RenteVersicherung am

Seit 2007 besteht die Pflicht zur Krankenversicherung – und diese macht natürlich auch vor Rentnern nicht Halt. Darf es ein erster Überblick über die wichtigsten Aspekte und über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten sein?

Übersicht:

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Gesetzliche Krankenversicherung für Rentner

Wie als Arbeitnehmer findet man sich auch als Rentner innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung entweder in der Pflicht- oder in der freiwilligen Versicherung wieder.

Gesetzt dem Fall, dass man die von der Krankenversicherung vorgegebene Vorversicherungszeit erfüllt, rückt man in die Gruppe der pflichtversicherten Mitglieder in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) auf, bei der es sich nicht um eine eigene Krankenkasse, sondern um einen speziellen Status handelt.

Dies ist dann möglich, wenn man von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung ihres Rentenantrags zumindest 90% ihrer zweiten Berufsleben-Hälfte in einer gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet war. War man in diesem Zeitraum Teil eine Familienversicherung, werden die entsprechenden Monate oder Jahre mitgezählt.

Als pflichtversicherter Rentner zahlt man den gleichen Beitragssatz wie ein Arbeitnehmer, der aktuell bei 14,6 % liegt und der zu gleichen Teilen (jeweils 7,3%) zwischen einem selbst und dem Rentenversicherungsträger aufgeteilt wird.

In diese Summe ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse allerdings noch nicht integriert, denn diesen trägt der Rentner alleine.

Sofern mehrere gesetzliche Renten wie eine Witwenrente, Betriebsrente oder eine zusätzliche Versichertenrente eine Rolle spielen, rechnet die Krankenversicherung alle Einkünfte zur Beitragsberechnung zusammen.

Allerdings muss man den Krankenkassenbeitrag für entsprechende Zusatz-Bezüge komplett alleine aufbringen, wobei jedoch ein Mindestbeitrag vorgesehen ist. Solange dieser nicht überschritten wird, fallen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge für die Zusatzrenten an.

Überhaupt werden Krankenkassenbeiträge erst beim Überschreiten einer bestimmten Beitragbemessungsgrenze fällig. Diese liegt für das Jahr 2016 bei mehr als 4.237,50 € pro Monat.

Wer darunter liegt, muss sich keine Gedanken machen – Rentner mit einer darüber liegenden, aus mehreren Einzelposten bestehenden Rente sollten jedoch darauf achten, dass alle Zusatzrenten zusammengerechnet werden und die Krankenversicherung die prozentual fälligen Beiträge erst dann abzieht.

Ansonsten verbucht die Kasse die Beiträge für jede einzelne Rente, man bezahlt also insgesamt zu viel und muss erst noch einen Antrag stellen, um das zu viel bezahlte Geld erstattet zu bekommen.

Ob die Rente von einem ausländischen oder deutschen Rentenversicherungsträger gezahlt wird, ist seit dem 1.7.2011 in Bezug auf die Beitragshöhe und -verteilung nicht mehr relevant; allerdings muss man entsprechende Einnahmen bei ihrer Krankenkasse angeben und die Beiträge selbst direkt einzahlen.

Neben dem Krankenversicherungsbeitrag, der automatisch von der Rente abgezogen und an die Krankenkasse geleitet wird, müssen Rentner auch einen Beitrag auf die gleiche Weise zur Pflegeversicherung leisten. Dieser beträgt 2,35% für Rentner mit Kindern und 2,6% für Kinderlose. Im Gegensatz zum Krankenversicherungsbeitrag übernehmen die die Pflegeversicherung aber alleine.

Klingt insgesamt so, als bräuchte man ein wenig Überblick und müsste sich auf die eine oder andere ungeteilte Zahlung einstellen? Das stimmt, aber positiverweise hat man auch als Rentner ein Krankenkassenwahlrecht.

Wer mit seiner Krankenkasse und ihren Konditionen nicht zufrieden, aber dort schon länger als 18 Monate versichert ist, kann problemlos seine Zelte abbrechen und sich einen anderen Anbieter aussuchen.

Private Krankenversicherung für Rentner

Ist man als Berufstätiger, beispielsweise als Arbeitgeber, Beamter oder Freiberufler privat krankenversichert, nimmt man seine Krankenversicherung im Regelfall auch in die Rente mit.

Allerdings erscheinen einem die Beiträge aufgrund des geringeren Einkommens dann doch oft erschreckend hoch.

Um diesem Problem etwas aus dem Weg zu gehen, sollte man den eigenen Tarif unbedingt genauer unter die Lupe nehmen und sich überlegen, ob sich nicht ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Krankenkasse anbietet.

Nichtsdestotrotz wollen die privaten Krankenkassen auch ihre älteren Mitglieder nicht nur einfach an sich binden, sondern auch für ihre Zufriedenheit sorgen:

  • Daher erheben sie von Mitgliedern zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen 10%-igen Zuschlag, der die Beiträge im Alter minimieren soll und der ab dem 61. Lebensjahr nicht mehr bezahlt werden muss.
  • Darüber hinaus wird jeder Ü60-Kunde über eine kostengünstigere Tarifalternative beraten und ab dem 65. Lebensjahr der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung fallen gelassen. Zudem greifen nun die Mittel zur Kompensation der Beitragssteigerung. Hat man zwischen seinem 21. und seinem 60. Lebensjahr genug eingezahlt, bleibt der Beitrag ab jetzt konstant.
  • Und ab dem 80. Lebensjahr kann die Prämie unter Umständen sogar wieder gesenkt werden wenn dies die Vorversicherungszeit, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die erzielte Verzinsung der Gesellschaft zulassen.

Stellt sich im Laufe der Jahre heraus, dass man mit seiner privaten Krankenversicherung insgesamt nicht zufrieden ist, kann man versuchen in eine andere private Krankenkasse zu wechseln, was altersunabhängig möglich ist.

Allerdings muss man sich dann auf eine neue Gesundheitsprüfung, einen mehr oder minder großen Verfall der Altersrückstellungen höhere Beiträge einstellen.

Wenn einem aber auch der Basistarif genehm ist, wäre das eventuell eine gute Lösung, weil man so den gesetzlichen Leistungskatalog erhält und im Gegenzug im teuersten Fall den Höchstbetrag einer gesetzlichen Krankenversicherung einplanen muss.

Welches System ist besser?

Das ist eine nach Äpfel und Birnen und daher immer nur individuell zu beantworten.

Allerdings sollte man als Privatversicherter genau im Überblick behalten, ob man seine Beiträge auch als Rentner noch bezahlen kann oder ob sich ein rechtzeitiger Rückwechsel in eine gesetzliche Kasse nicht doch lohnt.

Und auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Unterschiede, so sind die Kosten für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner meist deutlich höher als für pflichtversicherte.

Ein rechtzeitiger Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung und eine damit verbundene Aufnahme in die KvdR ist oft vorteilhaft, sollte aber frühzeitig getroffen werden.

Kurz gesagt: Gesetzlich oder privat – jeder entscheidet für sich. Aber immer auf lange Sicht und das am besten noch vor dem 40. Lebensjahr…

Bildquelle: © Picture-Factory – Fotolia.com

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