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Berufstätige werdende Mütter haben es in Deutschland gut: Sie können eine Mutterschutzfrist beantragen, um sich vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Was der Mutterschutz sonst noch beinhaltet, erfahren Sie übersichtlich zusammengefasst in diesem Artikel – Mutterschutzfrist beantragen: So geht es richtig!

Überblick

  • Mutterschutzfrist beantragen: Was genau ist Mutterschutz?
  • Welchen Zeitraum umfasst die Mutterschutzfrist?
  • Beschäftigungsverbote innerhalb der Mutterschutzfrist
  • Mutterschutzfrist: Kündigung des Arbeitsplatzes
  • Mutterschutzfrist beantragen – Mutterschaftsgeld beantragen
  • Mutterschutzfrist beantragen: Mutterschaftsgeld Höhe
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Krankenkassen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Arbeitslose
  • Hausfrauen
  • Urlaubsanspruch während der Mutterschutzfrist
  • Fazit

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Mutterschutzfrist beantragen: Was genau ist Mutterschutz?

Der gesetzliche Mutterschutz soll eine werdende Mutter und eine Mutter nach der Geburt mit ihrem Kind vor Überforderungen, Gefährdungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz bewahren. Außerdem dient er dem Schutz vor finanziellen Einbußen und Arbeitsplatzverlust während der Schwangerschaft und der Monate nach der Geburt.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erstreckt sich auf alle werdende Mütter sowie Mütter nach der Geburt, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Es gilt also nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeit- oder Geringfügigbeschäftigte, Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und weibliche Auszubildende.

Zusätzlich zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält die „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ (MuSchArbV) ergänzende Regelungen für ihren gesundheitlichen Schutz am Arbeitsplatz vor Überforderungen, Gefahren und der Einwirkung von Gefahrstoffen.

Welchen Zeitraum umfasst die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist beginnt ab den letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und dauert bis 8 Wochen – bei Früh-und Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen – nach der Entbindung.

Insgesamt dauert die Mutterschutzfrist also 14 Wochen. Vor der Geburt darf eine Schwangeren nur mit ihrer Einwilligung beschäftigt werden und nach der Geburt bis zum Ablauf der Mutterschutzfrist gar nicht.

Bei Frühgeburten und vorzeitigen Geburten aus anderem Grund verlängert sich die Mutterschutzfrist anschließend um die Anzahl der Tage, die vor der Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.

Am besten teilen Frauen ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstag umgehend mit, sowie sie davon wissen. Damit helfen sie dem Arbeitgeber, sich auf diese Zeit vorzubereiten und die Mutterschutzbestimmungen einzuhalten.

Beschäftigungsverbote innerhalb der Mutterschutzfrist

Zusätzlich zu den für alle Arbeitnehmer geltenden allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz ein paar generelle Beschäftigungsverbote vor, um eine freiwillig arbeitende Schwangere und ihr Kind zu schützen: Fließband-, Akkord-, Sonntags-, Nacht- und Mehrarbeit.

Außerdem muss eine werdende oder stillende Mutter mit ihrem Kind vor chemischen Gefahrstoffen, bestimmten biologischen Arbeitsstoffen und physikalischen Schadfaktoren geschützt werden.

Sind keine ausreichenden Schutzmaßnahmen möglich, darf die Frau in diesen Bereichen während der Mutterschutzfrist nicht arbeiten. Darüber hinaus sind weitere individuelle Beschäftigungsverbote vonseiten der Mutter mithilfe eines ärztlichen Attestes durchsetzbar.

Mutterschutzfrist: Kündigung des Arbeitsplatzes

Innerhalb der Mutterschutzfrist darf der Arbeitsplatz bis auf wenige Ausnahmen nicht gekündigt werden.
Zu den Ausnahmen zählen Insolvenz und eine teilweise Stilllegung des Betriebes. Auch Kleinunternehmen, deren Existenz gefährdet ist, wenn durch die Mutterschutzfrist eine qualifizierte Fachkraft ausfällt, die sofort ersetzt werden muss, dürfen ausnahmsweise ihrer Mitarbeiterin während ihrer Mutterschutzfrist kündigen.

Schwere Pflichtverletzungen der Mitarbeiterin im Mutterschutz berechtigen einen Arbeitgeber ebenfalls zur Kündigung. Er muss die Kündigung allerdings bei der dafür zuständigen Behörde beantragen, damit die Kündigung als zulässig erklärt wird. Erst nach Zustimmung der Behörde darf er kündigen.

Erhielt eine Schwangere vor ihrer Mutterschutzfrist die Kündigung, ist diese nun unwirksam. Dennoch muss die Frau in diesem Fall innerhalb 3 Wochen beim Amtsgericht dagegen klagen. Sollte die Frist schon verstrichen sein bei Bekanntwerden der Schwangerschaft, kann die Frau einen Antrag auf die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage stellen.

Mutterschutzfrist beantragen – Mutterschaftsgeld beantragen

Beantragt wird das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse, bei der die werdende Mutter versichert ist. Frauenarzt oder Hebamme stellen ab der 33. Schwangerschaftswoche eine entsprechende Bescheinigung für die Krankenkasse aus.

Der Arbeitgeber füllt ebenfalls ein Formular für die Krankenkasse aus. Damit hat die Schwangere ihren Teil am Beantragen des Mutterschaftsgeldes erledigt. Alles Übrige regeln Arbeitgeber und Krankenkasse unter sich.

Mutterschutzfrist beantragen: Mutterschaftsgeld Höhe

Je nach Krankenversicherung und Beschäftigungsverhältnis fallen die Berechnungen zum Mutterschaftsgeld unterschiedlich aus:

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen zahlen pro Arbeitstag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld auf die Höhe des Nettogehalts auf. Maßgeblich ist dabei das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, als die Frau abgabenpflichtig tätig war. Zahlungen für Überstunden werden dabei berücksichtigt.

Bei monatlich unter 390 Euro liegenden Durchschnittsnettogehältern übernehmen gesetzliche Krankenkassen das Mutterschaftsgeld allein.

Private Krankenkassen

Bei privat Krankenversicherten zahlt der Arbeitgeber ein Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Arbeitstag. Private Krankenkassen zahlen jedoch kein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Arbeitstag, sondern ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro.

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte mit einem sozialversicherungsfreien Job erhalten ihr Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Sie können ihren Antrag online stellen unter: bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html.

Da es bei geringfügigen Beschäftigungen zahlreiche Varianten gibt, ist das Bundesversicherungsamt auch ein idealer Ansprechpartner für hierbei eventuell auftauchende Fragen.

Auszubildende

Die Durchschnittsnettogehälter von in der Regel gesetzlich versicherten Auszubildenden liegen oft unter dem Schwellenwert von 390 Euro monatlich, sodass ihre Krankenkasse dann das Mutterschaftsgeld allein trägt.

Arbeitslose

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitslose wenden sich zur Beantragung von Mutterschaftsgeld an Ihre Krankenkasse. In diesem Fall beträgt das Mutterschaftsgeld nicht 13 Euro pro Arbeitstag, sondern entspricht der Höhe des bis dahin gezahlten Arbeitslosengeldes.

Hausfrauen

Hausfrauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da es eine Lohnersatzzahlung darstellt.
Urlaubsanspruch während der Mutterschutzfrist

Während der Mutterschutzfrist läuft der Urlaubsanspruch weiter. Es ist dem Arbeitgeber nicht gestattet, aufgrund des Beschäftigungsverbots den Urlaub zu kürzen oder zu streichen.

Fazit

Mutterschutzfrist Beantragen sichert Frauen finanziell ab für eine berufliche Auszeit in den 6 Schwangerschaftswochen vor einer Geburt und 8 beziehungsweise 14 Wochen nach einer Geburt.

So können sie sich schonen und in Ruhe auf die Geburt und die Zeit danach vorbereiten. Sich selbst und ihr Kind bewahrt das Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist außerdem vor verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

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