Wer wegen einer Erkrankung nicht arbeitsfähig ist, erhält bis zu sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sowohl Voll- als auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Die Lohnfortzahlung ist jedoch auf maximal sechs Wochen begrenzt, danach zahlt die Krankenkasse das so genannte Krankengeld. Wie hoch dieses ausfällt, wie lange Krankengeld gezahlt wird und vieles mehr zum Thema Krankengeld erfahren Sie in diesem Artikel.
Übersicht:
- Was ist Krankengeld?
- Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
- Wie hoch ist das Krankengeld?
- Ab wann wird Krankengeld gezahlt?
- Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
- Krankengeld für Selbstständige und Künstler
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Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Krankengeld wird dann gezahlt, wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.
Grundsätzlich gilt: Wer wegen einer Erkrankung nicht arbeitsfähig ist, erhält bis zu sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnfortzahlung ist jedoch auf maximal sechs Wochen begrenzt. Nach Ablauf von sechs Wochen, also am Ende des 42. Tages der Krankmeldung, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form des so genannten Krankengeldes.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
In der Regel sind Arbeitnehmer und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
Arbeitnehmer ohne einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen ihren Arbeitgeber und Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie erklärt haben, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Wahlerklärung).
Keinen Krankengeldanspruch haben Bezieher von Arbeitslosengeld II, soweit sie nicht aufgrund eines anderen Tatbestandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, z. B. weil sie vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren oder neben dem ALG II sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Während der Arbeitsunfähigkeit wird weiterhin das Arbeitslosengeld II gezahlt.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben auch Studenten, Rentner, Familienversicherte und andere Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit typischerweise keinen Verdienstausfall erleiden.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt mindestens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens. Der Maximalbetrag des Krankengeldes wird unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. In 2015 liegt die Grenze bei 4.125 Euro Bruttomonatsgehalt.
Besteht der Krankengeldanspruch für einen ganzen Kalendermonat, so erhält der Leistungsempfänger Krankengeld für 30 Tage. In Teilmonaten wird Krankengeld für die Zahl der tatsächlichen Kalendertage in diesem Monat gezahlt.
Empfängern von Arbeitslosengeld wird Krankengeld in Höhe des Leistungsbetrages des Arbeitslosengeldes gewährt.
Ab wann wird Krankengeld gezahlt?
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage an, besteht ab dem 43. Tag die Möglichkeit, Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise Krankentagegeld von der privaten Krankenversicherung zu erhalten.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Nach § 48 SGB V wird Krankengeld grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Auch soll das Krankengeld nicht als Dauerzahlung dienen. Für die Erwerbsunfähigkeit auf unbestimmte Dauer ist die Rentenversicherung zuständig.
Krankengeld für Selbstständige und Künstler
Gesetzlich versicherte Selbstständige haben ebenso wie Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie haben ja auch keinen Arbeitgeber, der diese leisten könnte. Erst nach sieben Wochen greift bei ihnen das Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird.
Selbstständige haben aber nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr Krankenkassentarif dieses vorsieht. Für Selbstständige, die Krankengeld beanspruchen können, entsteht das Krankengeld in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkassen können für Selbständige jedoch Tarife anbieten, bei denen der Krankengeldanspruch schon früher, aber auch später entsteht.
Selbstständige können ihre individuelle Vorsorge also direkt bei der Krankenkasse treffen und sich für spezielle Wahltarife entscheiden, die eventuelle Lücke schließen. Diese zusätzlichen Beiträge sind direkt an die Krankenkasse zu entrichten.
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