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Bis zu 480 Euro mehr im Jahr, wie klingt das? Als Arbeitnehmer in Deutschland müssen Sie nicht viel tun, um die sogenannte vermögenswirksame Leistung (VL) zu erhalten. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de gibt Ihnen eine übersichtliche Anleitung mit auf den Weg. Das Ergebnis am Ende: Einige Euro mehr im Portemonnaie ein Lächeln im Gesicht.

Übersicht

  • Was sind vermögenswirksame Leistung (VL)?
  • Wie funktioniert das Sparmodell VL?
  • Gratis Geldgeschenk vom Arbeitgeber
  • So viele lassen sich 2.760 Euro entgehen
  • So einfach sichern Sie sich das gratis Geldgeschenk vom Arbeitgeber

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Was sind vermögenswirksame Leistung (VL) ?

Mehr Geld vom Chef, ohne etwas dafür zu tun? Das funktioniert in der Tat. Das Geheimnis? Vermögenswirksamen Leistungen (VL)! Sie haben von den vermögenswirksamen Leistung noch nichts gehört? Keine Sorge, da sind Sie nicht alleine.

Vermögenswirksame Leistungen, auch bekannt als VL oder VwL, sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber und soll den Arbeitnehmern bei dem Aufbau ihres Vermögens helfen. Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten können von ihrem Chef bis zu 40 Euro im Monat für vermögenswirksame Leistungen erhalten – egal ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.

Selbständige und Rentner haben, naturgemäß, keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Manchmal ist die genaue Höhe im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Falls nicht, die Zahlung auf ein vorher festgelegtes Anlagekonto ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Welcher Art das Anlagekonto ist, können Sie entscheiden. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen, wie dem Bausparvertrag, Banksparplan und Aktienfondssparplan oder auch als Tilgung Ihrer laufenden Baufinanzierung.

Als Arbeitnehmer schließen Sie einen VL-Vertrag ab und der Arbeitgeber zahlt dann den besprochenen Betrag in den Vertrag ein.
Achtung: Nicht alle Verträge sind für das VL-Sparen geeignet. Achten Sie vor Abschluss oder bereits bestehenden Verträgen, insbesondere bei den beiden Sparplänen darauf, dass es diese auch sind.

Je nach Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag warten monatlich zwischen 6,65 und 40 Euro extra auf Sie. Unsere Empfehlung: Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro, nutzen Sie die Möglichkeit, selbst aufstocken. Das sichert die Förderung!

Wie funktioniert das Sparmodell VL?

Der Sparbetrag bleibt in der Regel sieben Jahre unangetastet, mindestens sechs Jahre zahlt der Chef in den VL-Vertrag ein, gefolgt von einem Jahr Ruhezeit. Nach dem sechsten Jahr können Sie bereits den nächsten Vertrag beginnen.

Nach sieben Jahren wird der Betrag, der in den sechs Jahren zusammen kam, frühestens ausgezahlt. Auch staatliche Prämien erhalten Sie erst am Ende dieser Mindest-Laufzeit.

Nach Ablauf des Vertrags steht das Ersparte entweder für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge zur Verfügung. Bei der Bauspar-Variante ist es etwas anders: In diese Verträge müssen sieben Jahre lang Beiträge fließen.

Der Anbieter informiert Sie in der Regel automatisch über den nahenden Ablauf und bietet einen neuen Vertrag an.

Gratis Geldgeschenk vom Arbeitgeber

Ob Sie die vermögenswirksamen Leistungen nun in Ihre Baufinanzierung oder in einen Aktienfondssparplan einzahlen lassen, zusätzlich Geld vom Staat erhalten Sie innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen in Form der Arbeitnehmersparzulage. Bei einem Bausparvertrag können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.

Insgesamt können Sie bis zu 480 Euro im Jahr als festangestellter Arbeitnehmer extra einstreichen. Bei Zahlung des Maximalbetrags kann man sich nach Ablauf der sieben Sparjahre auf 2.760 Euro extra auf dem Konto freuen. Ein gratis Geldgeschenk vom Arbeitgeber, welches man sich nicht entgehen lassen sollte.

So viele lassen sich 2.760 Euro entgehen

Eine neue Studie von Union Investment zeigt auf, dass deutschlandweit Millionen von Arbeitnehmern jährlich freiwillig auf dieses gratis Geldgeschenk verzichten. Gerade den Menschen im Osten und den Jungen entgeht am meisten.

Nach Angaben der Zeitschrift BILD werden vermögenswirksame Leistungen abhängig von dem jeweiligen Bundesland sehr unterschiedlich genutzt:

Rang Bundesland Anteil Personen mit VL

  • 1 Baden-Württemberg 29,2 Prozent
  • 2 Bayern 29,0 Prozent
  • 3 Thüringen 29,0 Prozent
  • 4 Rheinland-Pfalz 28,7 Prozent
  • 5 Hessen 28,3 Prozent
  • 6 Nordrhein-Westfalen 28,2 Prozent
  • 7 Brandenburg 27,9 Prozent
  • 8 Sachsen-Anhalt 25,2 Prozent
  • 9 Niedersachsen 25,1 Prozent
  • 10 Sachsen 22,7 Prozent
  • 11 Sachsen-Anhalt 22,6 Prozent
  • 12 Hamburg 19,7 Prozent
  • 13 Mecklenburg-Vorpommern 15,0 Prozent
  • 14 Berlin 17,9 Prozent

Quelle: Union Investment

Vor allen Dingen im Südwesten unseres Landes, in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen bedienen sich viele Arbeitnehmer den vermögenswirksamen Leistungen. Dagegen scheinen die Bewohner der Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern weniger überzeugt von der Sparzulage.

Die Studie von Union Investment gibt auch Aufschluss über das Alter der Personen, die am meisten auf vermögenswirksame Leistungen setzen. Das Ergebnis zeigt, dass die Anzahl der jungen Sparer sich in Grenzen hält und nur 11,5 Prozent der unter 25-Jährigen auf die VL setzt. In dieser Altersgruppe sei das Modell schlichtweg nicht bekannt. Ganz anderes sieht es bei den 41- bis 50-Jährigen aus. Fast die Hälfte, stolze 42,2 Prozent, nutzen das kostenlose Geldgeschenk des Arbeitgebers. Danach nimmt die Nutzung wieder stark ab.

Das Ergebnis der Studie: Fast jeder Dritter in Deutschland profitiert von den vermögenswirksamen Leistungen. Damit liegen die vermögenswirksame Leistungen auf Platz 3 der beliebtesten Sparmöglichkeiten der Deutschen, direkt hinter dem Zweck des Erwerbs des ersten Autos und des Führerscheins. Die junge Bevölkerung könnte viel Geld extra einstreichen. Doch Sparen liegt bei den unter 25-Jährigen generell nicht im Trend.

So einfach sichern Sie sich das gratis Geldgeschenk vom Arbeitgeber

Mit vier leichten Schritten, können Sie bis zu 40 Euro monatlich extra vom Chef zur Seite legen, wenn sie die vermögenswirksame Leistung in einen Banksparplan, Aktienfonds oder Bausparverträge stecken.

Erkundigen Sie sich zuallererst in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers, ob Sie laut Arbeits- oder Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen beanspruchen können – und falls ja, wie hoch diese ausfallen.

Wenn Sie im Jahr über ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro verfügen (für Ehepaare gilt die Grenze von 40.000 Euro), beantragen Sie zusätzliche 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Das rechnet sich.

Wählen Sie die für Sie passende Anlageform und schließen Sie einen VL-Vertrag ab.

Legen Sie eine Bescheinigung Ihres VL-Vertrag dem Arbeitgeber vor – dieser zahlt die Extra-Leistung monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung ein.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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