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Leiharbeit ist ein Wort, das in der Umgangssprache für Arbeitnehmerüberlassung steht. Die Leiharbeit ist eine gute Möglichkeit, schnell einen Arbeitsplatz zu bekommen. Auch Unternehmen schätzen die Leiharbeit, weil sie damit schnell und einfach auf personelle Engpässe reagieren können. Für beide Seiten gilt es jedoch, wichtige Punkte zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Überblick

  • Was ist Leiharbeit?
  • Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer von der Leiharbeit?
  • Welche Vorteile hat ein Unternehmen von der Leiharbeit?
  • Für wen ist Leiharbeit geeignet?
  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Die Erlaubnispflicht
  • Und wo ist der Haken?
  • Fazit

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Was ist Leiharbeit?

Die Leiharbeit hat in Deutschland viele Namen: Es wird von Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung oder Personalleasing gesprochen. Alle diese Begriffe meinen die gleichen Beschäftigungsverhältnisse, die vom Gesetzgeber als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet werden. Die Regeln, nach denen die Arbeit abläuft, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschrieben. Dazu später mehr.

Zunächst aber die Antwort auf die Frage: Was ist Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung? Im Gesetz steht dazu: Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Entleiher.

Was bedeutet das genau? Bei der Leiharbeit ist der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen angestellt, das die Leiharbeit anbietet. Zwischen Mitarbeiter und Leiharbeits-Firma wird ein ganz normaler Arbeitsvertrag geschlossen, in dem zum Beispiel Arbeitszeiten, Bezahlung und Urlaub geregelt sind.

Die Überlassung der Leiharbeiter an ein anderes Unternehmen wird mit einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. Darin werden zum Beispiel Einsatzdauer, Einsatzort und Stundensatz für die Arbeitsleistung vereinbart.

Die Bezahlung der geleisteten Arbeitsstunden wird also zwischen Verleiher und Entleiher geregelt und nicht zwischen Entleiher und Leiharbeiter. Der Leiharbeiter bekommt seinen Lohn von der Leiharbeits-Firma, mit der er den Arbeitsvertrag hat.

Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer von der Leiharbeit?

Für einen Arbeitnehmer bietet die Leiharbeit eine gute Möglichkeit, schnell wieder in Lohn und Brot zu kommen. In der Regel bieten Leiharbeits-Unternehmen guten Bewerbern sofort einen Arbeitsplatz an. Was passiert aber, wenn mal nichts zu tun ist? Das ist ganz einfach: Auch wenn das Leiharbeits-Unternehmen keinen Auftrag für einen Mitarbeiter hat, besteht trotzdem der Anspruch auf Bezahlung.

Hier ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter einer Leiharbeits-Firma in einem Monat nur für 10 Tage an ein anderes Unternehmen ausgeliehen wurde und sonst keine Arbeit hatte, bekommt er trotzdem seinen ganzen Monatslohn.

Was der Mitarbeiter in der Zeit ohne Arbeit macht, wird von den Leiharbeits-Firmen unterschiedlich gehandhabt: Einige Firmen erlauben den Mitarbeitern sogar, die Wartezeit zu Hause zu verbringen. Dann wird aber vorausgesetzt, dass der Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist, falls ein schneller Einsatz nötig ist.

Leiharbeit ist abwechslungsreich. Während andere Arbeitnehmer oft jahrelang die gleiche Arbeit machen, kann der Leiharbeiter viele unterschiedliche Tätigkeiten in vielen verschiedenen Unternehmen kennenlernen. Manchmal ist es auch so, dass ein Leiharbeiter nach einem Einsatz in einem Unternehmen dort eine Festanstellung bekommt.

Welche Vorteile hat ein Unternehmen von der Leiharbeit?

Leiharbeiter sind nicht fest bei dem Unternehmen angestellt, an das sie ausgeliehen werden. Und hier liegt auch schon der entscheidende Vorteil für das Unternehmen, das Mitarbeiter ausleiht: Die eingesetzten Mitarbeiter unterliegen nicht dem Kündigungsschutz des ausleihenden Unternehmens.

So kann ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum viele Mitarbeiter einsetzen, ohne dass es sich über Arbeitsverträge fest an die Mitarbeiter bindet. Für Unternehmen, die saisonal schwankende Auslastung haben, ist das besonders interessant.

Gastronomiebetriebe sind ein gutes Beispiel: In der Saison kann sich das Unternehmen Mitarbeiter ausleihen, ohne Arbeitsverträge schließen zu müssen.

Lässt das Geschäft nach, werden die Mitarbeiter je nach Bedarf abgebaut und wieder an das verleihende Unternehmen zurückgegeben. Kündigungsfristen müssen in der Regel nicht eingehalten werden.

Oft wird in den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen aber vereinbart, dass das Leiharbeits-Unternehmen zwei Wochen vor Ende des Auftrags die Information bekommt, dass Mitarbeiter nicht weiter beschäftigt werden können.

Für wen ist Leiharbeit geeignet?

Waren es vor einigen Jahren noch fast ausschließlich Arbeiten mit geringer Anforderung an die Qualifikation, die von Leiharbeitern gemacht werden, so hat sich das Bild heute geändert. Sogar Ingenieure und hoch qualifizierte Führungskräfte werden im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen beschäftigt. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass ein Projekt in einer bestimmten Zeit abgearbeitet wird.

Die Mehrheit der Leiharbeit wird jedoch in den handwerklichen Berufen verrichtet oder dort, wo keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Auch für Arbeitslose, die lange auf dem Arbeitsmarkt gesucht haben, bietet die Leiharbeit eine gute Möglichkeit zum Wiedereinstieg in das Berufsleben. Bewerber müssen keine Ausbildung haben, um als Leiharbeiter eingestellt zu werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit und der Wille, eine Arbeit aufzunehmen. Die Einsatzorte für Leiharbeiter sind nicht immer in der Nähe der Leiharbeits-Firma oder des Wohnorts. Deswegen werden Bewerber mit einem PKW-Führerschein und einem eigenen Auto von Leiharbeits-Firmen klar bevorzugt.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, bestimmt die Bedingungen für die Leiharbeit in Deutschland. Es ist im Jahr 1972 in Kraft getreten und regelt seit dem sehr genau, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Leiharbeits-Firmen haben.

Eine der wichtigsten Änderungen des AÜG ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten: Es gibt seit dem auch einen verbindlichen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Leiharbeits-Firma werden empfindlich bestraft.

Die Erlaubnispflicht

Im AÜG ist unter anderem festgelegt, dass eine Leiharbeits-Firma eine schriftliche Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit haben muss. Diese Erlaubnis ist zunächst für ein Jahr gültig und kann dann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Erst nach dem dritten Jahr ist es möglich, eine unbefristete Erlaubnis zu bekommen.

Wenn ein Unternehmen keine Erlaubnis hat und trotzdem Mitarbeiter an andere Unternehmen überlässt, wird es interessant: Alle im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung von dem Unternehmen abgeschlossenen Verträge sind nichtig. Das gilt dann für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher und für den Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeiter.

Was passiert jetzt aber mit dem Leiharbeiter? Er ist schließlich nicht schuld daran, dass die Leiharbeits-Firma gegen das Gesetz verstoßen hat. Hier greift eine sehr arbeitnehmerfreundliche Regelung: Der Mitarbeiter bekommt automatisch einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen, das ihn eigentlich nur ausgeliehen hat.

Und wo ist der Haken?

Bisher haben Sie von den vielen Vorteilen gelesen, die Leiharbeit bietet. Es gibt jedoch auch ein paar Schattenseiten: Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt bei der Leiharbeit nur selten. Oft ist es so, dass Leiharbeiter und Stamm-Mitarbeiter in einem Unternehmen sehr unterschiedlich bezahlt werden.

Im Durchschnitt liegen die Unterschiede bei 20-25 %. Leiharbeiter werden oft nicht von der Stamm-Belegschaft als echte Kollegen betrachtet. In den meisten Fällen ist der Einsatz in dem Unternehmen nicht lang genug, um gute soziale Kontakte aufzubauen. Aus dem gleichen Grund schafft es der Leiharbeiter oft nicht, sich mit dem Unternehmen zu identifizieren, in dem er arbeitet.

Fazit

Leiharbeit ist eine gute Möglichkeit, schnell Arbeit zu finden und Arbeitsplätze zu besetzen. Die Arbeit ist abwechslungsreich und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht übervorteilt werden. Die Bezahlung ist jedoch deutlich schlechter, als bei gleicher Arbeit in den meisten anderen Unternehmen.

Bildquelle: © beermedia.de – Fotolia.com

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