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Schulen, Gefängnisse oder auch der Straßenbau werden häufig mit öffentlich-privaten Partnerschaften realisiert. Doch was genau ist eine öffentlich-private Partnerschaft und was verbirgt sich hinter dieser Zweckgemeinschaft? Alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Was ist eine öffentlich-private Partnerschaft?
  • Wie man sich eine öffentlich-privaten Partnerschaft vorstellen kann
  • Der Vorteil einer öffentlich-privaten Partnerschaft aus öffentlicher Sicht
  • Der Vorteil einer öffentlich-privaten Partnerschaft aus Investoren Sicht
  • Die verschiedenen Modelle der öffentlich-privaten Partnerschaft
  • Die Unterschiede, die es gibt
  • Wo sich Skepsis ausbreitet
  • Kritik an öffentlich-privaten Partnerschaft
  • Die Verantwortung in der öffentlich-privaten Partnerschaft

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Was ist eine öffentlich-private Partnerschaft?

Eine öffentlich-private Partnerschaft wird auch Public-private-Partnership genannt. Sie ist eine Zweckgesellschaft, in der die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Privatwirtschaft mit der öffentlichen Hand vertraglich geregelt ist. In dieser Zeckgesellschaft wird das Ziel in der Arbeitsteilung definiert.

In dieser Kooperation hat die öffentliche Hand die Aufgabe, die gemeinwohlorientierten Ziele im Fokus zu behalten, während das Unternehmen die Verantwortung inne hat, die effiziente Erstellung der Leistung zu gewährleisten. Das Prinzip einer öffentlich-privaten Partnerschaft gleicht somit einem Miet- oder Pachtverhältnis.

Wie man sich eine öffentlich-rechtliche Partnerschaft vorstellen kann

Eine öffentlich-rechtliche Partnerschaft ist auf das Allgemeinwohl ausgelegt, so kann man denken. Doch im Prinzip sagt die Verbindung nicht aus, dass die Projekte in dieser Verbindung das beste Ergebnis erzielen, sonder lediglich, dass sie zustande kommen.

Der private Investor übernimmt beispielsweise die Kosten für den Bau einer Schule oder einer Autobahn und sieht vor, dass das Unternehmen die nächsten fünfundzwanzig bis dreißig Jahre für den Betrieb sorgt. Je nach Ausrichtung des Projektes zahlen der Bund, die Länder oder die Kommunen die Kosten für die Realisierung dann in einem festgelegten Zeitraum zurück.

Der Vorteil einer öffentlich-privaten Partnerschaft aus öffentlicher Sicht

Mittels einer öffentlich-privaten Partnerschaft möchten die öffentliche Hand die Haushaltskassen entlasten. Sie können Projekte realisieren, die sie dem Etat nicht unmittelbar aufbürden. So lassen sich Projekte, die für wichtig erachtet werden, schnell umsetzen und durch die privaten Investoren haben der Bund, die Länder und die Kommunen den finanziellen Vorteil.

Die Wirtschaftlichkeit obliegt dem privaten Unternehmen, der das Projekt finanzieren muss. Somit beansprucht die öffentliche Hand die angespannten öffentlichen Haushalte nicht. Sie nutzen diesen Vorteil durch die Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft.

Der Vorteil einer öffentlich-privaten Partnerschaft aus Investoren Sicht

Der private Investor muss den Bau und den Betrieb verantworten. Er sorgt für die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Er will mit diesem Projekt eine gute Rendite erzielen, sonst würde er die Projektrealisierung nicht tragen. Die Zinsen für den Staat sind erheblich günstiger, als die des Unternehmers. Unternehmer gehen eben häufiger pleite als ein Staat. Das ist das Kriterium für die Kreditgeber, sich genau dieses Risiko auch ordentlich bezahlen zu lassen.

Der Unternehmer sorgt im eigenen Interesse sicherlich für nachhaltige Qualität seiner Leistung. Mit einer öffentlichen-privaten Partnerschaft hat er den Vorteil einer langfristigen Planungssicherheit. Er hat aber auch zunehmend die Steuerung des Projekts in der Hand und den fachlichen Einfluss darauf.

Die verschiedenen Modelle der öffentlich-privaten Partnerschaft

Es gibt bei der öffentlich-privaten Partnerschaft ganz unterschiedliche Modelle, die angewendet werden. In den Einzelheiten gehen hier bestimmte Verpflichtungen über, die nach Modell unterschiedlich ausgerichtet sind. So sind auch vertragliche Regelungen mit der Modellart verbunden oder eine Unternehmensgründung liegt dem Modell zugrunde.

Die Möglichkeiten einer öffentlich-privaten Partnerschaft gibt es als:

  • Betreibermodell
  • BOT-Modell
  • Erwerbermodell
  • Inhabermodell
  • Leasingmodell
  • Mietmodell
  • Konzessionsmodell
  • Gesellschaftsmodell
  • Betriebsführungsmodell
  • Betriebsüberlassungsmodell

Die Unterschiede, die es gibt

Die Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaft unterscheiden sich in der Anwendung. In der Verkehrsinfrastruktur gibt es den Unterschied nur in drei Modellen, nämlich dem Verfügbarkeitsmodell, dem Ausbauprogramm der Bundesregierung und dem Betreibermodell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz.

Im öffentlichen Hochbau hingegen sind grundsätzlich alle Modelle in der Anwendung möglich. Etabliert haben sich hier das Verfügbarkeitsmodell, das Konfessionsmodell und das Gesellschaftsmodell.

Wo sich Skepsis ausbreitet

Der Bundesrechnungshof prüft diese Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaften und hat im Nachhinein schon so manche Projekte als Fehlschlag gesehen. Gerade im Straßenbau gibt es eine große Anzahl an öffentlich-privaten Partnerschaften. Speziell im Autobahnnetz fällt hier die Kalkulation auf.

Beispielsweise beim Ausbau der A1, die mit einer öffentlichen-privaten Partnerschaft Kosten senken sollte, ist mithin letztlich 28% teuer, als die konventionelle Finanzierung, wie ein Gutachten bestätigt. Ebenso ist der Kostenvorteil von etwa 32% beim Ausbau der A4 ermittelt worden. Nach Prüfung durch den Bundesrechnungshof ist ein Minus von 12,4% ermittelt worden. Eine deutliche Diskrepanz.

Kritik an öffentlich-privaten Partnerschaften

Es gibt wesentliche Konflikte in der Zielorientierung bei der öffentlich-privaten Zielsetzung. Wo der Unternehmer seine Gewinnmaximierung als Ziel definiert, sollte die Politik am Gemeindewohl orientiert sein. Diese Diskrepanz führt nicht selten dazu, dass sich das Leistungsangebot verschlechtert, da es oftmals monopolartige Exklusivverträge gibt.

Die Vergabeverfahren mit privaten Investoren sind nicht in der öffentlichen Betrachtung und somit leidet die nötige Transparenz in diesem Fall. Teilweise wird auch der Kompetenzverlust der öffentlichen Hand kritisiert, der sich bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft einschleicht.

Die Verantwortung in der öffentlich-privaten Partnerschaften

Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft sollen beide Parteien profitieren und das mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein. So liegt es auch in der öffentlichen Hand, noch steuernd eingreifen zu können, wenn das Projekt erst einmal gestartet ist und die technische Kompetenz abgebaut wird.

Somit sichert die öffentliche Hand, bei Übernahme eines Projektes, in eigener Regie weiterhin entwickeln und unterhalten zu können, wenn die Investitionen, aus welchen Gründen auch immer, zurückfallen. Ebenso sollte die Transparenz in den Verfahren gewährleistet werden, um der Verantwortung Rechnung zu tragen.

Bildquelle: © Gajus – Fotolia.com

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