Kostenfalle Schlüsseldienst Schützen Sie sich vor zu hohen Kosten!
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Wer kennt das nicht: Der Schlüssel liegt noch auf der Kommode im Flur, man selber steht aber auf der anderen Seite der verschlossenen Tür. Dann bleibt nur der Anruf beim Schlüsseldienst. Aber leider zocken die ihre Kunden in Not immer häufiger ab!

Notfall wird ausgenutzt

Der Hund, der Wind, das Kind – plötzlich ist die Haustür zugeschlagen, der Schlüssel liegt aber noch im Haus oder in der Wohnung. Zum Glück gibt es den Schlüsseldienst. Doch zum Pech vieler Kunden wird der Notfall – man selber draußen, Schlüssel drinnen – von vielen Schlüsseldiensten ausgenutzt.

Mehrere Hundert Euro sind selten, aber möglich. Schiere Abzocke. Und oftmals fragt man sich: Wie rechtfertigt ein Schlüsseldienst diese hohen Kosten, dauert ihre Arbeit doch meist nur wenige Minuten.

Schon 200 Euro sind „sittenwidrig“

Natürlich dürfen Schlüsseldienste für ihre Tätigkeit Anfahrt und Leistung berechnen. Teilweise gibt es auch Aufschläge für Nacht- oder Wochenendeinsätze. Auch das ist legitim. Ein „Sofortzuschlag“ allerdings nicht – insbesondere dann nicht, wenn der Schlüsseldienst mit „ständiger Bereitschaft“ wirbt.

Insgesamt sollte die Rechnung aber nicht dramatisch höher als 100 Euro sein. Das Amtsgericht Lippstadt urteilte in 2007, dass schon 200 Euro für das Öffnen der Tür als „sittenwidrig“ angesehen werden kann. Diese Rechnung hätte der Kunde nicht zahlen müssen.

Unlautere Praktiken der Schlüsseldienste

Für das mitternächtliche Türöffnen gelten 500 Euro als „Wucher“, nach einem Urteilsspruch des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Der Schlüsseldienst musste dem Kunden 300 Euro erstatten. 200 Euro wären für den Einsatz des Schlüsseldienstes um Mitternacht also in Ordnung gewesen.

Unlauter ist ebenfalls, dem Kunden am Telefon einen niedrigen Preis zu nennen, und dann vor Ort mehrere Hundert Euro zu verlangen. Schlüsseldienste dürfen weiterhin kein Spezialwerkzeug oder den Einsatz eines PKWs in Rechnung stellen. Das gehört zur üblichen Arbeitsausstattung eines Schlüsseldienstes.

Worauf sollte man achten?

Unbedingt einen Schlüsseldienst aus der Umgebung anrufen, damit die Anfahrtskosten gering bleiben. Wer sich keinen Anbieter per Smartphone suchen kann, sollte in jedem Fall im Telefonat nach der Adresse fragen. Übrigens: Unwichtig ist, wo sich der Monteur aktuell befindet. Kunden zahlen nur den innerörtlichen Tarif.

Beauftragen Sie den Schlüsseldienst nur mit der Öffnung der Tür. Der Austausch des Schlosses ist für gewöhnlich nicht notwendig, wenn die Tür einfach zugeschlagen ist. Vereinbaren Sie gegebenenfalls vor dem Öffnen einen Festpreis und lesen Sie sich vor der Unterschrift alle Angaben in den Auftragsformularen durch. Unerwünschte Passagen oder Arbeiten streichen Sie am besten.

Im Zweifelsfalls nicht zahlen!

Wichtig: Die Rechnung kann nur beanstandet werden, wenn Sie sie nicht unterschreiben. Prüfen Sie die Kostenpunkte daher im Vorfeld genau. Sofortzuschläge und ähnliches sollten nicht auftauchen.

Erachten Sie die Rechnung als zu hoch, zahlen Sie nur den Betrag, der Ihnen als gerechtfertigt erscheint. Über den Restbetrag muss man sich dann im Zweifelsfall streiten. Zunächst muss aber das Unternehmen nachweisen, dass die Kosten der Leistung entspricht.

Außerdem: Einschüchternde Drohung mit der Polizei helfen nichts. Diese ist nicht zuständig. Schlüsseldienste, die die Tür extra stark beschädigen, können wegen Betrugs angeklagt werden. Wird mit der Rückabwicklung der Türöffnung gedroht, wenn Sie nicht zahlen, macht sich der Schlüsseldienst der Nötigung schuldig.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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