Meldung: Die für das Bundesland Sachsen angedachte neue Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ist beinahe beschlossene Sache. In dieser wird künftig festgelegt, dass als Asylbewerber anerkannte Zuzügler im Rahmen eines geplanten Umzuges für den Zeitraum von einem Jahr nicht den Landkreis verlassen dürften, in welchem sie bis dato wohnten. Dies soll – so Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) – dazu führen, dass eine „Überschwemmung“ der Großstädte wie Leipzig und Dresden verhindert wird. Aufgrund fehlender Sanktionsmöglichkeiten für Flüchtlinge und eines dadurch entstehenden enormen bürokratischen Aufwandes, werden jedoch Gegenstimmen laut, die allgemein umstrittene Auflage wäre der falsche Ansatz und bringe insgesamt mehr Nach- als Vorteile und das eigentliche Ziel des Ganzen würde dadurch gar verfehlt werden…

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