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Sie wollen ein neues Auto kaufen, einen Kredit für den Urlaub aufnehmen oder einfach nur einen neuen Handy-Vertrag abschließen und möchten deshalb eine Schufa-Auskunft über sich selbst einholen? Ja, negative Einträge können ein Ausschlusskriterium für all Ihre Pläne hinsichtlich Ratenkauf, Handyvertrag oder Kreditgewährung darstellen! Kostet es Geld, wenn Sie die Datensätze einsehen wollen, die bei der Schufa hinterlegt sind und die Unternehmen bei einer Schufa-Abfrage zu Ihrer Person übermittelt werden? Nein! Jede Person hat einmal im Jahr das Recht, eine kostenlose Schufa-Auskunft über sich selbst vom Unternehmen anzufordern! Wir verraten, wie es geht!

Überblick:

  • Einmal im Jahr Anrecht auf Auskunft
  • Gut versteckt ist halb bezahlt
  • 5 Klicks bis zum Ziel
  • Auf der Zielgeraden zur kostenlosen Selbstauskunft
  • Etwas kompliziert, aber durchaus machbar
  • Schritt für Schritt Anleitung zur kostenlosen Selbstauskunft

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Schufa Auskunft

Schufa Auskunft

Einmal im Jahr Anrecht auf Auskunft

Seit dem 01. April 2010 ist die Schufa gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Bürger einmal im Jahr kostenlos Zugriff auf die Schufa-Daten zu gewähren, um diese auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können.

Jede Auskunft über diese einmalige Informationsgestattung hinaus kostet dann natürlich, nämlich 18,50,- Euro, wenn man die Selbstauskunft online anfordert und 24,95,- Euro, wenn man die Informationen schriftlich auf dem Postwege zugestellt haben möchte.

Doch die Schufa macht es einem nicht unbedingt leicht, die kostenlose Auskunft über das Internet anzufordern und versteckt diese Funktion auf ihrer Webseite recht gut. Was allerdings gut sichtbar und mit nur zwei Klicks machbar ist, ist die kostenpflichtige Variante – ein Umstand, den Verbraucherschützer seit geraumer Zeit vehement bemängeln.

Gut versteckt ist halb bezahlt

Geht man auf die Internet-Seite der Schufa, kann man mit nur zwei Klicks eine Online-Selbstauskunft anfordern – und der Weg dazu, den kostenpflichtigen Service zu wählen, springt einen förmlich an. Es ist allerdings die Auskunftsoption, die einen direkt in die Preisfalle lockt, denn hier kann man nur eine kostenpflichtige Selbstauskunft bestellen – und das für stolze 18,50 Euro.

Will man die kostenlose Auskunft anfordern, die einem einmal pro Jahr rechtlich zusteht, dann muss man schon genau wissen, wonach man sucht, denn diese Funktion ist gut versteckt. Ehrlich gesagt: Wenn man nicht weiß, dass es ein Anrecht auf die kostenlose Selbstauskunft gibt, hat man nicht den Hauch einer Chance, diese auf der Seite zu finden. Zum Glück zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wo Sie hinmüssen!

5 Klicks bis zum Ziel

Zuerst surfen Sie die reguläre Internetpräsenz der Schufa an. Auf der Startseite finden Sie einen Reiter für „Privatkunden“. Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich ein neues Fenster. Achtung, hier liegt der Teufel im Detail! Wenn Sie nun nämlich auf den Button „Jetzt bestellen“ klicken, werden Sie zu dem kostenpflichtigen Angebot geführt – böse Falle!

Stattdessen müssen Sie nun auf den Reiter „Auskünfte“ klicken und auch auf der sich nun öffnenden Seite lockt ein einfacher Button zum Bezahlangebot. Aber wir klicken stur weiter, nämlich auf den Punkt „Datenübersicht nach Paragraf §34 Bundesdatengesetz“ und siehe da, es öffnet sich eine Seite mit zwei Tabellen.

Auf der Zielgeraden zur kostenlosen Selbstauskunft

Es ist ein letzter, offensichtlicher Versuch, Sie doch noch dazu zu bringen, das Bezahlangebot der Schufa zu nutzen und diesmal sogar ein Abonnement abzuschließen, mit dem man sich für mindestens 12 Monate verpflichtet etwa 4,- Euro zu zahlen, plus eine Aktivierungsgebühr von knapp 10,- Euro.

Aber rechts davon steht endlich das gebührenfreie Angebot. Sie haben es fast geschafft! Jetzt nur noch auf die graue Fläche „Jetzt bestellen“ unter der Tabelle mit dem Namen „Datenauskunft nach §34 BDSG“ anklicken und auf die Flagge klicken, in deren Sprache Sie das Dokument runter laden möchten.

Etwas kompliziert, doch durchaus machbar

Das sich nun öffnende PDF-Dokument können Sie sofort ausdrucken oder aber es direkt auf Ihrem Computer speichern, um im nächsten Jahr dieses Klick-Katz-und-Maus-Spiel nicht erneut spielen zu müssen.

Ach ja: Selbst auf dem Formular selbst haben Sie nochmals die Möglichkeit, die kostenpflichtige Version zu bestellen – die Schufa gibt einfach nicht auf. Sie sollten dieses Kästchen leer lassen und auf keinen Fall an dieser Stelle unterschreiben!

Zu guter Letzt fehlt jetzt bei deutschen Staatsbürgern noch eine Kopie des Personalausweises, um die Richtigkeit Ihrer Identität zu beweisen. Verfügen Sie nur über einen Reisepass und keinen Personalausweis, können Sie auch diesen in Kopie beilegen. Allerdings muss dann zusätzlich dazu noch eine Meldebescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde beigefügt werden.

Gleiches gilt auch für ausländische Mitbürger. Die sollten nicht nur die erste Seite Ihres Reisepasses kopieren, sondern zusätzlich auch noch die Seite mit der Niederlassungserlaubnis bzw. der elektronischen Aufenthaltstitel-Karte beifügen.

Wenn Sie es besonders eilig haben sollten, ist die kostenlose Schufa-Auskunft vielleicht nur bedingt das Richtige für Sie, denn vom Gang zum Briefkasten bis zu der heiß ersehnten Antwort kann es schon mal bis zu 14 Tage und länger dauern.

Schritt für Schritt Anleitung zur kostenlosen Selbstauskunft

  • Schufa Seite öffnen
  • Auf den Reiter „Privatpersonen“ klicken
  • Reiter „Auskünfte“ auswählen
  • „Datenübersicht nach Paragraf §34 Bundesdatengesetz“ auf der linken Seite anklicken
  • Bei der Rechten der zwei Tabellen auf den „Jetzt bestellen“ Button drücken
  • Landessprache auswählen
  • Dokument ausdrucken und ausfüllen
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass + Meldebescheinigung beifügen
  • Fertig!

Die Suche lohnt sich

Wenn man erst einmal weiß, dass man ein jährliches Anrecht auf Einsicht in die eigene Schufa-Akte hat, sollte man dies auch nutzen. Vor allem, nachdem Sie nun wissen, wie es geht. Auch wenn die Schufa mit allen ihr nur möglichen Mitteln versucht, Sie zu einer kostenpflichtigen Auskunft zu verführen, wissen Sie nun, wie Sie genau das vermeiden können.

Wenn Sie also eine kostenlose Selbstauskunft einholen möchten und Sie haben die Zeit, auch mal zwei oder gar drei Wochen auf die Antwort zu warten, dann lohnt es sich definitiv, diesen Weg zu beschreiten.

Bildquelle: © JiSign – Fotolia.com

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