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Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen? Eine Frage, die viele Rentner beschäftigt, die sich in der Rente noch beschäftigen wollen. Trotz Rente Geld verdienen, wo ist die Grenze? Wir haben uns dieses Themas rund ums Arbeiten in der Rente angenommen und beantworten im heutigen Artikel die wichtigsten Fragen dazu, aber vor allem die eine zentrale Frage: Rente dazuverdienen: Wie viel ist erlaubt?

Übersicht:

  • Voll zur Ruhe setzen oder nicht?
  • Regelaltersgrenze und Hinzuverdienst
  • Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze
  • Verminderte Rente durch Hinzuverdienst
  • Hinzuverdienst und Vollrente
  • Hinzuverdienst und Teilrente
  • Hinzuverdienst und Altersteilrente
  • Zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen
  • Hinzuverdienst und Witwenrente
  • Hinzuverdienst alte und neue Bundesländer
  • Ausnahme 2x pro Kalenderjahr
  • Was gilt als Hinzuverdient?
  • Wichtig: Rentenversicherung informieren!

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Voll zur Ruhe setzen oder nicht?

Irgendwann steht er jedem einmal ins Haus: der große, allerletzte Feierabend. Viele freuen sich ein ganzes Leben drauf, doch wenn die Rente dann mal da ist, fehlt vielen Rentnern eine Aufgabe, manchen fehlt dann auch einfach Geld. Dies sind zwei zentrale Gründe dafür, warum sich viele als Rentner noch etwas dazuverdienen wollen. Es gibt einiges zu beachten beim Hinzuverdienst zur Rente, eine wichtige Variable in diesem Zusammenhang ist die Regelaltersgrenze.

Regelaltersgrenze und Hinzuverdienst

Wie viel ein Rentner zur Rente hinzuverdienen darf, hängt vom Lebensalter ab. Damit der Rentenanspruch nicht gefährdet wird, sind spezielle Altersgrenzen zu beachten. So gelten besondere Regelungen für den Hinzuverdienst zur Rente…

  • …für Menschen, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden bei 65 Jahren
  • …für Menschen, die nach dem 31.12.1946 geboren wurden bei 67 Jahren

Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, kann grundsätzlich unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ist aber bei einem Hinzuverdienst zur Rente von mehr als 450€ sozialversicherungspflichtig und muss Steuern zahlen.

Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze

Wer schon vor der Regelaltersgrenze hinzuverdienen will, für den gelten besondere Grenzen, das heißt, er kann nicht volle Rente beziehen und gleichzeitig auch unbegrenzt hinzuverdienen. Diese Grenzen gelten unter anderem für die Rentenformen für langjährig Rentenversicherte, für Schwerbehinderte, für Frauen oder auch für die Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte.

Verminderte Rente durch Hinzuverdienst

Der Hinzuverdienst zur Rente kann sogar die eigentliche Rente mindern. Wenn also Rente und Hinzuverdienst zueinander in Relation gesetzt werden müssen, weil die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, wird die Rente entsprechend angepasst. Diese Anpassung kann in der vollen Rentenhöhe (Vollrente) auswirken, einer teilweisen Zahlung (Teilrente) oder auch dem kompletten Wegfallen der Rentenzahlung. Je höher der Hinzuverdienst, desto niedriger die Rente.

Hinzuverdienst und Vollrente

Wer die Vollrente erhält, erhält damit auch eine Hinzuverdienstgrenze von 450€. Diese besteht bundesweit, also sowohl in den alten, wie auch neuen Bundesländern. Wenn der Hinzuverdienst höher ist als diese 450€, wird die Vollrente zur Teilrente abgestuft. Diese Abstufung erfolgt automatisch, andersherum – also wenn weniger hinzu verdient und damit wieder die Vollrente erreicht wird – muss ein Antrag erfolgen.

Hinzuverdienst und Teilrente

Während die Berechnung bei der Vollrente automatisch und allgemein erfolgt, wird beim Hinzuverdienst zur Teilrente individuell gerechnet.

Die Faktoren bei der Errechnung der Hinzuverdienstgrenzen sind:

  • das letzte versicherte Gehalt vor der Rente
  • die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Jahre
  • Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (neue / alte Bundesländer)

Hinzuverdienst und Altersteilrente

Der Hinzuverdienst und Altersteilrente richtet sich zudem an der Größe der Teilrente. Wer eine 2/3-Rente, eine 1/2-Rente oder eine 1/3-Rente bezieht, kann auch mehr in der Rente dazuverdienen. Hier sind die Grenzen nämlich relativ zur geringeren Rente nach oben verschoben. Das heißt, je kleiner die Rente, desto größer der erlaubte Hinzuverdienst zur Teilrente.

Zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen

Für die Erwerbsminderungsrente gelten ganz ähnliche Statuten, wie für die „normalen“ Voll- und Teilzeitrenten. Das heißt, die Hinzuverdienstgrenze zur Erwerbsminderungsrente liegt auch hier bei 450€, diese darf an zwei Monaten im Kalenderjahr um das Doppelte überschritten werden.

Rentenversicherte, die mehr als drei Stunden arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, und auch hier verschieben sich die Grenzen für den Hinzuverdienst nach oben.

Hinzuverdienst und Witwenrente

Die Witwenrente ist ein Sonderfall, denn Verwitwete dürfen mehr hinzuverdienen, als die gängigen 450€. So können Witwen und Witwer in Westdeutschland bis zu 755,30€ hinzuverdienen ohne Renteneinbußen hinnehmen zu müssen. In Ostdeutschland liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 696,70€. Beim Überschreiten der Grenze werden 40% des zuviel verdienten Geldes von der Rente abgezogen.

Hinzuverdienst alte und neue Bundesländer

Die Ort des Verdienstes ist ein wichtiger Faktor, da die Bezugsgrenzen in alten und neuen Bundesländern unterschiedlich berechnet wird. In den alten Bundesländern gilt die monatliche Bezugsgröße, die aber in den alten Bundesländern mit dem momentanen Rentenwert (Ost) multipliziert und durch den momentanen bundesweiten Rentenwert dividiert wird. Die Mechanismen für Ab- und Wiederaufstufungen sind dieselben wie bei der Vollrente.

Ausnahme 2x pro Kalenderjahr

Die Hinzuverdienstgrenzen für alle Rentenklassen und Verdienstorte liefert unter anderem die Deutsche Rentenversicherung. Unabhängig aber von alle Regelaltersgrenzen und Rentenmodellen darf jeder bis zwei Mal pro Kalenderjahr die Hinzuverdienstgrenze überschreiten und dabei den Maximalwert um bis zu 100% überschreiten.

Beispiel: Wer eine Vollrente erhält, hat normalerweise eine Hinzuverdienstgrenze von 450€. Zwei Mal im Jahr sind aber auch 900€ erlaubt. Das ist ein großer Vorteil, wenn Sonderzahlungen anstehen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld.

Was gilt als Hinzuverdient?

Doch was wird hier überhaupt als relevant angerechnet? Was gilt überhaupt als Hinzuverdienst? Als Hinzuverdienst berücksichtig wird natürlich das monatliche Bruttoeinkommen des Rentenversicherten, der steuerliche Gewinn im Monat (Einkünfte aus Gewerbetrieb, selbstständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft), sowie ein ähnliches, vergleichbares Einkommen.

Wichtig: Rentenversicherung informieren!

Die Rentenversicherung informiert nicht nur, sie muss auch bei einem Hinzuverdienst zur Rente informiert werden. Die Versicherung übernimmt dann die Formalitäten und die eventuell anstehende Kürzung der Rente.

Bildquelle: © sepy – Fotolia.com

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