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Persönliche Angaben ändern? Fragen zur Auszahlung des Kinderzuschlags? Dann können Sie sich unter dieser Service-Rufnummer an die Familienkasse wenden!

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Service-Rufnummern der Familienkasse

Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden in der Regel von den örtlichen Familienkassen ausgezahlt, wenngleich es eine familienpolitische Transferleistung ist, die hauptsächlich im Einkommensteuergesetz (EStG9 geregelt ist. Die Familienkasse ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde und wurde als Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet.

Wer Fragen hat oder ein persönlichen Anliegen mit Bezug zum Kindergeld oder Kinderzuschlag klären möchte, muss sich daher an die Familienkasse wenden. Diese ist unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 0800-4555530 zu erreichen.

Eltern, die sich im Ausland befinden und die Familienkasse kontaktieren möchten, rufen folgende Rufnummer an: +49 911 12031010. Die Auslands-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag ist jedoch gebührenpflichtig. Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.

Für Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst sind die Familienkassen der Arbeitgeber zuständig. Betroffene Eltern müssen sich demnach an den Arbeitgeber wenden, wenn sie Fragen zum Kindergeld oder Kinderzuschlag haben.

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit trotz Erwerbstätigkeit?

Müssen sich Eltern auch dann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit melden, wenn sie Fragen zum Kindergeld oder Kinderzuschlag haben, obwohl sie nicht arbeitslos sind?

Auch wenn die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit angegliedert ist, bezieht sich ihr Tätigkeitsbereich nicht nur auf Personen, die arbeitslos gemeldet sind, sondern auf alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben. Die Familienkasse ist also für alle Eltern der Ansprechpartner zu diesem Thema.

Anders als das Finanzamt. Denn obwohl das Kindergeld weitestgehend durch die §§ 31 f. und §§ 62. ff. EStG und das Bundeskindergeldgesetz geregelt ist, handelt es sich nicht um eine Transferleistung, die vom Finanzamt gezahlt wird. Dieses prüft lediglich im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Gewährung des Kinderfreibetrags bei der Einkommenssteuererklärung für den Kindergeldbezieher günstiger ist als die Auszahlung des Kindergeldes.

Fragen zum Auszahlungstermin von Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld und Kinderzuschlag werden in Deutschland nicht für alle Kinder zum selben Termin ausgezahlt, sondern von Monatsanfang bis Monatsende verteilt überwiesen.

Die Auszahlung richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer, die wiederum mit dem Geburtsdatum des Kindes zusammenhängt und für Kinder, die seit 2014 geboren wurden, fortlaufend vergeben werden.

Vereinfacht ausgedrückt: Für ein Kind, das am 01. eines Monats geboren wurde, erhält man das Kindergeld früher als für ein Kind, das am 02. oder 03. Tag des Monats geboren wurde. Der Jahrgang spielt hierfür keine Rolle.

Wer wissen möchte, wann das Kindergeld konkret ausgezahlt wird, kann die Zahlungstermine unter 0800-4555533 erfragen bzw. abhören, denn es handelt sich um eine Daueransage. Somit ist die Abfrage täglich 24 Stunden möglich.

Im Übrigen: Möchte man persönlich bei der Familienkasse vorstellig werden, sollte man sich immer bei der örtlichen Stelle erkundigen, wo diese genau zu finden ist. Nicht in jeder Stadt oder Gemeinde ist eine eigene Familienstelle eingerichtet, oftmals muss man sich hier direkt an die Agentur für Arbeit wenden.

Bildquelle: © Ralf Geithe – Fotolia.com

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