GerichtsurteilNews am

Erneut kam ein erschütterndes Abtreibungsgesetz in Arkansas, USA, zum Abschluss. Der Staat machte bereits zuvor vermehrt mit extrem strittigen Gesetzesentschlüssen auf sich aufmerksam. Nun wurde festgelegt, dass eine Schwangere nur in Absprache mit dem Vater des ungeborenen Kindes eine Abtreibung beschließen kann. Dies gilt auch nach einer möglichen Vergewaltigung!

Abtreibung nur bis 20. Schwangerschaftswoche möglich

Dieses Gesetz nimmt der schwangeren Frau die Möglichkeit, selbst über ihren Körper entscheiden zu dürfen. Sie ist demnach verpflichtet, den Vater – und beispielsweise auch Vergewaltiger – von der Schwangerschaft zu informieren und mit ihm gemeinsam über eine Abtreibung zu entscheiden.

In Arkansas ist eine Abtreibung generell bis zur 20. Schwangerschaftswoche rechtlich erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Schwangere also – mithilfe ihres behandelnden Arztes – unter allen Umständen den Vater ausfindig machen, um eine Abtreibung bei Wunsch zu ermöglichen. Allerdings, wie erwähnt, nur mit seinem Einverständnis!

Das neue Gesetz tritt am 30.Juli diesen Jahres in Kraft.

Beitragsbildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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