Klagen lohnt sich 40 Prozent der Sozialgerichtklagen sind erfolgreich
GerichtsurteilWissenswertes am

Berlin: Anders als im Jobcenter selbst haben die Bezieher von Hartz IV vor dem Sozialgericht ziemlich gute Aussichten auf einen Klageerfolg. Wer sich schlecht oder falsch behandelt fühlt und vor dem Sozialgericht klagt, hat eine statistische Erfolgswahrscheinlichkeit von rund 40 Prozent. Dies geht aus Zahlen des Jahres 2016 hervor. Die entsprechende Übersicht stammt von einer Übersicht des Bundesarbeitsministeriums, wie die „Westdeutsche Zeitung“ mitteilte.

Rund 10.000 Klagen pro Monat

Durchschnittlich sollen bei den Sozialgerichten jeden Monat etwa 10.000 Hartz-IV-Klagen eingehen. Fast 190.000 Klagen waren im September des vergangenen Jahres einhändig. In den meisten Fällen soll es sich dabei um Klagen aufgrund einer Unstimmigkeit bei den Unterkunftskosten oder um Rückzahlungsforderungen gehandelt haben.

Im Jahr 2016 wurden laut Angaben der Bundesregierung knapp 121.000 dieser Fällen gerichtlich entschieden. Hiervon gingen fast 40 Prozent entweder teilweise oder sogar ganz zugunsten der klagenden Leistungsbezieher aus.

Somit wurde im Jahr 2016 ein sehr ähnliches Niveau erreicht wie im Jahr zuvor. 2015 betrug die Erfolgsquote bei Klagen gegen die Jobcenter 38,4 Prozent. In Streitfällen, die sich auf die Kosten der Unterkunft und Heizung bezogen, waren es sogar 42,8 Prozent.

Die Vorsitzende der Linkspartei und Sozialexpertin Katja Kipping erklärte gegenüber der „Westdeutschen Zeitung“: „Diese hohe Zahl von erfolgreichen und teilweise erfolgreichen Klageverfahren gegen die Hartz-IV-Behörde zeigt nur die Spitze des Eisbergs.“

Die Vorsitzende hatte die entsprechenden Daten von der Bundesregierung angefordert. Sie erklärte, das „skandalöse Ausmaß“ von der Praxis sei nicht in vollem Umfang bekannt: „Viele Betroffene klagen aus unterschiedlichen Gründen nicht.“

Klagen lohnt sich

Die Zahlen der Bundesregierung beweisen eindrucksvoll, dass sich eine Klage in vielen Fällen lohnen könnte. Dass immerhin rund 40 Prozent der Klagen letztendlich erfolgreich für die Kläger ausgehen zeigt, dass die Jobcenter noch viel zu oft Fehler machen.

Für den Bezieher von Hartz IV lohnt es sich durchaus, lieber zwei- oder dreimal genau hinzuschauen und eventuell auch für das eigene Recht vor das Sozialgericht zu ziehen.

Bildquelle:  © rcfotostock – Fotolia.com

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