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Für die Zustellung von Mahnbescheide hat sich Deutschland den US-amerikanischen Uniform Commercial Code (UCC) „abgeschaut“. Danach darf der Briefträger den gelben Brief einfach in den Briefkasten werfen. Ein echtes Problem, wenn sich der Empfänger im Urlaub oder krankheitsbedingt außerhalb seiner Wohnung befindet. Gleichfalls scheint sich hieraus eine neue Abzock-Methode zu entwickeln.

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UCC ermöglicht einfache Zustellung

Früher musste ein Mahnbescheid „zweifelsfrei“ zugestellt werden. Entweder musste der Postbote den Empfänger Zuhause antreffen und ihm das Schreiben übergeben oder man konnte sich den Brief gegen Vorlage des Ausweises an der Postfiliale abholen. Man musst sich also in jedem Fall ausweisen. Heute wird eine vereinfachte Zustellungsmethode praktiziert: Der Uniform Commercial Code (UCC), der „vorbildhaft“ in den USA angewandt wird. Demnach dürfen Briefzusteller den Mahnbescheid einfach in den Briefkasten werfen.

Läuft die im Mahnschreiben angegebene Frist ab und der Betroffene kommt der Zahlung nicht nach, wird es problematisch, denn dann kommt der Vollstreckungsbescheid. Schließlich wurde die Widerspruchsfrist ebenfalls nicht eingehalten. Ob der Empfänger den Brief nicht erhalten hat, weil er z.B. längere Zeit im Urlaub oder krankheitsbedingt im Krankenhaus war, ist unerheblich.

Kriminelle fangen Mahnbescheide ab?

Angeblich sollen einige Kriminell nun vermehrt versuchen, die Mahnbescheide abzufangen und so zumindest für ziemlich viel Ärger bei den Betroffenen sorgen. Denn sie haben keine Ahnung vom Mahnbescheid und wundern sich dann nach einigen Wochen, dass der Vollstreckungsbescheid im Briefkasten liegt. Ein Blog berichtet über mehrere Zuschriften, in denen diese Taktik beschrieben wird.

Immer mehr Mahnbescheide in Deutschland

Tatsächlich ist die Zahl der Mahnbescheide in Deutschland angestiegen. Prominenteste Absender für derlei ungeliebte Briefe sind die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Co. soll rund 15 Millionen Mahnbescheide verschicken, weil rund 2 Millionen Haushalte die Gebühren nicht zahlen.

Das wiederum liegt nicht nur an der zwanghaften Haushaltsabgabe, die viele Menschen aus Prinzip nicht zahlen wollen, sondern gleichfalls an der wackeligen Rechtslage. Viele Deutsche klagten bereits gegen die Haushaltsabgabe, wenngleich bis lange ohne Erfolg. Dennoch hoffen viele, die GEZ-Gebühren würden bald abgeschafft, sodass sie solange einfach die Zahlungen einstellen.

Teilweise kam es im Rahmen der GEZ-Verweigerung sogar zu Inhaftierungen. Zwar will die GEZ an diesem Vorgehen nicht mehr festhalten, nachdem es starke Kritik aus der Öffentlichkeit gab. Mahnbescheide und Vollstreckungen wird sie dennoch weiter verschicken.

Ungerechtfertigten Mahnbescheiden widersprechen

Und leider mischen sich unter die offiziellen Mahnbescheide auch immer Fälschungen von dubiosen Firmen. Wichtig ist daher, wenn der Mahnbescheid nicht gerechtfertigt ist, dass man dem Schreiben innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Dann muss der Absender nachweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Bis dies geprüft ist, darf keine weitere Forderung – wie etwa ein Vollstreckungsbescheid – folgen. Diesen darf der Absender nur stellen, wenn kein Widerspruch und keine Zahlung erfolgt sind.

Bildquelle: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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