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Die Krankenversicherung für Rentner funktioniert ein wenig anders als die für andere Versicherte. Sie besitzen einen eigenen Status, der eigene Anforderungen mit sich bringt. Was das konkret für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen verständlich zusammengefasst.

Überblick

  • Krankenkassenbeitrag für Rentner bei der Altersabsicherung unbedingt mitbedenken!
  • Was ist die Krankenversicherung für Rentner?
  • Krankenkassenbeitrag Rentner: Drei Gruppen
  • Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag Rentner
  • Voraussetzungen für den Krankenkassenbeitrag von Rentnern
  • Höhe der Krankenkassenbeiträge als Rentner
  • Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für Rentner
  • Rechtzeitig entscheiden für einen optimalen Krankenversicherungsbeitrag für Rentner
  • Wie setzt sich die Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner zusammen?
  • Krankenkasse wechseln
  • Familienversicherung bei der Krankenversicherung als Rentner

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Krankenkassenbeitrag für Rentner bei der Altersabsicherung unbedingt mitbedenken!

Für Rentner ändert sich eine Reihe von wichtigen Faktoren im Leben. Die Krankenkassenbeiträge können da schnell in Vergessenheit geraten. Je nachdem, wie Sie versichert sind, können Sie aber einen Betrag ausmachen, den Sie nicht unterschätzen sollten. Je eher Sie sich darum kümmern, desto besser. Vor allem, wenn Sie von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgewechselt sind, kann es kompliziert werden. Holen Sie sich einen Fachmann mit ins Boot, der Sie kompetent beraten kann!

Was ist die Krankenversicherung für Rentner?

Es gibt eine ganze Reihe von Krankenkassen, für die Sie sich entscheiden können, je nachdem wo Sie arbeiten und wie viel Sie verdienen. Die Krankenversicherung für Rentner ist keine eigene Krankenkasse sondern ein Status.

Wenn Sie eine gesetzliche Rente bekommen und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert waren, dann gelten Sie als pflichtversichert in der Krankenversicherung für Rentner. Sie führen also nur die Beiträge an Ihre Krankenkasse ab, die sich aus Ihrer Rente und zusätzlichem Einkommen wie Arbeitslohn und Betriebsrenten ergeben.

Alle anderen, privaten Einkünfte bleiben beitragsfrei. Ansonsten können Sie wie jeder andere Versicherte auch frei wählen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sein wollen.

Krankenkassenbeitrag Rentner: Drei Gruppen

Wenn Sie in Rente gehen, dann gibt es für Ihren Krankenkassenbeitrag drei Möglichkeiten:

  • Sie sind in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert
  • Sie sind freiwillig gesetzlich versichert
  • Sie sind privat krankenversichert

Lassen Sie sich dabei von den Begriffen pflichtversichert und freiwillig versichert nicht in die Irre führen. Die „Pflicht“ ist in den meisten Fällen für Sie die bessere Variante. Denn dann zahlen Sie in der Regel geringere Beiträge als in einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Wer keinen Anspruch auf die Krankenversicherung für Rentner hat, weil er lange privatversichert war und dann die Versicherung gewechselt hat, muss auch alle Einnahmen aus Vermietungen, Zinsen und so weiter für die Beiträge mit einberechnen.

Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag Rentner

Wenn Sie als Rentner privat versichert sind, sollten Sie einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Der gilt auch für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner.

Voraussetzungen für den Krankenkassenbeitrag von Rentnern

Eine große Rolle wie Ihre Krankenversicherung als Rentner aussieht, hängt von der Vorversicherungszeit ab, also allem, was vor Ihrem Renteneintritt passiert ist.

In die Pflichtversicherung kann jeder, der in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu mindestens 90 % der Zeit gesetzlich versichert war. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie auch da schon pflichtversichert waren, sich freiwillig versichert haben oder in einer Familienversicherung waren. Dabei zählen alle Zeiträume von der Berufsausbildung bis zur Rente dazu.

Höhe der Krankenkassenbeiträge als Rentner

Wie oben beschrieben, kommt es für die Beiträge darauf an, welche Einnahmen Sie zur Berechnung Ihrer Beiträge heranziehen müssen. Zur gesetzlichen Rente gehören die Altersrente, Auslandsrente und Witwenrente.

So genannte Versorgungsbezüge sind Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen, Beamtenpensionen und so weiter. Private Einnahmen sind Miteinkünfte, Pacht, Kapitalerträge und private Renten. Außerdem wird das Erwerbseinkommen herangezogen.

Für jede Einkommensgruppe gibt es eigene Beitragssätze, die unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner sind oder nicht. Momentan liegt die Spanne dabei angefangen bei einer Nichtberechnung über 7,3 Prozent bis zu 14,6 Prozent. Die aktuellen Zahlen finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für Rentner

Auch für Rentner gilt, dass Sie den Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung zahlen müssen. Er liegt bei Durchschnittlich 1,1 %. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, der momentan im Jahr 2016 bei 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose liegt. Beachten Sie, dass für beide Zusatzbeiträge kein Zuschuss geleistet wird.

Es gibt aber eine Beitragsbemessungsgrenze, die momentan auf 50,85 Euro im Jahr festgelegt ist. Wenn Ihre Einnahmen also so hoch sind, dass diese Grenze überschritten wird, zahlen Sie trotzdem nur diesen Betrag.

Rechtzeitig entscheiden für einen optimalen Krankenversicherungsbeitrag für Rentner

Als freiwillig gesetzlich versicherter Rentner zahlen Sie in der Regel deutlich höhere Beiträge für Ihre Krankenversicherung als Pflichtversicherte. Sie sollten also möglichst versuchen in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden.

Kehren Sie also nicht zu spät in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie sich für eine private Versicherung entschieden haben. In der Regel muss die Entscheidung vor dem 40. Lebensjahr fallen, danach ist es zu spät.

Wie setzt sich die Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner zusammen?

Sie und Ihr Rentenversicherungsträger zahlen jeweils 7,3 Prozent vom Beitragssatz. Dabei wird der Anteil des Rentenversicherungsträgers einfach von Ihrer Rente einbehalten und weitergeleitet. Auch der Zusatzbeitrag wird direkt von der Rente abgezogen.

Krankenkasse wechseln

Wenn Sie mindestens 18 Monate lang bei einer Krankenkasse versichert waren, haben Sie ein Kündigungsrecht und können sich eine neue Krankenkasse suchen. Außerdem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Krankenkasse die Beiträge erhöht. Über die Fristen muss Ihre Kasse Sie informieren. Wenn Sie Fragen dazu haben, sollten Sie sich direkt an Ihren Berater wenden.

Familienversicherung bei der Krankenversicherung als Rentner

Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, können Sie auch als Rentner familienversichert sein. Das bedeutet, dass Sie selbst keine Beiträge bezahlen müssen. Das ist dann der Fall, wenn Sie nicht pflichtversichert sind, Ihr monatliches Gesamteinkommen unter 415 Euro oder bei einem Minijob unter 450 Euro liegt.

Bildquelle: © Mikel Wohlschlegel – Fotolia.com

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