Sie haben eine Erfindung ausgetüftelt und möchten diese zum Patent anmelden? Oder sind Sie einfach nur neugierig, wie man ein Patent anmeldet? Unser Artikel verrät Ihnen, wie das abläuft – Patent anmelden: -So geht‘s richtig!

Überblick

  • Warum überhaupt ein Patent anmelden?
  • Wo kann ich ein Patent anmelden?
  • Patent anmelden – Ideen schützen
  • Patentschutz
  • Nebeneffekte
  • Anmeldung
  • Anmeldetag
  • Verfahren
  • Prüfungsbescheid und Patenterteilung
  • Resümee

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Warum überhaupt ein Patent anmelden?

Unterschätzen Sie nicht Ihre Idee! Beim Patent Anmelden geht es keineswegs nur um Maschinen mit komplizierten Funktionen, raffinierte Formeln oder wiederum diese verblüffend einfachen Erfindungen, auf die bloß jemand kommen musste. Auch für eine scheinbar banale Erfindung kann sich eine Patentanmeldung lohnen.

Stellen Sie sich vor, jemand erfährt von Ihrer Erfindung, erkennt ihr Potenzial und meldet diese umgehend auf seinen Namen als Patent an. Ebenso kann jemand zufällig kurz nach Ihnen dieselbe Idee zu so einer Erfindung haben und meldet dafür ein Patent an. Dann ist es für Sie zu spät! Besonders ärgerlich wird es, wenn der Patentinhaber viel Geld mit dieser Erfindung verdient. Das ist keine Spekulation, sondern tatsächlich geschehen, und zwar mehrfach.

Wo kann ich ein Patent anmelden?

Für Patentanmeldungen ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Im Sprachgebrauch hat sich hierfür der Kurzbegriff Patentamt durchgesetzt.

Beim Patentamt handelt es sich um die Zentralinstitution zum Schutz geistigen Eigentums in Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz in München mit Außenstellen in Berlin und Jena. Für das Patentamt arbeiten über 2500 Beschäftigte.

Patent anmelden – Ideen schützen

Das Patentamt steht praktisch jedem offen, der ein Patent anmelden möchte: Einzelerfinder, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aller Größenordnungen. Eine Patentanmeldung schützt das geistige Eigentum juristisch wirksam gegen Nachahmungen.

Das Deutsche Patentamt ist in ein Netzwerk aus nationalen und internationalen Schutzrechtssystemen eingebunden.

Patentschutz

Mit einem Patent lassen sich Erzeugnisse sowie Verfahren gegen unerwünschtes Kopieren schützen. Der Patentinhaber erhält ein räumlich begrenztes und zeitlich befristetes Vorrecht zur alleinigen Nutzung der patentierten Erfindung. Außerdem kann er damit anderen eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung untersagen. Bei Patentverletzungen kann er juristisch dagegen vorgehen. Die Patentierung eines Erzeugnisses oder Verfahrens wertet dieses außerdem auf.

Eine erfolgreich zum Patent angemeldete Erfindung ist meistens maximal 20 Jahre lang geschützt. Der Patentschutz kann eventuell um längstens 5 Jahre verlängert werden. Ausnahmen hiervon gibt es zum Beispiel bei Medikamenten und Pflanzenschutzmitteln.

Nebeneffekte

Das Deutsche Patentamt prüft Patentanmeldungen sehr genau. Auch hier kann es passieren, dass für eine zum Patent angemeldete Erfindung schon jemand anders die Idee hatte und bereits ein Patenteintrag besteht. Mit dem Patent Anmelden für Ihr Produkt oder Verfahren beugen Sie also der Gefahr vor, selbst ungewollt fremde Schutzrechte zu verletzen.

Unternehmen mit zahlreichen Patentanmeldungen gelten als innovativ und steigen in ihrer öffentlichen Bewertung.

Anmeldung

Zum Patent Anmelden ist das Formular P 2007 „Antrag auf Erteilung eines Patents“ zu verwenden. Es steht zum Download auf der Webseite des Deutschen Patentamts unter der Internetadresse dpma.de bereit, ebenso wie das „Merkblatt für Patentanmelder“ und die „Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Patentverordnung – PatV)“.

Es ist sehr wichtig, beim Patent Anmelden die Erfindung so deutlich und umfassend darzustellen, dass sie ein Fachmann problemlos ausführen kann. Es genügt also nicht, das Anmeldeformular einfach nur auszufüllen.

Folgende Details sollen auf keinen Fall fehlen:

  • technische Beschreibung der Erfindung, eventuell mit Bezugszeichenliste
  • Zeichnungen, sofern nötig
  • Patentansprüche
  • Zusammenfassung
  • Erfinderbenennung

Die technische Beschreibung, die Patentansprüche sowie gegebenenfalls die Zeichnungen müssen unbedingt gemeinsam mit der Anmeldung abgegeben werden. Zusammenfassung und Erfinderbenennung dürfen in einem Zeitraum von 15 Monaten, gerechnet ab Anmeldetag, nachgereicht werden.

Die beim Patent Anmelden eingereichten Unterlagen müssen wie geschildert komplett sein, was sich auch auf die Darstellung der technischen Beschreibung bezieht, da ihre nachträgliche Erweiterung nicht zulässig ist.

Innerhalb eines Jahres nach dem Anmeldungstag gibt es die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme einer sogenannten „inneren Priorität“ zusätzliche Details oder eine Weiterentwicklung der ursprünglich dargestellten Erfindung ergänzend einzureichen.

In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch, was auch fürs Patentamt gilt. Sämtliche Unterlagen zum Patent Anmelden müssen daher in deutscher Sprache eingereicht werden. Für englisch- oder französischsprachige Anmeldungen muss eine Übersetzung innerhalb 12 Monaten ab Anmeldetag beziehungsweise spätestens 15 Monate nach dem Prioritätstag abgegeben werden. Bei anderssprachigen Anmeldungen muss die Übersetzung sogar innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldetag vorliegen.

Mit Ihren Patentansprüchen legen Sie den Schutzumfang für Ihr Patent fest. Daher sollten Sie Ihre Patentansprüche sehr genau formulieren und sämtliche unter Schutz zu stellende technische Merkmale präzise bezeichnen. Beispiele stehen im Merkblatt für Patentanmelder.
Aufgrund des außerordentlich umfangreichen und hochkomplexen Rechtsgebiets des Patentwesens kann sich das Hinzuziehen eines Patent- oder Rechtsanwalts lohnen.

Den Antrag zum Patent Anmelden senden Sie ans Deutsche Patent- und Markenamt in 80297 München. Außerdem können Sie Ihre Anmeldung persönlich in München oder einer der Außenstellen in Berlin oder Jena abgeben. Einige der Patentinformationszentren nehmen die Unterlagen ebenfalls zur Weiterleitung an das Deutsche Patentamt entgegen.

Sie können Ihr Patent sogar elektronisch anmelden. Sie benötigen dazu eine Signaturkarte inklusive Kartenleser sowie die spezielle Anmelde-Software DPMAdirekt. Diese Software können Sie ebenfalls auf der Webseite des Patentamts herunterladen. Auch eine europäische oder internationale Patentanmeldung können Sie so dem Patentamt übermitteln.

Vergessen Sie nicht, die fällige Anmeldegebühr fristgerecht innerhalb 3 Monaten ab Anmeldetag zu zahlen, da Ihre Patentanmeldung sonst als zurückgenommen gilt.

Anmeldetag

Der Tag der Entgegennahme Ihrer Patentanmeldung ist gleichzeitig der Anmeldetag. Alle danach eingereichten Patentanmeldungen einer vergleichbaren Erfindung anderer Personen können nicht mehr für eine Patenterteilung berücksichtigt werden.

Verfahren

Im Verfahren wird die zum Patent angemeldete Erfindung genau geprüft auf:

  • Neuheit
  • erfinderische Leistung
  • gewerbliche Anwendbarkeit

Es muss sich um eine technische Erfindung handeln. Ihre Anmeldung wird zunächst vorgeprüft, wobei die eingereichten Unterlagen auf eingehaltene Formvorschriften und eventuelle Patentierungshindernisse untersucht werden. Zusätzlich ordnen die Prüfer Ihre Erfindung nach dem sachlichen Gehalt in ein international anerkanntes Klassifikationsschema ein.

Gibt es grünes Licht, müssen Sie jetzt den Prüfungsantrag stellen und aktuell 350 Euro als Prüfungsgebühr entrichten. Erst danach führt das Patentamt die zur Patenterteilung erforderliche Prüfung durch.

Nach dem Anmeldetag haben Sie 7 Jahre Zeit zum Stellen Ihres Prüfungsantrags. Zum Aufrechterhalten Ihrer Patentanmeldung müssen Sie allerdings immer ab dem 3. Patentjahr Jahresgebühren zahlen.

Eine Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim. Dann wird sie veröffentlicht. Das DPMA-Register weist auf die Publikation der „Offenlegungsschrift“ hin. Auch wenn Sie den Prüfungsantrag noch nicht gestellt haben, erfolgt diese Veröffentlichung.

Prüfungsbescheid und Patenterteilung

Konnten Sie den Patentprüfer überzeugen, dass Ihre Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert, gewerblich anwendbar ist und auch sonst den Formalien genügt, erhalten Sie hierfür das ersehnte Patent.

Bei Nichtgenügen oder Mängeln bekommen Sie im Prüfungsbescheid eine entsprechende Nachricht. Sehen Sie dies als Chance, sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist dazu zu äußern und die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Denken Sie dabei daran, dass alle Änderungen zur ursprünglichen Offenbarung in der am Anmeldetag eingereichten Beschreibung passen müssen.

Nach der Patenterteilung erfolgt die Bekanntmachung im Patentblatt. Außerdem kann die Patenterteilung in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchiert werden. Innerhalb von 9 Monaten kann jeder gegen eine Patenterteilung Einspruch einlegen unter Anführung der Gründe, die gegen diese Erteilung sprechen.

Es folgt eine erneute Prüfung, die obendrein kostenpflichtig ist. Anschließend wird das Patent je nach Ergebnis widerrufen, teilwiderrufen oder aufrechterhalten. Gegen den Einspruchsbescheid kann Beschwerde vor dem Bundespatentgericht eingelegt werden. Nach stillschweigenden Ablauf der 9-monatigen Einspruchsfrist ist ein Patent rechtskräftig. Es kann danach höchstens noch in Form einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht Einspruch erhoben werden.

Resümee

Das Patent Anmelden ist eine langwierige und komplizierte Prozedur. Wegen der umfangreichen, penibel einzuhaltenden Regelungen und der komplexen Rechtslage empfiehlt sich hierfür die Beratung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt. Deswegen sollte jedoch niemand vor dem Patent Anmelden zurückschrecken. Erfolgreiche Unternehmen und auch Privatpersonen, die sich zum Teil sogar regelmäßig ihre Erfindungen patentieren lassen, zeigen, dass es funktioniert und sich durchaus lohnt.

Bildquelle: © lassedesignen – Fotolia.com

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