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Es gibt Auflagen, denen Hartz-IV-Empfänger Folge zu leisten haben. Kommen Sie ihren Verpflichtungen nicht nach, kann das Jobcenter Strafen verhängen. Die Entwicklung macht deutlich, dass die Anzahl der auferlegten Strafen rückgängig ist.

Übersicht

  • Die Entwicklung in den letzten beiden Jahren
  • Ein paar Zahlen im Vergleich
  • Wann können Strafen geltend gemacht werden?
  • Welche Verstöße können bestraft werden?
  • Welche Strafen erwarten den Hartz-IV-Empfänger in diesem Fall?
  • Welche Unterschiede gibt bei den Strafen bei Harzt IV?
  • Die Gründe für die Entwicklung

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Die Entwicklung in den letzten beiden Jahren

In einer Mitteilung heißt es, dass weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt werden.

Im Vergleich stehen die Zahlen der letzten beiden ersten Halbjahre, die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben worden sind und auf die sich die Mitteilung stützt.

Ein paar Zahlen im Vergleich

Demnach sind im ersten Halbjahr 2015 noch 499.233 Hartz-IV-Empfänger bestraft worden, weil sie gegen Auflagen verstoßen haben.

Im Vergleich dazu hat sich die Zahl um 8,4 Prozent im ersten Halbjahr 2016 verringert. Hier mussten 457.000 Menschen eine Strafe hinnehmen, weil sie als Bezieher von Sozialgeld den Auflagen nicht nachgekommen sind.

Wird das Jobcenter jetzt weicher, weil weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt werden?

Wann können Strafen geltend gemacht werden?

Strafen können geltend gemacht werden, wenn der Betroffene im Leistungsbezug von Hartz IV sich Versäumnisse oder Verstöße zu Schulden kommen lässt.

Die Konsequenzen dieser Verstöße treffen dann den Hartz-IV-Empfänger unterschiedlicher Form zusammengestrichenen Leistungen.

Welche Verstöße können bestraft werden?

Wenn es darum geht, dass weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt werden, muss man sich auch vor Augen führen, um welche Verstöße es sich hierbei handelt.

Das Jobcenter kann gravierende Verstöße bestrafen. Dazu gehört beispielsweise, wenn ein Termin im Jobcenter ohne Entschuldigung nicht wahrgenommen wird.

Weiterhin kann das Wegbleiben einer Schulung oder die Ablehnung eines Jobangebotes bestraft werden.

Welche Strafen erwarten den Hartz-IV-Empfänger in diesem Fall?

Die Strafen, die gegen den Verstoß von Auflagen bei Hartz IV vom Jobcenter ausgesprochen werden, sind finanzielle Einbußen.

So kann eine missachtete Auflage mit dem Entzug der staatlichen Hilfe von drei Monaten bestraft werden. Eine daraufhin eintretende Pflichtverletzung hat den Wegfall der Wohn- und Heizungskosten für einen festgelegten Zeitraum zur Folge.

Für die Hartz-IV-Empfänger kaum zu verkraftenden Strafen, da sie mit dem Existenzminimum leben, das kaum die Möglichkeit bietet, Reserven anzuhäufen.

Die Nachricht, dass weniger Strafen verhängt werden, lässt vielleicht viele Betroffene aufhorchen.

Welche Unterschiede gibt es bei den Strafen bei Hartz IV?

Der Unterschied liegt vornehmlich im Alter des Betroffenen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren können die Strafen sofort ausgerufen werden, bei älteren Erwachsenen gibt es eine Staffelung.

Die Gründe für die Entwicklung

Das Jobcenter muss nicht weicher geworden sein, wenn es weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger ausspricht.

Es kann auch der Tatsache geschuldet sein, dass das Bundessozialgericht im April 2015 die Strafe wegen versäumter Termine begrenzt hat. Dem Urteil zu Folge sollen Jobcenter, die Arbeitslose in Serie zu Terminen einladen, das Nichterscheinen nicht mit zusammengestrichenen Leistungen bestrafen können.

Bildquelle: © Thomas Reimer – Fotolia.com

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