Eine Schwangerschaft ist mit vielen Erwartungen, Freuden und auch mit einigen Ängsten verbunden. Um die Mutter und das Kind vor Gefahren zu schützen, sieht das deutsche Gesetz besondere Schutzfristen für Schwangere und Mütter vor. Aber welche Fristen sind das und wie kann man den Mutterschutz berechnen?

Überblick

  • Umfang
  • Gesetz
  • Kündigungsschutz
  • Mutterschutz berechnen
  • Mitteilungspflichten
  • Frühgeburt und vorzeitige Entbindung
  • Fehlgeburt und Totgeburt
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Mutterschutz nach der Schutzfrist
  • Ausnahmen

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Mutterschutz-Rechner


Was umfasst der Mutterschutz?

Mutterschaftsgeld

Zum Mutterschutz gehören folgende Maßnahmen:

  • ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt
  • Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter nach der Geburt
  • eine Mutterschaftsversicherung mit Lohnfortzahlung
  • Pausen für Stillende

Die Frist für den Mutterschutz beträgt mindestens 14 Wochen. Das beinhaltet sechs Wochen direkt nach der Geburt und zusätzlichen Urlaub, wenn eine Komplikation eintritt oder zu befürchten ist. Darüber hinaus gibt es einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Gesundheitsvorsorge durch einen Arzt.

Wo ist der Mutterschutz geregelt?

Beim Mutterschutz handelt es sich um ein Abkommen der internationalen Arbeitsorganisation. Dieses Abkommen Nr. 183 legt neben der Länge des Urlaubs auch fest, dass für unselbstständig beschäftigte Mütter Geld- oder Sachleistungen gewährt werden müssen, die den Unterhalt gewährleisten. Dabei werden die Mittel der Sozialhilfe entnommen, wenn ansonsten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

In Deutschland wird das Abkommen im so genannten Mutterschutzgesetz geregelt. Weitere Vorgaben finden sich in der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz.

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

Sobald Sie Ihren Arbeitgeber darauf hingewiesen haben, dass Sie schwanger sind, genießen Sie Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Entbindung. Genauer gesagt wird der Fristbeginn durch den errechneten Geburtstermin minus 280 Tage ermittelt.

In dieser Zeit dürfen auch keine Überstunden geleistet werden (mehr als 8,5 Stunden am Tag). Auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen. Nach der Zeit des Mutterschutzes hat die Mutter die Möglichkeit, Elternzeit zu beantragen.

Mutterschutz berechnen: warum und wie?

Der eigentliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt. In dieser Zeit besteht ein Arbeitsverbot, das aber nicht bindend ist, wenn die Mutter weiter arbeiten will. Lediglich Tätigkeiten, die der Mutter oder dem Kind Schaden zufügen können, sind ausgeschlossen.

Nach der Geburt dürfen die Wöchnerinnen bis zu acht Wochen lang keiner Beschäftigung nachgehen. Dieser Zeitraum verlängert sich bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen.

Sie können zur Kontrolle, ob alle Fristen richtig berechnet wurden, einen Online-Rechner verwenden oder selbst den Kalender zur Hand nehmen. Ausschlaggebend dabei ist, dass Sie wissen, wann der Geburtstermin voraussichtlich ist.

Wenn dieser sich verschiebt, weil es sich zum Beispiel um eine Frühgeburt oder eine vorzeitige Entbindung handelt, hat das natürlich auch Auswirkungen auf alle nachfolgenden Fristen.

Mitteilungspflichten und Informationspflichten

Bevor Sie den Mutterschutz berechnen, müssen Sie natürlich wissen, dass Sie schwanger sind. Der Gesetzgeber stellt die Rechte der Schwangeren auf eine höhere Stufe als die der Arbeitgeber. Sie dürfen also keine Nachteile erleiden, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind und angeben, dass Sie schwanger sind. Ihr Arbeitgeber darf diese Mitteilung nur an die zuständige Aufsichtsbehörde (meist das Arbeitsamt) weitergeben.

Darüber hinaus dürfen Sie Ihre Schwangerschaft verschweigen, wenn Sie sich bewerben.

Was ist eine Frühgeburt und eine vorzeitige Entbindung?

Als Frühgeburt im rechtlichen Sinne wird definiert, wenn das Kind mit weniger als 2.500 g auf die Welt kommt. Das Arbeitsverbot nach der Geburt verlängert sich dann auf insgesamt zwölf Wochen.

Bei einer vorzeitigen Entbindung verschiebt sich lediglich der Geburtstermin, die Dauer des Mutterschutzes bleibt aber gleich.

Regelungen für den Mutterschutz bei Fehlgeburt und Totgeburt

Eine Fehlgeburt oder Totgeburt hat Auswirkungen darauf, wie der Mutterschutz berechnet wird, der nach der Geburt gilt: Bei einer Fehlgeburt (Gewicht unter 500 g und keine Lebensmerkmale) entfällt die Schutzfrist komplett. Die Frau kann aber aufgrund der starken Belastung krankgeschrieben werden.

Bei einer Totgeburt gelten die normalen Schutzfristen nach der Geburt – je nachdem ob es sich um eine Frühgeburt handelt oder nicht. Allerdings kann die Frau auf eigenen Wunsch bereits ab der dritten Woche wieder arbeiten, wenn ein Arzt ihr die Arbeitsfähigkeit bescheinigt.

Mutterschutz berechnen bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Der Mutterschutz erstreckt sich nur auf die Zeit, in der das Arbeitsverhältnis besteht. Damit haben Sie als Schwangere keinen Anspruch darauf, nach Ihrer Schwangerschaft bzw. der nachfolgenden Schutzfrist wieder in Ihr Arbeitsverhältnis zurückzukehren. Ausnahmen gibt es nur, wenn die befristeten Beschäftigungsverhältnisse üblicherweise verlängert werden.

Vorsorgeuntersuchungen

Ein wichtiger Teil des Mutterschutzes sind die Vorsorgeuntersuchungen, für die die zuständige Krankenkasse aufkommt. Dafür muss die Schwangere vom Arbeitgeber freigestellt werden, wenn die Untersuchungen nur während der Arbeitszeit möglich sind. Die Schwangere darf dadurch keinen Verdienstausfall oder andere Einbußen erleiden.

Mutterschutz nach der Schutzfrist

Nach Ablauf der acht bzw. zwölf Wochen gilt weiterhin der Mutterschutz. Die Mutter hat die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen oder besondere Vergünstigungen wahrzunehmen, wenn sie ihr Kind stillt. Stillende Mütter dürfen keine Akkordarbeit leisten, nicht mit Gefahrstoffen arbeiten, nicht am Fließband arbeiten und keine besonders schweren Arbeiten leisten.

Außerdem haben Mütter Anspruch auf Stillpausen. Sie dauern zweimal täglich jeweils eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde lang. Verlängert sich die Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus, dann verlängert sich auch die Stillzeit auf zweimal 45 Minuten. Dabei hat die Stillzeit keinen Einfluss auf die normalen Pausen.

Ausnahmen vom Mutterschutz

Durch die Fülle an Möglichkeiten eine Beschäftigung zu regeln, gibt es auch Fälle, in denen Mütter nicht in den Genuss der Mutterschutzrechte kommen. Das gilt unter anderen für Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen mit einem Stipendium, Selbstständige und andere Sonderfälle.

Natürlich sind auch Arbeitsverhältnisse, die von vornherein nicht legal sind, nicht in den Mutterschutz eingebunden.

 

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