NewsWohnen am

Ein Mieterwechsel und ein damit verbundener Aus- und Einzug ist bei einer Mietwohnung keine Seltenheit. Optimal, wenn dabei alles gut geht – ärgerlich, wenn es zwischen Mieter und Vermieter während dieses Vorgangs zu Streitigkeiten kommt.
Oft drehen sich diese um die Frage, ob ein Schaden bereits vorhanden war, als der Mieter die Wohnung in Empfang genommen hat oder ob er ihn selbst verursacht hat. Darüber hinaus stehen auch die Angaben der Zählerstände und die Wichtigkeit von minimalen Schönheitskorrekturen durch den Vermieter zur Debatte.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll hilft dabei, bestimmte Streitfälle noch vor der Eskalation wieder auf die Sachebene zurückzuholen – oder im unglücklichen Fall der gerichtlichen Verhandlung bestimmte Sachlagen zu beweisen.
Denn in ihm wird eine umfassende Bestandsaufnahme zum Übergabezeitpunkt der Wohnung dokumentiert.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Diese Aspekte enthält ein Wohnungsübergabeprotokoll

Von rechtlicher Seite aus sind keine inhaltlichen Punkte verpflichtend vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass man deswegen wichtige Informationen nach Gutdünken weglassen sollte. Immerhin könnten sie später von immenser Wichtigkeit sein.

Aus diesem Grund kann man einem sorgfältig angefertigten, hieb- und stichfesten Protokoll folgende Punkte entnehmen:

  • den Namen und die Adresse von Mieter, Vermieter und weiteren potenziellen Zeugen wie dem Makler,
  • die Anschrift der Wohnung,
  • das Datum der Übergabe, des Ein- und Auszugs sowie der letzten Renovierung,
  • die Absprachen, die in Bezug auf Mietkaution und Kostenübernahmen getroffen wurden,
  • die Anzahl der grundsätzlich vorhandenen und tatsächlich übergebenen Schlüssel,
  • die Zählerstände von Gas-, Wasser- und Stromuhren,
  • das Vorhandensein von Mängeln. Dazu zählen unter anderem gesprungene Fliesen, abgeplatzter Lack an Türen, Fensterrahmen und Einbauküchen, Kratzer und / oder Flecken im Bodenbelag sowie fehlende Sockelleisten und
  • die Feststellung, wenn sich bestimmte Räume in einem tadellosen Zustand befinden.

Generell sollten Mieter und Vermieter auch einen gründlichen Blick in den Garten, die Garage oder den Carport und den Balkon werfen, da mit zur zu begutachtenden Wohnfläche gehören.

Worauf man bei der Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls achten sollte

Am besten besichtigen Mieter und Vermieter die Wohnung bei Tageslicht; schummerige Lichtverhältnisse kaschieren potenzielle Mängel und bieten beiden Parteien die Möglichkeit, den anderen hinterher dafür verantwortlich zu machen.

Darüber hinaus ist es ratsam, für die Begehung der Wohnung genug Zeit einzuplanen, um alle vorhandenen Mängel in Ruhe und en détail aufzunehmen. Eine Aussage wie „an der Küchenwand blättert die Farbe ab“, ist einfach zu ungenau, um bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung Bestand zu haben.
Aus diesem Grund empfiehlt sich die zusätzliche Dokumentation von Schäden mithilfe eines Fotoapparats: Beweisbilder von Schäden an Fliesen, Armaturen, Einbauküchen, im Parkett sind noch objektiver als manche Beschreibung, die ungenau formuliert wurde.

Wer erhält das Protokoll?

Beide: Sowohl Mieter als Vermieter behalten ihre Originale und erstellen für den jeweils anderen eine Kopie. So verfügt jeder einen guten Schutz vor späteren Ergänzungen oder Streichungen.
Eine gelungene und sichere Sache für beide Parteien!

Bildquelle: © tina7si – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1