Meldung: Derzeit laufen am OVG (Oberverwaltungsgericht) in Nordrhein-Westfalen parallele Fälle bezüglich zweier Bürgschaften, die von zwei in Deutschland lebenden Männern für anreisende Flüchtlinge aus Syrien übernommen worden waren und nun zurückzuzahlen sind. Es geht dabei um Summen in Höhe von 1700,- sowie 5185,- Euro, welche das Jobcenter zunächst ausgelegt hatte und nun von den Bürgen zurückfordert. Beide klagten gegen ihre jeweilige Rückzahlung. Das Bundesinnenministerium steht dafür ein, dass eine Tilgung der Bürgschaft auch dann gilt, wenn ein Asylantrag positiv bewertet wurde. Doch das Innenministerium in NRW sieht die Verpflichtung enden, sobald ein Asylsuchender anerkannt wurde. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung nun in den beiden beschriebenen Fällen greift.

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