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Wer vom Arbeitslosengeld II, kurz ALG II, abhängig ist, der hat mit vielen Regelungen zu tun, die nicht immer leicht verständlich sind. Damit aber Hartz-IV-Betroffene einen Überblick erhalten, haben wir für Sie ein paar wichtige Tipps und eindeutige Hilfen zum besseren Verständnis zusammengetragen.

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Übersicht

  • Die Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende
  • Der Regelsatz von Hartz IV
  • Die Bedarfe im Einzelnen
  • Tipp für den Hartz-IV-Betroffenen
  • Umzug bei Hartz-IV-Betroffenen
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Die Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende

Hartz IV ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende. Sie wird durch die kommunalen Jobcenter erbracht und ist mit der Reform 2003 eingeführt worden. Die Leistungen für Hartz-IV-Betroffene werden als Eck-Regelsatz ausgezahlt und mit den Kosten für Unterkunft und Heizung ergänzt.

Wenn Sie erwerbsfähig sind, sich in einer finanziellen Notlage befinden und eine direkte Gefährdung Ihrer Existenzgrundlage besteht, haben Sie die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.

Der Regelsatz von Hartz IV

Der Regelsatz von Hartz IV ist eine Pauschalleistung. Er soll sich an sich an den Verbraucherpreisen und an dem Lohnniveau orientieren und wird dementsprechend bemessen.

Derzeit liegt der Eck-Regelsatz für einen Hartz-IV-Betroffenen bei 409 Euro monatlich. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 364 Euro und für Kinder ist die Leistung in Altersgruppen gestaffelt.

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ergänzen den Regelsatz.

Der Bedarf im Einzelnen

Der Regelsatz deckt monatlich folgende Bedarfe mit folgenden Beträgen ab:

  • Nahrung, alkoholfreie Getränke 145,20 Euro
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur 45,15 Euro
  • Nachrichtenübermittlung 36,11 Euro
  • Bekleidung, Schuhe 34,36 Euro
  • Wohnen, Energie, Instandhaltung 34,19 Euro
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte- 31,00 Euro
  • und gegenstände
  • Waren und Dienstleistungen 29,94 Euro
  • Verkehr 25,77 Euro
  • Gesundheitspflege 17,59 Euro
  • Beherbergung- und 8,10 Euro
  • Gaststättendienstleistungen
  • Bildung 1,55 Euro

Tipp für den Hartz-IV-Betroffenen

Je nach Bedarf können Sie Mehrbedarf oder auch geltend machen. Somit erhalten beispielsweise Alleinerziehende oder Schwangere eine finanzielle Hilfe.

Sonstige Kosten

Hartz-IV-Betroffenen erhalten angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Beträge sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern die Richtlinien setzen die Kommunen und Städte fest.

Die anfallenden Strom- und Warmwasserkosten müssen von dem Regelsatz gedeckt werden, die Grundabgaben werden vom Amt getragen.

Umzug bei Hartz-IV-Betroffenen

Es gibt keine rechtliche Handhabe, die einen Umzug rechtfertigt. Das Jobcenter kann den Hartz-IV-Betroffenen allerdings auffordern, kostengünstiger eine Wohnung zu suchen, wenn die derzeitige Wohnung nicht angemessen ist.

Der Hartz-IV-Betroffene muss der Aufforderung nicht nachkommen, muss allerdings in dem Fall die Kosten, die eine Angemessenheit übersteigen dann vom Regelsatz selbst aufbringen.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Wie alle Sozialleistungen wird auch Hartz IV nur unter Anrechnung des eigenen Einkommens und des vorhandenen Vermögens ausgezahlt.

Der Hartz-IV-Betroffene hat aber Freibeträge und Pauschalen auf Versicherungen in Höhe von 100 Euro monatlich. Über den Betrag hinaus werden die Beträge prozentual angerechnet.

Das Vermögen unterliegt auch Freigrenzen, die nach Alter der Hartz-IV-Betroffenen und nach Art des Vermögens gegliedert sind. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt auch danach, was genau als Vermögen definiert wird und ob Sie vom sogenannten Schonvermögen profitieren können.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

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