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Seit dem Jahreswechsel gibt es bereits einige Änderungen in der Familienpolitik. Mit welchen Neuerungen Familien für dieses Jahr insgesamt rechnen müssen, erfahren Sie hier!

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Mehr Geld & Leistungen für Familien

„Mehr“ bekommen Familien auf jeden Fall beim Kindergeld und Kinderfreibetrag, denn beides wurde zum Jahreswechsel angehoben. Das Kindergeld ist um zwei Euro höher als in 2016, der Kinderfreibetrag wurde um 108 Euro erhöht – auf nun 4.716 Euro. Von welchen Leistungen die Familien tatsächlich profitieren, klärt das Finanzamt in der Günstigerprüfung. Zum 01. Januar 2018 wird beides erneut angehoben – das Kindergeld wieder um zwei Euro, der Kinderfreibetrag um 72 Euro.

Familien mit geringem Einkommen bekommen seit Jahresanfang 10 Euro mehr im Monat. Die finanzielle Leistungen, die bei Bedarf beantragen lässt, liegt nun bei maximal 170 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag soll vor allem einkommensschwache Familien davor bewahren, auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen zu sein.

Unterhaltsvorschuss gestiegen

Von mehr Leistungen profitieren auch Alleinerziehende, deren unterhaltspflichtiger Ex-Partner zahlungssäumig sind. Denn sie bekommen mehr Unterhaltsvorschuss von der Kommune. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es nun 150 Euro und für Kinder zwischen sechs und elf Jahren gibt es 201 Eur0 Unterhaltsvorschuss. Die Bundesregierung hat weiterhin beschlossen, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal sechs Jahre begrenzt sein soll.

Aktuell wird aber noch darüber diskutiert, wer für die Finanzierung aufkommen soll. Im Regelfall zahlen die Kommunen den Unterhaltsvorschuss und holen sich das Geld von den unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern zurück.

Den Vorschuss holen sie sich dann vom säumigen Ex-Partner zurück. Besteht keine Altersgrenze und maximale Auszahlungsdauer steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss. Damit erhöhen sich die Ausgaben der Kommunen, die schon heute Schwierigkeiten haben, das Geld von den unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern zurück zu bekommen.

Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle angepasst

Zum neuen Jahr wurde auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst, die die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder regelt. Als monatlicher Mindestunterhalt gelten nun folgende Beträge: 342 Euro für Kinder bis sechs Jahre, 393 Euro für Kinder zwischen sechs und elf Jahren, 460 Euro für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren. Volljährige Kinder bekommen 527 Euro. Die Erhöhungen des Kindesunterhalts liegen zwischen sieben und elf Euro. Der Betrag steigt dann entsprechend des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen.

Besserer Mutterschutz wird diskutiert

Im Laufe des Jahres soll ein Gesetz in Kraft treten, dass den gesetzlichen Mutterschutz für Schwangere und Mütter in Stillzeit verbessern soll. Damit sollen erstmals Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen im Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden – ebenso wie Frauen mit Behinderung in einer Behindertenwerkstatt, Frauen in betrieblicher Ausbildung, im Bundesfreiwilligendienst oder in Entwicklungsarbeit. Für Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Geburten eines behinderten Kindes soll die Schutzzeit künftig 12 Wochen betragen.

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