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Sozialgericht in Soest verpflichtet Jobcenter zur Zahlung einbehaltener Leistungen einer alleinerziehenden Mutter, die auf Hartz IV angewiesen ist. Das Jobcenter widersetzt sich und zahlt trotzt Urteil nicht!

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Jobcenter streicht Leistungen komplett

In Soest in Nordrhein-Westfalen hat sich ein wahrer Skandal zwischen Jobcenter und Sozialgericht entwickelt. Eine alleinerziehende Mutter aus Soest wurde vom Außendienst des Jobcenters kontrolliert.

Die Mitarbeiter fanden fremde Schuhe eines Mannes und strichen der Frau daraufhin die sämtlichen Leistungen, mit der Begründung, die lebe nicht allein. Die Leistungsempfängerin wandte sich an eine Rechtsanwaltskanzlei in Bremen, da es sich bei den Herrenschuhen lediglich um jene ihres Ex-Mannes handelte, der seine Kinder gelegentlich in ihrem Haushalt betreute und abholte.

Da die Leistungen bereits eingestellt waren, entstand für die alleinerziehende Mutter eine akute finanzielle Notlage, sodass der Anwalt einen Eilrechtsschutz beim Sozialgericht beantragte. Die Richter entschieden zugunsten der Frau, dass das Jobcenter die einbehaltenen Leistungen auszuzahlen habe.

Weisung des Gerichts wird ignoriert

Obwohl das Sozialgericht einen Beschluss in der Angelegenheit erlassen hatte, weigerte sich das Jobcenter weiterhin die Leistungen aus zu bezahlen. Nach Rückfrage des Anwalt teilte der Sachbearbeiter im Jobcenter mit, er halte die Gerichtsentscheidung für falsch. Aus diesem Grund zahle er die Leistungen an die Mandantin nicht aus. Gleichzeitig habe er Beschwerde beim Gericht eingereicht.

Letzter Ausweg Pfändung?

Dass sich eine staatliche Institution einem Gerichtsbescheid widersetzt, war für den Rechtsanwalt neu und selbst Gerichtsmitarbeiter konnten mit der Situation zunächst nichts anfangen.

Der Anwalt entschied sich, den Anspruch auf Hartz IV pfänden zu lassen, um so das Geld für die Mandantin zu erstreiten. Zur Durchsetzung einer Pfändung kam es jedoch nicht. Das Jobcenter entschied sich, mitunter aufgrund öffentlichen Drucks, das Hartz IV Geld auszuzahlen.

Der Leiter des Jobcenters, Martin Steinmeier, erklärte gegenüber der lokalen Zeitung „Soester Anzeiger“, die Entscheidung des Landessozialgerichts über die Beschwerde des Mitarbeiters könne noch einige Wochen dauern und sei nicht innerhalb weniger Tage getroffen, daher habe man die Zahlung erst einmal fortgesetzt.

Abschließend betonte der Leiter des Jobcenters, die alleinerziehende Mutter sei nicht mittellos, da Kindergeld und Elterngeld weiterhin gezahlt wurden. Zur Deckung der Lebenshaltungskosten reicht das allerdings bei Weitem nicht aus. Das stellte auch der Anwalt der alleinerziehenden Mutter noch einmal klar.

Willkür des Jobcenters wird zum Skandal

Unbehagen bereit hier vor allem die Willkür, mit der Mitarbeiter des Jobcenters vorgehen. Vor allem auch dann noch, wenn eigentlich ein richterlicher Beschluss vorliegt, der ein anderes Verhalten fordert. Für die alleinerziehende Mutter, die schlichtweg auf die Leistungen angewiesen war, und alle anderen Hartz IV Bezieher ein echter Skandal, dass Gerichtsentscheiden nicht nachgegangen wird.

Für Menschen, die schon auf wenige Hundert Euro angewiesen sind, kann das zur echten Tortour werden, wenn nicht einmal die eingeklagten Leistungsansprüche durchgesetzt werden können.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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