrem Falle wirklich das richtige Mittel ist.

Mögliche Krankheiten, die auf einem solchen Attest vermerkt werden, sind zum Beispiel Schlafstörungen, chronische Erkrankungen, depressive Verstimmungen, Rückleiden, Bure-Out-Syndrome, etc.

Auch auslösende Faktoren können hier notiert werden, wie beispielsweise alleinerziehend, Pflegefall, Trauerfall, Erziehungsprobleme, Überarbeitung, Leistungsdruck, etc.

Antrag auf Kur einreichen

Den Attest reichen Sie nun zusammen mit einem ausgefüllten Antrag auf eine Kur bei Ihrer Krankenkasse ein.

Tipp: Hilfe beim Ausfüllen Ihres Antrages bekommen Sie zum Beispiel bei den Wohlfahrtsverbänden und deren Beratungsstellen. Außerdem kann es sinnvoll sein, zusätzlich zu den Pflichtunterlagen und dem Antrag noch einen Selbstauskunftbogen mit einzureichen.

Diesen kann man ebenfalls bei den Beratungsstellen erhalten. Hier können Sie ihre Gesamtsituation ausführlich beschreiben, sodass für die Krankenkasse ersichtlicher wird, dass Sie eine Kur dringen benötigen. Hier können Sie auch auf weitere Probleme und Belastungen verweisen, die in Ihrem Attest beispielsweise nicht vermerkt wurden.

Wartezeiten

Wenn Sie die Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, müssen Sie damit rechnen, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie eine Antwort erhalten. Im Widerspruchsverfahren kann es sich teilweise sogar um Monate handeln, die bis zu einer Antwort verstreichen.

Wichtig: Sehr oft lehnt die Krankenkasse den Antrag ab oder verweist das Anliegen an Rentenversicherungsträger wie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Als Grund wird oft angeführt, dass die Mutter-Kind-Kur der Wiederherstellung der Arbeitskraft diene. Allerdings ist das nur bedingt richtig – es kann sich in jedem Fall ein Einsruch bei der Krankenkasse lohnen.

Zusätzliche Kosten – wer muss sie tragen?

Grundsätzlich wird eine genehmigte Mutter-Kind-Kur von der Krankenkasse bezahlt. Oftmals auch für mitreisende Kinder. Man muss allerdings einen Selbstanteil von 10 Euro pro Kalendertag zahlen.

Bildquelle: © detailblick-foto – Fotolia.com

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