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Immer wieder stehen die Bezüge der Hartz-IV-Bezieher im Fokus. Die geplanten Regelsätze für 2017 sind kürzlich veröffentlicht worden und schon wird Kritik laut. Nun fordern die Länder mehr Geld für die Hartz-IV-Bezieher.

Übersicht

  • Die Regelsätze für 2017
  • Die Forderung der Länder
  • Wie die Regelsätze festgelegt werden
  • Kritiker äußern sich
  • Die Forderung steht im Raum

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Die Regelsätze für 2017

Wie hoch sollen 2017 eigentlich die Regelsätze für die im Leistungsbezug von Hartz-IV stehenden Betroffenen ausfallen?

Dem Bericht zufolge, sollen die Regelleistungen 2017 steigen. Die Leistungen für Singles sollen demnach von 404 Euro in 2016 auf 409 Euro in 2017 steigen.

Weitere Erhöhungen fallen folgendermaßen aus:

  • Paare in einer Bedarfsgemeinschaft profitieren von 4 Euro je Leistungsberechtigtem
  • Leistungsberechtigte, die unter 25 Jahre alt sind und im Haushalt der Eltern wohnen, steigen um 3 Euro im Monat
  • Kinder zwischen 13 Jahren und der Volljährigkeit erhalten 2017 5 Euro mehr im Monat
  • Kinder zwischen dem 6 und 13 Jahren profitieren am meisten von der Neuregelung – für sie erhöht sich der Regelsatz um 21 Euro monatlich
  • Kinder unter 6 Jahren erhalten keine finanzielle Verbesserung – sie bekommen den gleichen Regelsatz, wie in 2016

Die Forderung der Länder

Die Bundesländer sind sich einig: sie fordern mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher.
Sie sehen in der Festsetzung der geplanten Regelsätze eine deutliche Benachteiligung der Ärmeren, die in der Berechnung begründet ist.

Somit müsse beispielsweise die Berücksichtigung der steigenden Energiekosten mehr in die Berechnung einfließen.

Nach Angaben der Sozialverbände ist die Ausgrenzung noch ärmerer Kinder vorprogrammiert. Sind doch die Kosten für Zeichenstifte, ein Eis im Sommer, ein Weihnachtsbaum an Heiligabend als unnötig in der Berechnung gestrichen worden.

Wie die Regelleistungen festgelegt werden

Die Regelleistungen werden jährlich überprüft und festgelegt. Die Berechnung dafür wird einem sogenannten Mischindex entnommen. Dieser setzt sich dann zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen und die anderen 70 Prozent werden der relevanten Preisentwicklung entnommen.

Kritiker äußern sich

Nicht umsonst fordern die Länder mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher, sehen sie doch das Problem in der Art der Berechnung.

Das Verfahren wird mithin von Kritikern als völlig unzureichend und verfassungswidrig bezeichnet. Sie sehen in der Berechnung die Rechentricks, die letztlich die Regelleistung klein rechnen. Berechnet man die Inflation mit, stellen sich die Erhöhungen der Regelleistungen als Kürzungen heraus.

Weiterhin sei es ein Skandal, dass der Regelsatz der Kinder unter sechs Jahren nicht einmal angepasst worden ist.

Die Forderung steht im Raum

Damit jeder einzelne Betroffene vor Armut geschützt werde, fordern die Länder mehr Geld für die Hartz-IV-Bezieher.

Sie solle laut der LINKEN eine Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums vorherrschen, das auf methodisch saubere Ermittlung zurückzuführen ist.

Die derzeitigen Anpassungen der Hartz-IV-Regelsätze begründen auf methodischen Unzulänglichkeiten, die mit allen Tricks das Existenzminimum kleinrechnen, so die Aussage der Partei.

Bildquelle: © Denis Anikin – Fotolia.com

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