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Früher waren Lehrer noch Respektspersonen. Heute müssen Lehrer damit rechnen, von ihren Schülern verklagt zu werden. Vielen Menschen ist immer noch nicht bekannt, dass der Ausbildungsort Schule inzwischen auch zu einem Ort geworden ist, an dem es zu handfesten Rechtsstreitigkeiten bis zur Gerichtsverhandlung kommen kann.

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Ansehensverluste der Schulen und Lehrer

An deutschen Schulen macht sich immer stärker ein Wandel bemerkbar. Schüler scheinen Schulen heutzutage weniger als Bildungseinrichtung zu begreifen, die sie eines Tages mit einem möglichst guten Abschluss verlassen möchten, sondern vielmehr als Dienstleistungsunternehmen, das ihnen die Bescheinigung guter Ergebnisse schuldet. Unterstützung in dieser Auffassung erfahren sie von ihren Eltern. Lehrer sehen sich einem zunehmenden Autoritätsverlust ausgesetzt.

Landet eine Klage von Schülern oder Eltern vor Gericht, haben Lehrer und Schulen dabei durchaus gute Karten. Wie einige dieser Klagen ausgingen, zeigen diese beispielhaften Urteile.

Versuch, die Versetzung einzuklagen

Mit seinen Fünfen in gleich vier Fächern wurde ein Schüler der Oberstufe eines Gymnasiums nicht in Klasse 12 versetzt. Obendrein wurde seine kaum bis gar nicht vorhandene „sonstige Mitarbeit“ bemängelt. Dagegen klagte er. Seine Begründung: Die Lehrer seien schuld, denn sie hätten von ihm mehr verlangen müssen.

Das Verwaltungsgericht Aachen war anderer Ansicht: Gerade Oberstufenschüler hätten eigenverantwortlich an ihrer Erziehung und Bildung mitzuwirken.

Durchsetzungsschwacher Lehrer muss „nachsitzen“

Weil eine Schulstunde nach Ansicht eines Lehrers katastrophal verlaufen war, ließ er die Klasse nachsitzen. Daraufhin wurde er aufgrund Freiheitsberaubung und Körperverletzung angezeigt.

Das Amtsgericht Neuss traf eine originelle Entscheidung: Es sprach eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ aus. Der Lehrer muss ein Seminar über den Umgang mit undisziplinierten Kindern besuchen. Diese Fortbildung erspart dem Lehrer eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Hausverbot gegen Vater ist rechtens

Beschimpft ein Vater in Schulräumen den Schulleiter und weitere Bedienstete, kann gegen ihn nach einem bereits befristeten Hausverbot ein vollständiges Hausverbot verhängt werden, wenn er erneut Grenzen überschreitet einschließlich körperlicher Attacken, wie das Verwaltungsgericht Mainz entschied.

Gekündigte Lehrerin durfte fester zupacken

Eine Lehrerin hatte beim Entfernen eines Schülers aus dem Klassenraum diesen etwas fester am Arm gepackt, worauf sich dort ein blauer Fleck bildete. Gegen ihre daraufhin erfolgte Kündigung klagte sie erfolgreich. Das Landesgericht Berlin befand, dass einfacher körperlicher Zwang ohne Züchtigungsabsicht hier durchaus angemessen war.

Kein Schmerzensgeld für missglücktes Chemieexperiment

Bei einem Experiment mit Spiritus erlitt ein Schüler im Chemieunterricht Brandverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper. Daraufhin forderte er von seiner Lehrerin Schmerzensgeld.

Obwohl die Lehrerin beim Experiment die Spiritusflasche in ihren Händen hielt, als die brennende Flüssigkeit den Schüler traf, wies das Oberlandesgericht Oldenburg die Klage ab. Begründung: Schmerzensgeld ist bei Schulunfällen ausgeschlossen, damit der Schulfrieden erhalten bleibt – so das Oberlandesgericht Oldenburg.

Schulverweis wegen Pornovideos

Nicht Recht bekam auch eine vierzehnjährige Schülerin, die per Handy Porno- und Gewaltvideos an ihre Mitschüler schickte. Damit beeinträchtigte sie erheblich die Ordnung an der Schule und wurde vorläufig vom Unterricht freigestellt. Lehrer seien außerdem im Verdachtsfall zu Kontrolle und Einzug von Mobiltelefonen berechtigt, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe befand.

Bildquelle: © WavebreakmediaMicro – Fotolia.com

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