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Alleinerziehende sind besonders stark von Armut bedroht. Die neue Sanktionspolitik bei Hartz-IV-Empfängern erhöht dieses Risiko zusätzlich. Außer den Sozialleistungsbeziehern leiden auch die Kinder unter härteren Sanktionen.

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Vermehrte Leistungskürzungen für alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger

Viele Alleinerziehende erhalten Sozialleistungen, auch bekannt unter dem Begriff Hartz IV. Einige bestreiten ihren Lebensunterhalt komplett von dieser staatlichen Transferleistung, andere stocken ihr niedriges Einkommen damit auf. Sie haben es bereits schwer genug, hiermit den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder zu bestreiten. Werden sie sanktioniert, wird ihre Lage kritisch.

Unverhältnismäßige Härte zahlreicher Sanktionen

Die für die Hartz-IV-Leistungen zuständigen Jobcenter verhängen Sanktionen, wenn Leistungsempfänger nicht kooperieren, indem sie zum Beispiel Termine nicht einhalten oder vorgeschlagene Arbeitsangebote ablehnen.

Das kann durchaus gerechtfertigt sein. Es gibt nun einmal Menschen, die schlecht organisiert sind oder uneinsichtig und so die Bearbeitung ihrer Angelegenheiten durch das Jobcenter behindern. Da kann eine Sanktion als disziplinarische Maßnahme Wunder wirken.

Für zahlreiche Alleinerziehende hingegen bedeutet eine Sanktion eine unverhältnismäßige Härte. Es ist ihnen selbst bei bestem Willen nicht immer möglich, vom Jobcenter vorgegebene Termine einzuhalten. Hier kann sich bei ihnen sogar noch kurzfristig eine Situation ergeben, durch die sie einem Termin nicht Folge leisten können. Alleinerziehende können außerdem nicht immer jedes Arbeitsangebot annehmen.

Das liegt darin begründet, dass sie außer für sich selbst noch für ein oder mehrere Kinder sorgen müssen. Sie stehen bereits vor enormen Herausforderungen, ihren Alltag zu bewältigen. Es ist bei Alleinerziehenden absehbar, dass irgendwann eine Situation eintreten wird, in der sie einer Anforderung des Jobcenters nicht nachkommen können. In so einem Fall wird eine Sanktion zur Ungerechtigkeit.

Mehr Alleinerziehende von Leistungskürzungen aufgrund Sanktionen betroffen

Die seit kurzem allgemein strengere Sanktionspraxis erfolgt auch bei immer mehr Alleinerziehenden. Sanktionen bringen zunehmend Familien Alleinerziehender in finanzielle Not. Hinzu kommt, dass Sanktionen hier ihren disziplinarischen Zweck oft verfehlen. Auch künftig wird ein deswegen bereits sanktionierter Alleinerziehender nicht unbedingt jeden Termin beim Jobcenter wahrnehmen können.

Warum die Situation Alleinerziehender bei Sanktionsmaßnahmen berücksichtigt werden muss

Ein Alleinerziehender kann schließlich nicht die Sicherheit seines Kindes für einen fast immer verlegbaren Behördentermin aufs Spiel setzen. Auch mögliche Nachteile in der Schule des Kindes wiegt ein mustergültig absolvierter Termin beim Jobcenter-Mitarbeiter nicht auf. Ebenso kann ein angebotener Arbeitsplatz für den Alleinerziehenden völlig ungeeignet sein.

Hier sind die Jobcenter gefordert: Sie müssen die Lage eines Alleinerziehenden nachvollziehen und berücksichtigen. Statt einen Fall nach Schema F abzuarbeiten, muss der Jobcenter-Mitarbeiter einen möglichen Terminausfall beziehungsweise eine Terminverschiebung flexibel einkalkulieren und Arbeitsangebote überprüfen, inwieweit sie sich mit den Bedürfnissen von Alleinerziehenden vereinbaren lassen.

Sanktionsmaßnahmen bei Alleinerziehenden oft kontraproduktiv

Der beabsichtigte erzieherische Effekt von Sanktionsmaßnahmen geht also bei Alleinerziehenden oft ins Leere. Stattdessen verstärken Sanktionen das Armutsrisiko dieser Leistungsbeziehergruppe. Sanktionen bei Alleinerziehenden tragen erheblich zur Verschuldung solcher Haushalte bei. Ohne Übertreibung lässt sich hier bereits von einer Katastrophe sprechen.

Leidtragende sind in starkem Maße auch die Kinder. Die Grünen der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion fordern gar eine Abschaffung der Sanktionen für Alleinerziehend. Eine bundesweite Umsetzung dieser Forderung wäre wirklich zu begrüßen.

Bildquelle: © juefraphoto – Fotolia.com

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