400 EURO JOB ALS HARTZ 4-EMPFÄNGER

Wer Hartz 4, also Arbeitslosengeld II bezieht, hat in aller Regel zu wenig Geld, um davon mehr als das Lebensnotwendigste zu finanzieren. Wer keine reguläre Arbeitsstelle findet, oder zur Vollzeitarbeit nicht in der Lage ist, für den ist ein Minijob eine willkommene Aufstockung seines kleinen Einkommens. Allerdings wird der Verdienst aus dem 400 Euro-Job natürlich angerechnet, das heißt, man bekommt weniger Hartz 4.

Für viele sind die Berechnungen der ARGE ein Buch mit sieben Siegeln. Allerdings ist die Berechnungsgrundlage ganz einfach: Jeder Hartz 4-Empfänger kann ohne Abzüge 100 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass es Abzüge gibt. Von jedem Euro werden achtzig Prozent angerechnet.

Das bedeutet bei einem Verdienst von 400 Euro:

100 Euro sind anrechnungsfrei. 
Von den restlichen 300 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei, also 60 Euro. 
Macht zusammen 160 Euro.

Der Rest des Verdienstes von 400 Euro, also 240 Euro, wird von der ARGE von den monatlichen Zahlungen abgezogen.

Konkret: Wenn Sie alleinstehend oder alleinerziehend sind und demgemäß bisher 359 Euro monatlich erhielten, bekommen Sie als Minijobber mit 400 Euro Verdienst noch 119 Euro (359-240). Zusammen mit Ihrem Verdienst haben Sie dann also 519 Euro zu Verfügung.

Wer monatlich dasselbe verdient und dies der ARGE mitteilt, bekommt dann auch monatlich dasselbe Geld. Chaos kann entstehen, wenn Ihr Verdienst sich von Monat zu Monat ändert. Dies ist bei sehr vielen Minijobs der Fall. Legt die ARGE nämlich einen höheren Verdienst als den tatsächlich erzielten zugrunde, dann zahlt sie natürlich dementsprechend zu wenig. Dann muss man auf eine Nachzahlung dringen, die selbstverständlich auch erfolgt.

Geht die ARGE hingegen von einen niedrigeren Verdienst als dem tatsächlich erzielten aus, dann zahlt sie zuviel. Ein Hartz 4-Empfänger bekommt dann regelmäßig unfreundliche Briefe, in denen eine Erklärung für das zu hohe Einkommen verlangt und eine Rückzahlung verlangt wird. Häufig zieht die ARGE diesen überzahlten Betrag auch von der nächsten monatlichen Zahlung ab.

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