Viele Unterhaltsverweigerer kommen durch
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Ungefähr 450.000 Alleinerziehende sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil die Unterhaltspflichtigen ihre Zahlungen verweigern.

Der Staat hat viel Mühe und oftmals wenig Aussichten, die Gelder einzufordern.

Übersicht

  • Das Problem betrifft viele
  • Wie kommt das Geld zurück?
  • Das Problem wächst
  • Eine Erleichterung tritt in Kraft
  • Die Schwierigkeiten bleiben
  • Gründe für Zahlungsausfälle

Das Problem betrifft viele

Ungefähr 450.000 Alleinerziehende erhalten nicht den ihnen zustehenden Unterhalt für das Kind. Der Expartner kommt seiner Verpflichtung zur Leistung des Barunterhaltes nicht nach. Das Finanzloch, das Bund, Länder und Kommunen in diesem speziellen Fällen stopfen, ist groß. Rund 850 Millionen Euro bringen sie jährlich auf, damit sie Alleinerziehende mit diesem Problem unterstützen.

Wie kommt das Geld zurück?

Wie das Wort schon selbst erklärt, handelt es sich bei dem Unterhaltsvorschuss um eine staatliche Leistung, die als Vorschuss gewährt wird. Die Behörden holen sich die Gelder bei den Zahlungspflichtigen wieder. So sollte es sein. Doch viele Unterhaltsverweigere kommen durch. Die Statistik im Bundesfinanzministerium zeigt, dass die Rückholquote 2015 lediglich bei 23 Prozent lag.

In Zahlen ausgedrückt wird das Defizit deutlich:

Von den 843 Millionen Euro, die bevorschusst wurden, sind lediglich 192 Millionen wieder eingetrieben worden. 651 Millionen Euro konnten allein 2015 nicht eingefordert werden.

Warum kommen also so viele Unterhaltsverweigerer durch?

Das Problem wächst

Mit der Einführung des neuen Unterhaltsgesetztes wird sich die Zahl derjenigen, die Unterhaltsvorschuss beziehen, nahezu verdoppeln. Die Leistungsberechtigung ist vom zwölften Lebensjahr auf die Volljährigkeit ausgeweitet worden. Zuzüglich entfällt die bisherige Begrenzung der Zahlungsdauer von sechs Jahren.

Wenn mehr Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beziehen, heißt das aber keinesfalls, dass die Rückholquote steigt.

Immer noch kommen Unterhaltsverweigerer durch.

Eine Erleichterung tritt in Kraft

Damit der Unterhaltsvorschuss von den Unterhaltsverweigerern zurückgeholt werden kann, tritt 2013 eine Erleichterung in Kraft. Die kommunalen Unterhaltsvorschussstellen, können die Verfolgung der Zahlungsverweigerer mittels des Kontenabrufverfahren über das Bundesamt für Steuern aufnehmen.

Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln können, bei welchen Banken die Zahlungspflichtigen ihre Konten haben und wie lange schon.

Mit dem Kontenabrufverfahren ist die Rückholquote immerhin von vormals 18 Prozent schon auf 23 Prozent angestiegen.

Die Schwierigkeiten bleiben

Insgesamt 10.000 Kontoabfragen sind im Jahr 2015 gestellt worden. Bei diesen Anfragen sind 6.000 Konten ermittelt und in 1.600 Fällen konnte Geld eingetrieben werden. Die Schwierigkeiten bei dem Kontenabrufverfahren bleiben jedoch, da der Schuldner vorab von dem Verfahren in Kenntnis gesetzt wird.

Er kann also vorsorglich ungekannte Konnten leeren, wenn er seinem Ruf als Unterhaltsverweigerer Ausdruck verleihen will.

Gründe für Zahlungsausfälle

Die Behörden können nur etwa ein Drittel des geleisteten Unterhaltsvorschusses wieder eintreiben.

Ein Grund für den Zahlungsausfall ist allerdings auch das fehlende Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Immer mehr Väter beziehen ebenfalle Sozialleistungen. Hier lassen sich auch keine Gelder eintreiben.

Ebenso sind den Behörden die Hände gebunden, wenn der Vater unbekannt ist. Der Unterhaltsvorschuss besteht auch in diesem Fall, die Eintreibung der Gelder aber ist unmöglich.

Bildquellle: © Gesina Ottner – Fotolia.com

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