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Vielerorts sind Mieten ohnehin schon ziemlich hoch und verschlingen einen Großteil des Einkommens. Kommen aber noch fiese Kostenfallen hinzu, die man im Mietvertrag nicht bemerkt hat, wird es richtig ärgerlich! Wir zeigen die größten Kostenfallen im Mietvertrag!

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Staffelmiete: Mieterhöhung in jedem Fall!

Den Mietvertrag vor dem Unterzeichnen genau durchlesen? Das machen sicherlich nicht viele Mieter – oder nur wenige sehr gründlich und verstehen auch tatsächlich das „Kleingedruckte“ des Vermieters. Man sollte sich aber immer sicher sein, was man unterschreibt und auch im Mietvertrag kann so manche Falle stehen, die später teuer werden könnten. Hierzu zählt zum Beispiel die Staffelmiete.

Bei dieser Form der Mieterhöhung erfolgt diese zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten. Der Mieter soll dadurch den Vorteil haben, sich auf die Mieterhöhung einzustellen. Tatsächlich konnte das aber zu einer Kostenfalle werden, denn die Staffelmiete gilt auch dann, wenn die Miethöhe in vergleichbaren Wohnungen sinkt. Wer einen Mietvertrag mit Staffelmiete unterschreibt, wird sich gegen die Mieterhöhung in der Regel nicht wehren können.

Kostenfalle: Nebenkosten!

Für gewöhnlich gibt es zwei Varianten zur Nebenkostenzahlung: Entweder der Mieter zahlt eine Vorauszahlung oder eine Pauschale. Bei der Vorauszahlung sollte man unbedingt darauf achten, dass der Betrag nicht zu niedrig angesetzt ist.

Andernfalls könnte am Ende des Abrechnungsjahres eine böse Überraschung für die Haushaltskasse folgen. Bei der Nebenkostenpauschale muss der Mieter nicht vor der Nachzahlung bangen, denn eine spätere Abrechnung der Nebenkosten ist nicht möglich. Das bedeutet jedoch auch: Erstattungen gibt es ebenfalls nicht!

Ärger um Reparaturen und Mängel?

Wer zahlt was, wenn in der Mietwohnung eine Reparatur erforderlich ist? Diese Frage stellen sich viele Mieter. Grundsätzlich gilt: Der Mieter übernimmt mit Unterschrift des Mietvertrags die Wohnung so, wie er sie gesehen hat. Etwaige Mängel wie zerkratzte Türen oder ein Riss im Fenster müssen daher ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt werden, damit der Mieter ggf. eine Mietminderung durchsetzen kann und nicht nur den Anspruch auf Reparatur hat.

Leider können auch Kleinstreparaturen den Mieter teuer zu stehen kommen. Viele Vermieter „wälzen“ die Kosten für derlei Reparaturmaßnahmen auf den Mieter ab bzw. vereinbaren eine Beteiligung an den Kosten. Da die Obergrenze für die Kosten von Wohnort zu Wohnort variiert, sollte man sich über die Höhe im Vorfeld informieren.

Auf die Kündigung verzichten?

Vorsicht bei dieser Regelung: Wer auf das Recht zu Kündigung verzichten, kann im Ernstfall in eine echte Notlage geraten, etwa bei Arbeitslosigkeit, bei Trennung oder bei einem Jobwechsel in eine andere Stadt. Bei der Kündigungsverzichtsklausel entscheidet der Vermieter nach Wohlwollen, ob der Mieter aus seinem Vertrag herauskommt und die Wohnung verlassen darf – zumindest für die im Vertrag festgelegte Zeit.

Mieter und Vermieter vereinbaren also bei dieser Regelung, dass der Mieter für eine bestimmte Zeit auf das Kündigungsrecht verzichtet. Zu empfehlen ist das nicht!

Bildquelle: © psdesign1 – Fotolia.com

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