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Es ist noch nicht allzu lange her, da verzichtete ein studierter Jurist, der als Rechtsanwalt in einer großen und international ausgerichteten Kanzlei arbeiten wollte, ganz bewusst zugunsten seiner Karriere und eines 12-Stunden-Tages auf Zeit für die Familie und auf die Ausübung von Hobbys. Die Zeiten ändern sich, und so ist Teilzeit in Anwaltskanzleien zu einer realen Option geworden, und zwar nicht nur für Mütter und Promovenden.

ÜBERSICHT

Teilzeitarbeit bei Rechtsanwälten immer beliebter

Kernvoraussetzungen für die Teilzeitarbeit als Anwalt

  • – Der gute Wille der Kanzlei
  • – Flexibilität auf beiden Seiten
  • – Individuelle Absprachen zwingend
  • – Teilzeit nicht immer sinnvoll

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Fazit: Warum reden wir noch?

Teilzeitarbeit bei Anwälten immer beliebter

Mittlerweile bieten Großkanzleien und auch kleinere Kanzleien Teilzeitmodelle für ihre Mitarbeiter an. Damit haben sie auf die steigende Nachfrage ihrer Mitarbeiter reagiert, und zwar unabhängig von Alter oder Geschlecht. Die Gründe jüngerer und auch älterer Anwältinnen und Anwälte sind ganz unterschiedlich gelagert.

Während die einen mehr Zeit für die Familie, für ihre Kinder oder auch für ihre Eltern haben möchten, gehen andere verstärkt ihren persönlichen Interessen nach. Die von den Kanzleien angebotenen Teilzeitmodelle schaden der Karriere nicht, an der trotz der verringerten Arbeitszeit auch weiterhin gebastelt werden kann.

Damit haben Kanzleien auf den veränderten Bedarf reagiert, und das aus gutem Grund. Arbeitgeber sind gut beraten, sich auf die Bedürfnisse fähiger Mitarbeiter einzulassen, um sie nicht zu verlieren. Denn nach oben wird die Luft – bekanntermaßen – dünner. Das bedeutet, fähige Mitarbeiter sind dünn gesät, weshalb Arbeitgeber mittlerweile umdenken und viel dafür tun, diese zu behalten.

Kernvoraussetzungen für die Teilzeitarbeit als Anwalt

Der gute Wille der Kanzlei

Die entscheidende Voraussetzung für die Bewilligung von Teilzeitarbeit und Arbeiten von Zuhause aus ist der gute Wille der Kanzlei. Tatsächlich ist eine ablehnende Haltung der Grund, weshalb Teilzeitmodelle sich noch nicht als selbstverständliche Einrichtung etabliert haben. Grund ist wahrscheinlich der besondere organisatorische Aufwand und ein gewisser Mehraufwand der Teilzeitarbeit gegenüber in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitern.

Denn die Teilzeitbeschäftigung ist eine gewisse Herausforderung an den Arbeitgeber, der sich Gedanken darüber machen muss, wie und wann in Teilzeit arbeitende Anwälte am effektivsten und besten eingesetzt werden. Da ist es nicht möglich, wahllos Akten auf den Schreibtischen zu verteilen. Stattdessen muss auch inhaltlich überprüft werden, ob der eine oder andere Sachverhalt für eine Bearbeitung in Teilzeit geeignet ist.

Auf der anderen Seite muss ein Arbeitgeber auch darauf achten, den in Teilzeit arbeitenden Anwälte nicht auf eine rein untergeordnete Zuarbeit zu reduzieren. Denn wer sich für den Anwaltsberuf entscheidet, ob in Teilzeit oder in Vollzeit, sucht die berufliche Herausforderung und die Auseinandersetzung mit rechtlichen Sachverhalten sowie den Kontakt mit Mandanten. Die Arbeit eines Anwalts ist auf eigenverantwortliches Arbeiten ausgerichtet.

Das gilt hinsichtlich der Beratung von Mandanten sowie in Bezug auf deren außergerichtliche Interessenvertretung ebenso wie die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Insoweit ist die Arbeit eines in Teilzeit agierenden Anwalts inhaltlich dieselbe wie die eines in Mitarbeiters in Vollzeit.

Flexibilität auf allen Seiten

In der Theorie stehen zwei Teilzeitmodelle zur Verfügung, nämlich eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder eine Reduzierung der Wochenarbeitstage im Büro. Ohnehin sind die Grenzen der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Stundenanzahl pro Tag in einer Anwaltskanzlei fließend.

Das steht auch in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Mandate, die sich zuweilen massiv häufen, weshalb Flexibilität in Bezug auf die Bearbeitung ohnehin eine Eigenschaft ist, die nicht nur Rechtsanwälte, sondern nahezu alle Freiberufler für die Selbstständigkeit mitbringen müssen. Durch die Flexibilität dieses Arbeitsmodells lassen sich Zeiten, in denen viel zu tun ist, durch freie Tage und Stunden in Zeiten eines geringeren Arbeitsaufkommens wieder ausgleichen.

Individuelle Absprachen zwingend

Grundsätzlich ist es (nicht nur) bei unterschiedlichen Arbeitsmodellen wichtig, permanent individuelle Absprachen zwischen allen Beteiligten zu treffen. Dies gilt einmal in Bezug auf die Mandatsbearbeitung als auch bezüglich der Präsenz im Büro. Nicht immer ist die Arbeit kontinuierlich planbar, was die Teilzeitarbeit erschwert. Denn das bedeutet, dass Absprachen sehr zeitnah und nicht auf lange Sicht getroffen werden können.

Das setzt ein einwandfreies Funktionieren der Technik sowie ein gutes Zusammenspiel mit dem Sekretariat voraus, in dem die Fäden zusammenlaufen. Die Einrichtung eines funktionierenden Home-Office sowie die Erreichbarkeit über verschiedene mobile Endgeräte sind ebenfalls unabdingbare Voraussetzungen. Das gilt auch für das Zeit- und Organisationsmanagement. Eine ausgetüftelte Datenbank oder auch einfach eine Excel-Tabelle geben jederzeit Aufschluss darüber, ob ein Anwalt Zuhause arbeitet, wann er im Büro ist und wie er erreicht werden kann.

Dies gilt umso mehr, wenn es sich um die Einhaltung von Terminen und Fristen handelt und diese außerhalb der eigentlichen Teilzeitanwesenheit liegen. Dann müssen Lösungen gefunden werden, die im Idealfall auf klar strukturierten Vertreterregelungen basieren. Insoweit ist auch die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen mitentscheidend für die Durchsetzung von Teilzeitmodellen. Nur wenn auch alle bereit sind, diese Organisationsform durch klare Absprachen, eine transparente Struktur und ein effektives Zeitmanagement mitzutragen, kann sie funktionieren.

Teilzeit nicht immer sinnvoll

Grundsätzlich besteht für alle in einer Kanzlei beschäftigten Anwälte und Partneranwälte die Möglichkeit, auf Wunsch von Vollzeit auf Teilzeit umzustellen. Dabei spielt der Grund für die gewünschte Teilzeittätigkeit grundsätzlich keine Rolle. Wesentlich für die Reduzierung der Arbeit ist die Ausgestaltung der jeweiligen Position.

Eine wichtige Voraussetzung ist auch die vorhandene Vertrauensbasis, die in der Vergangenheit durch die Zusammenarbeit entstanden und sich manifestiert hat. Wer sich als Anwalt auf eine ausgeschriebene Vollzeitstelle bewirbt, sollte sich erst in die neue Situation einfinden und durch Leistung überzeugen.

Darüber hinaus ist es für den reibungslosen Arbeitslauf wichtig, sich mit den Abläufen in der jeweiligen Kanzlei vertraut zu machen und sich entsprechend einzufügen. Außerdem haben vor allem junge Anwälte noch einen hohen praktischen Lernbedarf. Dies bezieht sich auf den Umgang mit Mandanten, auf das Verfassen von Schriftsätzen sowie auf das Verhalten vor Gericht. Erst auf einer gefestigten Basis sind eine spätere Änderung in eine Teilzeitstelle oder das Arbeiten von Zuhause ohne weiteres möglich und sinnvoll.

Fazit: Warum reden wir noch?

Eigentlich ist es sehr verwunderlich, dass wir noch immer über Teilzeitmodelle und Arbeiten von Zuhause nachdenken und diskutieren. Das sind Arbeitsmodelle, die bereits vor Jahrzehnten im Gespräch waren. Warum sie noch immer nicht selbstverständlich sind, zeigt die Schwerfälligkeit des gesamten Systems.

Und auch das verwundert angesichts des wirtschaftlichen Strebens in alle Welt und der Globalisierung. Tatsächlich sind Teilzeitmodelle und Arbeiten von Zuhause eine Bereicherung für alle Beteiligten. Sowohl Mandanten, als auch die Kanzlei und die Mitarbeiter profitieren von der größeren Zufriedenheit, von reduziertem Stress und einer damit einhergehenden größeren Kreativität und Leistungsbereitschaft.

Voraussetzung ist allerdings größtmögliche Flexibilität, die flexible Arbeitszeiten voraussetzt und die Auflösung starrer Arbeitszeiten bedingt – doch ist das nicht ohnehin eine Selbstverständlichkeit in einem Beruf als Anwalt, der Dienstleister mit einem entsprechenden Serviceangebot ist?

Bildquelle: © Sebastian Duda – Fotolia.com

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