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Riester Zulagen sind wichtig, wenn Sie optimal für das Alter vorsorgen wollen. Hier geben wir Ihnen hilfreiche Informationen darüber, wie Sie sich in den Bestimmungen zu den Riester Zulagen zurechtfinden und alle Möglichkeiten der Förderung ausschöpfen.

Überblick

  • Riester-Rente
  • Rentenreform
  • Voraussetzungen
  • Zertifizierung
  • Sparformen
  • Schädliche Verwendung
  • Antrag
  • Förderungshöhe
  • Riester Zulagen
  • Mindestbeitrag
  • Auszahlung
  • Riester Zulagen bewerten
  • Alternativen

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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Rentenvorsorge, die durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug gefördert wird. Die Förderung von Privatrenten wurde im Jahr 2002 durch das Altersvermögensgesetz ermöglicht und im Einkommenssteuergesetz genauer definiert. Den Namen hat die Riester-Rente von Walter Riester bekommen, der dieses System in seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorschlug.

Rentenreform

In den Jahren 2000 und 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung reformiert. Als Folge davon sank das Nettorentenniveau des so genannten Eckrentners, von 70 Prozent auf 67 Prozent. Als Eckrentner bezeichnet man den idealtypischen Beitragszahler, der 45 Jahre lang voll seiner Sozialversicherungspflicht nachgekommen ist.

Um dieses Absinken aufzufangen, wurden die neuen Möglichkeiten der Förderung eingeführt.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Zulagen hat eine ganze Reihe von Personengruppen, die innerhalb von Deutschland arbeiten. Ein Wohnsitz in Deutschland ist allerdings nicht notwendig.

Zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen für die Riester Zulagen gehören zunächst einmal die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige inklusive geringfügig Beschäftigte. Auch besondere Berufsgruppen wie Amtsträger und Landwirte können davon profitieren. Darüber hinaus auch die Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld (auch ALG II).

Mittelbar begünstigt sind die Lebenspartner von Begünstigten, wenn sie mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen.

Zertifizierung

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag nutzen und den Antrag fristgerecht stellen. Die Zertifizierung wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach den Kriterien, die im zugehörigen Zertifizierungsgesetz stehen, vorgenommen.

Sparformen

Die Zertifizierung berücksichtigt mehrere Arten von Finanzangeboten. Dazu gehören Banksparpläne, private Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Bausparverträge, Produkte der betrieblichen Altersversorgung und verschiedene Mischformen.

Die Anbieter müssen dabei bestimmte Garantien geben, um zu gewährleisten, dass das eingezahlte Kapital erhalten bleibt. Deshalb darf bei Mischfonds mit Aktien der Anteil der börslich gehandelten Wertpapiere nur so hoch sein, dass ihr Wertverlust ausgeglichen werden kann.

Schädliche Verwendung

Es gibt Fälle, in denen Sie die Zuschüsse zu Ihrem Riester-Vertrag zurückzahlen müssen. Dabei spricht man von schädlicher Verwendung, unabhängig davon, ob Sie das so geplant haben oder nicht.

Das ist dann der Fall, wenn Sie den Vertrag kündigen, ohne das Kapital in einem anderen Vertrag oder für Ihre selbst genutzte Wohnung zu verwenden. Auch wenn Ihre unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland endet, müssen die Zuschüsse zurückgezahlt werden. Das kann aber bis zum Renteneintritt hinausgezögert werden.

Antrag

Sie haben eine Frist von zwei Jahren, um über Ihren Anbieter eine Zulage zu beantragen. Um den Antrag zu vereinfachen, wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt. Damit bekommt der Anbieter der riestergeförderten Angebote die Vollmacht die Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne jedes Jahr Ihre Zustimmung einholen zu müssen.

Förderungshöhe

Die Riester Zulagen setzen sich aus der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug zusammen. Außerdem können noch Kindergeldzulagen hinzukommen.

Um die vollen Zulagen zu erreichen, muss ein Sparer aber mindestens einen bestimmten Eigenbetrag einzahlen. Tut er das nicht, werden die Fördermittel entsprechend gekürzt.

Den Sonderausgabenabzug erhalten Sie, wenn der Zulagenanspruch niedriger wäre als die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug.

Riester Zulagen

Man unterscheidet zwischen einer Grundzulage und der Kinderzulage. Seit 2008 liegt die jährliche Grundzulage pro Person bei 154 Euro und pro Kind bei 185 Euro beziehungsweise bei 300 Euro für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Kind.

Als Berufseinsteiger bekommen Sie einen Bonus von 200 Euro Sparzulage im ersten Sparjahr, wenn Sie am 1. Januar des Jahres, an dem Sie Ihren zertifizierten Vertrag abgeschlossen haben, Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach dem 31. Dezember 1982 geboren wurden.

Mindestbeitrag

Um die ungekürzte Zulage zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens einzahlen. Dieser Prozentsatz lag im Jahr 2002 bei einem Prozent und stieg bis 2008 auf 4 Prozent, wo er bis heute geblieben ist.

Auch wenn Sie ein besonders hohes Einkommen haben, müssen Sie aber pro Jahr nicht mehr als 2.100 Euro einzahlen. Und wenn Sie besonders wenig verdienen, müssen Sie trotzdem mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Auszahlung

Wenn Sie die Riester-Rente ausgezahlt bekommen, muss diese voll versteuert werden. Wenn Sie die Rente aus einer betrieblichen Versicherung bekommen, dann sind Sie dafür auch voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Wenn Sie die Auszahlung für selbst genutzten Wohnraum verwenden, legt das zuständige Finanzamt ein Wohnförderkonto an, über das die Besteuerung vorgenommen wird.

Riester Zulagen bewerten

Als Laie verliert man bei den unzähligen Finanzprodukten schnell den Überblick. Eine Zertifizierung allein sagt noch nicht, dass das entsprechende Produkt individuell passend oder überhaupt sinnvoll ist.

Um sich zu informieren, sollten Sie deshalb einen Blick in unabhängige Publikationen wie Vergleichsportale im Internet oder die Zeitschrift Finanztest werfen. Bei Tests schneiden kaum mehr als 15 Prozent der Produkte mit dem Urteil „gut“ ab. Dabei kommt es zu monatlichen Diskrepanzen bei der Rentenhöhe, die fast 30 Euro betragen.

Alternativen

Wenn Sie einen guten, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Riester-Vertrag finden, dann spricht nichts dagegen in diesen einzuzahlen. Damit bekommen Sie neben der staatlichen Rente auf jeden Fall ein zweites finanzielles Standbein.

Unter Umständen gibt es darüber hinaus aber auch andere Angebote, die nicht gefördert werden, die Ihnen mehr Zinsen oder Sicherheit bieten können. Beliebt sind Wohneigentum, langfristig angelegte Aktien oder Sachwerte.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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