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Mittlerweile gibt es in fast allen Branchen so genannte Manteltarifverträge. Unter einem Mantelvertrag wird eine spezielle Form des Tarifvertrags verstanden. Er wird unter Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Tarifpartner) geschlossen. Die Regelungen der Mantelverträge sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur verbindlich, sondern auch von großer Wichtigkeit.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Manteltarifvertrag und inwieweit sich dieser von einem herkömmlichen Tarifvertrag unterscheidet.

Übersicht

  • Was ist ein Manteltarifvertrag?
  • In welchen Branchen sind Mantelverträge üblich?
  • Worin besteht der Unterschied zum Lohn- oder Gehalttarifvertrag?
  • Inhaltliche Unterschiede
  • Unterschiede bei der Vertragsdauer
  • Warum sind Tarifverträge wichtig?

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Was ist ein Manteltarifvertrag?

Der Manteltarifvertrag ist eine besondere Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird auch ein Mantelvertrag zwischen den so genannten Tarifparteien oder Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien verbindlich.

In welchen Branchen sind Mantelverträge üblich?

Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt wurde.

Manteltarifverträge finden jedoch branchenübergreifend Anwendung, so dass sie in fast allen Branchen geschlossen werden (können). Gerade in Deutschland sind Manteltarifverträge für ganze Branchen bzw. Wirtschaftszweige üblich.

Worin besteht der Unterschied zum Lohn- oder Gehalttarifvertrag?

Mantelverträge unterscheiden sich nicht nur inhaltlich von Lohn- oder Gehalttarifverträgen. Auch was die Laufzeit der Verträge angeht, gibt es Unterschiede.

Inhaltliche Unterschiede

In einem Lohn- oder Gehaltstarifvertrag sind für gewöhnlich die konkrete Mindesthöhe der Vergütung für eine explizit genannte Tätigkeit in einer exakt definierten Branche geregelt. Auch wird in Tarifverträgen meist eine Eingruppierung der Beschäftigten, je nach Tätigkeitsfeld in Lohn- oder Gehaltsgruppen, ausdrücklich vorgenommen.

Bei einem Manteltarifvertrag ist dies nicht der Fall. Vielmehr umfasst der Inhalt eines Mantelvertrages allgemeine und langfristig angelegte Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten. Typische Inhalte von Mantelverträgen beziehen sich unter Anderem auf die Einstellung oder Kündigung von Personal, Regelungen der Arbeitszeit, Regelungen zu Krankheit und Modalitäten der Krankmeldung, sowie der Lohnfortzahlung im Fall einer Krankheit, oder den Umfang des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten.

Auch Zuschlagsregelungen für Mehrarbeit oder Schicht- und Nachtarbeit, Arbeitsbedingungen und entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter und die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen sind in der Regel Bestandteil des Manteltarifvertrags. Weiterhin können in Mantelverträgen auch Verpflichtungen enthalten sein, die beispielsweise die Übernahme der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung regeln.

Unterschiede bei der Vertragsdauer

Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. In einigen Fällen wird gar keine explizite Laufzeit angegeben bzw. vereinbart. Dann gelten Mantelverträge so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.

Lohn- oder Gehalttarifverträge gelten im Allgemeinen längstens zwei Jahre. Manteltarifverträge werden in deutlich größeren Abständen überarbeitet und neu verhandelt.

Warum sind Tarifverträge wichtig?

Tarifverträge tragen nicht nur dazu bei, dass der Arbeitsmarkt geregelt wird, sie bieten auch eine Schutzfunktion für Arbeitnehmer. Denn sie enthalten Vorgaben und Regelungen, die für die vertragsschließenden Parteien verbindlich sind. Sie garantieren Arbeitnehmern, dass sie für ihre Leistungen ein angemessenes Gehalt bekommen und diese von den wirtschaftlichen Entwicklungen in der jeweiligen Branche partizipieren können. Des Weiteren garantieren Tarifverträge gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Mitspracherecht und regeln die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, wie beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit.

Tarifverträge sind aber nicht nur für Arbeitnehmer essentiell, auch für Arbeitgeber sind Tarifverträge von großer Relevanz. Sie schaffen einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb Bezug nehmend auf die Kosten der Arbeit. Außerdem haben sie eine Friedensfunktion. Das heißt, während ein verbindlicher Tarifvertrag läuft, dürfen die Arbeitnehmer nicht streiken. Ein wichtiger Aspekt, der den Arbeitgebern entsprechende Planungen möglich macht.

Auch, wenn Tarifverträge regelmäßig neu verhandelt und angepasst werden, treten immer wieder Konflikte zur Höhe der Löhne und den geltenden Arbeitszeiten ein. Solche Konflikte werden im Rahmen von (Flächen-)Tarifverträgen nicht direkt in den Unternehmen ausgetragen, sondern in den jeweiligen Verbänden geklärt.

Bei schweren Tarifkonflikten, die sich meist nach Ende der Friedenspflicht in massiven Streiks der Beschäftigten äußern und nicht in den Verbänden geklärt werden können, übernimmt häufig auch der Staat die Rolle des Schlichters und trägt einen großen Teil zur Einigung bei.

Bildquelle: © pressmaster – Fotolia.com

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