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Mit dem Kindergeld werden Familien in Deutschland finanziell bei der Betreuung, der Erziehung und der Ausbildung ihrer Kinder unterstützt. Unabhängig vom Einkommen der Eltern gilt diese Unterstützung für alle Familien, sofern sie einen dementsprechenden Antrag stellen. Wo dieser gestellt wird, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen muss und vieles mehr erfahren Sie hier.

Übersicht:

  • Der Antrag auf Kindergeld – So wird’s gemacht!
  • Der richtige Zeitpunkt für den Antrag
  • Wer stellt den Antrag?
  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
  • Wo kann ich Kindergeld beantragen?

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Der Antrag auf Kindergeld – So wird’s gemacht!

Kindergeld antrag

Das Kindergeld gilt als die wichtigste finanzielle Leistung in Deutschland, wenn es um die Familienpolitik geht. Es wird von der Bundesregierung zur allgemeinen Unterstützung von Familien mit Kindern ausgezahlt und soll das Existenzminimum sowie den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung eines jeden Kindes sicherstellen. Wird es dafür nicht benötigt, gilt es als allgemeine Förderung der Familie.

Seit Anfang des Jahres 2010 umfasst die Höhe des Kindergeldes je 184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 190 Euro pro Monat für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte sowie für jedes weitere Kind. Die Erhöhung, die ab besagtem Jahr stattfand, soll der Unterstützung von Familien mit mehreren Kindern im selben Haushalt dienen.

Da die Eltern in diesen Fällen nicht mehr im gleichen Maß arbeiten können und sich nach der längeren Kinderbetreuungszeit oft auch die Rückkehr in den Beruf schwierig gestaltet, tragen sie eine besondere finanzielle Last.
Welches Kind als erstes, zweites, drittes und so weiter gilt, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten.

Der richtige Zeitpunkt für den Antrag

Kindergeld kann beantragt werden, sobald ein Anspruch besteht. Das bedeutet im Allgemeinen mit der Geburt eines Kindes, da das Kindergeld ab dem Geburtsmonat gezahlt wird. Ein Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden, er gilt allerdings erst dann als vollständig, wenn ein offiziell gültiger Geburtsnachweis wie eine Urkunde oder eine Bescheinigung beigelegt wird.

Nach dem ersten Antrag besteht in der Regel nicht mehr die Notwendigkeit, in den darauffolgenden Jahren weitere zu stellen. Anspruch besteht in dem Fall für das berechtigte Kind bis zur Volljährigkeit und das Geld wird monatlich automatisch weiter gezahlt. Sollten die Voraussetzungen für eine Unterstützung zwischenzeitlich jedoch nicht mehr vorliegen und der Anspruch für eine Zeit ausgesetzt worden sein, etwa durch eine Erwerbstätigkeit des Kindes, und diese sind zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder gegeben, so kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

Hierfür sollte das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein, sofern kein Ausbildungsverhältnis oder weiteres vorliegt.
Wird ein Antrag auf Kindergeld rückwirkend gestellt, so ist dies bis zu vier Jahre nach dem betreffenden Datum möglich. Nach § 45 SGB I verjährt ein Anspruch auf Sozialleistungen nach vier Jahren, es sei denn, es wurde in der Zeit ein Ablehnungsbescheid ausgestellt und diesem nach Ablauf der einmonatigen Frist nicht widersprochen.

Wer stellt den Antrag?

Grundsätzlich wird ein Antrag auf Kindergeld von den Eltern des berechtigten Kindes gestellt. Dabei ist unerheblich, von welchem Elternteil er gestellt wird.

Darüber hinaus kann ein Antrag für das Kind auch von jedem anderen gestellt werden, sofern er nach § 67 EStG ein berechtigtes Interesse an der Leistung hat. Das kann beispielsweise die Person sein, die dem Kind anstelle der Eltern Unterkunft gewährt. Dazu können die Kinder auch für sich selbst Kindergeld beantragen, sofern sie bereits volljährig sind.

Sollte die Antrag stellende Person ihre Formulare nicht persönlich ausfüllen können, so kann hierfür ein gesetzlicher Vertreter gewählt werden. Das kann zum Beispiel der Steuerberater oder ein Rechtsanwalt sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine genaue Bearbeitungsdauer für den Antrag auf Kindergeld lässt sich schwer bestimmen. Diese ist immer auch abhängig von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge sowie die Zahl und die Verteilung der jeweiligen Sachbearbeiter. Allgemein lässt sich von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen ausgehen.

Generell lässt sich sagen, dass die Bearbeitung deutlich schneller erfolgen kann, wenn alle nötigen Unterlagen zu dem Hauptantrag und der Anlage Kind geschlossen eingereicht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, verzögert das Nachreichen die Bearbeitung.

Wo kann ich Kindergeld beantragen?

Der Antrag für Kindergeld wird in aller Regel bei der Familienkasse gestellt, die für den entsprechenden Bezirk zuständig ist, in dem der Antragsteller wohnhaft ist oder in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Die Familienkasse befindet sich oftmals in dem gleichen Gebäude wie die örtliche Agentur für Arbeit.

Eine genaue Liste über die Standorte kann online auf der Website derselben eingesehen werden.

In jedem Fall muss der Antrag auf Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingehen. Es besteht zwar die Möglichkeit, ihn online auf der Internetseite der Agentur für Arbeit auszufüllen. Dies ersetzt allerdings nicht das nötige Versenden des Antrags per Post.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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