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Der Paritätische Gesamtverband hat Freibeträge beim Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen gefordert. Die Freibeträge seien besonders wichtig, damit die Mütter und ihre Kinder auch wirklich etwas davon haben. Das sagte nun der Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

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Unterhaltsvorschuss zu gering

Der Staat zahlt den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht oder nur unregelmäßig nachkommt.

Hier springt der Staat ein und gewährte bislang Kindern in solchen Fällen maximal bis zum zwölften Lebensjahr einen Vorschuss des Unterhalts. Den Vorschuss holt sich der Staat dann bei den säumigen Unterhaltszahlern wieder zurück.

Durch eine Neuerung zum Jahr 2017 ist allerdings nicht nur der Unterhaltsvorschuss selbst erhöht worden, sondern auch das Alter, bis zu dem unterhaltsberechtigte Kinder den Vorschuss erhalten können. Er wurde auf das 18. Lebensjahr erhöht, was viele alleinerziehende Eltern und ihre Kinder freuen dürfte.

Von den Alleinerziehenden, die einen solchen Vorschuss erhalten, beziehen fast 90 Prozent Hartz IV. Dies kritisierte Ulrich Schneider, da Bezieher von Hartz IV, die Unterhaltsvorschuss beziehen, diesen nach den geltenden Regeln verrechnen müssten.

Hierbei bezog er seine Aussage auf eine Anfrage der Linken, nach welcher Anfang 2015 rund 454.000 Alleinerziehende in Deutschland Unterhaltsvorschuss erhielten.

Von diesen erhielten allerdings gleichzeitig rund 395.000 Alleinerziehende Hartz IV. „Es geht um junge Mütter – die brechen ihre Ausbildung für das Kind ab und können jeden Cent gebrauchen“, betonte Schneider. „Es hat auch was von Großmut. (…) Ein Kind mit 300 Euro über den ganzen Monat zu bekommen, ist unrealistisch“, lässt er im Interview mit dem Deutschlandfunk wissen.

Neue Reform ein guter Schritt

Als einen richtigen Schritt in Richtung Lösung der Problematik erklärte Schneider die geplante Reform des Unterhaltszuschusses von Bundesfamilienministerin Schwesig. Wie bereits erwähnt hatte diese in die Wege geleitet, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr anstatt bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird. Auch die Höchstbezugsdauer von derzeit sechs Jahren soll künftig wegfallen.

Bildquelle: © JenkoAtaman – Fotolia.com

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