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Ein besonders strittiges Thema – das Umgangsrecht. Hier können zwischen geschiedenen oder getrennten Familien viele Probleme entstehen. Damit Sie nicht in die typischen Fettnäpfchen treten, haben wir hier für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema aufgearbeitet. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist das Umgangsrecht?
  • Wer hat ein recht auf Umgang?
  • Regelmäßiger Umgang mit dem Kind: Wichtiger als bisher angenommen!
  • Die Umgangsregelung
  • Bei Schwierigkeiten im Umgangsrecht
  • Kosten für den Umgang – wer muss sie tragen?
  • Neuer Partner – was nun?

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Was ist das Umgangsrecht?

Nach der Trennung eines Elternpaares bleibt das Kind meist bei einem Elternteil – in der Regel ist es die Mutter. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie oft der andere Elternteil das Kind nach der Trennung noch sehen kann, darf oder soll.

Genau das bezeichnet man als Umgangsrecht.

Das Umgangsrecht ist unbeeinflusst davon, ob die Eltern das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausüben oder einzeln, sofern dies gerichtlich nur einem Elternteil zugesprochen wurde.

Hintergrund: Nach einer Trennung oder einer Scheidung ist für das Kind wichtig, dass die familiärem Beziehungen zu beiden Elternteilen möglichst intakt erhalten bleiben. Der Kontakt zu beiden Eltern soll dem Wohl des Kindes und seiner gesunden Entwicklung dienen. Ein regelmäßiges Sehen des Kindes ist also nicht nur ein Recht, sondern sogar Pflicht der Eltern.

Wer hat ein Recht auf Umgang?

Das Umgangsrecht erlaubt dem berechtigten Elternteil nach einer Trennung das Kind in bestimmten regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Dies gehört nämlich zu den Aufgaben der Eltern. Auch der Brief- und Telefonkontakt muss erlaubt sein.

Teilweise ist es auch möglich, dass ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet wird, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Da mittlerweile auch erwiesen ist, wie wichtig und förderlich der Umgang eines Kindes mit den Personen ist, zu denen es eine Bindung aufgebaut hat, sind nicht nur die Eltern umgangsberechtigt, sondern auch noch einige weitere Personen:

  • die Großeltern des Kindes
  • die Geschwister des Kindes
  • die Stiefeltern des Kindes
  • die Pflegeeltern des Kinds

andere engere Bezugspersonen des Kindes aus sozialfamiliären Beziehungen, sofern diese Verantwortung für das Kind übernommen haben

Außer den genannten Personen haben allerdings keine weiteren Personen ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind.

Wichtig: Trotzdem müssen die Eltern auch weiterführende Kontakte zu den Personen möglich machen, zu denen das Kind eine Bindung aufgebaut, wenn diese Kontakte dem Kind gut tun.

Was passiert bei Missachtung des Umgangsrechts?

Sollte ein Elternteil gegen bestehende Umgangsentscheidungen verstobt und dem anderen Elternteil beispielsweise den Umgang mit dem Kind verweigern, so kann gegen diesen eine Ordnungsstrafe verhängt werden.

Regelmäßiger Umgang mit dem Kind: Wichtiger als bisher angenommen!

Kinder bauen von Geburt an zu allen Personen eine immer stärkere Bindung auf, mit denen sie regelmäßig in Kontakt kommen. Das ist aus der Bindungsforschung seit einer Zeit bekannt. Jede der entstandenen Bindungen hat eine wichtige, spezifische Funktion für das Kind und dessen Entwicklung.

Man kann sich die einzelnen Bindungen wie Bausteine vorstellen, die letztendlich den Charakter formen. Für die Entwicklung eines Kindes sind seine Bindungen also äußerst wichtig.

Besonders wichtig ist für ein Kind aber eine ausgeglichene Entwicklung beider Elternteile zu seiner Seite. Geht ein Paar auseinander, so sollte dieses dennoch versuchen, in einem ausgeglichenen Verhältnis für das Kind da zu sein.

Die Umgangsregelung

Viele getrennte Paare fragen sich, wie eine gute Umgangsregelung denn aussieht oder ob es sogar eine Art Modell für eine optimale Umgangsregelung gibt – hierauf lautet die Antwort natürlich nein, eine optimale Umgangsregelung gibt es nicht.

Eine Umgangsregelung muss nämlich den Bedürfnissen eines Kindes angepasst werden und fällt somit von Kind zu Kind sehr individuell aus. Die Bedürfnisse des Kindes kennt dabei meist niemand besser als die Eltern selbst. Aus diesem Grund kommt es im Großen und Ganzen eben auch auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern an, eine gute und richtige Regelung zu finden.

Je mehr mehr sich Eltern streiten, desto wichtiger ist eine inhaltlich konkret ausgearbeitete Umgangsregelung. Denn auch Streitereien vor dem Kind sind nicht gut – auch, wenn man der Meinung ist, dass das Kind die Auseinandersetzungen nicht mitbekäme, so spürt dieses oftmals selbst die kleinste Anspannung der Eltern.

Eine Umgangsregelung sollte also wohl überlegt sein – ebenso wichtig ist aber auch, dass sich alle Beteiligten an die ausgearbeitete Umgangsregelung halten. Je nach den Interessen eines Kindes können die Grundregeln für die Umgangsregelung gestaltet werden.

Seien Sie sich dabei auch bewusst, dass eine Umgangsregelung bis zu ihrer Fertigstellung recht viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Manchmal sind auch mehrere Versuche einer Umgangsregelung notwendig, um ein perfektes Modell zu erarbeiten.

Wichtig: Mit dem Alter des Kindes kann es auch sein, dass feste Regelungen im Umgang sehr wahrscheinlich gelockert oder geändert werden müssen. Auch hier sollten die Eltern immer flexibel und verständnisvoll genug sein, um die Umgangsregelung zum Wohl des Kindes anzupassen.

Diese Dinge sollten beim Aufstellen einer Umfangsregelung berücksichtigt werden

Nun möchten wir Ihnen noch ein paar sinnvolle Tipps mit auf den Weg geben, wenn Sie als Eltern versuchen eine optimale Umgangsregelung auf die Beine zu stellen:

  • wie oft soll ein Umgang mit wem stattfinden – wöchentlich? monatlich?
  • wie lange soll ein Umgang stattfinden – einen ganzen Tag lang? ein Wochenende?
  • wie soll der Umgang inhaltlich ausgestaltet sein? durch Aktivitäten? wer holt das Kind ab? wer bringt es zurück?

Achtung: Bedenken Sie auch, dass es einige Tage im Jahr gibt, an denen ein Umgang deutlich angebrachter ist. So zum Beispiel Geburtstage, Feiertage wie Weihnachten oder Ostern, etc.

Bei Schwierigkeiten im Umgangsrecht

Natürlich hört es sich in der Theorie meist einfacher an, als es letztlich in der Praxis der Fall ist. Sehr oft ist es beispielsweise schwierig, den regelmäßigen Kontakt zu einem Elternteil aufrecht zu erhalten, der aus dem Haushalt ausgezogen ist, und so eine gute Beziehung zu fördern.

Sehr oft ist es deswegen auch schwierig für die betroffenen Eltern, ein gemeinsames Konzept zum Umgang mit dem Kind zu gestalten und zu praktizieren. Wenn dies auch bei Ihnen der Fall sein sollte, können Sie sich stets an das örtliche Jugendamt wenden. Hier erhalten Sie die besten Hilfe in einem kostenfreien Beratungsgespräch.

Keine Einigung beim Umgangsrecht

Wenn sich die Eltern überhaupt nicht auf einen gemeinsamen Umgang einigen können, kann der Elternteil, der die Kinder nicht mehr in seinem Haushalt hat, sogar gerichtlich das Umgangsrecht beantragen. Bei diesem Schritt wird das Jugendamt automatisch eingeschaltet.

Es wird sich mit den Eltern und den Kindern in Verbindung setzten in einem Gespräch die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte für eine Entscheidungshilfe genauer untersuchen.

Letztendlich gibt es dann eine Stellungnahme des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht. Dieses prüft dann, welche Regelung dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.

Kosten für den Umgang – wer muss sie tragen?

Für gewöhnlich trägt der Umgangsberechtigte auch die Kosten, die mit dem Umgang in Zusammenhang stehen. Das beutetet zum Beispiel, dass dieser eventuelle Fahrtkosten trägt. Er muss sich auch darum kümmern, dass das Kind abgeholt beziehungsweise zurückgebracht wird. Das selbe gilt auch für Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, etc.

Neuer Partner – was nun?

Sollte einer der Elternteile einen neuen Partner haben, so passiert es, dass er diesen auch automatisch in die familiären Beziehungen mit erbringt. Für das Kind ist das leider nicht immer erfreulich.

Immerhin bedeutet ein neuer Partner große Veränderungen für das Kind. Man sollte auf keinen Fall versuchen, den neuen Partner gegen den alten Elternteil auszutauschen. Und dennoch sollte man unbedingt den Kontakt zu seinem Kind weiter aufrechterhalten.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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