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In der Sendung vom 01.Februar 2017 berichtete Stern-TV über Alleinerziehende und deren Kinder, die ohne den Unterhalt des Ex-Partners auskommen müssen. Darunter sogar ein Vater, der offen zugibt, nicht zahlen zu wollen. So ergeht es Kindern von Unterhaltsprellern!

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13 Jahre vor Gericht streiten – wegen Unterhalt

Karin K. ist eine der alleinerziehenden Elternteile, die in der Stern-TV-Sendung vom 01. Februar 2017 von ihrer Situation und dem oftmals langwierigen Kampf auf Unterhalt berichten. Die Mutter von zwei Mädchen musste sich 13 Jahre lang vor Gericht mit ihrem Ex-Partner auseinandersetzen, weil dieser plötzlich die Unterhaltszahlungen einstellte und sich fortan weigerte zu zahlen.

Als die jüngste Tochter sechs Jahre alt wurde, habe der Vater laut Karin K. die Unterhaltszahlungen ausgesetzt. „Er stand vor dem Gerichtssaal mit den Worten ‚Und jetzt zahle ich gar nichts mehr. Ich stelle die Zahlungen komplett ein. Ich habe keinen Bock mehr darauf, zu zahlen.‘ Und das hat er dann auch getan“, so die zweifache Mutter.

Vater taucht ab und verweigert stur die Zahlungen

Und der Vater der beiden Mädchen hat alles daran gesetzt, dass ihn nicht einmal ein Gericht zu seiner Unterhaltspflicht verdonnern kann. So habe der Mann immer wieder unter unbekannter Adresse auf Mallorca gelebt.

In 2008 gelang es dem Gericht eine Verurteilung auszusprechen. Der Ex-Partner musste vier Monate in Haft. Die Unterhaltszahlungen – mittlerweile haben beide Töchter Anspruch auf 76.000 Euro – blieben weiterhin aus. Die Mutter glaubt an ein bewusstes Vorgehen des Vaters, der Staatsanwalt glaubt, die finanzielle Lage lasse Unterhaltszahlungen nicht zu. Aus diesem Grund wurde das Verfahren auch eingestellt. Karin K. und ihre Töchter leben weiterhin ohne Unterhalt.

Kein Kontakt, kein Geld!

Auch Wido S. verweigert die Zahlungen an seine Tochter. Allerdings für ihn aus einem triftigen Grund. Denn angeblich darf er seine Tochter nicht sehen. „In all den Jahren war ich nur ein halbes Jahr arbeitslos, ich war fast durchgehend arbeitstätig. Hatte mein Einkommen und hatte die Grenze locker erreicht, so dass ich hätte zahlen können“, berichte der Vater. „Aber ich habe es einfach verweigert, weil ich meine Tochter nicht sehen darf.“

Viele Zuschauer hatten den 31-Jährigen wegen seiner Haltung kritisiert, schließlich schade er damit seiner Tochter, nicht der Ex-Partnerin. „Das muss die Mutter sich selbst mit ankreiden“, so Wido S. Er versucht weiterhin Kontakt zur Mutter und Tochter aufzunehmen, schreibt Briefe und schickt Pakete.

Bis heute hat er aber keine Rückmeldung bekommen. Mittlerweile muss er den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zurückzahlen. Die Summe beträgt rund 10.000 Euro. Theoretisch könnte er sein Besuchsrecht einklagen, denn auch dies gehört zur Unterhaltspflicht eines Elternteils.

Auch alleinerziehende Väter sind betroffen

Vielen Alleinerziehenden und Kindern geht es so. Das zeigen auch die Reaktionen der Zuschauer auf den Stern-TV-Beitrag. Rund 6.000 Menschen hätten sich bei der Redaktion gemeldet und über ihre persönlichen Erfahrungen berichtet.

Viele Betroffene sind Frauen, bis zu 88 %, aber auch einige alleinerziehende Väter kämpfen mit der Ex-Partnerin um Unterhalt. So wie Thomas W., der Vater von drei Kindern ist. Vier Jahre zuvor wurde er von seiner Frau verlassen – zunächst mit den Kindern, später bekam er das alleinige Sorgerecht zugesprochen.

Selbstbehalt „sichert“ Unterhaltspflichtige ab

Ob seine Ex-Frau die volle Summe zahlen könnte, sei gar nicht so entscheidend für Thomas W. Für ihn ist viel gravierender, dass sie nicht einmal ein Taschengeld für die Kinder zahlt und darüber hinaus jeglichen Kontakt zu diesen abgebrochen hat. Ob die Mutter zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden kann? Fraglich. Angeblich ist sie bei ihrem neuen Freund im Fitnessstudio auf 450-Euro-Basis angestellt.

Das ist in Deutschland zu wenig Einkommen, um Unterhalt zahlen zu müssen. Nach Selbstbehalt liegt die Grenze hierfür bei 1.080 Euro bei Erwerbstätigen und 880 Euro bei Arbeitslosen. Zweifellos ist der Selbstbehalt sinnvoll für den Unterhaltspflichtigen. Für Alleinerziehende und die Kinder jedoch nicht.

Bildquelle: © Stefan_Weis – Fotolia.com

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