Mitarbeiter, die in einem Unternehmen arbeiten, dass einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat, stehen nicht von einem Tag auf den anderen ohne Geld da. Sie bekommen in den meisten Fällen Insolvenzgeld. Was das ist und wie man es bekommt, erfahren Sie hier.

Überblick

  • Insolvenzgeld
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Antrag auf Insolvenzgeld
  • Vorschuss
  • Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
  • Wie lang wird das Insolvenzgeld bezahlt?
  • Fazit

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Insolvenzgeld

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, spricht man von Insolvenz. In diesem Fall kann das Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, weil einfach kein Geld mehr da ist. Was passiert aber mit den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer bei einer Insolvenz? Schließlich laufen die Kosten für Hausfinanzierung oder Miete, Strom, Gas, Versicherungen und anderes weiter.

Eine Insolvenz kommt häufig sehr schnell, so dass ein Arbeitnehmer keine Chance hat, übergangslos einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers das Insolvenzgeld zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitslohns. Weil die Insolvenz früher als Konkurs bezeichnet wurde, hat man das Insolvenzgeld in der Vergangenheit als Konkursausfallgeld bezeichnet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zunächst einmal muss der Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt sein und sein Arbeitsvertrag muss mindestens drei Monate vor dem Insolvenzereignis schon bestanden haben. Der Zeitpunkt der Insolvenz wird normalerweise durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt.

Jetzt muss der Arbeitnehmer aber vor der Insolvenzverschleppung geschützt werden: Oft zögern Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens hinaus. Deswegen ist gesetzlich geregelt, dass ein Insolvenzereignis auch unter anderen Bedingungen eintreten kann. Im Sozialgesetzbuch steht, wann dieser Zeitpunkt gekommen ist.

Als Insolvenzereignis gilt:

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
  • die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
  • die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Antrag auf Insolvenzgeld

Wie fast alle staatlichen Leistungen, kommt auch das Insolvenzgeld nicht einfach so auf das Konto. Vielmehr muss ein fünfseitiger Antrag ausgefüllt und an die Agentur für Arbeit gesendet werden. Der Antrag kann auf der Seite der Bundesagentur als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Eine online-Beantragung ist noch nicht möglich.

Das Formular muss gedruckt und als Brief versendet werden. Dabei ist die Agentur für Arbeit der Empfänger, die auch für den Betriebssitz des insolventen Unternehmens zuständig ist. Wichtig ist auch hier die Einhaltung einer Frist: Der Antrag auf Insolvenzgeld muss zwei Monate nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Wenn diese Frist aus unverschuldeten Gründen versäumt wird, kann einer Fristverlängerung um zwei Monate beantragt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass mit dem Antrag auf Insolvenzgeld der Lohnanspruch an das insolvente Unternehmen erlischt: Normalerweise hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Nachzahlung des ausstehenden Lohnes an seinen Arbeitgeber. Wenn Insolvenzgeld beantragt wird, geht dieser Anspruch auf die Agentur für Arbeit über. Was bedeutet das für den Arbeitnehmer?

Eine Klage, um rückständige Lohnansprüche geltend zu machen, ist nicht mehr sinnvoll. Mit der Antragstellung verliert der Arbeitnehmer bereits den Lohnanspruch. Prinzipiell ist das auch gerecht, weil ja das Insolvenzgeld den Lohnverlust ausgleichen soll.

Vorschuss

Oft ist der Zeitraum zwischen Antragstellung und Auszahlung des Insolvenzgeldes deutlich länger als ein Monat. Wie kann dieser Zeitraum überbrückt werden, so dass der Arbeitnehmer nicht selber in Zahlungsschwierigkeiten kommt?

Der Antrag auf Insolvenzgeld enthält auch einen Abschnitt, mit dem ein Vorschuss beantragt werden kann. Wird das gemacht, muss dem Antrag gleich die letzte Gehaltsabrechnung und eine Bescheinigung über den ausstehenden Lohn beigelegt werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes über eine Bank. Bei der kollektiven Vorfinanzierung nimmt das insolvente Unternehmen unterstützt durch den Insolvenzverwalter einen Kredit bei seiner Bank auf.

Damit werden dann die ausstehenden Löhne bezahlt. Der Insolvenzverwalter hilft aber auch dem einzelnen Arbeitnehmer bei der Aufnahme eines Kredites bei seiner Hausbank. Als Sicherheit für die Bank reicht in beiden Fällen der Vorfinanzierung normalerweise die Aussicht auf Zahlung des Insolvenzgeldes durch die Agentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

In der Regel entspricht der Betrag des Insolvenzgeldes dem letzten Nettolohn des Arbeitnehmers. Dabei werden neben dem Grundgehalt auch noch andere Bestandteile bei der Berechnung berücksichtigt.

Das sind zum Beispiel:

  • Überstundenzuschläge
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Reisekosten und andere Spesen
  • Beitragszuschüsse privaten Kranken- und Pflegeversicherung
  • Provisionen
  • Arbeitszeitguthaben

Allerdings ist die Höhe des Insolvenzgeldes nicht unbegrenzt. Der höchste Betrag, der gezahlt wird, ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung: Das sind ab Januar 2016 in den alten Bundesländern 6.200 Euro im Monat oder 5.200 Euro im Monat in den neuen Bundesländern. Wenn ein Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum Lohn aus einer anderen Arbeit bekommt, wird der Nettolohn dieser Arbeit vom Insolvenzgeld abgezogen.

Wie lang wird das Insolvenzgeld gezahlt?

Das Insolvenzgeld wird in der Regel drei Monat lang bezahlt. Welche drei Monate das sind, ist aber nicht in allen Fällen sofort deutlich. Im Sozialgesetzbuch steht, dass Anspruch auf Insolvenzgeld „für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses“ besteht. Was bedeutet das genau?

Am besten lässt sich das mit einem Beispiel verstehen: Am 1. Februar wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Oktober wurden keine Gehälter mehr gezahlt, so dass die Arbeitnehmer im September das letzte Geld bekommen haben. Welchen Anspruch haben jetzt die Arbeitnehmer, die zu Ende Dezember gekündigt haben, weil kein Gehalt mehr gezahlt wurde?

Die dem Insolvenzereignis am 1. Februar vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses sind in diesem Beispiel Oktober, November und Dezember. Also bekommen sie für diese Monate auch das Insolvenzgeld. Was ist aber mit den Mitarbeitern, die nicht gekündigt haben? Das ist einfach zu berechnen: Die dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses sind in diesem Fall November, Dezember und Januar.

Fazit

Das Insolvenzgeld sichert betroffenen Mitarbeitern für drei Monate das gewohnte Einkommen. Bei der Antragstellung und der Berechnung von Höhe und Dauer des Anspruches ist jedoch einiges zu beachten.

Bildquelle: © Nomad_Soul – Fotolia.com

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