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Sie ist für viele Menschen ein großes Fragezeichen: die Berechnung des gesetzlichen Rentenanspruchs. Außerdem kursieren zahlreiche Gerüchte darüber, welche Faktoren die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Gesetzlich Rentenversicherte sollen wissen, wie die Rente berechnet wird.

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A und O der Rente: Entgeltpunkte

Maßgeblich für die Höhe von Rentenansprüchen sind die Entgeltpunkte. Sie werden jährlich neu bestimmt. Der Wert eines Entgeltpunktes richtet sich nach dem durchschnittlichen Brutto-Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten im jeweiligen Kalenderjahr.

Um den individuellen Wert eines Entgeltpunktes zu ermitteln, wird das persönliche Jahreseinkommen eines Rentenversicherten in Relation zum durchschnittlichen Jahreseinkommen der übrigen Rentenversicherten gesetzt. Stimmen beide Einkommen überein und entspricht also das eigene jährliche Einkommen dem ermittelten Durchschnittseinkommen, erhält der Versicherte exakt einen Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Aktuelle Zahlen zum Wert des Renten-Entgeltpunktes

Das Bruttojahreseinkommen der gesetzlich Rentenversicherten betrug im Jahr 2015 durchschnittlich 34.999,50 Euro. Wer mit seinem Verdienst in 2015 diese Summe erreicht, erhält also für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt auf sein Rentenkonto gebucht. Aktuell ergibt ein Entgeltpunkt einen monatlichen Rentenbezug in Höhe von 29,21 Euro in westdeutschen Bundesländern sowie 27,05 Euro in ostdeutschen Bundesländern.

Wer mit seinem Bruttoverdienst darüber oder darunter lag, bekommt entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Bei einem Bruttojahresverdienst in Höhe von 17.500 Euro ergibt sich nur ein halber Entgeltpunkt: 14,61 Euro in westdeutschen Bundesländern beziehungsweise 13,52 Euro in ostdeutschen Bundesländern.

Wie Rentenberechnungen mit Entgeltpunkten nicht laufen

Der Wert eines Entgeltpunktes wird jedes Jahr neu festgelegt. Es wäre also zu einfach gedacht, den aktuellen Entgeltpunkt mit der Anzahl der Arbeitsjahre malzunehmen, um die Höhe der persönlichen zukünftigen Rente zu erfahren.

In diesem Fall würde ein westdeutscher Rentenversicherter mit durchschnittlichem Einkommen und 35 Jahren rentenbeitragspflichtigerArbeitszeit bis zum Renteneintritt einfach den Entgeltpunkt im Wert von 29,21 Euro mit 35 multiplizieren und so auf eine Monatsrente von 1018,85 Euro kommen. So funktioniert die Rentenberechnung aber nicht.

Entscheidend für die spätere Rentenhöhe: Entgeltpunkte und weitere Faktoren

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte selbst werden jedes Jahr neu festgelegt, da die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen je nach Wirtschaftslage und Tarifabschlüssen ständig schwanken. Auch das Einkommen über die gesamte Berufslaufbahn hinweg entspricht nicht durchgängig dem jährlichen Durchschnittseinkommen der übrigen Rentenversicherten.

In manchen Jahren liegt der persönliche Entgeltpunkt unter dem Wert 1, in anderen darüber. Alle im Laufe des Arbeitslebens jährlich erreichten Entgeltpunkte werden auf dem Rentenkonto gezählt.

Weitere Faktoren

Neben dem Wert der Entgeltpunktsumme ist auch die Dauer der rentenversicherungspflichtigen Arbeitsjahre von erheblichem Einfluss auf die Höhe der zu erwartenden Rente. Bei nur wenigen Jahren mit Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenkasse fällt die spätere Rente selbst bei stets hohen Entgeltpunkten nur gering aus. Geht jemand vorzeitig in Rente, erhält er Abschläge auf seinem Rentenkonto.

Seine Rente fällt niedriger aus als bei regulärem Renteneintritt. Es gibt aber auch Zeiten im Lebenslauf, die für die Rentenversicherung unter bestimmten Bedingungen als beitragsfreie Jahre berücksichtigt werden können. Dazu zählen berufsbildende Schulbesuche, Phasen des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder Krankengeld sowie Schwangerschaft- und Mutterschutzzeiten.

Bildquelle: © ldprod – Fotolia.com

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