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Frühzeitiges Krankmelden gehört nicht nur zum guten Ton in der Arbeitswelt, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2012 bestätigt ein Gerichtsurteil, dass Sie schon ab dem ersten Tag Ihrer Erkrankung ein Attest brauchen. Aber was müssen Sie noch beachten, wenn Sie sich krank melden wollen? Hier bekommen Sie Hinweise, wann, wie und bei wem Sie sich krank melden müssen.

Überblick:

  • Krank melden oder nicht?
  • Wann liegt eine Erkrankung vor?
  • Die Krankmeldung
  • Arbeitsvertretung
  • Krank melden im Urlaub?
  • Medizinischer Dienst
  • Rechte und Pflichten
  • Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

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Krank melden oder nicht?

Wenn es in den deutschen Betrieben um Gesundheit geht, dann liegt einiges im Argen. Während sich die einen Arbeitnehmer krank zur Arbeit quälen und so vielleicht ihrer Kollegen anstecken, wollen andere jedes noch so leichte Anzeichen von Unwohlsein nutzen, um zu Hause bleiben zu können.

Beides kostet die deutsche Wirtschaft unnötig viel Geld.

Dennoch wird zu wenig dafür getan Mitarbeiter darüber zu informieren, wie sie etwas für ihre Gesundheit tun können und wie sie sich verhalten sollen, wenn sie krank sind.
Viele können keine klaren Kriterien dafür angeben, ob sie krank sind oder nicht.

Wann liegt eine Erkrankung vor?

Krankheiten können tückisch sein. Eine einfache Erkältung kann zu einem Kreislaufzusammenbruch führen und schon eine leichte krankheitsbedingte Unaufmerksamkeit reicht manchmal aus, dass daraus ein großer Schaden entsteht – gesundheitlich oder monetär.
Wenn Sie selbst feststellen können, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, Ihrer Beschäftigung nachzugehen, dann sollten Sie zu Hause bleiben.

Das gilt zum Beispiel auch bei kleineren Erkrankungen, wenn Sie direkten Kontakt zu Kunden haben. Selbst wenn dadurch keine Hygienebestimmungen betroffen sind, kann es dem Ansehen Ihres Unternehmens schaden, wenn Sie Ihre Kunden nur schniefend oder mit heiserer Stimme beraten können.

Ein schwieriger Fall liegt vor, wenn es darum geht, ob Sie den Weg zur Arbeit bewältigen können. Ein verstauchter Fuß mag Sie nicht davon abhalten Ihren Bürojob zu erledigen, aber Sie kommen damit gar nicht erst ins Büro.

Die Krankmeldung

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich Bescheid geben, dass Sie krank sind. Bei der üblichen Arbeitszeit hat das bis 11 Uhr zu erfolgen, wenn Sie in Schichtarbeit beschäftigt sind, entsprechend früher.

Wie Sie das machen, ist nicht so wichtig, so lange Sie sich sicher sein können, dass Ihr Vorgesetzter die Nachricht erhält. Sie müssen allerdings angeben, worum es sich bei der Krankheit ungefähr handelt. Damit kann Ihr Chef abschätzen, wie lange Sie krank sein werden und ob er weitere Schritte ergreifen muss. Das kann zum Beispiel bei einer Erkrankung der Fall sein, die arbeitsbedingt ist.

Fragen Sie Ihren Chef am besten bei der Gelegenheit gleich, ob Sie ein Attest vorlegen sollen.
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber auf jeden Fall bei der Krankenkasse vorlegen.

Arbeitsvertretung

Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich um eine Vertretung zu kümmern. Allerdings sollten Sie wenn möglich Kollegen über Ihre Abwesenheit informieren und gegebenenfalls einen Ansprechpartner benennen, der für Sie Anrufe entgegennehmen kann. Bei Führungskräften ist es oft üblich, dass sie trotz Krankheit telefonisch oder per E-Mail erreichbar sind.

Krank melden im Urlaub?

Es heißt, dass viele pflichtbewusste Angestellte sich ihre Erkrankungen bis zum Urlaub aufheben. Viele ärgern sich darüber und wissen nicht, dass sie auch im Urlaub verpflichtet sind, sich krank zu melden.

Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie zum Ende Ihres Urlaubs erkranken und auch danach für eine Weile nicht zur Verfügung stehen werden. Offiziell endet mit der Krankmeldung der Urlaub und die ausgefallenen Tage können an einem anderen Termin nachgeholt werden.

Überprüfung durch den medizinischen Dienst

Wenn Sie sich krank melden, hat Ihr Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Wenn er Ihnen vertraut, kann er die Krankmeldung einfach so zur Kenntnis nehmen. Wenn er sich absichern will, kann er schon ab dem ersten Tag ein Attest von Ihnen verlangen.

Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass Sie Ihre Erkrankung nur vortäuschen oder der Arzt seine Diagnose nicht sorgfältig genug stellt, dann kann der Arbeitgeber den medizinischen Dienst einschalten. Eine Kündigung kann erst dann ausgesprochen werden, wenn ein Betrugsversuch vorliegt oder wenn die Fehlzeiten über einen längeren Zeitraum mehr als 25% ausmachen.

Rechte und Pflichten während der Krankheit

Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher, was sie tun dürfen, während sie krank sind und was nicht. Grundsätzlich müssen Sie alles dafür tun, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Das bedeutet, dass Sie im Zweifelsfall einen Arzt aufsuchen sollten.

Wenn es sich um eine leichte Erkrankung handelt, kommt es darauf an abzuwägen, was Sie brauchen, um gesund zu werden. Ein Spaziergang kann die Genesung beschleunigen und niemand kann etwas dagegen einwenden, wenn Sie zum Einkaufen gehen, um sich mit spezieller Krankenkost zu versorgen.

Alles was als reines Vergnügen betrachtet werden kann, führt unter Umständen zu Problemen. Hier sind Taktgefühl und der gesunde Menschenverstand gefragt.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Die Krankschreibung durch den Arzt erfolgt in der Regel pauschal für eine bestimmte Anzahl von Tagen. Wer pflichtbewusst ist, wird jeden Tag prüfen, ob er sich wieder arbeitsfähig fühlt oder nicht.

Damit ist es möglich vor dem auf der Krankschreibung genannten Datum wieder in die Arbeit zu gehen, wenn der Arzt nicht ausdrücklich davon abgeraten hat.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bei einer schweren Erkrankung von bis zu sechs Wochen Dauer erhält ein Angestellter weiterhin sein Gehalt vom Unternehmen. Danach übernimmt die Krankenkasse, die dann Krankengeld zahlt.

Dafür müssen Sie mindestens vier Wochen lang ohne Unterbrechung im Unternehmen gearbeitet haben. Die Höhe des Krankengelds beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts.

Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Beschränkung für die Zahlung des Krankengelds, allerdings wird nicht länger als 78 Wochen für die gleiche Krankheit gezahlt.

Bildquelle: © M. Schuppich – Fotolia.com

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