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Eine Stiftung ist im Prinzip eine Organisation mit deren Hilfe man eigene Ideen realisieren, die bereits bestehenden Projekte von anderen unterstützen oder einfach andere aussichtsreiche Pläne fördern kann,
Dabei dienen die meisten Stiftungen einem wohltätigen Zweck, sind aber keinesfalls zwangsweise an ihn gebunden.

Kein Wunder also, dass viele Menschen bereits eine Stiftung ihrer Wahl mit finanziellen Mitteln oder einem persönlichen Engagement unterstützen – aber dass man mit etwas Sachkenntnis auch selbst in der Lage ist, ohne Existenz als Prominenter oder Millionär eine Stiftung zu gründen, wissen nur wenige Leute. Sie wollen wissen, wie es geht?

Übersicht:

  • Was macht eine Stiftung aus?
  • So gründet man eine Stiftung – ein genereller Überblick
  • Welche rechtlichen Stiftungsformen bieten sich dafür an? 3 beliebte Beispiele
  • Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
  • Treuhandstiftung
  • Stiftungs-GmbH
  • Mit der Gründung alleine ist es nicht getan – die Stiftungsführung

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Was macht eine Stiftung aus?

Eine Stiftung ist eine Organisation, die die Verfolgung eines bestimmten Ziels im Auge hat.
Dieses Ziel wird vom Stiftungsgründer festgelegt und kann – wie bereits angemerkt – gemeinnützig oder auch nicht gemeinnützig sein.

Generell steht es dem Stiftungsgründer frei, seine Stiftung bereits zu seinen Lebzeiten zu aktivieren und selbst in ihr mitzuarbeiten oder die Gründung einer Stiftung nach seinem Tod per Testamentsvollstreckung in die Wege zu leiten – was er allerdings zu Lebzeiten nachweisbar verfügen muss.

Stiftungen eignen sich zum Sponsern von bereits bestehenden Projekten ähnlich gut wie zum Einrichten und Umsetzen ganz neuer Vorhaben und bestechen durch eine grundsätzliche, räumliche und zeitliche Flexibilität:

Eine Verbrauchsstiftung, bei der ein festgesetztes Kapital für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird und nach dessen Auflösung auch die Stiftung erlischt, ist also ebenso denkbar wie eine dauerhafte Stiftung, die unter normalen Umständen bis nach dem Jahr 3.000 weiter läuft.
Darüber hinaus operieren manche Stiftungen „nur“ auf kommunaler bis regionaler Ebene, während andere international agieren. Alles eine Frage der Abmachung…

Was jedoch wiederum fast alle Stiftungen gemeinsam haben, ist die Stiftungssatzung: In ihr werden der Zweck und die Ziele der Stiftung, die Art ihres Auftretens und des Auftretens ihrer Vertreter und die Konzepte zum Erreichen der Stiftungsziele vermerkt.

Klingt alles ein wenig nach einem Verein? Mag sein – dennoch sind die meisten Stiftungen keine Vereine. Denn sie besitzen im Gegensatz zum Verein keine Mitglieder und unterliegen der staatlich geführten Stiftungsaufsicht.

So gründet man eine Stiftung – ein genereller Überblick

Das Gründen einer Stiftung steht jedem Erwachsenen über 18 Jahren frei. Ob es sich dabei um eine natürliche oder eine juristische Person wie einen rechtsfähigen Verein handelt, ist dabei nebensächlich.

Bevor es im Siftungsgeschäft ans Eingemachte und die tatsächliche Eintragung der Stiftung geht, müssen einige Grundpfeiler geklärt werden:

  • Was ist der genaue Zweck der Stiftung?
  • Wie soll sie finanziert werden? Welches genaue Startkapital schließt in die Stiftung? Auf welche Art und Weise lassen sich potenzielle Kreditgeber überzeugen?
  • Welche Informationen füllen die Satzungsordnung (genauer Name, Sitz, Zweck, Vermögen, Vorstand und weitere wichtige Regeln für die Arbeit der Stiftung)?

Nach der Erarbeitung dieser Angaben kann das im Vorfeld festgelegte Vermögen auf die Stiftung übertragen werden.
Im Anschluss folgt die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Diese wird von der Aufsichtsbehörde vertreten, in deren Gebiet der Stiftungssitz liegt.

Viel mehr gehört im Prinzip nicht dazu. Weil sich die einzelnen Punkte aber im Detail oft als durchaus kniffelig erweisen – gerade, wenn es um die richtige Rechtsform geht – lohnt sich eine Vorab-Information auf alle Fälle.
Eine kompetente Anlaufstelle ist der Bundesverband deutscher Stiftungen, der auch eine rechtliche Beratung anbietet..

Welche rechtlichen Stiftungsformen bieten sich dafür an? 3 beliebte Beispiele

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts bietet sich dann an, wenn gewährleistet werden soll, dass der Stiftungszweck nicht mehr nachträglich geändert werden kann – hierfür sorgt die staatliche Aufsicht.

Infolgedessen liegt diese Stifungsform in puncto öffentliches Vertrauen recht weit vorne und ermöglicht ein vergleichsweise einfaches Umsetzen von ertragreichen Spendenaktionen.

Um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zu gründen, muss das Grundvermögen mindestens 50.000 Euro betragen.

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung kann schon bei weniger als 50.000 Euro gegründet werden und beruht auf einem Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder. In diesem verpflichtet sich der Treuhänder dazu, das Stiftungsvermögen im Sinn der Satzungsbestimmungen zu verwalten und weitere, abgesprochene Arbeiten im Rahmen der Stiftung zu leisten.

Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung gibt es jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Stiftungs-GmbH

Eine Stiftungs-GmbH ist genau genommen eine stiftungsähnliche Organisation und zeigt sich in Bezug auf den Stiftungszweck sehr flexibel, da dieser durch eine einfache Satzungsänderung verändert werden kann. Insofern eignet sich sich aber auch weniger für Stifter, die Wert auf den „originalen“ Stiftungszweck legen, bietet sich aber für Anpassungen durchaus an.

Sie unterliegt nicht der staatlichen Aufsicht und läuft ab einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro.

Mit der Gründung alleine ist es nicht getan – die Stiftungsführung

Das Gründen einer Stiftung ist das eine, das Betreuen einer Stiftung das andere.
Nachdem die Stiftung anerkannt ist, muss man den Stiftungsbetrieb am Laufen halten – und dazu gehört sowohl eine gelungene finanzielle als auch organisatorische Planung.

In diesem Rahmen spielen die Sicherstellung der Finanzen und ein detaillierter Überblick, welche Projekte durch welche Mittel gefördert werden sollen, eine wesentliche Rolle.
Je nach Größe und Aufmerksamkeitsbedarf kommen Marketing-Maßnahmen und zweckgebundene Spendenaktionen hinzu.

Des Weiteren müssen Gremiensitzungen organisiert und abgehalten und eine funktionierende Buchhaltung eingerichtet werden.
Schließlich sind Stiftungen zu einem Jahresabschluss und einer genauen Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht verpflichtet – und auch die Steuererklärungen dürfen nicht fehlen, sondern werden in regelmäßigen Abständen von den Vorstandsmitgliedern eingereicht.

Bildquelle: © jovannig – Fotolia.com

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