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Nicht alles, was auf Ihren Namen mit der Post kommt, hat auch seine Begründung und Richtigkeit. Inkassobetrüger nutzen die Gutgläubigkeit der Bürger aus und stellen Forderungen, von denen mehr als die Hälfte unberechtigt ist.

Schützen Sie sich vor diesen Inkassobetrügern und fallen Sie Ihnen nicht zum Opfer!

Übersicht

  • Ein paar Worte zu Inkassounternehmen
  • Die Spreu vom Weizen trennen
  • Die Richtigkeit der Forderung überprüfen
  • Die Vorgehensweise
  • Unberechtigte Drohungen
  • Probleme, die bewältigt werden müssen

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Ein paar Worte zu Inkassounternehmen

Wenn Sie nach dem Erhalt einer Ware oder Dienstleistung nicht bezahlen, ist der Gläubiger berechtigt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, um das Geld für den Auftraggeber beim Schuldner einzutreiben.

Ein Inkassounternehmen darf in der Regel erst nach Zustellung einer Mahnung über die säumige Summe den Auftrag erhalten

Die Spreu vom Weizen trennen

Damit Sie sich vor Inkassobetrügern schützen können, müssen Sie die Spreu vom Weizen trennen.

Nicht jede Inkassoforderung hat ihre Berechtigung. Viele schwarze Schafe in der Branche nutzen die Gutgläubigkeit des Verbrauchers aus und setzen ihn mit Forderungen und Drohungen unter Druck. Der Verbraucher zahlt oftmals. Geld, das durch Inkassobetrug erschlichen wird.

Recherchieren Sie also die Seriosität des Inkassounternehmens im Internet. Vom Gesetz her müssen Inkassounternehmen registriert sein.

Die Richtigkeit der Forderung überprüfen

Überprüfen Sie auf alle Fälle, ob die Forderung des Inkassobüros seine Richtigkeit hat. Stimmen Sie Rechnungen und Kontoauszüge mit der Forderung ab.

Das Inkassobüro muss das Unternehmen, den Grund der Forderung und die Zusammensetzung der Kosten angeben. Demnach können Sie die Forderung überprüfen und so schützen Sie sich vor Inkassobetrügern.

Die Vorgehensweise

Stellt sich die Forderung als fälschlich heraus, müssen Sie die Forderung schriftlich zurückweisen. Sie dürfen keinesfalls die Angelegenheit ignorieren, sonst müssen Sie mit Weiterungen rechnen.

Wenn der Inkassobetrüger einen Mahnbescheid beantragt und zugestellt hat, widersprechen Sie unbedingt in der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen nach Zustellung.

Unberechtigte Drohungen

Damit die Forderung unberechtigt zur Zahlung angewiesen wird, machen Inkassobetrüger Druck. Sie drohen mit einem Schufaeintrag oder dem Besuch eines Mitarbeiters.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern schützen Sie sich vor diesen Inkassobetrügern. Das sind nur Mittel zum Zweck, um an Ihr Geld zu kommen. Wo keine berechtigte Forderung besteht, darf auch kein Schufaeintrag vorgenommen werden.

Probleme, die bewältigt werden müssen

Wenn Sie an einen Inkassobetrüger bezahlt haben, können Sie Ihr Geld nicht zurückerhalten. Ihnen bleibt in diesem Fall nur eine Strafanzeige bei der Polizei, um dem Betrug ein Ende zu bereiten.

Übrigens, offene Forderungen, die eine Berechtigung zugrunde liegen, werden mit festen Gebühren von einem Inkassounternehmen berechnet. So liegen die Gebühren für eine Forderung von bis zu 500 Euro beispielsweise bei 58,50 Euro.

Kosten, die Sie bei einem berechtigten Zahlungsversäumnis aufbringen müssen.

Doch denken Sie daran, die Forderung und das Inkassounternehmen genau zu hinterfragen, damit Sie sich vor Inkassobetrug schützen können. Es geht um Ihr Geld.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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