Nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) kann man einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Wo genau Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen können, in welchen Fällen ein Antrag notwendig ist und welche Inhalte das Dokument umfasst, erfahren Sie in diesem Artikel.
Übersicht
- Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?
- Die Führungszeugnisse: Was steht drin, wer benötigt es, wo beantragt man es?
- privates Führungszeugnis
- behördliches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- Die Ausnahmen von der Regel
- Das System der Resozialisierung
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Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis – heute oftmals nur Führungszeugnis genannt – ist ein Dokument, das Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) gibt. Bei dem BZR handelt es sich um ein Register des Bundesamt für Justiz in Bonn, in das nach § 4 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) rechtskräftige Entscheidungen einschließlich der Personendaten eingetragen werden. Konkret bedeutet dies, dass im BZR sämtliche Entscheidungen stehen, die durch ein deutsches Gericht erfasst wurden. Also zum Beispiel eine Haftstrafe verhängt wurde. Das polizeiliche Führungszeugnis stellt eine Auskunft dieser Einträge dar.
Die Führungszeugnisse: Was steht drin, wer benötigt es, wo beantragt man es?
Das private Führungszeugnis: Inhalt & Zweck & Antragstellung
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten des polizeilichen Führungszeugnisses, was sich wiederum auf den Umfang der Inhalte auswirkt. Ein einfaches bzw. privates Führungszeugnis umfasst nicht alle Daten, die einmal im BZR eingetragen wurden. So werden zum Beispiel zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen nicht erwähnt, sofern sie mehr als zwei Jahre zurückliegen. Der Grund: Man wolle Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht den Weg in einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erschweren, wenn sie das polizeiliche Führungszeugnis bei einem potenziellen Arbeitgeber vorlegen müssen.
Auch verzichtet man auf die Erwähnung von einer Geldstrafe, wenn sie weniger als 90 Tagessätze umfasst. 90 Tagessätze gelten in der Regel als Grenze zwischen vorbestraft und nicht vorbestraft, selbst wenn eine Verurteilung stattgefunden hat. Ist es zu einer Freiheitsstrafe gekommen, wird sie nicht erwähnt, sofern die Dauer nicht mehr als drei Monate betrug. Sind weitere Straftaten im Register vermerkt, kann von der Erwähnung der Haftstrafe nicht abgesehen werden. Wiederholungstäter erhalten demnach ein polizeiliches Führungszeugnis mit sämtlichen Strafen.
Der Zweck: Private Führungszeugnisse werden für gewöhnlich von potenziellen Arbeitgebern gefordert, wenn sie über eine Einstellung entscheiden. Das einfache Führungszeugnis wird von der betreffenden Person beantragt und zur gemeldeten Wohnadresse geschickt. Man kann also immer selber entscheiden, ob das Führungszeugnis in die Hände eines Arbeitgebers gelangen oder nicht.
Wo polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Den Antrag auf Ausstellung des privaten Führungszeugnisses kann jede Person ab 14 Jahre beim zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen. Die Kosten belaufen sich auf 13 Euro, sofern keine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden will. Es dauert etwa zwei Wochen bis das einfache Führungszeugnis im Briefkasten landet.
Das behördliche Führungszeugnis: Inhalt & Zweck
Während das private Führungszeugnis nur die „Light“-Version ist, umfasst das behördliche Führungszeugnis mehr Informationen. Zusätzlich zu den gerichtlichen Entscheidungen umfasst das behördliche Führungszeugnis auch die Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, also ob eine Gewerbeerlaubnis verweigert oder ein Waffenschein widerrufen wurde. Auch die Anordnung eines psychiatrischen Aufenthalts durch das Gericht wird im behördlichen Führungszeugnis vermerkt.
Der Zweck: Das behördliche Führungszeugnis benötigt man in erster Linie, wenn ein Gewerbe eröffnet werden will – zum Beispiel eine Gaststätte. Das Dokument wird vom Gewerbeamt angefordert, die betreffende Person bekommt das Führungszeugnis auch nicht zu Gesicht. Es wird direkt an die Behörde übermittelt. Möchte man zuvor Einsicht nehmen, kann man beim Amtsgericht eine Anfrage stellen.
Wo polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Das behördliche Führungszeugnis kann nicht von Privatpersonen beantragt werden. Es wird direkt von der Behörde angefordert, die es benötigt. Man erhält das Dokument auch nicht zur Einsicht zugesandt, sondern kann lediglich beim Amtsgericht Einsicht nehmen.
Das erweiterte Führungszeugnis: Inhalt & Zweck
Wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, handelt der Staat streng. Möchte man zum Beispiel in Kindergärten oder in der Jugendbetreuung arbeiten, muss man ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Inhaltlich ergänzt das erweiterte Führungszeugnis Freiheits- oder Geldstrafen, über 100 Tagessätze und die Inhalte zur Gewerbeeröffnung mit Straftaten, die auf Kinder oder Jugendliche bezogen sind. Zum Beispiel Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Sexualdelikte. Ein solch umfassendes Führungszeugnis kann jede Privatperson beantragen, das Dokument wird auch nach Hause geschickt und nicht zum potenziellen Arbeitgeber.
Der Zweck: Wie bereits erwähnt ist ein erweitertes Führungszeugnis dann notwendig, wenn man mit Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeiten will, also in der Schule, in Kindergärten oder im Sportverein. Es ist auch dann erforderlich, wenn man nur ehrenamtlich tätig wird.
Wo polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Das erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Das ist für alle Einwohner ab 14 Jahre möglich. Die Ausstellung kostet 13 Euro. Ehrenamtliche zahlen keine Gebühren. Nach rund zwei Wochen sollte das erweiterte Führungszeugnis bei Ihnen Zuhause ankommen.
Die Ausnahmen von der Regel
Für gewöhnlich erhalten Arbeitgeber nur dann Einsicht in das Führungszeugnis eines Mitarbeiters, wenn dieser es freiwillig aushändigt. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Zumindest nicht in der regulären Arbeitswelt. Allerdings gibt es Arbeitgeber, und auch Behörden, die uneingeschränkt Einsicht in das gesamte Register haben. Hierzu zählen Arbeitgeber in sicherheitskritischen Bereichen wie zum Beispiel aus der Luftfahrt oder Rüstungsindustrie. Auch behördlicher Seite haben oberste Bundes- und Landesbehörden, Gerichte, der Staatsanwalt, Vollzugsbehörden, deutsche Nachrichtendienste (Geheimdienste), Finanz- und Ausländerbehörden sowie die Kriminalpolizei uneingeschränkt Einsicht.
Die persönliche Einsicht in das Bundeszentralregister ist jedem Einwohner nach § 14 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. § 42 BZRG zu gewähren. Antrag auf Einsicht kann die betreffende Person direkt beim Bundesamt für Justiz oder bei einem Amtsgericht stellen.
Das System der Resozialisierung
Straftäter sollen nach deutschem Recht resozialisiert werden, dies gilt auch für die Inhalte des Führungszeugnisses. Nach § 34 und § 46 BZRG sieht man ein System mit gestaffelten Fristen vor, sodass bestimmte Einträge verjähren. Sie werden dann zunächst nicht mehr im Führungszeugnis erwähnt und später vollständig gelöscht. Je nach Schwere der verhängten Strafe umfassen diese Fristen 3, 5 und 10 Jahre. Bis die entsprechenden Einträge aus dem BZR gelöscht werden, dauert es für gewöhnlich zwischen 5 und 20 Jahre.
Die Nicht-Aufnahme ins Führungszeugnis von Einträgen sowie die Löschung selbiger ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass keine weiteren Urteilseintragungen hinzukommen.
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